Das Wappen der Familie 

Kleine „Wappenkunde“ zur Einführung
Ursprung und Entwicklung

Von den  Überlieferungen unserer Familie sind uns zwei besonders wichtig: Aussprache unseres Familiennamens, die sich trotz der Verschiedenheiten der Schreibung einheitlich als "dálken" ( mit kurzen Vokalen) erhalten hat,  und ein Wappen, dessen Bestandteile seit nachweislich über 400 Jahren gleichgeblieben sind. Diesem letzten Umstand verdanken wir auch, wie früher schon ausgeführt, den derzeitig einzig sicheren Nachweis unserer Abstammung von den van Alken/ d’Alken im Fürstbistum Lüttich. Dieser mindestens 400jährigen Wappentradition nachzugehen, die Ursprünge und die Entwicklungen festzustellen ist der Sinn des vorliegenden Beitrags. Er bleibt in zweierlei Hinsicht unvollständig: 

1. haben wir sichere Kenntnis davon, daß van Alkensche Wappen vor 1559 geführt wurden, die uns aber noch nicht exakt durch Siegel oder Wappenbeschreibungen bekannt sind.
2. ist mit Sicherheit anzunehmen, daß uns nicht alle Familienmitglieder bekannt geworden sind, die in der Zeit nach etwa 1750 bis heute ein Wappen geführt haben.

Ohne Zweifel ist also die Anzahl der Wappenvorkommen größer und weiter zurückreichend als hier dargestellt; andererseits lassen die vorliegenden über 30 Abbildungen und Beschreibungen den Schluß zu, daß auch eine noch größere Anzahl keine entscheidenden neuen, und vor allen Dingen keine anderen ( abweichenden) Erkenntnis brächte.


 Der Begriff des Wappens

"Wappen sind bleibende, nach bestimmten Regeln festgesetzte Abzeichen einer Person, Familie oder Körperschaft." (Warnecke und Doepler, 1893) – Eine erfreuliche Tatsache ist es, dass der ‚bleibende’ Charakter unserer Wappen sich über fast ein halbes Jahrtausend nachweisen lässt. Die Regeln, nach denen unser Wappen dargestellt wurde und wird, bestimmt die Wissenschaft vom Wappenwesen, die Heraldik, nicht aber die Phantasie und der Geschmack des einzelnen. Inwieweit unsere Wappen von den Regeln abweichen, also unheraldisch sind, ist in dieser Arbeit zu klären. Schon jetzt kann vorausgeschickt werden, daß der strenge Charakter eines ‚Familienwappens’ am ehesten für die niederländischen van Alken zutrifft. Alle anderen Wappen behalten zwar die entscheidenden Kennzeichen dieses Wappens bei, aber Einzelheiten in einer sehr persönlichen Weise, so dass mitunter sogar zwei ähnliche Familienwappen gleichzeitig von der gleichen Person geführt werden. Es sollte der Familie zu Bewusstsein gebracht werden, dass wir ein Wappen im Sinne der Definition nicht haben, wohl aber Variationen eines Wappens, oft sogar recht willkürliche und unheraldische, also falsche.

"Hauptbestandteile der Wappen sind: der Schild, der Helm, das Helmkleinod und die Helmdecken"  (Warnecke und Doepler, 1893). Diese Forderungen an die Vollständigkeit erfüllen unsere Wappen seit der niederländischen Zeit. Von den Nebenbestandteilen:

1  Rangkronen, Hüte, Mützen, Orden usw. (= Rang- u. Würdeabzeichen) und
2. Schildhalter, Wappenmantel, Wappenzelt, Devisen, Fahnen usw. (= heraldische Prachtstücke)

spielen die Krone und das Wappenzelt eine Rolle; hierüber weiter unten.

