Geschichte der Familie

Die Seligenstädter Dalken und ihre Verwandten in öffentlichen Ämtern im 17. und 18. Jahrhundert
Eine gesellschaftsgeschichtliche Betrachtung zum Thema des "geschlossenen Heiratskreises"


Die Abbildung nach einem Stich von Merian von 1631 zeigt die Einnahme Aschaffenburgs durch Schweden. Im Mittelgrund links die wuchtige Residenz, die Johannesburg, 1604 - 1614 erbaut. Im Mittelgrund rechts auf der höchsten Erhebung das um 957 gegründete Kollegiatstift St.Peter und Alexander, das für uns familiengeschichtliche Bedeutung hat.


Mit seiner Arbeit "Sippe und Amt im kurmainzischen Vizedomamt Aschaffenburg 1460 - 1650" hat H. F. Friederichs die Aufmerksamkeit auf eine interessante gesellschaftspolitische Erscheinung gelenkt, von der auch unsere Familie in anschaulicher Weise betroffen ist. Gemeint ist das Bestreben, durch Heirat und die dadurch entstehenden Blutsbindungen Beziehungen zu knüpfen, die über das Persönliche und Familiäre hinausgehen, Beziehungen, die darauf berechnet sind, Einflüsse, Anrechte, Vorrechte, Begünstigungen, Anwartschaften, Ansehen, Sicherheiten, kurz Vorteile zu begründen, Verbindungen also, die unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder als ferne Möglichkeit, auf jeden Fall ganz realistisch und praktisch ins Auge fassen, wie sich die eigene Stellung und die der Familie halten und verbessern läßt. Darüberhinaus drückt sich in der bewußten und gewollten, aber auch unumgänglichen Einreihung in ein solches Sippengeflecht die Standeszugehörigkeit aus, in unserem Falle das Bestreben, zugleich mit dem persönlichen Vorteil das höhere Interesse der Gruppe, des Bürgerstandes zu wahren. Damit zeigen sich in der Partnerwahl, weniger subjektive, individuelle, gefühlsbedingte als vielmehr sachliche, auf den praktischen Nutzen und Zweck, vor allem die Vermögenssicherung und -Vermehrung gerichtete Überlegungen. Wir haben es hier mit einer Zeiterscheinung zu tun, die Parallelen zu den Praktiken des Adels erkennen läßt. Letztlich ist dieses Verhalten zu erklären aus der Erkenntnis des Vorteils, den sich der Adel jahrhundertelang durch ein ähnliches Gewebe verwandtschaftlicher Verbindungen zu verschaffen wußte, und zwar insbesondere auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung. Friederichs spricht in diesem Zusammenhang von der Verdrängung des Adels durch das Bürgertum im 16. und 17. Jahrhundert. Voraussetzung zur Schaffung dieser Vormachtstellung war einerseits der Erwerb der geistigen Qualifikation auf Schulen und Universitäten und in gemeindlichen Ehrenämtern und dann ganz besonders eine konsequente, durch Generationen klug verfolgte Vermögenspolitik. "Amt und Sippe verzahnen sich gegenseitig so stark, daß eine Führungsschicht von genealogisch-biologischer und wirtschaftlich-sozialer Einheitlichkeit entstand, bei der auch die auf gleicher Herkunft, gleicher Tätigkeit und gleicher Gesinnung beruhende Tradition eine beachtliche Rolle spielte" (S.1026). Die Erfolge solcher Gesinnung lassen sich im Eindringen und Aufrücken der Bürgerlichen in vielen Stellungen beobachten, die bisher ausschließlich der Adel und der Klerus innehatten.

Uns interessiert im familiengeschichtlichen Zusammenhang, wie die Dalken an dieser Versippung teilhatten, wobei zu bedenken ist, daß mit dem Eintritt Theodors/ Dieters in die Seligenstädter Gesellschaft diese soziale Erscheinung ihren Höhepunkt bereits erreicht hatte.

