Geschichte
der Familie
Johann Leonard Dalcken
(1651- 1732)
Ein
abenteuerliches Leben
als Weltreisender und Ratsherr
 |
Johann Leonard Dalcken war der erste Sohn des
Theodor/
Dieter, In
eigenhändiger Unterschrift schrieb er sich Dalken, in verschiedenen amtlichen Urkunden Dalcken. Im Sterberegister von 1732 wurde er Dalquen geschrieben.
(Waren wir im
übrigen bislang der Meinung, daß erst sein Enkel Johann Peter "Dalcken" in
"Dalquen" änderte, so kann dies als überholt gelten- wir haben ja
bereits hier über die Schreibweise
unseres Namens berichtet.)
Auf dem Photo sehen Sie einen Bildausschnitt seines Grabsteines, der
heute im Museum in Seligenstadt zu besichtigen ist. |
Nachstehend
lassen wir jetzt die von uns festgestellten und nachgeprüften Daten aus den
Kirchenbüchern folgen:
21.09.1651,
Johann Leonard wird an diesem Datum in Seligenstadt geboren und getauft, Tf. 1.179; sein Pate
ist Johann Colchon, Bruder des Abtes Colchon zu Seligenstadt und Onkel des
Vaters des Täuflings und dessen Großonkel also. Dieser war, wie schon
früher berichtet, Kanonikus und Cantor am Peter- und
Alexanderstift in Aschaffenburg, Lizentiat der Theologie.
31.03.1664,
noch nicht 13-jährig, wird Johann Leonard als Pate
erwähnt, Tf. 1.225.
26.04.1683
heiratet Johann Leonard die Maria Uthier aus Obertshausen nahe Offenbach, Tr. 2.399.
05.09.1685
wird Johann Leonard als Pate bei J. L. Berninger erwähnt, Tf.
2.80.
1690 wird
er als Mitglied in der Benderzunft (Schatzungsregister 1690, S. 7) erwähnt. Er ist
Mitglied dieser Zunft, weil er vermutlich die Bierbrauerei betrieb oder betreiben
ließ; dies geht auch aus der 1730 mit seinen Kindern geschlossenen "Erbsvereinigung"
hervor, auf die wir noch zurückkommen werden. Das Recht auf Wein- bzw.
Bierausschank ruhte vermutlich auf dem von seinem Vater ererbten Hause.
1691 wird
Johann Leonard als Trauzeuge bei der Hochzeit seiner Stiefschwester Anna Ma. Nicola
mit Christian Donneu erwähnt, (Tr. 2.416). Nicola und Donneu waren
wallonische Familien. Wir erinnern, daß die 2. Frau seines Vaters Theodor (Dieter)
eine verwitwete Nicola war. In dieser Trauurkunde wird der Trauzeuge
Johann Leonard als "Collonellus", Oberster, genannt. Was diesen Dienstgrad
betrifft, so können wir wohl ohne zu zögern Seiberts Erklärung
folgen, die wir weiter unten noch zitieren.
01.11.1703
läßt Joh. Leonard das u. a. von seinem Vater
ererbte Haus auf dem
Freihoff
renovieren und in einem Fenstersims "17 JLD 03" einmeisseln,
wie es
heute noch dort zu sehen ist. Siehe Bilder.

Das Malsysche Haus
|

Das
Jahr des
Umbaus, nämlich 1703, dazwischen die Initialen des Johann Leonard
Dalken, I L D, in einem Fenstersims eingeschlagen |
1715
Joh. Leonard erstmals als Ratsherr erwähnt,
Schätzung 1715, S. 20,
11.06.1715
wird er als Trauzeuge angeführt, Tr. 3.9
29.08.1729
stirbt seine Frau Anna Maria geb. Uthier (St. 3.293) 70jährig.
27.04.1730
schließt er mit seinen Kindern die schon kurz
erwähnte "Erbsvereinigung"
.
31.07.1732
stirbt Joh. Leonard als Ratssenior, St, 3.302
Soweit
die Daten, wie sie für Johann Leonard sicher festgestellt
werden konnten.
Aber wir sehen schon jetzt, daß die für ihn (und
auch für uns) bedeutendsten, aufregendsten und
interessantesten 20 Jahre, von 1664 bis 1683 (als er in Seligenstadt
heiratet) in dieser Aufstellung keinen Niederschlag gefunden haben und
naturgemäß auch nicht finden konnten, da Joh. Leonard in diesen 20
Jahren in portugiesischen Diensten war.