Ursprung und Entwicklung der Wappen

In dem Wort "Wappen" steckt das ältere "Waffen"; damit ist der kriegerisch-kämpferische Sinn des Gegenstandes angedeutet. In der Tat kamen Wappen zu­erst im Mittelalter auf Schilden vor, mit denen sich die Kämpfer schützten. Ursprünglich dienten Wappen als allgemeine Erkennungszeichen der Gefolgschaft eines Anführers, waren also damals noch keine Kennzeichen einer Person. Diese Bedeutung erhielten Wappen erst seit dem 12. Jahrhun­dert. Nun wurden Wappen an die Lehnsmänner großer Lehnsherren verliehen. Solche Lehnsmänner sind uns unter der Bezeichnung "Ministerialen" oder "Ritter" bekannt. Es wäre für uns sehr wichtig zu wissen, welches Wap­pen der "Chevalier" ( Ritter) Ludwig d'Alke 1295 führte, als er eine Urkunde seines Herren, des Grafen von Loos, mit untersiegelte, leider aber waren unsere Bemühungen in dieser Richtung bisher noch erfolglos.

Solche Siegel sind übrigens die Hauptquelle für die Wappenkunde; Wappen kom­men hier am häufigsten vor.

Im 13. und 14. Jahrhundert ahmten die Bürger die ritterlichen Familienwap­pen nach. In dieser Blütezeit der Niederlande lebten die van Alken/ d'Alken bereits in Saint-Trond/ Sint-Truiden bei Lüttich. Sie werden urkundlich in Zusammenhängen ( als Schöffen und Notare) erwähnt, die die Verwendung eines Wappensiegels erfordern (siehe das Siegel des Schöffen Adam van Alken aus dem Jahre 1562).

Im 13. bis zum 15. Jahrhundert wurde dem Schild der Helm hinzugefügt, der im ritterlichen Kampf als zusätzliches Erkennungszeichen ein Bestandteil aus dem Wappen aufnahm. Entsprechend wurde die Wappendarstellung um den Helm und die Helmzier erweitert, wie sich das auch an unseren Wappen zeigt.

Im 16. Jahrhundert begann der Verfall der Ritterspiele; damit verlor auch der Schild seine Bedeutung, was daran deutlich wird, daß seine Formen in den Wappendarstellungen ganz von der Mode, dem Zeitgeschmack abhängig wurden. Die Wappenschilde nahmen in dieser Zeit Formen an, die mit dem ursprünglichen praktischen Zweck, dem Schutz des Kämpfers, nichts mehr gemein hatten. Ein solcher Renaissance-Schild im Siegel des Schöffen Adam van Alken (1562) leitet die Reihe der uns bekannten Familienwappen ein. Die Entwicklung des Wappenwesens war in dieser Zeit abgeschlossen.

Wappenrechtliche Fragen

Wappenrecht heißt:

1. das Recht überhaupt ein Wappen zu führen (Wappenfähigkeit)

2. das Recht an einem bestimmten Wappen ( A. von Brandt, 1963).

Da sich beides vererbt, kann das Wappen zum Familienwappen werden. Wappenfähig war ursprünglich nur der "Waffenfähige", also der Freie, was besonders auf den Adel des frühen und hohen Mittelalters zutrifft. Hinzu traten im 11./ 12. Jahrhundert die ursprünglich meist unfreien ritterlichen Dienstmannen, die Ministerialen. Zum Stande der Freien gehörte seit etwa 1150 das freie Bürgertum, dem sich viele Ministerialen und Ritter anschlossen. Als Vollbürger, Patrizier genannt, galt anfänglich nur, wer über städtischen Grundbesitz verfügte und kein Handwerk betrieb. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts führten diese Patrizier bereits Wappen. Im 14. und 15. Jahrhundert setzten sich die Handwerker gegen die Alleinherrschaft der Patrizier in den Städten zur Wehr und erreichten vielerorts die Ratsfähigkeit und damit die Wappenfähigkeit.

Inwieweit die niederländischen d'Alken diese Entwicklung spiegeln, ist noch ungeklärt. Vorausgesetzt, daß der "Ritter"  Ludwig (1295) den Familiennamen d'Alken trug, könnte man sich ihn als einen solchen ministerialen, ritter-bürtigen Dienstmann vorstellen. Da im 14. Jahrhundert mehrere d'Alken in Saint-Trond mit bedeutenden Finanzgeschäften hervortraten, wäre auch an einen Übertritt in das städtische Patriziat zu denken; diese d'Alken wirkten seit der Zeit immer wieder als gewählte Richter und Notare. Das älteste uns beschriebene Wappen bezieht sich auf das Ratsmitglied, den Schöffen Adam van Alken, der 1559 in Saint-Trond eine Urkunde siegelte. Die Beschreibung dieses Siegels ist für 1559 verbürgt. Zwei Siegel aus den Jahren 1562 und 1571 liegen im Abdruck vor und wurden Urkunden entnommen, die im Rijksarchief in Hasselt archiviert sind.

