Geschichte
der Familie
Die
Seligenstädter Dalken und ihre Verwandten in
öffentlichen Ämtern im 17. und 18. Jahrhundert
Eine
gesellschaftsgeschichtliche Betrachtung zum Thema des "geschlossenen
Heiratskreises"

Die
Abbildung nach einem Stich von Merian von 1631 zeigt die Einnahme
Aschaffenburgs durch Schweden. Im Mittelgrund links die wuchtige
Residenz, die Johannesburg, 1604 - 1614 erbaut. Im Mittelgrund rechts
auf der höchsten Erhebung das um 957 gegründete
Kollegiatstift St.Peter und Alexander, das für uns
familiengeschichtliche Bedeutung hat.
Mit
seiner Arbeit "Sippe und Amt im kurmainzischen Vizedomamt Aschaffenburg
1460 - 1650" hat H. F. Friederichs die Aufmerksamkeit auf eine
interessante gesellschaftspolitische Erscheinung gelenkt, von der auch
unsere Familie in anschaulicher Weise betroffen ist. Gemeint ist das
Bestreben, durch Heirat und die dadurch entstehenden Blutsbindungen
Beziehungen zu knüpfen, die über das
Persönliche und
Familiäre hinausgehen, Beziehungen, die darauf berechnet sind,
Einflüsse, Anrechte, Vorrechte, Begünstigungen,
Anwartschaften, Ansehen, Sicherheiten, kurz Vorteile zu
begründen,
Verbindungen also, die unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich
oder als ferne Möglichkeit, auf jeden Fall ganz realistisch
und
praktisch ins Auge fassen, wie sich die eigene Stellung und die der
Familie halten und verbessern läßt.
Darüberhinaus
drückt sich in der bewußten und gewollten, aber auch
unumgänglichen Einreihung in ein solches Sippengeflecht die
Standeszugehörigkeit aus, in unserem Falle das Bestreben,
zugleich
mit dem persönlichen Vorteil das höhere Interesse der
Gruppe,
des Bürgerstandes zu wahren. Damit zeigen sich in der
Partnerwahl,
weniger subjektive, individuelle, gefühlsbedingte als vielmehr
sachliche, auf den praktischen Nutzen und Zweck, vor allem die
Vermögenssicherung und -Vermehrung gerichtete
Überlegungen.
Wir haben es hier mit einer Zeiterscheinung zu tun, die Parallelen zu
den Praktiken des Adels erkennen läßt. Letztlich ist
dieses
Verhalten zu erklären aus der Erkenntnis des Vorteils, den
sich
der Adel jahrhundertelang durch ein ähnliches Gewebe
verwandtschaftlicher Verbindungen zu verschaffen wußte, und
zwar
insbesondere auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung.
Friederichs spricht in diesem Zusammenhang von der Verdrängung
des
Adels durch das Bürgertum im 16. und 17. Jahrhundert.
Voraussetzung zur Schaffung dieser Vormachtstellung war einerseits der
Erwerb der geistigen Qualifikation auf Schulen und
Universitäten
und in gemeindlichen Ehrenämtern und dann ganz besonders eine
konsequente, durch Generationen klug verfolgte
Vermögenspolitik.
"Amt und Sippe verzahnen sich gegenseitig so stark, daß eine
Führungsschicht von
genealogisch-biologischer und wirtschaftlich-sozialer Einheitlichkeit
entstand, bei der auch die auf gleicher Herkunft, gleicher
Tätigkeit und gleicher Gesinnung beruhende Tradition eine
beachtliche Rolle spielte" (S.1026). Die Erfolge solcher Gesinnung
lassen sich im Eindringen und Aufrücken der
Bürgerlichen in
vielen Stellungen beobachten, die bisher ausschließlich der
Adel
und der Klerus innehatten.
Uns
interessiert im familiengeschichtlichen Zusammenhang, wie die Dalken an
dieser Versippung teilhatten, wobei zu bedenken ist, daß mit
dem
Eintritt Theodors/ Dieters in die Seligenstädter Gesellschaft
diese soziale Erscheinung ihren Höhepunkt bereits erreicht
hatte.