Seligenstadt war bis 1806 eine Stadt im Kurfürstentum Mainz, das von Aschaffenburg aus regiert wurde. Daher lassen sich Seligenstädter in den verschiedenen Verwaltungsbezirken dieses Territoriums nachweisen. Das Mainzer Staatsgebiet, der Kurstaat oder das Erzstift, war in zwei große Verwaltungsgebiete gegliedert: das Unterstift mit der Stadt Mainz und ihrem Umfeld (Vizedomamt), mit den Besitzungen im Rheingau (Vizedomamt), am Main um Höchst (Oberamt) und östlich Marburg um Amöneburg (Oberamt); sodann das Oberstift als territorial geschlossenstes und größtes Gebiet mit dem Vizedomamt Aschaffenburg (Residenz des Kurfürsten, der zugleich Reichskanzler und Erzbischof war), das sich in die Oberämter Steinheim, Lohr-Orb, Miltenberg, Amorbach, Tauberbischofsheim und Krautheim gliederte. Diese vielfältig untergliederten Verwaltungseinheiten boten eine Fülle von Ämtern für Berufs- und Ehrenbeamte. Betrachten wir nun, wie die Dalken in das Amts- und Sippengeflecht yerwoben waren, das an dieser Verwaltung teilhatte. (Klicken Sie hier, um eine Karte zu betrachten!)


1. Colchon

 

 
St. Peter und Alexander

Theodors/Dieters Einstand in Seligenstadt war bereits durch seine Abstammung sehr begünstigt. Die Stellung
seines Vaters in Lüttich entsprach der eines Oberrichters. Noch im 17. Jahrhundert wurden im Mainzer Kurstaat hauptsächlich Adelige mit solchen Ämtern betraut. Drei einflußreiche Onkel des Theodor sind zu nennen: Johannes Colchon, Kanonikus am Stift St.Peter und Alexander im nahen Aschaffenburg, Lizentiat der Rechte, kaiserlicher Notar; Johann Leonhard Colchon, Lizentiat der Theologie, Abt des Seligenstädter Benediktinerklosters, Präsident der Bursfelder Kongregation, der Vereinigung aller Benediktinerklöster im Reich; schließlich Theodor Colchon, Kanonikus in Mainz (BMV) und des Stifts Haug (Würzburg), Propst an St.Moritz in Mainz, Hofkaplan des Kurfürsten. Auch zwei Brüder des Theodor kommen in Aschaffenburg zu Ansehen und Einfluß: Wilhelm war wie seine Onkel Kanonikus; Johann Franz war rechtsgelehrter Ratsherr. Für seine zwei Söhne sicherte sich Theodor die Patenschaft seines Onkels und seines Bruders.



2. Gelf - von Fleischbein - von Ersdorf - Siegler - Haberkorn - Mayer




Hatte Theodor/Dieter durch seine mütterliche Sippschaft (Colchon) Anschluß an den Stiftsklerus in Aschaffenburg gefunden, so stieg er durch seine Ehe mit einer Gelf-Tochter in ein Sippengeflecht ein, in dem mehrfach Beamte der kurfürstlichen Verwaltung auftreten. Theodors Schwäger waren der Vogt (Faut) in Dieburg, der Amtsmann in Dieburg, der Schultheiß in Bensheim; Theodors Schwiegervater war Ratsherr, Bürgermeister und Zentgraf in Seligenstadt; dessen Schwester heiratete den adligen Binger Ratsherrn von Ersdorf; die andere ging die für die Familie hochbedeutsame Ehe mit dem kaiserlichen und kurfürstlichen Rat und kaiserlichen Pfalzgrafen Kaspar von Fleischbein ein, dem Stifter des Stipendiums, beides Onkel der Frau Theodors.


3. Gelf - Grüninger - Strutmann



Betrachten wir die Gelfsche Sippe noch etwas genauer: Theodors Schwiegermutter war Ursula Grüninger, die Tochter des kurfürstlichen Kellers Peter Grüninger aus Pedershausen; deren Bruder, der Stadtschreiber in Aschaffenburg, Onkel von Theodors Frau, hatte eine Strutmann geheiratet. Der Schwiegervater Bechtold Strutmann war Zentgraf in Seligenstadt, dessen einer Sohn kurfürstlicher Protokollist in Aschaffenburg und der andere kurfürstlicher Faut in Seligenstadt war. Jost Gelf war in erster, kinderloser Ehe mit Katharina Fleischbein, Tochter des Nikolaus Fleischbein, verheiratet, in zweiter Ehe mit Margarethe Burkhard, Tochter des Ratsherrn Burkhard, Adam, Witwe des Ratsherrn und Bürgermeisters Heinrich Dreiser.