In
Seligenstadt war über diese Zeit Authentisches nicht zu
finden, obgleich wir
hoffen, eines Tages dort doch noch fündig zu werden, selbst
wenn es sich nur
um nacherzählte/oder zitierte Geschehnisse handelt. Sichere
Kunde jedoch über
die Tatsache seiner Tätigkeit in portugiesischen
Kriegsdiensten liefert uns die folgend wiedergegebene
Sterbeintragung.
Sterbeurkunde Johann Leonard Dalquen, Pfarrarchiv Seligenstadt, St. 3.302.
1732
Iulius
31
hora decima matutina omnibus praemunitis sacramentis hinc emigravit
honestus et sprectabilis vir ac senator senior huius Leonardas Dalquen
octagenario major, Herculeas hic
itinerando transgressus est columnas, totam Africam circumiens, in
Indiam (1
Wort unleserl.) pervenit, ubi perlustrata Asia per multos annos in
Malabaria et formosissima Insula Orientali Ceulon in servitiis
militaribus
serenissimi regis portugalliae detentus fuit, visis etiam ruderibus
sive duodecim
lapidibus quos populus Isrealiticus post miraculosum maris rubri
transitum in perpetuam memnosynam erexit, nec non Malidvicis insulis,
multis(sim)is in numeris aliis qua populus huius tanquam mirastupebat,
ut (1 Wort
unlerserl.) ex foliis arborum excrescentibus etc., in habitu
indico in patriam suam Seligonstadium rediit, Senatorem egit, laude
rnysteriae af(f)ectus, obiit quo diebus vita sua morbum possus est nullum.
Am
31. Juli 1732 um 10 Uhr vormittags, versorgt mit allen
Sterbesakramenten, verstarb
hier der ehrengachtete und angesehene Mann und hiesige
Ratsälteste Leonard
Dalquen über 80jährig. Er durchfuhr die
Säulen des Herkules (die Meerenge von Gibraltar), umfuhr
ganz Afrika, reiste in Indien, durchstreifte Asien, war viele Jahre in
Malabar und der wunderschönen orientalischen Insel Ceylon in militärischen
Diensten des allergnädigsten Königs von Portugal aufgehalten; er sah auch die
Überreste oder die 12 Steine, die das israelitische Volk zum
Gedächtnis nach der wunderbaren Durchquerung des Roten Meeres errichtete; er sah
auch die zahlreichen Maledivischen Inseln, worüber das hiesige
Volk sehr staunte, wie z.B. daß (?) aus Baumblättern
hervorwuchsen
usw. Er kehrte in indischem Gewande in seine Heimatstadt Seligenstadt zurück,
wirkte als Ratsherr, stand im Rufe des Geheimnisvollen, starb, ohne je in seinem Leben
krank gewesen zu sein.
Erinnern
wir uns an dieser Stelle noch einmal, daß wir über
unseren Ahn von 1664
bis 1683 keine Daten, keine Lebensbeschreibung, keine Nachrichten vorliegen haben, und
natürlich ergeben sich an dieser Stelle Fragen über Fragen, und dem engagierten
Familienforscher blutet das Herz angesichts der Fülle sicher
vorhandener, aber vorerst nicht zu entdeckender Fakten zu einem Zeitraum, der für Joh.
Leonard angefüllt sein wird mit Erlebnissen und Geschehnissen besonderer Art.
Mit
knapp 15 Jahren verlor Johann Leonard seine Mutter, in einem Alter also, in dem ein junger,
heranwachsender Mensch erst zaghaft beginnt, sich zu entwickeln und die Welt der
Frau und Mutter zu verlassen. Wir können nicht beurteilen und haben
darüber keine eindeutigen Quellen, wie schmerzhaft dieses Ereignis
für ihn war und wie eindringlich es auf ihn eingewirkt hat, wenngleich die
alte brave, aus dem Hause Gelf übernommene Magd, die Maria Salome
Müller, sicher die Mutterstelle an ihm und seinen jüngeren Geschwistern
vertreten haben wird.