Seligenstadt
war bis 1806 eine Stadt im Kurfürstentum Mainz, das von
Aschaffenburg aus regiert wurde. Daher lassen sich
Seligenstädter
in den verschiedenen Verwaltungsbezirken dieses Territoriums
nachweisen. Das Mainzer Staatsgebiet, der Kurstaat oder das Erzstift,
war in zwei große Verwaltungsgebiete gegliedert: das
Unterstift
mit der Stadt Mainz und ihrem Umfeld (Vizedomamt), mit den Besitzungen
im Rheingau (Vizedomamt), am Main um Höchst (Oberamt) und
östlich Marburg um Amöneburg (Oberamt); sodann das
Oberstift
als territorial geschlossenstes und größtes Gebiet
mit dem
Vizedomamt Aschaffenburg (Residenz des Kurfürsten, der
zugleich
Reichskanzler und Erzbischof war), das sich in
die Oberämter Steinheim, Lohr-Orb, Miltenberg, Amorbach,
Tauberbischofsheim und Krautheim gliederte. Diese vielfältig
untergliederten Verwaltungseinheiten boten eine Fülle von
Ämtern für Berufs- und Ehrenbeamte. Betrachten wir
nun, wie
die Dalken in das Amts- und Sippengeflecht yerwoben waren, das an
dieser Verwaltung teilhatte. (Klicken Sie hier,
um eine Karte zu betrachten!)
1. Colchon


Theodors/Dieters Einstand in Seligenstadt war bereits durch seine
Abstammung sehr begünstigt. Die Stellung seines
Vaters in Lüttich entsprach der eines Oberrichters. Noch im
17.
Jahrhundert wurden im Mainzer Kurstaat hauptsächlich Adelige
mit
solchen Ämtern betraut. Drei einflußreiche Onkel des
Theodor
sind zu nennen: Johannes Colchon, Kanonikus am Stift St.Peter und
Alexander im nahen Aschaffenburg, Lizentiat der Rechte, kaiserlicher
Notar; Johann Leonhard Colchon, Lizentiat der Theologie, Abt des
Seligenstädter Benediktinerklosters, Präsident der
Bursfelder
Kongregation, der Vereinigung aller Benediktinerklöster im
Reich;
schließlich Theodor Colchon, Kanonikus in Mainz (BMV) und des
Stifts Haug (Würzburg), Propst an St.Moritz in Mainz,
Hofkaplan
des Kurfürsten. Auch zwei Brüder des Theodor kommen
in
Aschaffenburg zu Ansehen und Einfluß: Wilhelm war wie seine
Onkel
Kanonikus; Johann
Franz war
rechtsgelehrter Ratsherr. Für seine zwei Söhne
sicherte sich
Theodor die Patenschaft seines Onkels und seines Bruders.
2. Gelf - von Fleischbein - von Ersdorf - Siegler - Haberkorn - Mayer

Hatte Theodor/Dieter durch seine mütterliche Sippschaft
(Colchon)
Anschluß an den Stiftsklerus in Aschaffenburg gefunden, so
stieg
er durch seine Ehe mit einer Gelf-Tochter in ein Sippengeflecht ein, in
dem mehrfach Beamte der kurfürstlichen Verwaltung auftreten.
Theodors Schwäger waren der Vogt (Faut) in Dieburg, der
Amtsmann
in Dieburg, der Schultheiß in Bensheim; Theodors
Schwiegervater
war Ratsherr, Bürgermeister und Zentgraf in
Seligenstadt;
dessen Schwester heiratete den adligen Binger Ratsherrn von Ersdorf;
die andere ging die für die Familie hochbedeutsame Ehe mit dem
kaiserlichen und kurfürstlichen Rat und kaiserlichen
Pfalzgrafen
Kaspar von Fleischbein ein, dem Stifter des Stipendiums, beides Onkel
der Frau Theodors.
3. Gelf - Grüninger - Strutmann

Betrachten wir die Gelfsche Sippe noch
etwas
genauer: Theodors Schwiegermutter war Ursula Grüninger, die
Tochter des kurfürstlichen Kellers Peter Grüninger
aus
Pedershausen; deren Bruder, der Stadtschreiber in Aschaffenburg, Onkel
von Theodors Frau, hatte eine Strutmann geheiratet. Der Schwiegervater
Bechtold Strutmann war Zentgraf in Seligenstadt, dessen einer Sohn
kurfürstlicher Protokollist in Aschaffenburg und der andere
kurfürstlicher Faut in Seligenstadt war. Jost Gelf war in
erster,
kinderloser Ehe mit Katharina Fleischbein, Tochter des Nikolaus
Fleischbein, verheiratet, in zweiter Ehe mit Margarethe Burkhard,
Tochter des Ratsherrn Burkhard, Adam, Witwe des Ratsherrn und
Bürgermeisters Heinrich Dreiser.
4.
Uthier - Löhr

Wenden
wir
uns nun den Sippen aus der nächstfolgenden Generation zu.