4. Uthier - Löhr



Wenden wir uns nun den Sippen aus der nächstfolgenden Generation zu. Seibert macht im "Sippenbuch..." (1934, S.103) eine Anspielung auf die Ehe des Johann Leonhard, als ob sie den Erwartungen, die damals Norm waren, nicht entsprochen habe. Aber sowohl Leonhards als auch die Uthiersche Nachkommenschaft beweisen, daß sich Amtsinhaber der damaligen Zeit aus recht unterschiedlichen bürgerlichen Schichten rekrutieren konnten. Zwar erfahren wir über die Sippe der Uthier/Uttir in Seligenstadt nichts; aber immerhin entstammt aus Leonhards Ehe der rechtsgelehrte Oberamtmann der Stadionschen Besitzungen in Böhmen, vorher Burggraf zu Kauth, der sich zuvor in kurfürstlichen diplomatischen Diensten bewährt hatte, Begründer des böhmischen Zweigs der Dalken- Familie. Sein Sohn Lothar Franz wurde 10jährig 1734 Kanonikus am Stift in Aschaffenburg; doch verzichtete er bald auf sein Kanonikat, vermutlich zu Gunsten seines jüngeren Bruders Bernard Edmund Anton, der 1739 Kanoniker wurde und 1783 als Stiftsdekan, erzbischöflicher Kommissar und Siegelbewahrer starb. Lothar Franz schloß den Blutskreis mit der Familie Uthier: er heiratete Marie Christine Uthier, seine Cousine zweiten Grades, Tochter des Burggrafen zu Chodenschloß in Böhmen und Enkelin des Johann Uthier, der uns aus der Erbsvereinigung des Johann Leonard bekannt ist. Obwohl dieser Zweig der Familie das Territorium des Erzstifts verließ und in reichsständisch Stadionsche Dienste trat, blieben die Beziehungen zur Seligenstädter Verwandtschaft erhalten. Nicht nur festigte Heinrich die Beziehungen zur Familie Uthier, indem er seinen Cousin Franz Uthier als Paten seiner Tochter Anna Katharina bat; auch Heinrichs Sohn Lothar Franz tauchte in Seligenstadt als Pate eines Sohnes des Johann Adam Dalcken auf.



Seligenstadt (etwa 1630): Während des 30jährigen Krieges; ein Soldat erschlägt einen Bauern, ein anderer spannt ihm die Pferde aus. Auf dem jenseitigen Mainufer die Stadt. In der Mitte die Klosterkirche mit ndem mächtigen Vierungsturm. Ganz links die ehemalige romanische Pfarrkirche, anfangs des 19.Jahrh. abgerissen, Begräbnisstätte des Johann Leonhard woher die Grabplatte mit seinem Wappen stammt.


5. Mayer - Gans - Weber - Bechtold



1664 bemühte Theodor die Frau seines Neffen Maria Elisabeth Mayer, geb. Gans, aus einer Aschaffenburger Ratsherrnfamilie, als Patin für seine Tochter Marie Elisabeth (vgl, X.Bericht, S.148). Marie Elisabeth Gans war in erster Ehe mit dem Schultheißensohn Adolf Mayer verheiratet, in der zweiten mit dem kurfürstlichen Zöllner, späteren Schultheißen und Faut Joh. Philipp Weber aus Dieburg, dem Sohn des kurfürstlichen Kellers aus dem gleichen Ort. Ihre Tochter Maria Katharina aus der ersten Ehe, die Großnichte Theodors, heiratete in die Familie Bechtold. Ihr Schwiegervater Joh. Jakob Bechtold war kürfürstlicher Zentgraf in Niederroden. Mit dem Sohn Johann Philipp Mayer, ebenfalls aus Marie Elisabeths erster Ehe, wird der Kreis Nicola-Dalken wieder geschlossen. Er heiratete Margarethe, die Tochter des Seligenstädter Kaufmanns Ägid Nicola, Stieftochter des Theodor Dalken nach seiner zweiten Heirat mit der Witwe des Ägid Nicola.


6. Nicola - Jäger - Volcker - Bensheimer - Weber - Rucker



Johann Leonards zweite Stiefschwester aus der Kaufmannsfamilie Nicola schloß durch ihre beiden Ehen ganz bedeutende Sippen an die Familie an. Maria Katharina war in erster Ehe mit dem Zentgrafen Joh. Adam Jeger, Paten des Joh. Adam Dalcken, verheiratet; er war der Bruder des Magisters Joh. Christoph Jeger. Vater der Brüder war der einstige kurfürstliche Sekretär in Aschaffenburg, der spätere Seligenstädter Zentgraf Gerhard Jeger. Dessen Frau Marie Margarethe entstammt der Ehe des Seligenstädter Ratsherrn, Zolleinnehmers und Klosterschultheißen Joh. Kaspar Bensheimer mit der Justina Weber, Schwester der Susanne, die den Höchster Zolleinnehmer Joh. Melchior Völcker geheiratet hatte. Bruder der Maria Margarethe war der Aschaffenburger Stiftsdekan Joh. Adam Bensheimer. Eng verwandt mit der Sippe der Weber sind die Rucker. Der Kürze halber seien hier summarisch die Ämter aufgeführt, die sich in wenigen Generationen dieser drei Familien nachweisen lassen:

Weber (in 4 Generationen): 1 Ratsherr, Keller und Bürgermeister in Seligenstadt; 1 Faut in Seligenstadt; 1 kurfürstlicher Landschreiber in Aschaffenburg; 6 Stiftskanoniker in Aschaffenburg; 2 Weihbischöfe in Mainz; 1 kurfürstlicher Kanzler in Mainz;

Bensheimer (in 4 Generationen): 1 Schultheiß in Seligenstadt ; 1 Stadtschreiber in Seligenstadt; 1 Stadtschreiber, Schöffe und kaiserlicher Notar in Seligenstadt; 1 Faut in Seligenstadt; 1 Kanoniker in Aschaffenburg; 1 Stiftsdekan in Aschaffenburg;

Rucker (in 5 Generationen): 1 Ratsherr und Heimburge in Seligenstadt; 1 Schultheiß in Seligenstadt; 1 Stadthauptmann in Aschaffenburg; 2 Stiftskanoniker in Aschaffenburg; 1 Stiftsscholaster in Aschaffenburg: 1 Magister; 1 Advokat in Frankfurt; 1 Universitätsprofessor in Mainz; 1 Notar und erzbischöflicher Sekretär in Mainz.


7. Sommer - Sartorius - Völcker - Weber (- Gans-Mayer-Dalken)



In zweiter Ehe war Maria Katharina Nicola mit dem Seligenstädter Ratsherrn und Schreiber des Aschaffenburger Oberkellers (Finanzpräsidenten) Joh. Christoph Sommer verheiratet. Sein Bruder war der Seligenstädter Stadtschreiber und Faut Joh. Friedrich Sommer; Vater der beiden war der Schultheiß aus Kahl Matthäus Sommer; dessen Frau war die Schwester der ersten Gattin des Joh. Philipp Weber, der durch seine zweite Ehe wieder an die Sippe der Gans, Mayer und Dalken anschloß.


8. Klug - Dreiser - Bensheimer - Resch



Wir kommen zur dritten Generation. Johann Adam Dalcken, Begründer des ausgestorbenen älteren Seligenstädter Zweiges, war zweimal verheiratet: zunächst mit Anna Christina Klug, deren Vater in erster Ehe Margarethe Dreiser, Witwe des Joh.Kaspar Bensheimer, Klosterschultheißen in Seligenstadt, geheiratet hatte; danach heiratete Johann Adam Dalcken die reiche Anna Maria Resch, Tochter des Ratsherrn und Heimburgen Joachim Resch.


9. Löhr - Resch - Stenger - Goy



Anmerkung zu dieser Stammtafel:
3. Generation: Andreas Stenger war zweimal verheiratet, in zweiter Ehe mit Marie Elisabeth Resch, in erster Ehe mit Marie Elisabeth Bensheimer, verwitwete Gans. Entsprechend sind diese 'Fehler' in der Grafik zu berücksichtigen.

Die Tendenz der Dalcken, sich zumindest mit Seligenstädter Ratsherrenfamilien zu versippen, wird bei Joh. Philipp Dalcken, dem Begründer des jüngeren Seligenstädter Zweiges, noch einmal deutlich. Er heiratete Anna Maria Löhr, die Tochter des wohlhabenden Ratsherrn Nikolaus Matthäus Löhr und Enkelin des reichen Seligenstädter Ratsherrn und kurfürstlichen Zentgrafen Kaspar Löhr. Über Anna Maria laufen zwei Linien zur bedeutenden Familie Stenger: ihre Kusine Maria Elisabeth Resch, eine Ratsherrntochter, heiratete Andreas Stenger, den Juristen, kaiserlichen Notar, kurfürstlichen Zentgrafen und Faut in Seligenstadt, Sohn des Hörsteiner Zentgrafen Johann Stenger; ihr Sohn Peter Dalquen, der Löwenwirt, heiratete Elisabeth Stenger, Tochter des Joh. Peter Stenger (Pate des Löwenwirts).
Dieser Andreas Stenger war in erster Ehe mit Marie Alisabeth Bensheimer, verwitwete Gans, verheiratet und schloß damit den Kreis zu jenen Beamtenfamilien. Peters Schwester Anna heiratete den reichen zugereisten Handelsmann und Ratsherrn Johann Goy. Matthäus Dalcken, Peters und Annas Bruder, wurde Benediktiner in Seligenstadt und Subprior seines Klosters und später Pfarrer in Meisenheim.

