Von den
Überlieferungen unserer Familie
sind uns
zwei besonders wichtig: Aussprache unseres Familiennamens, die
sich trotz der Verschiedenheiten der Schreibung einheitlich als
"dálken" (
mit kurzen Vokalen) erhalten hat,
und
ein Wappen, dessen
Bestandteile seit
nachweislich über 400 Jahren gleichgeblieben sind. Diesem
letzten Umstand
verdanken wir auch, wie früher schon ausgeführt, den
derzeitig einzig sicheren
Nachweis unserer Abstammung von den van Alken/ d’Alken im
Fürstbistum Lüttich.
Dieser mindestens 400jährigen Wappentradition nachzugehen, die
Ursprünge und
die Entwicklungen festzustellen ist der Sinn des vorliegenden Beitrags.
Er
bleibt in zweierlei Hinsicht unvollständig:
1.
haben wir sichere
Kenntnis davon, daß van Alkensche Wappen vor 1559
geführt wurden, die uns aber
noch nicht exakt durch Siegel oder Wappenbeschreibungen bekannt sind.
2. ist mit Sicherheit
anzunehmen, daß uns nicht alle Familienmitglieder bekannt
geworden sind, die in
der Zeit nach etwa 1750 bis heute ein Wappen geführt haben.
Ohne Zweifel ist also
die Anzahl
der Wappenvorkommen
größer und weiter zurückreichend als hier
dargestellt; andererseits lassen die vorliegenden über 30
Abbildungen und
Beschreibungen den Schluß zu, daß auch eine noch
größere Anzahl keine
entscheidenden neuen, und vor allen Dingen keine anderen (
abweichenden)
Erkenntnis brächte.
Der Begriff des Wappens
"Wappen sind bleibende,
nach bestimmten Regeln festgesetzte Abzeichen einer Person, Familie
oder
Körperschaft." (Warnecke und Doepler, 1893)
– Eine erfreuliche Tatsache ist es,
dass der ‚bleibende’ Charakter unserer Wappen sich
über fast ein halbes
Jahrtausend nachweisen lässt. Die Regeln, nach denen
unser Wappen dargestellt
wurde und wird, bestimmt
die Wissenschaft vom Wappenwesen, die Heraldik,
nicht aber die Phantasie und der Geschmack des einzelnen. Inwieweit
unsere
Wappen von den Regeln
abweichen, also unheraldisch sind, ist in dieser Arbeit
zu klären. Schon jetzt kann vorausgeschickt werden,
daß der strenge Charakter
eines ‚Familienwappens’ am ehesten für die
niederländischen van Alken zutrifft.
Alle anderen Wappen behalten zwar die entscheidenden Kennzeichen dieses
Wappens
bei, aber Einzelheiten in einer sehr persönlichen
Weise, so dass mitunter
sogar zwei ähnliche Familienwappen gleichzeitig von der
gleichen Person geführt
werden. Es sollte der Familie zu Bewusstsein gebracht werden, dass wir
ein
Wappen im Sinne der Definition nicht haben, wohl aber Variationen eines
Wappens, oft sogar recht willkürliche und unheraldische, also
falsche.
"Hauptbestandteile der
Wappen sind: der Schild, der Helm, das Helmkleinod und die Helmdecken" (Warnecke und
Doepler, 1893). Diese Forderungen an die Vollständigkeit
erfüllen unsere Wappen
seit der niederländischen Zeit. Von den Nebenbestandteilen:
1
Rangkronen, Hüte,
Mützen, Orden usw. (= Rang- u.
Würdeabzeichen) und
2. Schildhalter, Wappenmantel,
Wappenzelt, Devisen, Fahnen
usw. (= heraldische Prachtstücke)
spielen die Krone und das
Wappenzelt eine Rolle; hierüber weiter unten.
Ursprung
und Entwicklung der Wappen
In
dem Wort "Wappen" steckt
das ältere "Waffen"; damit ist der kriegerisch-kämpferische
Sinn des Gegenstandes angedeutet. In der Tat kamen Wappen
zuerst
im Mittelalter auf Schilden vor, mit denen sich die
Kämpfer schützten. Ursprünglich
dienten Wappen als allgemeine Erkennungszeichen der
Gefolgschaft eines Anführers, waren also damals noch keine
Kennzeichen einer Person. Diese Bedeutung erhielten Wappen erst seit
dem 12.