Johann
Leonard verläßt seine Vaterstadt
Ohne
Frage wird er, der väterlichen und mütterlichen
Herkunft und sozialer Stellung
entsprechend, eine gründliche Erziehung und schulische
Ausbildung gehabt
haben. In seiner Trauurkunde wird Joh. Leonard "eruditus" genannt. Das heißt (nach
Seibert, 1934, S. 168) "wohlunterrichtet" und bedeutet, daß der Betreffende die Lateinschule
besucht hat. Was liegt näher als zu vermuten, daß Joh. Leonards Taufpate, J. Colchon, der wohlhabende Capitular und Großonkel, seinen
Neffen möglicherweise schon Jahre vor dem Tode der Mutter zu sich nahm, zumal er
ein eigenes Haus in Aschaffenburg bewohnte, und ihn in die dortige
Lateinschule schickte. Als dieser Colchon 1665 starb war Joh. Leonard noch nicht 14
Jahre alt; 1664 war er ja letztmals in einer Seligenstädter Akte
erwähnt (Tf 1.225 als Pate).
Zu
der vorstehend wiedergegebenen Sterbeurkunde aus dem
Seligenstädter Pfarrbuch schreibt Seibert in
seinem Buch (S. 102) noch: "Was an seinen Reiseberichten wahr ist oder
nicht, kann ich heute nicht mehr feststellen.
Johann Leonard scheint ein guter Erzähler gewesen zu sein und seine Landsleute nach seiner
Rückkehr mehr als einmal in Erstaunen gesetzt zu haben, wenn er ihnen von seinen
Reisen erzählte. Daß er portugiesischer Schiffskapitän gewesen
sei, wie es Procházka berichtet, erscheint mir nach Lage der Dinge
unglaubwürdig. Das Seligenstädter Pfarrbuch
bezeichnet ihn einmal
als "Obersten". (Colonellus"; Tr. 2.416) Die Bezeichnung "Colonellus" ist jedoch damals
außerordentlich dehnbar gewesen.
Im Portugisischen ist der Oberst ein 'Coronel', und diesen Dienstgrad
findet man nur in der Armee (Exército), nicht aber in der
Marine
(Marinha). 'Colonellus' kann sich auch auf eine Rangstellung in der
Seligenstädter Landwehr bezogen haben (und davon ist wohl
auszugehen). Denn so ganz abgeklärt, wie es seine
Grabinschrift will, war er bei seiner Rückkehr ins Vaterland anscheinend doch nicht
....
In
späteren Jahren hat sich der in seiner Jugend anscheinend so
zwiespältige und
unrastvolle Mann zu großem Ansehen im Stadtrat und in der
Gemeinde emporgearbeitet."
Für
diese Bemerkung von dem zwiespältigen und unrastvollen Mann
bietet Seibert
auf S. 102 eine Erklärung an, der wir nicht recht zu folgen vermögen, da zumindest
der wallonische und spanische Einschlag bezweifelt werden muß:
"Johann
Leonard, Sohn des Theodor Dalken, war halb Wallone mit der feinsinsigen Art der Colchon und
vielleicht auch spanischem Einschlag und halb Germane aus dem
tatkräftigen Geschlecht der Gelfe. In seiner Jugend scheint er unter einer gewissen
Zwiespältigkeit seines Wesens gelitten zu haben, die durch die lange
Krankheit und das frühe Ende seiner Mutter (er verlor sie im entscheidenden
Alter von 15 Jahren) jedenfalls nicht gebessert wurde.
Aus irgendeinem heute nicht mehr feststellbaren Grunde
verließ er früh
das Elternhaus und bereiste in portugiesischen Diensten
Südafrika, Vorderindien
und andere Länder."
Existiert
ein Tagebuch?
Aufhorchen
läßt uns jedoch Seiberts Bemerkung von "seinen
(Johann Leonards) Reiseberichten",
aber leider haben wir bis heute diese Quelle, sofern sie tatsächlich und sogar
schriftlich existieren sollte, nicht entdecken können.
Daß es sich möglicherweise sogar um ein Tagebuch
handeln könnte, was überdies noch eines
Tages im Seligenstädter Stadtarchiv auftauchen
könnte, wagen
wir kaum zu hoffen.
Aber
wir können wenigstens die Reisen unseres Ahnen rekonstruieren
und sie kommentieren.
Bei diesen handelt es sich um militärischen Einsatz in Diensten Portugals. Um dies zu
verstehen, muß man sich kurz die geschichtliche Situation
vergegenwärtigen. 1580 bis 1640 hatten sich die Spanier Portugal unterworfen.