Seibert
macht im "Sippenbuch..." (1934, S.103) eine Anspielung auf die Ehe des
Johann Leonhard, als ob sie den Erwartungen, die damals Norm waren,
nicht entsprochen habe. Aber sowohl Leonhards als auch die Uthiersche
Nachkommenschaft beweisen, daß sich Amtsinhaber der damaligen
Zeit aus recht unterschiedlichen bürgerlichen Schichten
rekrutieren konnten. Zwar erfahren wir über die Sippe der
Uthier/Uttir in Seligenstadt nichts; aber immerhin entstammt aus
Leonhards Ehe der rechtsgelehrte Oberamtmann der Stadionschen
Besitzungen in Böhmen, vorher Burggraf zu Kauth, der sich
zuvor in
kurfürstlichen diplomatischen Diensten bewährt hatte,
Begründer des böhmischen Zweigs der Dalken- Familie.
Sein Sohn
Lothar Franz wurde 10jährig 1734 Kanonikus am Stift in
Aschaffenburg; doch verzichtete er bald auf sein Kanonikat, vermutlich
zu Gunsten seines jüngeren Bruders Bernard Edmund Anton, der
1739
Kanoniker wurde und 1783 als Stiftsdekan, erzbischöflicher
Kommissar und Siegelbewahrer starb. Lothar Franz schloß den
Blutskreis mit der Familie Uthier: er heiratete Marie Christine Uthier,
seine Cousine zweiten Grades, Tochter des Burggrafen zu
Chodenschloß in Böhmen und Enkelin des Johann
Uthier, der
uns aus der Erbsvereinigung des Johann Leonard bekannt ist. Obwohl
dieser Zweig der Familie das Territorium des Erzstifts
verließ
und in reichsständisch Stadionsche Dienste trat, blieben die
Beziehungen zur Seligenstädter Verwandtschaft erhalten. Nicht
nur
festigte Heinrich die Beziehungen zur Familie Uthier, indem er seinen
Cousin Franz Uthier als Paten seiner Tochter Anna Katharina bat; auch
Heinrichs Sohn Lothar Franz tauchte in Seligenstadt als Pate eines
Sohnes des Johann Adam Dalcken auf.

Seligenstadt
(etwa 1630): Während des 30jährigen Krieges; ein
Soldat
erschlägt einen Bauern, ein anderer spannt ihm die Pferde aus.
Auf
dem jenseitigen Mainufer die Stadt. In der Mitte die Klosterkirche mit
ndem mächtigen Vierungsturm. Ganz links die ehemalige
romanische
Pfarrkirche, anfangs des 19.Jahrh. abgerissen,
Begräbnisstätte des Johann Leonhard woher die
Grabplatte mit
seinem Wappen stammt.
5.
Mayer - Gans - Weber - Bechtold

1664 bemühte Theodor die Frau seines Neffen Maria Elisabeth
Mayer,
geb. Gans, aus einer Aschaffenburger Ratsherrnfamilie, als Patin
für seine Tochter Marie Elisabeth (vgl, X.Bericht, S.148).
Marie
Elisabeth Gans war in erster Ehe mit dem Schultheißensohn
Adolf
Mayer verheiratet, in der zweiten mit dem kurfürstlichen
Zöllner, späteren Schultheißen und Faut
Joh. Philipp
Weber aus Dieburg, dem Sohn des kurfürstlichen Kellers aus dem
gleichen Ort. Ihre Tochter Maria Katharina aus der ersten Ehe, die
Großnichte Theodors, heiratete in die Familie Bechtold. Ihr
Schwiegervater Joh. Jakob Bechtold war kürfürstlicher
Zentgraf in Niederroden. Mit dem Sohn Johann Philipp Mayer, ebenfalls
aus Marie Elisabeths erster Ehe, wird der Kreis Nicola-Dalken wieder
geschlossen. Er heiratete Margarethe, die Tochter des
Seligenstädter Kaufmanns Ägid Nicola, Stieftochter
des
Theodor Dalken nach seiner zweiten Heirat mit der Witwe des
Ägid
Nicola.
6.
Nicola - Jäger - Volcker - Bensheimer - Weber - Rucker

Johann Leonards zweite Stiefschwester aus der Kaufmannsfamilie Nicola
schloß durch ihre beiden Ehen ganz bedeutende Sippen an die
Familie an. Maria Katharina war in erster Ehe mit dem Zentgrafen Joh.