Was läßt sich aus den genealogischen Übersichten 1-9 erkennen?
Mit 25 Familien sind die Dalken zwischen 1650 und 1750 nähere und entferntere Sippschaftsverhältnisse eingegangen. Es handelt sich um die Familien (in Klammern Nummern der Übersichten):

Becht(h)old (5)
Bensheimer (6,8)
Colchon (1)
Dreiser (8)
v. Ersdorf (2)
Gans (5,7,9)
Gelf (2,3)
Grüninger (3)
(v.)Fleischbein (2)
Goy (9)
Haberkorn (2)
J(a)eger (6)
Klug (8),
Löhr (4,6,9)
Mayer (2,5,7)
Nicola (6)
Resch (8,9)
Sartorius (7)
Si(e)gler (2)
Sommer (7)
Stenger (9)
Strutmann (3)
Uthier/Utirr (4)
Völcker (6,7)
Weber (5,6,7)

   
107 Personen in 5 Generationen traten zueinander in verwandtschaftliche Beziehungen. Es wurden nur die Versippungen untersucht, die im Zusammenhang mit der Frage interessieren: Wie stellt sich die bürgerliche Führungsschicht im Umkreis der Dalken dar?

Untersuchen wir hierzu die auftretenden akademischen und Amtsbezeichnungen:

Allgemeine akademische Bezeichnungen und Titel:

Magister: Ein akademischer Grad, mit dem die Lehrbefähigung (Philosophie) an Universitäten verbunden war (Joh. Christoph Jeger, Nr. 6 der Übersichten)

Lizentiat der Theologie (Lic.theol.): Ein akademischer Grad, der ebenfalls die Lehrbefähigung an Universitäten bezeichnete und unserem Doktor-Grad entspricht (Leonard Colchon, 1)

Jurist hat in der in Frage kommenden Zeit meist Staatsund Kirchenrecht studiert (Joh. Franz Dalken, 1; Joh. Heinrich Dalcken,4; Andreas Stenger, 9)

Kaiserlicher Rat: Ein Ehrentitel für hervorragende, rechtsgebildete Persönlichkeiten (Kaspar v. Fleischbein, 2)

Kaiserlicher Pfalzgraf: ein Ehrentitel seit dem Ausgang des Mittelalters. Der Inhaber dieses Titels erteilte Adelsbriefe, stellte Diplome aus und ernannte Notare (Kaspar v. Fleischbein, 2)
 
Lizentiat der Rechte, sinngemäß w.o. Lic.theol. (Joh. Colchon, 1)

Kaiserlicher Notar: vom Kaiser oder dem Pfalzgrafen ernannter rechtskundiger Urkundsbeamter (Joh. Colchon, 1)


Ämter der kurfürstlichen Verwaltung
Die Einteilung folgt im wesentlichen derjenigen bei H. F. Friederich, Aschaffenburg im Spiegel der Stiftsmatrikel, 1605-1650, Aschaffenburg, 1962.

Staatsverwaltung
Wirklicher geistlicher Rat, Assessor und Siegelbewahrer: Der erzbischöfliche Kommissar in Aschaffenburg für das Oberstift des Kurstaates nahm in Stellvertretung für den Kurfürsten die gesamte geistliche Gerichtsbarkeit wahr. In diesem Kommissariat stand ihm ein Rat, Assessor und Siegler zur Seite ( Stiftsdekan B.A.E.Dalcken, 4)
Kurfürstlicher Rat: ein Ehrentitel für rechtsgebildete Persönlichkeiten, die das besondere Vertrauen des Landesherrn genossen und zu besonderen Aufgaben herangezogen wurden (Kaspar v.Fleischbein, 2)
Kurfürstlicher Sekretär: der Funktion nach einem heutigen Ministerialrat vergleichbar (Joh.Heinrich Dalcken, 6)
Kanzlist: der mit der Abfassung von Urkunden befaßte Hofbeamte (Leonhard Sommer, 7)
Kanzleiverwandter ist der Kanzleischreiber (Gerhard Jeger, 6) und ähnlich der
Protokollist (Joh.Jeger, 3)

