Das Wappen der Familie 

Der Eintrag in die Hessische Wappenrolle
Die Verfasser Franz Josef Dalquen und Rolf d'Alquen haben sich erlaubt, stellvertretend für die ganze Familie das hier beschriebene Familienwappen in die Hessische Wappenrolle aufnehmen zu lassen.
Das Wappen der Familie d'Alquen, Dalquen, Dalken, van Alken
 
Den Druck des farbigen Wappens besorgte der C.A. Starke Verlag in Limburg/ Lahn nach einem von Herrn H. Ritt, Bad-Nauheim, gezeichneten Original. 
 

Zur Eintragung des Wappens Dalquen/d'Alquen in die Hessische Wappenrolle

Herr Hermann Knodt, Pfarrer i.R., Darmstadt, der die Hessische Wappenrolle führt, stellte uns den nachstehenden Beitrag zur Verfügung. Wir danken dem Autor für wertvolle Mithilfe und Unterstützung in unseren Bemühungen um die "Rekonstruktion" unseres Wappens und um die Eintragung in die Hessische Wappenrolle.

Die beantragte Eintragung des wieder aufgefundenen ältesten Wappens Dalquen/d'Alquen in die Hessische Wappenrolle ist am 15. Dezember 1967 durch mich erfolgt und wird mit heraldischer Beschreibung und kurzer Familiengeschichte im nächsten Heft der Zeitschrift der Hessischen Familienkunde (HFK) mit Abbildung veröffentlicht.

Damit ist eine jahrelange Forschung über das nunmehr gültige, heraldisch einwandfreie Wappen zum Abschluß gelangt, zumal sich im Lauf der Jahrhunderte eine Anzahl von aus Unkenntnis entstandener und heraldisch nicht vertretbarer Varianten und Entstellungen ergeben hatte, die es im Blick auf das alte belgische Original zu beseitigen galt.

In einer Anzahl von europäischen Staaten steht die Führung auch bürgerlicher Wappen unter staatlicher Aufsicht von heraldischen Fachleuten, so z.B. in England und Holland. Dies ist (außer dem aufgehobenen preußischen Heroldsamt für Adelswappen) in Deutschland nicht der Fall. Da in der Heraldik von jeher bestimmte Regeln bestehen, die beachtet werden müssen, so führt die Unkenntnis dieser Regeln bei der Wiedergabe durch Nichtheraldiker sowohl zur Entstellung guter, alter Wappen als auch zu Neuschöpfungen, deren Fehlerhaftigkeit dem Kenner sofort in die Augen fallen.

Das Recht, ein Wappen anzunehmen und zu führen, ist nie bestritten worden, ja jeder Beamtete, auch Schultheiß und Schöffe mußte früher zur Beglaubigung seiner Unterschrift ein solches Zeichen führen. Noch heute sind die Archive die Fundgruben hierfür. Aber dann kam der Mißbrauch dieses Rechtes auf. Alte Wappen gleichen Namens ohne nachweisbare Verwandtschaft wurden einfach übernommen, geschäftstüchtige Schwindelfirmen boten jedem "SEIN" Wappen für teures Geld an, das sie gewöhnlich unter Benutzung alter Wappenbücher, etwa des Siebmacher, als aus einer überhaupt nicht existierenden "Europäischen Wappensammlung" entnahmen, und das sie mit schwindelhaften Angaben einer Verleihung durch einen Kaiser versahen.

Um dieser Unkenntnis, wie diesem Schwindel zu wehren, und die Wappenführung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, wurden von genealogischen und heraldischen Vereinen Wappenrollen ins Leben gerufen, die alte und neue Wappen heraldisch prüfen und unter genauer Angabe der betreffenden Familie eintragen und veröffentlichen.

Die älteste ist die des Vereins Herold in Berlin, die Hessische Wappenrolle wurde 1951 von der Arbeitsgemeinschaft der familienkundlichen Gesellschaften in Hessen ins Leben gerufen. Durch seine hier erfolgte Veröffentlichung erlangt jedes Wappen Rechtsschutz aufgrund analoger Anwendung nach § 12 BGB (Namensrecht), "ein absolutes Recht zur Kennzeichnung einer Person oder Familie".

Die Führung eines nicht zuständigen Wappens kann gerichtlich verfolgt werden. Die große Zahl der Anmeldungen und der beschränkte Raum der Veröffentlichung hat dazu geführt, daß das Wappen Dalquen/ d'Alquen noch nicht veröffentlicht wurde, sie ist aber für das nächste Heft vorgesehen.
www.dalquen.info