Adam Jeger, Paten des Joh. Adam Dalcken, verheiratet; er war der Bruder
des Magisters Joh. Christoph Jeger. Vater der Brüder war der
einstige kurfürstliche Sekretär in Aschaffenburg, der
spätere Seligenstädter Zentgraf Gerhard Jeger. Dessen
Frau
Marie Margarethe entstammt der Ehe des Seligenstädter
Ratsherrn,
Zolleinnehmers und Klosterschultheißen Joh. Kaspar Bensheimer
mit
der Justina Weber, Schwester der Susanne, die den Höchster
Zolleinnehmer Joh. Melchior Völcker geheiratet hatte. Bruder
der
Maria Margarethe war der Aschaffenburger Stiftsdekan Joh. Adam
Bensheimer. Eng verwandt mit der Sippe der Weber sind die Rucker. Der
Kürze halber seien hier summarisch die Ämter
aufgeführt,
die sich in wenigen Generationen dieser drei Familien nachweisen lassen:
Weber (in 4 Generationen): 1 Ratsherr, Keller und
Bürgermeister in
Seligenstadt; 1 Faut in Seligenstadt; 1 kurfürstlicher
Landschreiber in Aschaffenburg; 6 Stiftskanoniker in Aschaffenburg; 2
Weihbischöfe in Mainz; 1 kurfürstlicher Kanzler in
Mainz;
Bensheimer (in 4 Generationen): 1 Schultheiß in Seligenstadt
; 1
Stadtschreiber in Seligenstadt; 1 Stadtschreiber, Schöffe und
kaiserlicher Notar in Seligenstadt; 1 Faut in Seligenstadt; 1 Kanoniker
in Aschaffenburg; 1 Stiftsdekan in Aschaffenburg;
Rucker (in 5 Generationen): 1 Ratsherr und Heimburge in Seligenstadt; 1
Schultheiß in Seligenstadt; 1 Stadthauptmann in
Aschaffenburg; 2
Stiftskanoniker in Aschaffenburg; 1 Stiftsscholaster in Aschaffenburg:
1 Magister; 1 Advokat in Frankfurt; 1 Universitätsprofessor in
Mainz; 1 Notar und erzbischöflicher Sekretär in Mainz.
7.
Sommer - Sartorius - Völcker - Weber (- Gans-Mayer-Dalken)

In zweiter Ehe war Maria Katharina Nicola mit dem
Seligenstädter
Ratsherrn und Schreiber des Aschaffenburger Oberkellers
(Finanzpräsidenten) Joh. Christoph Sommer verheiratet. Sein
Bruder
war der Seligenstädter Stadtschreiber und Faut Joh. Friedrich
Sommer; Vater der beiden war der Schultheiß aus Kahl
Matthäus Sommer; dessen Frau war die Schwester der ersten
Gattin
des Joh. Philipp Weber, der durch seine zweite Ehe wieder an die Sippe
der Gans, Mayer und Dalken anschloß.
8.
Klug - Dreiser - Bensheimer - Resch

Wir kommen zur dritten Generation. Johann Adam Dalcken,
Begründer
des ausgestorbenen älteren Seligenstädter Zweiges,
war
zweimal verheiratet: zunächst mit Anna Christina Klug, deren
Vater
in erster Ehe Margarethe Dreiser, Witwe des Joh.Kaspar Bensheimer,
Klosterschultheißen in Seligenstadt, geheiratet hatte; danach
heiratete Johann Adam Dalcken die reiche Anna Maria Resch, Tochter des
Ratsherrn und Heimburgen Joachim Resch.
9. Löhr - Resch - Stenger - Goy

Anmerkung
zu dieser Stammtafel:
3. Generation: Andreas Stenger war zweimal verheiratet, in zweiter Ehe
mit Marie Elisabeth Resch, in erster Ehe mit Marie Elisabeth
Bensheimer,
verwitwete Gans. Entsprechend sind diese 'Fehler' in der Grafik zu
berücksichtigen.
Die Tendenz der Dalcken, sich zumindest mit Seligenstädter
Ratsherrenfamilien zu versippen, wird bei Joh. Philipp Dalcken, dem
Begründer des jüngeren Seligenstädter
Zweiges, noch
einmal deutlich. Er heiratete Anna Maria Löhr, die Tochter des
wohlhabenden Ratsherrn Nikolaus Matthäus Löhr und
Enkelin des
reichen Seligenstädter Ratsherrn und kurfürstlichen
Zentgrafen Kaspar Löhr. Über Anna Maria laufen zwei
Linien
zur bedeutenden Familie Stenger: ihre Kusine Maria Elisabeth Resch,
eine Ratsherrntochter, heiratete Andreas Stenger, den Juristen,
kaiserlichen Notar, kurfürstlichen Zentgrafen und Faut in
Seligenstadt, Sohn des Hörsteiner Zentgrafen Johann Stenger;
ihr
Sohn Peter Dalquen, der Löwenwirt, heiratete Elisabeth
Stenger,
Tochter des Joh. Peter Stenger (Pate des Löwenwirts).
Dieser Andreas Stenger war in erster Ehe mit Marie Alisabeth
Bensheimer, verwitwete Gans, verheiratet und schloß damit den
Kreis zu jenen Beamtenfamilien. Peters Schwester Anna
heiratete
den reichen zugereisten Handelsmann und Ratsherrn Johann Goy.