Justizverwaltung
Zentgraf: Führte den Vorsitz beim Zentgericht für den Landesherrn und übte in dessen besonderem Auftrag auch den Blutbann oder die Hohe Gerichtsbarkeit (Todesstrafe) aus. Zent bezeichnet einen Gerichtsbezirk, der in diesem Falle die Stadt Seligenstadt und die Zentdörfer Klein-Welzheim, Mainflingen, Zellhausen, Proschhausen und Klein-Krotzenburg umfaßte. Der Zentgraf (Joh.Gelf, 2, Joh.Jakob Bechtold, 5, Gerhard Jeger, 6, Joh.Adam Jeger, 6, Joh.Dreiser, 8, Kaspar Löhr, 9, Joh. Stenger, 9, Andreas Stenger, 9) war an das Urteil der Schöffen gebunden.
Amtmann: Ein landesherrlicher Verwaltungs- und Gerichtsbeamter eines bestimmten Sprengels, Amtes, rechtskundig (Haberkorn, 2, Joh.Dreiser, 8)
Schultheiß als Stellvertreter des Landesherrn Vorsitzender des städtischen Rates und des Schöffengerichts, Stadtrichter, Mitglied und Vorsitzender des Zentgerichts, hatte richterliche und polizeiliche Funktionen (Simon Mayer, 2, Joh.Phil.Weber, 5, Balthasar Sartorius, 7, Matthäus Sommer, 7)
Faut/Vogt: Richter und Verwaltungsbeamter. Seine Stellung ist nicht überall im Kurstaat eindeutig festzulegen. Gelegentlich entspricht sie der des Amtmanns, dann wieder mehr der des Schulheißen. Er nahm im wesentlichen die Niedere Gerichtsbarkeit wahr (Jon.Mich.Sigler, 2, Jon.Ernst Strutmann, 3, Joh.Phil.Weber, 5, Joh.Friedrich Sommer, 7, Jon.Dreiser, 8, Andreas Stenger,9)

Finanzverwaltung
Keller: Beim Oberkeller als oberstem Finanzbeamten des Staates liefen die Staatseinnahmen aus Steuern und anderen Abgaben zusammen, die von den Kellern als Unterbeamten direkt erhoben wurden (Andreas Weber, 5)
Oberkellerschreiber ist der Verwaltungsbeamte in der Oberkellerei (Joh. Christoph Sommer, 7)
Kellersehreiber (auch Kanzlist) führt die Bücher in den unteren Finanzverwaltungsbezirken (Leonh. Sommer, 7, Friedrich Sommer, 7)
Zöllner, Zolleinnehmer, Zollschreiber (Joh.Friedrich Weber, 5, Joh. Jakob Bensheimer,6, Joh.Mich.Völcker, 6) Er ist auch zuständig für Zins-, Gehalts- u.a. Zahlungen des Kurfürsten.

Städtische Verwaltung
Stadtschreiber: Meist ein Rechtsgelehrter, der seiner Funktion nach dem heutigen Stadtsyndikus entspricht. Er fertigte die städtischen Urkunden aus und verhandelte im Auftrag der Stadt (Adam Grüninger, 3, Joh. Friedrich Sommer, 6,7)
Baurentmeister/Bürgermeister: Er ist verantwortlich für die Bereitstellung der Finanzmittel für den Bau und den Unterhalt der öffentlichen Gebäude, insbesondere der Wehranlagen (Joh. Gelf, 2, Theodor Dalken, 1)
Ratsherr: In Seligenstadt überwiegend aus den Zünften hervorgegangener Bürgervertreter in städtischen Angelegenheiten (Joh.Gans sen., 5, Joh.Franz Dalken, 1, Joh.Gelf, 2, Theodor Dalken, 1, Joh.v.Ersdorf, 2, Joh.Leonhard Dalken, 4, Joh.Kaspar Bensheimer, 6, Leonh.Sommer, 7, Joachim Resch, 8, Kaspar Löhr, 9» Kaspar II Resch, 9, Nikolaus Löhr, 9, Joh.Peter Stenger, 9, Joh. Goy, 9)
Heimburge ist der Vertrauensmann des Stadtrates für Fragen der Gemarkung, der Grundstückgrenzen (Joachim Resch, 8)