Jahrhundert.
Nun wurden Wappen an die Lehnsmänner
großer Lehnsherren verliehen. Solche
Lehnsmänner sind uns unter
der Bezeichnung "Ministerialen" oder
"Ritter" bekannt. Es wäre für uns sehr wichtig zu
wissen, welches Wappen
der "Chevalier" ( Ritter) Ludwig d'Alke
1295 führte, als er eine Urkunde seines
Herren, des Grafen von Loos, mit untersiegelte, leider aber waren
unsere Bemühungen in dieser Richtung bisher noch erfolglos.
Solche
Siegel sind übrigens die
Hauptquelle für die Wappenkunde; Wappen kommen hier
am häufigsten vor.
Im 13. und 14.
Jahrhundert ahmten die Bürger die ritterlichen
Familienwappen
nach. In dieser Blütezeit der
Niederlande lebten die van Alken/ d'Alken bereits in
Saint-Trond/ Sint-Truiden
bei Lüttich. Sie werden urkundlich in Zusammenhängen
( als Schöffen und Notare) erwähnt, die die
Verwendung
eines Wappensiegels
erfordern (siehe das Siegel
des Schöffen Adam van Alken aus dem Jahre
1562).
Im 13. bis zum 15.
Jahrhundert wurde dem Schild der Helm hinzugefügt, der im
ritterlichen Kampf
als zusätzliches Erkennungszeichen ein Bestandteil aus dem
Wappen aufnahm.
Entsprechend wurde die Wappendarstellung um den Helm und die Helmzier
erweitert, wie sich das auch an unseren Wappen zeigt.
Im 16. Jahrhundert begann
der Verfall der Ritterspiele; damit verlor auch der Schild seine
Bedeutung, was
daran deutlich wird, daß seine Formen in den
Wappendarstellungen ganz von der
Mode, dem Zeitgeschmack abhängig wurden. Die Wappenschilde
nahmen in dieser
Zeit Formen an, die mit dem ursprünglichen praktischen Zweck,
dem Schutz des
Kämpfers, nichts mehr gemein hatten. Ein solcher
Renaissance-Schild im Siegel
des Schöffen Adam van Alken (1562) leitet die Reihe der uns
bekannten
Familienwappen ein. Die Entwicklung des Wappenwesens war in dieser Zeit
abgeschlossen.
Wappenrechtliche
Fragen
Wappenrecht heißt:
1.
das Recht überhaupt ein
Wappen zu führen (Wappenfähigkeit)
2. das Recht an einem
bestimmten Wappen ( A. von Brandt, 1963).
Da sich beides vererbt, kann
das Wappen zum Familienwappen werden. Wappenfähig war
ursprünglich nur der
"Waffenfähige", also der Freie, was besonders auf den Adel des
frühen und
hohen Mittelalters zutrifft. Hinzu traten im 11./ 12. Jahrhundert die
ursprünglich meist unfreien ritterlichen Dienstmannen, die
Ministerialen. Zum
Stande der Freien gehörte seit etwa 1150 das freie
Bürgertum, dem sich viele
Ministerialen und Ritter anschlossen. Als Vollbürger,
Patrizier genannt, galt
anfänglich nur, wer über städtischen
Grundbesitz verfügte und kein Handwerk
betrieb. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts führten diese
Patrizier bereits
Wappen. Im 14. und 15. Jahrhundert setzten sich die Handwerker gegen
die
Alleinherrschaft der Patrizier in den Städten zur Wehr und
erreichten vielerorts
die Ratsfähigkeit und damit die Wappenfähigkeit.
Inwieweit die
niederländischen d'Alken diese Entwicklung spiegeln, ist noch
ungeklärt.
Vorausgesetzt, daß der "Ritter"
Ludwig (1295) den Familiennamen d'Alken
trug,
könnte man sich ihn als
einen solchen ministerialen, ritter-bürtigen Dienstmann
vorstellen. Da im 14.