Matthäus Dalcken, Peters und Annas Bruder, wurde Benediktiner
in
Seligenstadt und Subprior seines Klosters und später Pfarrer
in
Meisenheim.
Was läßt sich aus den genealogischen
Übersichten 1-9 erkennen?
Mit 25 Familien sind die Dalken zwischen 1650 und 1750 nähere
und
entferntere Sippschaftsverhältnisse eingegangen. Es handelt
sich
um die Familien (in Klammern Nummern der Übersichten):
Becht(h)old (5)
Bensheimer
(6,8)
Colchon
(1)
Dreiser
(8)
v.
Ersdorf (2)
Gans
(5,7,9)
Gelf
(2,3)
Grüninger
(3)
(v.)Fleischbein
(2)
Goy
(9)
Haberkorn
(2)
J(a)eger
(6) |
Klug
(8),
Löhr
(4,6,9)
Mayer
(2,5,7)
Nicola
(6)
Resch
(8,9)
Sartorius
(7)
Si(e)gler
(2)
Sommer
(7)
Stenger
(9)
Strutmann
(3)
Uthier/Utirr
(4)
Völcker
(6,7)
Weber
(5,6,7) |
107 Personen in 5 Generationen traten zueinander in verwandtschaftliche
Beziehungen. Es wurden nur die Versippungen untersucht, die im
Zusammenhang mit der Frage interessieren: Wie stellt sich die
bürgerliche Führungsschicht im Umkreis der Dalken dar?
Untersuchen wir hierzu die auftretenden akademischen und
Amtsbezeichnungen:
Allgemeine
akademische Bezeichnungen und Titel:
Magister:
Ein akademischer Grad, mit dem die Lehrbefähigung
(Philosophie) an
Universitäten verbunden war (Joh. Christoph Jeger, Nr. 6 der
Übersichten)
Lizentiat
der Theologie
(Lic.theol.): Ein akademischer Grad, der ebenfalls die
Lehrbefähigung an Universitäten bezeichnete und
unserem
Doktor-Grad entspricht (Leonard Colchon, 1)
Jurist
hat in der in Frage kommenden Zeit meist Staatsund Kirchenrecht
studiert (Joh. Franz Dalken, 1; Joh. Heinrich Dalcken,4; Andreas
Stenger, 9)
Kaiserlicher
Rat: Ein Ehrentitel für hervorragende,
rechtsgebildete Persönlichkeiten (Kaspar v. Fleischbein, 2)
Kaiserlicher
Pfalzgraf:
ein Ehrentitel seit dem Ausgang des Mittelalters. Der Inhaber dieses
Titels erteilte Adelsbriefe, stellte Diplome aus und ernannte Notare
(Kaspar v. Fleischbein, 2)
Lizentiat
der Rechte, sinngemäß w.o. Lic.theol.
(Joh. Colchon, 1)
Kaiserlicher
Notar: vom Kaiser oder dem Pfalzgrafen ernannter
rechtskundiger Urkundsbeamter (Joh. Colchon, 1)
Ämter
der kurfürstlichen Verwaltung
Die Einteilung folgt im wesentlichen derjenigen bei H. F. Friederich,
Aschaffenburg im Spiegel der Stiftsmatrikel, 1605-1650, Aschaffenburg,
1962.
Staatsverwaltung
Wirklicher geistlicher
Rat, Assessor und Siegelbewahrer:
Der erzbischöfliche Kommissar in Aschaffenburg für
das
Oberstift des Kurstaates nahm in Stellvertretung für den
Kurfürsten die gesamte geistliche Gerichtsbarkeit wahr. In
diesem
Kommissariat stand ihm ein Rat, Assessor und Siegler zur Seite (
Stiftsdekan B.A.E.Dalcken, 4)
Kurfürstlicher
Rat:
ein Ehrentitel für rechtsgebildete Persönlichkeiten,
die das
besondere Vertrauen des Landesherrn genossen und zu besonderen Aufgaben
herangezogen wurden (Kaspar v.Fleischbein, 2)
Kurfürstlicher
Sekretär: der Funktion nach einem heutigen
Ministerialrat vergleichbar (Joh.Heinrich Dalcken, 6)
Kanzlist:
der mit der Abfassung von Urkunden befaßte Hofbeamte
(Leonhard Sommer, 7)
Kanzleiverwandter
ist der Kanzleischreiber (Gerhard Jeger, 6) und ähnlich der
Protokollist
(Joh.Jeger, 3)
Justizverwaltung
Zentgraf:
Führte den Vorsitz beim Zentgericht für den
Landesherrn und
übte in dessen besonderem Auftrag auch den Blutbann oder die
Hohe
Gerichtsbarkeit (Todesstrafe) aus. Zent bezeichnet einen
Gerichtsbezirk, der in diesem Falle die Stadt Seligenstadt und die
Zentdörfer Klein-Welzheim, Mainflingen, Zellhausen,
Proschhausen
und Klein-Krotzenburg umfaßte. Der Zentgraf (Joh.Gelf, 2,
Joh.Jakob Bechtold, 5, Gerhard Jeger, 6, Joh.Adam Jeger, 6,
Joh.Dreiser, 8, Kaspar Löhr, 9, Joh. Stenger, 9, Andreas
Stenger,
9) war an das Urteil der Schöffen gebunden.