Kirchliche Verwaltung, Kleriker, Stiftsangehörige
Kanoniker sind die Mitglieder eines Dom- oder Stiftskapitels, die sich auf eine geistliche Stellung vorbereiten. Sie beziehen ihre Einkünfte aus einer Präbende, einer Pfründe. Die Kanoniker am Stift St.Peter und Alexander in Aschaffenburg konnten durch kaiserliche oder erzbischöfliche Ernennung, durch die Wahl der Kanoniker oder durch die Resignation (den Verzicht) eines Kanonikers zu einer Pfründe und einem Kanonikat kommen, wodurch ihnen das Studium ermöglicht wurde. Das Stift hatte selbst eine Lateinschule, so daß auch ganz junge Kanoniker im Stift lernen konnten. Ziel der Aufnahme ins Stift war nach entsprechender theologischer Ausbildung die Erlangung der Priesterweihe; aber der vorherige Austritt aus dem Stift (Resignation) war weder diffamierend noch ungewöhnlich. Als Kanoniker stellen wir fest: Theodor Colchon 1, Joh. Colchon, 1, Wilhelm Dalken 1, Lothar Franz Dalcken, 4, B.A.E. Dalken, 4,  Joh. Adam Bensheimer, 6,8)
Stiftskantor ist verantwortlich für den Chorgesang (B.A.E. Dalcken, 4)
Stiftsdekan wurde vom Kapitel gewählt und vom Erzbischof bestätigt. Er war das Haupt des Stiftskapitels und hatte die Rechtssprechung über alle zum Stift gehörenden Geistlichen und Laien inne (B.A.E. Dalcken, 4, Joh.Adam Bensheimer, 6,8)
Erzbischöflicher Hofkaplan (Theod.Colchon, 1)
Subprior: Der Prior ist bei den Benediktinern der Stellvertreter des Abtes, der Subprior dessen Vertreter (Matthäus Dalcken/d'Alken, 9)
Propst hat die Leitung der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels unter sich, meist der erste Würdenträger eines Kapitels (Theod. Colchon, 1)
Abt: der geistliche und rechtliche Leiter eines Klosters (Leonard Colchon, 1)
Pfarrer (Matthäus Dalcken/d'Alken alias Pater Beda, 9)
Klosterschultheiß nimmt die Rechtsprechung in den Fällen wahr, die dem Abt des Klosters zustehen (Joh. Jakob Bensheimer, 6)


Was wird aus dieser Zusammenstellung erkennbar?

Der durchaus überschaubare Sippenkreis der Dalken dringt in eine Fülle der kurfürstlichen Ämter ein. Es handelt sich durchwegs um höhere und gehobene Positionen, die oft eine Ausbildung in kirchlichem und weltlichem Recht und in der Finanzverwaltung voraussetzen. Mehrfach tauchen Beamte in verschiednen Positionen auf, wobei der Aufstieg in höhere Stellungen deutlich wird. Die Vermutung liegt nahe, daß die Durchlässigkeit der Ämterstufen größer war als heute und daß andererseits auch hochqualifizierte Beamte in mittleren Beamtenfunktionen tätig sein mußten, kurz: daß die besoldete Beamtenschaft in der fraglichen Zeit noch nicht nach ausschließenden Gruppen organisiert war. Durchwegs wird spürbar, dass der eigene oder väterliche Wohlstand, sicher auch die Mitgift, zusammengehen, woraus auf eine gewisse Unabhängigkeit in der Besoldung geschlossen werden kann. Schon hieraus wird deutlich, daß die Wahl des Ehepartners weniger nach Gefühls- oder Gemütswerten, als eher rationalen, den "Standes"-Interessen orientiert war. Große Vermögen scheinen im wesentlichen durch das Gastgewerbe (mit Brauerei), bei Kaufleuten und bei den reichen Handwerkern, den Wollwebern und Metzgern, entstanden zu sein. Diese Zusammenhänge müssen noch näher untersucht werden. Auch für hohe Beamte und für Geistliche läßt sich die Zugehörigkeit zu Handwerkerzünften nachweisen. Es gibt kommunale Gemeinschaften, in deren Rat gar nicht anders als über die Zugehörigkeit zu einer Zunft hineinzukommen war. Das soziale Ansehen des Handwerks, der Zunft, muß für die damalige Zeit ungleich viel höher angesetzt werden als etwa im 19. Jahrhundert.

In einigen Fällen können besoldete Beamte über mehrere Generationen festgestellt werden, so daß hier von Beamtenfamilien gesprochen werden kann. Ebenso ist aber zu erkennen, daß der Sohn dem Vater in einer Beamtenstellung nicht nachfolgt, sondern ein Handwerk betreibt bzw. daß nicht alle Söhne die Laufbahn des Beamten einschlagen. Die Bevorzugung bestimmter Handwerke als besonderes Reservoir für die hier untersuchte Elite hat es nicht gegeben. Es läßt sich auch nicht erkennen, daß sich eine exklusive städtische Aristokratie, eine Art Patriziat, auf Grund der Beamtenstellung oder der Vermögenslage in Seligenstadt herausbildete.