Diese 60 Jahre vernichteten weitgehend, was die Portugiesen zwischen 1385
und 1580 an Reichtum und weltweitem Besitz erworben hatten. Portugal war
zur spanischen Provinz herabgewürdigt, die portugiesische Marine ganz
zerstört worden. Die Holländer, die ärgsten Feinde der Spanier, rissen
besonders in Asien so viel an schwach oder gar nicht verteidigtem
portugiesischen Besitz an sich, als sie nur konnten. 1640 war es den Portugiesen mit
englischer Hilfe gelungen, wieder ein einheimisches Adelsgeschlecht,
die Braganza, auf den Thron zu bringen. Die Spanier erkannten die
portugiesische Unabhängigkeit 1668 an. Johann IV. regierte von 1640 bis 1657. Ihm
folgten seine Söhne Alfons VI. (1656-1667) und Peter II. (Regent ab 1667,
König 1683-1706). Unter diesen drei Königen versuchte Portugal wenig
erfolgreich, den Rest seines weltweiten Besitzes zu halten. Seit 1638 ging Ceylon
verloren, 1641 Malakka, 1669 das Küstengebiet von Malabar, seit 1630
Nordost-Brasilien. Die Hauptgegner in diesen Auseinandersetzungen waren die
Holländer. Auf diesem Hintergrund müssen wir uns den Einsatz Johann Leonards
vorstellen: es waren ohne Zweifel entbehrungsreiche,
gefährliche 20 Jahre seines Lebens.
Wir
erfahren über seine Reisen aus zwei Quellen: aus dem
Totenbericht im Seligenstädter
Pfarrarchiv (St 3.302) und dem Grabstein
(im Landschaftsmuseum
in Sel.). Folgende Orte werden hier genannt:
Totenbericht:
Gibraltar, Malabar,
Afrika, Ceylon, Indien, Rotes Meer, Asien, Maledivische Inseln
Grabstein
Ostindien,
Malabar,
Ceylon, Kap
der Guten Hoffnung
Wenn
man diese Angaben in eine geographische Ordnung bringt, dann ergibt sich daraus folgende
wahrscheinliche Reiseroute:
Gibraltar ("Säulen des
Herkules")
Umsegelung
ganz Afrikas (Kap der Guten Hoffnung)
Rotes
Meer bis vermutlich zur Halbinsel Sinai, möglicherweise bis in
die Gegend
von Suez
Ostindien
(das ist Indien im Gegensatz zum mittelamerikanischen "Westindien")
Reisen
in Indien (Gleichzusetzen mit der "Durchstreifung" Asiens)
Malabar
(indische Südwestküste)
Malediven
(Inselgruppe südwestl. Ceylon)
Ceylon
Wenn man sich vorstellt, daß die Schiffe damals
möglichst in Küstennähe segelten und oft zur
Proviantaufnahme anlegten, dann müßte die Liste zumindest um die Namen folgender
portugiesischer Besitzungen in der damaligen Zeit ergänzt
werden: an der afrikanischen Westküste: u.U. Madeira, die Kap-Verdeschen Inseln,
Guinea, die Inseln Fernando Po, St. Thome und Annabon, Angola; an der
afrikanischen Ostküste: Mocambique und im Norden u.a. Sansibar, Mombasa, Malindi
und Mogadischu; am Eingang zum Roten Meer Aden und westlich davon im Roten
Meer Massausa an der westindischen Küste Diu und Goa.
Zu
den Bezeichnungen im Nekrolog des Seligenstädter Pfarrers von
1732, der in
ausnahmsweise gründlicher Form auf das Leben seines
Pfarrkindes eingeht, sind
noch einige Erläuterungen nötig:
Gibraltar:
Unter den Säulen des Herkules verstand man in der Antike verschiedene Randpunkte der
damals bekannten Welt, die Herkules (Herakles) aufgerichtet haben sollte, so
bes. den Felsen "Calpe" (das heutige Gibraltar) und den am
afrikanischen Ufer sich erhebenden Berg "Abyle" (beim heutigen Ceuta), also zwei
markante Erhebungen an dieser Meerenge. Die afrikanische Küste mit
der einen "Säule des Herkules" gehörte von 1415 bis 1580 zu Portugal.
Die 12 Steine des
israelitischen Volkes: Da sich die Forschung bis heute nicht klar geworden ist, 'wo'
die Israeliten (gemäß Exodus 14,21) das Rote Meer durchschritten haben, kann
man sich unter diesem Denkmal aus 12 Steinen nur eine legendenhafte Deutung
einer Felsformation o.a. vorstellen. Mit ziemlicher Sicherheit benutzte
Moses die damals seichten Verbindungen der Bitterseen mit dem Roten Meer.