"Das Recht an einem Wappen" war immer streng geschützt, da der Gebrauch des Wappens z.B. als Siegel eine juristische Verbindlichkeit bedeutete wie die Unterschrift selbst.

Dieses Recht kann erworben werden:

a) durch Eintritt in die wappenführende Familie ( durch Geburt,Heirat, Erbfall, Adoption),

b) durch Annahme eines neuen, d.h. nicht schon belegten Wappens,

c) durch Erwerb ( Kauf, Schenkung, Mitberechtigung),

d) durch Verleihung  ( v. Brandt, 1963),

Ob z. B. eine Verleihung für die d'Alken zutrifft, muß noch geklärt werden. Hierfür wäre der reichständische Fürstbischof von Lüttich oder ein kaiserlicher Hofpfalzgraf zuständig gewesen ( Das Fürstbistum Lüttich gehörte bis 1801 zum Deutschen Reich). Solche Verleihungen kamen erst im Spätmittelalter auf; aus dieser Zeit ( 1436) ist uns die älteste Erwähnung eines siegelführenden d'Alken überliefert, von dem oben erwähnten Lowis d'Alke abgesehen. Die weiteste Verbreitung hat das Wappen als Siegel gefunden.


Sinn der Siegel, Sieqelrecht

Siegel dienten und dienen besonders folgenden drei rechtserheblichen Zwecken

a)  als loses Erkennungszeichen ( "Ausweis")
b) als Verschlußmittel, das seinerseits einem oder beiden der folgenden
    Zwecke dienen kann:

1. den Inhalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen, und (oder)
2. den Inhalt vor Verfälschungen zu schützen;

c) als Mittel urkundlicher Beglaubigung durch "Untersieglung". Dabei sind wiederum zwei Zwecke möglich:

1. Ausdruck einer rechtsverbindlichen Willenserklärung des Siegelinhabers, oder
2. Bezeugung der Handlung eines Dritten (Siegelung in "fremder Sache) (v. Brandt, 1963).

Von den hier genannten Zwecken interessiert, uns besonders die unter c) erwähnte Beglaubigungsfähigkeit des Siegels, wie z.B. zum Schöffen Adam van Alken festgestellt. Zu den früheren Vorkommen von Siegeln, wie schon mehrfach gesagt, ist leider kein Nachweis mehr möglich, da diese Siegel nach Auskünften der betreffenden Archive verlorengegangen sind. In diesem Sinne verwenden heute im wesentlichen nur noch Behörden ihre Siegel ( z. B. als Gummistempel). Ob weitere Mitglieder der Familie, z.B. in Seligenstadt der Schaumeister Joh. Philipp Dalken, sein Vater der Ratsherr Johann Leonhard Dalken, der Ratsschulheiß Hermann Josef Dalquen, private Siegel in amtlicher Funktion verwendeten, muß noch festgestellt werden. "Aus dem weiten Kreis der siegelführenden Personen insgesamt hob sich die bevorrechtete Schicht der Inhaber von "sigilla authentica", von authentischen oder "mächtigen" Siegeln heraus" ( v. Brandt, 1963). Zu diesem Kreis gehörten insbesondere einige niederländische van Alken spätestens seit 1559 ( Adam van Alken).

Der Gebrauch eines solchen Siegels setzt die Ausschließlichkeit, also den alleinigen Gebrauch voraus, weswegen das Amtssiegel des Adam van Alken von 1552 als Umschrift dessen (auf Original und Abdruck gerade noch zu entziffernden) Namen trägt. Eine ganze Reihe von Petschaften und Siegelringen aus der Familie ( z. B. Nr. 11) sind letztlich zu einem oder mehreren der genannten Zwecke angefertigt worden.

32 belegte Wappendarstellungen seit 1559

www.dalquen.info