Die
d'Alquen Seiten
(Dalquen,
Dalken, van Alken,usw.) |
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Das Wappen der Familie
Der
Eintrag in die Hessische Wappenrolle
Die Verfasser Franz Josef
Dalquen und Rolf d'Alquen haben sich erlaubt, stellvertretend
für die ganze Familie das hier
beschriebene Familienwappen in die
Hessische Wappenrolle aufnehmen zu lassen.
Den Druck des farbigen Wappens besorgte der C.A. Starke Verlag in
Limburg/ Lahn nach einem von Herrn H. Ritt, Bad-Nauheim, gezeichneten
Original.
Zur
Eintragung des Wappens Dalquen/d'Alquen in die Hessische Wappenrolle
Herr Hermann Knodt, Pfarrer
i.R., Darmstadt, der die Hessische Wappenrolle führt, stellte uns den
nachstehenden Beitrag zur Verfügung. Wir danken dem Autor
für wertvolle Mithilfe und Unterstützung
in unseren Bemühungen um die "Rekonstruktion" unseres Wappens
und um
die Eintragung in die Hessische Wappenrolle.
Die beantragte Eintragung des wieder aufgefundenen ältesten
Wappens Dalquen/d'Alquen in die Hessische Wappenrolle ist am 15.
Dezember 1967 durch mich erfolgt und wird mit heraldischer Beschreibung
und kurzer Familiengeschichte im nächsten Heft der Zeitschrift
der
Hessischen Familienkunde (HFK) mit Abbildung veröffentlicht.
Damit ist eine jahrelange Forschung über das nunmehr
gültige,
heraldisch einwandfreie Wappen zum Abschluß gelangt, zumal
sich
im Lauf der Jahrhunderte eine Anzahl von aus Unkenntnis entstandener
und heraldisch nicht vertretbarer Varianten und Entstellungen ergeben
hatte, die es im Blick auf das alte belgische Original zu beseitigen
galt.
In einer Anzahl von europäischen Staaten steht die
Führung
auch bürgerlicher Wappen unter staatlicher Aufsicht von
heraldischen Fachleuten, so z.B. in England und Holland. Dies ist
(außer dem aufgehobenen preußischen Heroldsamt
für
Adelswappen) in Deutschland nicht der Fall. Da in der Heraldik von
jeher bestimmte Regeln bestehen, die beachtet werden müssen,
so
führt die Unkenntnis dieser Regeln bei der Wiedergabe durch
Nichtheraldiker sowohl zur Entstellung guter, alter Wappen als auch zu
Neuschöpfungen, deren Fehlerhaftigkeit dem Kenner sofort in
die
Augen fallen.
Das Recht, ein Wappen anzunehmen und zu führen, ist nie
bestritten
worden, ja jeder Beamtete, auch Schultheiß und
Schöffe
mußte früher zur Beglaubigung seiner Unterschrift
ein
solches Zeichen führen. Noch heute sind die Archive die
Fundgruben
hierfür. Aber dann kam der Mißbrauch dieses Rechtes
auf.
Alte Wappen gleichen Namens ohne nachweisbare Verwandtschaft wurden
einfach übernommen, geschäftstüchtige
Schwindelfirmen
boten jedem "SEIN" Wappen für teures Geld an, das sie
gewöhnlich unter Benutzung alter Wappenbücher, etwa
des
Siebmacher, als aus einer überhaupt nicht existierenden
"Europäischen Wappensammlung" entnahmen, und das sie mit
schwindelhaften Angaben einer Verleihung durch einen Kaiser versahen.
Um dieser Unkenntnis, wie diesem Schwindel zu wehren, und die
Wappenführung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, wurden
von
genealogischen und heraldischen Vereinen Wappenrollen ins Leben
gerufen, die alte und neue Wappen heraldisch prüfen und unter
genauer Angabe der betreffenden Familie eintragen und
veröffentlichen.
Die älteste ist die des Vereins Herold in Berlin, die
Hessische
Wappenrolle wurde 1951 von der Arbeitsgemeinschaft der
familienkundlichen Gesellschaften in Hessen ins Leben gerufen. Durch
seine hier erfolgte Veröffentlichung erlangt jedes Wappen
Rechtsschutz aufgrund analoger Anwendung nach § 12 BGB
(Namensrecht), "ein absolutes Recht zur Kennzeichnung einer Person oder
Familie".
Die Führung eines nicht zuständigen Wappens kann
gerichtlich verfolgt werden. Die große Zahl der Anmeldungen
und der beschränkte Raum der Veröffentlichung hat
dazu geführt, daß das Wappen Dalquen/ d'Alquen noch
nicht veröffentlicht wurde, sie ist aber für das
nächste Heft vorgesehen.
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| www.dalquen.info |
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