Jahrhundert mehrere d'Alken in Saint-Trond mit bedeutenden
Finanzgeschäften
hervortraten, wäre auch an einen Übertritt in das
städtische Patriziat zu
denken; diese d'Alken wirkten seit der Zeit immer wieder als
gewählte Richter
und Notare. Das älteste uns beschriebene Wappen bezieht sich
auf
das
Ratsmitglied, den Schöffen Adam van Alken, der 1559 in
Saint-Trond
eine Urkunde
siegelte. Die Beschreibung dieses Siegels ist für 1559
verbürgt. Zwei Siegel aus den Jahren 1562 und 1571 liegen im
Abdruck
vor und wurden Urkunden entnommen, die im Rijksarchief in Hasselt
archiviert
sind.
"Das Recht an einem
Wappen" war immer streng geschützt, da der Gebrauch des
Wappens z.B. als
Siegel eine juristische Verbindlichkeit bedeutete wie die Unterschrift
selbst.
Dieses Recht kann erworben werden:
a) durch Eintritt in die
wappenführende Familie ( durch Geburt,Heirat, Erbfall,
Adoption),
b)
durch Annahme eines
neuen, d.h. nicht schon belegten Wappens,
c)
durch Erwerb ( Kauf,
Schenkung, Mitberechtigung),
d)
durch Verleihung (
v.
Brandt, 1963),
Ob z. B. eine Verleihung
für
die d'Alken zutrifft, muß noch geklärt werden.
Hierfür wäre der reichständische
Fürstbischof von Lüttich oder ein kaiserlicher
Hofpfalzgraf zuständig gewesen
( Das Fürstbistum Lüttich gehörte bis 1801
zum Deutschen Reich). Solche
Verleihungen kamen erst im Spätmittelalter auf; aus dieser
Zeit ( 1436) ist uns
die älteste Erwähnung eines siegelführenden
d'Alken überliefert, von dem oben
erwähnten Lowis d'Alke abgesehen. Die weiteste Verbreitung hat
das Wappen als
Siegel gefunden.
Sinn
der Siegel, Sieqelrecht
Siegel dienten und dienen
besonders folgenden drei rechtserheblichen Zwecken
a) als loses
Erkennungszeichen ( "Ausweis")
b) als Verschlußmittel, das
seinerseits einem oder beiden der folgenden
Zwecke dienen kann:
1.
den Inhalt vor
Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen, und (oder)
2. den Inhalt vor
Verfälschungen zu schützen;
c)
als Mittel urkundlicher
Beglaubigung durch "Untersieglung". Dabei sind wiederum zwei Zwecke
möglich:
1.
Ausdruck einer
rechtsverbindlichen Willenserklärung des Siegelinhabers, oder
2. Bezeugung der Handlung
eines Dritten (Siegelung in "fremder Sache) (v. Brandt, 1963).
Von den hier genannten
Zwecken interessiert, uns besonders die unter c) erwähnte
Beglaubigungsfähigkeit des Siegels, wie z.B. zum
Schöffen Adam van Alken
festgestellt. Zu den früheren Vorkommen von Siegeln, wie schon
mehrfach gesagt,
ist leider kein Nachweis mehr möglich, da diese Siegel nach
Auskünften der
betreffenden Archive verlorengegangen sind. In diesem Sinne verwenden
heute im
wesentlichen nur noch Behörden ihre Siegel ( z. B. als
Gummistempel). Ob weitere
Mitglieder der Familie, z.B. in Seligenstadt der Schaumeister Joh.
Philipp
Dalken, sein Vater der Ratsherr Johann Leonhard Dalken, der
Ratsschulheiß
Hermann Josef Dalquen, private Siegel in amtlicher Funktion
verwendeten, muß
noch festgestellt werden. "Aus dem weiten Kreis der
siegelführenden
Personen insgesamt hob sich die bevorrechtete Schicht der Inhaber von
"sigilla authentica", von authentischen oder "mächtigen"
Siegeln heraus" ( v. Brandt, 1963). Zu diesem Kreis gehörten
insbesondere
einige niederländische van Alken spätestens seit 1559
( Adam van Alken).
Der
Gebrauch eines solchen
Siegels setzt die Ausschließlichkeit, also den alleinigen
Gebrauch voraus,
weswegen das Amtssiegel des Adam van Alken von 1552 als Umschrift
dessen (auf
Original und Abdruck gerade noch zu entziffernden) Namen
trägt. Eine ganze
Reihe von Petschaften und Siegelringen aus der Familie ( z. B. Nr. 11)
sind
letztlich zu einem oder mehreren der genannten Zwecke angefertigt
worden.
32 belegte
Wappendarstellungen seit 1559