Welche Rolle spielen die Dalken in diesem System von besoldeten und Ehrenämtern des Mainzer Kurstaates?


Überschauen wir den Anteil der Dalken an den oben aufgeführten 35 Positionen!

Als Juristen sind sicher nachgewiesen: Joh. Franz Dalken und sein Großneffe Joh. Heinrich Dalcken, der zunächst als kurfürstlicher Sekretär in diplomatischen Diensten stand, dann aber in Stadionsche Dienste übertrat und der eine Beamten- und Offiziersfamilie begründete. Einer seiner Söhne kehrte in die kurfürstliche Staatsverwaltung zurück: der wirkliche geistliche Rat beim erzbischöflichen Kommissariat B.A.E. Dalcken. In die Hof-, Justiz- und Finanzverwaltung des Kurfürsten hat kein Dalken hineingefunden. In der städtischen Verwaltung lassen sich mit Joh. Franz Dalken, Theodor Dalken und Leonhard Dalken Ratsherren und mit Theodor Dalken ein Bürgermeister nachweisen. Vier Dalken mit theologischem (und B.A.E. Dalcken wahrscheinlich auch juristischem) Studium sind in klerikalen Stellungen aufzuführen: die Kanoniker Wilhelm und die Brüder Lothar Franz und Bernard Anton Edmund Dalcken und Matthäus Dalcken/d'Alken alias Pater Beda als Pfarrer bzw. Subprior. Bernard übte neben der Funktion in der kurfürstlichen Staatsverwaltung auch zwei bedeutende in der Stiftsverwaltung aus: er war zunächst Kantor und wurde später Stiftsdekan.
 

 
Beim Betrachten der genealogischen Tafel fällt auf, daß sich durch sechs Generationen der Dalken Tätigkeiten in öffentlichen Funktionen nachweisen lassen. Die Entwicklung beginnt in Seligenstadt mit den drei Brüdern Theodor, Wilhelm und Joh. Franz. Sie setzt sich in der Enkelgeneration bei den böhmischen Dalken bis zu deren Aussterben im Mannesstamm fort. Bei den in Seligenstadt verbliebenen taucht erst in der fünften Generation mit Matthäus alias Pater Beda ein Amtsträger im Kirchendienst auf, im staatlichen Dienst sogar erst in der sechsten mit den Brüdern Hermann Josef und Franz Adam, die jedoch wesentlich erst nach der Auflösung des Kurstaates tätig wurden und daher außerhalb dieser Betrachtung liegen. Insgesamt neun Dalken waren in dem hier interessierenden Zeitraum bis etwa 1750 in kurmainzischen Diensten.

Im 18. Jahrhundert "öffnet" sich der "geschlossene Heiratskreis". Das "connubium", das Bestreben, bürgerliche Elite durch Heiraten untereinander zu verbinden und zu festigen, verliert seine Bedeutung. Dies hatte sicher in den überschaubaren Verhältnissen einer kleinen Stadt wie Seligenstadt nicht die Wirkung wie in großen Gemeinden. Auch der "Zeitgeist" tat seine Wirkung: das Bürgertum brachte seine Durchsetzungskraft weiter voran. Neue soziale Gruppen meldeten ihre Ansprüche an. Veränderte technische Fertigungsmethoden, die Mechanisierung der Arbeit führten zu bedeutenden Veränderungen im Handwerk. Diese Entwicklung griff auch auf Seligenstadt über. Sie ging an verschiedenen hier verbliebenen Familienmitgliedern nicht vorüber. Interessant ist, was in einem anderen Bericht dargestellt werden soll, daß die abwandernden Dalquen/d'Alquen sich sozial anders entwickelten als die zurückgebliebenen.

Quellen:
Prochazka, Roman Freiherr von, Meine 32 Ahnen und ihre Sippenkreise, Leipzig, 1928
Seibert, Dr. Ludwig, Sippenbuch der Stadt und Zent Seligenstadt, Seligenstadt, 1934
Friederichs, Dr. H. F., Sippe und Amt im kurmainzischen Vizedomamt Aschaffenburg 1450-1650 (in Aschaffenburger Jahrbuch, Band 4, II.Teil, Aschaffenburg, 1957)
Friederichs, Dr. H. F., Aschaffenburg im  Spiegel der Stiftsmatrikel 1606-1650,   Aschaffenburg, 1962
www.dalquen.info