Da in dieser Gegend schon immer der Übergang vermutet wurde, ist also Johann Leonard wahrscheinlich bis ins nördliche Rote Meer, vielleicht nach Suez
gekommen.
Ostindien:
Das heutige Indien erhielt diese Bezeichnung zur Unterscheidung von den Besitzungen in Mittel-
und im nördlichen Südamerika. Während des
16. und
17. Jahrhunderts wurden alle Küsten Indiens durch die
Portugiesen und Holländer
erforscht. Das Hinterland wurde nicht sehr tief erkundet. Es wurden nur
Küstenplätze besetzt. Solche Streifzüge
könnten gemeint sein, wenn es im. Nekrolog
heißt: "Reisen in Indien", "Asien durchstreift",
Malabar
gehörte wohl zu den einträglichsten Besitzungen der
Portugiesen. Man muß
sich vorstellen, daß die militärischen
Maßnahmen damals die Aufgabe hatten, den Handel zu
schützen. Aus Malabar und den anderen Gebieten bezog Europa begehrte Dinge wie
Gewürze (besonders Pfeffer und Zimt), Textilien (Seide, Baumwolle), Gold,
Perlen, Edelhölzer, Farbstoffe und nicht zuletzt Kaffee, um nur einiges zu nennen.
Die Malediven
sind eine Inselgruppe von insgesamt über 12.000 Inseln der verschiedensten
Grüßen. Die Berichte Leonards von deren
paradiesischer Schönheit
werden die Seligenstädter so "erstaunt" haben, daß
es der Pfarrer eigens
im Nekrolog aufführte.
Ceylon
wurde 1507 von den Portugiesen entdeckt; ab 1518 gründeten sie
Niederlassungen.
1656 wurden sie von den Holländern vertrieben.

Die
Reisen des Johann Leonard
In
Lissabon nichts zu finden.
Wir
haben uns über unsere Botschaft in Lissabon bei dem "Arquivo
Nacional da Torre
da Tombo" um Unterlagen und Hinweise bemüht, die Licht in jene
Jahre bringen
könnten, die Joh. Leonard in portugiesischen Kriegsdiensten verbracht
hat, leider jedoch mit negativem Erfolg. Trotzdem wollen und dürfen wir auch in der
Zukunft unsere Bemühungen um die Aufhellung dieses so wesentlichen und interessanten
Lebensabschnittes unseres Ahns nicht aufgeben.
Johann Leonard Dalken -
Flucht in die Fremde
Ein neuer
Archivfund (von Rechtsanwalt Heinrich Fußbahn, Aschaffenburg,
im
Staatsarchiv Würzburg, brieflich mitgeteilt am 21. Aug. 1998)
Laut
Güterbeschreibung von 1651 (StA Würrzburg, Mainzer
Güterbeschreibungen, Nr. 37, 1651, fol. 90) hatte Johann III
Reuß „der Alte" Güter (Äcker,
Wiesen, Grab- und
Grasgärten) in Seligenstadt an „Theodorus Dalckhenn"
verkauft. Der Sohn dieses Johann III ist Johann IV „der Jung"
Reuß. Er hatte 1641 Katharina Breich, die Witwe des Hans Seum
von
Seligenstadt, geheiratet. Sie starb 1664. Wahrscheinlich noch im
gleichen Jahre ging Johann IV seine zweite Ehe ein mit Apollonia Appel,
Tochter des Thomas Appel aus Klein-Wallstadt. Ihr erstes Kind wurde
1665 getauft, das dritte und letzte 1670.
Um 1672 hatte sie - wie auch immer - ein außereheliches
Verhältnis zu dem damals ledigen Johann Leonard Dalken (er
heiratete erst 1683). Er war 1651 geboren und somit zum Zeitpunkt des
ehebrecherischen Verhältnisses etwa 21 Jahre alt. Apollonia
dürfte zehn Jahre älter gewesen sein. Johann
Leonards Vater
lebte noch († 1692) und wird die Streitsache wegen Apollonia
Reuß
mit deren Gatten finanziell geregelt haben, so daß ein
Prozeß vor dem Vizedomamt in Aschaffenburg abgewendet werden
konnte.