Amtmann:
Ein landesherrlicher Verwaltungs- und Gerichtsbeamter eines bestimmten
Sprengels, Amtes, rechtskundig (Haberkorn, 2, Joh.Dreiser, 8)
Schultheiß
als Stellvertreter des Landesherrn Vorsitzender des
städtischen
Rates und des Schöffengerichts, Stadtrichter, Mitglied und
Vorsitzender des Zentgerichts, hatte richterliche und polizeiliche
Funktionen (Simon Mayer, 2, Joh.Phil.Weber, 5, Balthasar Sartorius, 7,
Matthäus Sommer, 7)
Faut/Vogt:
Richter und Verwaltungsbeamter. Seine Stellung ist nicht
überall
im Kurstaat eindeutig festzulegen. Gelegentlich entspricht sie der des
Amtmanns, dann wieder mehr der des Schulheißen. Er nahm im
wesentlichen die Niedere Gerichtsbarkeit wahr (Jon.Mich.Sigler, 2,
Jon.Ernst Strutmann, 3, Joh.Phil.Weber, 5, Joh.Friedrich Sommer, 7,
Jon.Dreiser, 8, Andreas Stenger,9)
Finanzverwaltung
Keller:
Beim Oberkeller als oberstem Finanzbeamten des Staates liefen die
Staatseinnahmen aus Steuern und anderen Abgaben zusammen, die von den
Kellern als Unterbeamten direkt erhoben wurden (Andreas Weber, 5)
Oberkellerschreiber
ist der Verwaltungsbeamte in der Oberkellerei (Joh. Christoph Sommer, 7)
Kellersehreiber
(auch Kanzlist) führt die Bücher in den unteren
Finanzverwaltungsbezirken (Leonh. Sommer, 7, Friedrich
Sommer, 7)
Zöllner,
Zolleinnehmer, Zollschreiber (Joh.Friedrich Weber, 5, Joh. Jakob
Bensheimer,6, Joh.Mich.Völcker, 6) Er ist auch
zuständig
für Zins-, Gehalts- u.a. Zahlungen des Kurfürsten.
Städtische
Verwaltung
Stadtschreiber:
Meist ein Rechtsgelehrter, der seiner Funktion nach dem heutigen
Stadtsyndikus entspricht. Er fertigte die städtischen Urkunden
aus
und verhandelte im Auftrag der Stadt (Adam Grüninger, 3, Joh.
Friedrich Sommer, 6,7)
Baurentmeister/Bürgermeister:
Er ist verantwortlich für die Bereitstellung der Finanzmittel
für den Bau und den Unterhalt der öffentlichen
Gebäude,
insbesondere der Wehranlagen (Joh. Gelf, 2, Theodor Dalken, 1)
Ratsherr:
In Seligenstadt überwiegend aus den Zünften
hervorgegangener
Bürgervertreter in städtischen Angelegenheiten
(Joh.Gans
sen., 5, Joh.Franz Dalken, 1, Joh.Gelf, 2, Theodor Dalken, 1,
Joh.v.Ersdorf, 2, Joh.Leonhard Dalken, 4, Joh.Kaspar Bensheimer, 6,
Leonh.Sommer, 7, Joachim Resch, 8, Kaspar Löhr, 9»
Kaspar II
Resch, 9, Nikolaus Löhr, 9, Joh.Peter Stenger, 9, Joh. Goy, 9)
Heimburge ist
der Vertrauensmann des Stadtrates für Fragen der Gemarkung,
der Grundstückgrenzen (Joachim Resch, 8)
Kirchliche
Verwaltung, Kleriker, Stiftsangehörige
Kanoniker
sind die Mitglieder eines Dom- oder Stiftskapitels, die sich auf eine
geistliche Stellung vorbereiten. Sie beziehen ihre Einkünfte
aus
einer Präbende, einer Pfründe. Die Kanoniker am Stift
St.Peter und Alexander in Aschaffenburg konnten durch kaiserliche oder
erzbischöfliche Ernennung, durch die Wahl der Kanoniker oder
durch
die Resignation (den Verzicht) eines Kanonikers zu einer
Pfründe
und einem Kanonikat kommen, wodurch ihnen das Studium
ermöglicht
wurde. Das Stift hatte selbst eine Lateinschule, so daß auch
ganz
junge Kanoniker im Stift lernen konnten. Ziel der Aufnahme ins Stift
war nach entsprechender theologischer Ausbildung die Erlangung der
Priesterweihe; aber der vorherige Austritt aus dem Stift (Resignation)
war weder diffamierend noch ungewöhnlich. Als Kanoniker
stellen
wir fest: Theodor Colchon 1, Joh. Colchon, 1, Wilhelm Dalken 1, Lothar
Franz Dalcken, 4, B.A.E. Dalken, 4, Joh. Adam Bensheimer, 6,8)
Stiftskantor
ist verantwortlich für den Chorgesang (B.A.E. Dalcken, 4)
Stiftsdekan
wurde
vom Kapitel gewählt und vom Erzbischof bestätigt. Er
war das
Haupt des Stiftskapitels und hatte die Rechtssprechung über
alle
zum Stift gehörenden Geistlichen und Laien inne (B.A.E.
Dalcken,
4, Joh.Adam Bensheimer, 6,8)
Erzbischöflicher
Hofkaplan (Theod.Colchon, 1)
Subprior:
Der Prior ist bei den Benediktinern der Stellvertreter des Abtes, der
Subprior dessen Vertreter (Matthäus Dalcken/d'Alken, 9)
Propst
hat die Leitung der äußeren Angelegenheiten eines
Dom- oder
Stiftskapitels unter sich, meist der erste
Würdenträger eines
Kapitels (Theod. Colchon, 1)
Abt: der
geistliche und rechtliche Leiter eines Klosters (Leonard Colchon, 1)
Pfarrer
(Matthäus Dalcken/d'Alken alias Pater Beda, 9)
Klosterschultheiß
nimmt die Rechtsprechung in den Fällen wahr, die dem Abt des
Klosters zustehen (Joh. Jakob Bensheimer, 6)
Was
wird aus dieser Zusammenstellung erkennbar?
Der durchaus überschaubare Sippenkreis der Dalken dringt in
eine
Fülle der kurfürstlichen Ämter ein. Es
handelt sich
durchwegs um höhere und gehobene Positionen, die oft eine
Ausbildung in kirchlichem und weltlichem Recht und in der
Finanzverwaltung voraussetzen. Mehrfach tauchen Beamte in verschiednen
Positionen auf, wobei der Aufstieg in höhere Stellungen
deutlich
wird. Die Vermutung liegt nahe, daß die
Durchlässigkeit der
Ämterstufen größer war als heute und
daß
andererseits auch hochqualifizierte Beamte in mittleren
Beamtenfunktionen tätig sein mußten, kurz:
daß die
besoldete Beamtenschaft in der fraglichen Zeit noch nicht nach
ausschließenden Gruppen organisiert war. Durchwegs wird
spürbar, dass der eigene oder väterliche Wohlstand,
sicher
auch die Mitgift, zusammengehen, woraus auf eine gewisse
Unabhängigkeit in der Besoldung geschlossen werden kann. Schon
hieraus wird deutlich, daß die Wahl des Ehepartners weniger
nach
Gefühls- oder Gemütswerten, als eher rationalen, den
"Standes"-Interessen orientiert war. Große Vermögen
scheinen
im wesentlichen durch das Gastgewerbe (mit Brauerei), bei Kaufleuten
und bei den reichen Handwerkern, den Wollwebern und Metzgern,
entstanden zu sein. Diese Zusammenhänge müssen noch
näher untersucht werden. Auch für hohe Beamte und
für
Geistliche läßt sich die Zugehörigkeit zu
Handwerkerzünften nachweisen. Es gibt kommunale
Gemeinschaften, in
deren Rat gar nicht anders als über die Zugehörigkeit
zu
einer Zunft hineinzukommen war. Das soziale Ansehen des Handwerks, der
Zunft, muß für die damalige Zeit ungleich viel
höher
angesetzt werden als etwa im 19. Jahrhundert.
In einigen Fällen können besoldete Beamte
über mehrere
Generationen festgestellt werden, so daß hier von
Beamtenfamilien
gesprochen werden kann. Ebenso ist aber zu erkennen, daß der
Sohn
dem Vater in einer Beamtenstellung nicht nachfolgt, sondern ein
Handwerk betreibt bzw. daß nicht alle Söhne die
Laufbahn des
Beamten einschlagen. Die Bevorzugung bestimmter Handwerke als
besonderes Reservoir für die hier untersuchte Elite hat es
nicht
gegeben. Es läßt sich auch nicht erkennen,
daß sich
eine exklusive städtische Aristokratie, eine Art Patriziat,
auf
Grund der Beamtenstellung oder der Vermögenslage in
Seligenstadt
herausbildete.
Welche Rolle spielen die Dalken in diesem System von besoldeten und
Ehrenämtern des Mainzer Kurstaates?
Überschauen wir den Anteil der Dalken an den oben
aufgeführten 35 Positionen!
Als Juristen
sind
sicher nachgewiesen: Joh. Franz Dalken und sein Großneffe
Joh.
Heinrich Dalcken, der zunächst als kurfürstlicher Sekretär
in diplomatischen Diensten stand, dann aber in Stadionsche Dienste
übertrat und der eine Beamten- und Offiziersfamilie
begründete. Einer seiner Söhne kehrte in die
kurfürstliche Staatsverwaltung zurück: der wirkliche geistliche Rat
beim erzbischöflichen Kommissariat B.A.E. Dalcken. In die
Hof-,
Justiz- und Finanzverwaltung des Kurfürsten hat kein Dalken
hineingefunden. In der städtischen Verwaltung lassen sich mit
Joh.
Franz Dalken, Theodor Dalken und Leonhard Dalken Ratsherren
und mit Theodor Dalken ein Bürgermeister
nachweisen. Vier Dalken mit theologischem (und B.A.E. Dalcken
wahrscheinlich auch juristischem) Studium sind in klerikalen Stellungen
aufzuführen: die Kanoniker
Wilhelm und die Brüder Lothar Franz und Bernard Anton Edmund
Dalcken und Matthäus Dalcken/d'Alken alias Pater Beda als Pfarrer
bzw. Subprior.
Bernard übte neben der Funktion in der kurfürstlichen
Staatsverwaltung auch zwei bedeutende in der Stiftsverwaltung aus: er
war zunächst Kantor
und wurde später Stiftsdekan.

Beim Betrachten der genealogischen Tafel fällt auf,
daß sich
durch sechs Generationen der Dalken Tätigkeiten in
öffentlichen Funktionen nachweisen lassen. Die Entwicklung
beginnt
in Seligenstadt mit den drei Brüdern Theodor, Wilhelm und
Joh. Franz. Sie setzt sich in der Enkelgeneration bei den
böhmischen Dalken bis zu deren Aussterben im Mannesstamm fort.
Bei
den in Seligenstadt verbliebenen taucht erst in der fünften
Generation mit Matthäus alias Pater Beda ein
Amtsträger im
Kirchendienst auf, im staatlichen Dienst sogar erst in der sechsten mit
den Brüdern Hermann Josef und Franz Adam, die jedoch
wesentlich
erst nach der Auflösung des Kurstaates tätig wurden
und daher
außerhalb dieser Betrachtung liegen. Insgesamt neun Dalken
waren
in dem hier interessierenden Zeitraum bis etwa 1750 in kurmainzischen
Diensten.
Im 18. Jahrhundert "öffnet" sich der "geschlossene
Heiratskreis".
Das "connubium", das Bestreben, bürgerliche Elite durch
Heiraten
untereinander zu verbinden und zu festigen, verliert seine Bedeutung.
Dies hatte sicher in den überschaubaren Verhältnissen
einer
kleinen Stadt wie Seligenstadt nicht die Wirkung wie in
großen
Gemeinden. Auch der "Zeitgeist" tat seine Wirkung: das
Bürgertum
brachte seine Durchsetzungskraft weiter voran. Neue soziale Gruppen
meldeten ihre Ansprüche an. Veränderte technische
Fertigungsmethoden, die Mechanisierung der Arbeit führten zu
bedeutenden Veränderungen im Handwerk. Diese Entwicklung griff
auch auf Seligenstadt über. Sie ging an verschiedenen hier
verbliebenen Familienmitgliedern nicht vorüber. Interessant
ist,
was in einem anderen Bericht dargestellt werden soll, daß die
abwandernden Dalquen/d'Alquen sich sozial anders entwickelten als die
zurückgebliebenen.
Quellen:
Prochazka, Roman Freiherr von, Meine 32 Ahnen und ihre Sippenkreise,
Leipzig, 1928
Seibert, Dr. Ludwig, Sippenbuch der Stadt und Zent Seligenstadt,
Seligenstadt, 1934
Friederichs, Dr. H. F., Sippe und Amt im kurmainzischen Vizedomamt
Aschaffenburg 1450-1650 (in Aschaffenburger Jahrbuch, Band 4, II.Teil,
Aschaffenburg, 1957)
Friederichs, Dr. H. F., Aschaffenburg im
Spiegel der
Stiftsmatrikel 1606-1650,
Aschaffenburg, 1962
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