Nun hatten wir aus einer bereits veröffentlichten Urkunde
gesehen,
daß Johann Leonard 1672 seine Lehre als Bender und
Bierbrauer in
Aschaffenburg abgeschlossen hatte. Er kehrte nach Seligenstadt
zurück und entging sehr bald danach auf Grund der
gütlichen
Einigung der Parteien dem Prozeß, der für ihn damals
mit
Freiheitsentzug hätte enden können. Was liegt
näher, als
zu vermuten, daß er sofort nach dieser Angelegenheit, die
ohne
Zweifel in Seligenstadt Aufsehen erregt hatte, das Weite suchte? Wie
noch in unseren Tagen „mißratene" Söhne
nach Amerika
gingen oder in die Fremdenlegion, so wurde er portugiesischer Soldat
auf einem Kriegsschiff.
Nachdem Gras über die Sache gewachsen war, kehrte er nach
Seligenstadt zurück. Dies wird wohl kurz vor 1683 gewesen
sein,
dem Jahr seiner Verheiratung. Somit dürfte er neun Jahre die
Weltmeere befahren haben.
Daß sich die Sünden der Väter ausnahmsweise
einmal
nicht noch im dritten oder vierten Glied rächen, ersehen wir
aus
folgendem: Die Urenkelin Maria Christine des Johann IV Reuß,
Tochter seines Enkels Melchior aus der ersten Ehe, heiratete 1736 den
Enkel des Johann Leonard: Heinrich Dalquen.

Das Schicksal der riesigen Dalken- Nachkommenschaft hing so zum zweiten
Male ausschließlich von Johann Leonard ab: Theodor hatte aus
zwei Ehen fünf Töchter und zwei Söhne, von
denen nur
Joh. Leonard überlebte. An ihm allein hing also die
Weitergabe
des Familiennamens, da Theodors Bruder Joh. Franz (Thomas) in
Aschaffenburg nur Töchter hatte. Wäre Joh. Leonards
Patenonkel, der Kanoniker Johann Colchon in Aschaffenburg, nicht so
früh gestorben, wäre Joh. Leonard ohne Zweifel
Geistlicher
geworden. Und somit hätte es keine weiteren
Dalken/Dalquen/d'Alquen gegeben. Wäre Joh. Leonard auf seinen
Seereisen verkommen oder umgekommen, ebensowenig.
Er, der „edle, vornehme und wohlunterrichtete Herr" , nahm
keine
Seligenstädterin zur Frau (zu seiner Ehe mit Marie
Uttir/Uthier
aus Oberthausen vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 103 und
Prochäzka, 32
Ahnen, S. 433 und S. 451)
Ob es da noch alte Ressentiments gab? Die Uttir/Uthier treten in
Lüttich mit den Namensformen Uathir/Uter u. a. in den
Taufakten
zwischen 1625 und 1650 auf. Es ist mehr als wahrscheinlich,
daß
sie zu den zugewanderten Wallonen gehörten, die nachweislich
untereinander über mehrere Generationen in Seligenstadt und im
Umland Heiratsverbindungen pflegten. Seibert interpretiert die Heirat
zwischen dem „edlen, vornehmen und wohlunterrichteten" Herrn
und
der bloß „ehrsamen Jungfrau" Anna Maria, Tochter
des
bloß „ehrbaren Mannes" Heinrich Uthier aus
Obertshausen,
als eine für damalige Verhältnisse wenig
übliche
Liebesheirat.
Nachdem, was wir nun über die Vorgänge vor der
„Flucht"
des Joh. Leonard aus Seligenstadt 1674 wissen, dürfen wir
eher
folgendes annehmen:
1. Johann IV
Reuß iun. war „vor
1686"
gestorben ( Seibert, Sippenbuch, S. 218.) Er war der Ehemann jener
Apollonia Reuß, geb.
Appel,
die mit Joh. Leonard das
ehebrecherische
Verhältnis gehabt hatte. Vielleicht hängt der
Zeitpunkt
seiner Rückkehr nach Seligenstadt (kurz vor 1683)
mit dem
Tod des Johann IV Reuß zusammen. Apollonia starb
erst 1713.
2. Es
mag trotz der knapp zehnjährigen Abwesenheit
des Joh. Leonard zu den damaligen Zeiten problematisch gewesen sein, eine
Seligenstädterin als Frau zu finden. Das Odium des Ehebrechers
hing ihm noch an.
3.Finanzielle
Erwägungen dürften bei den
Heiratsabsichten
Joh. Leonards eine geringere Rolle als üblicherweise gespielt
haben. Als einzig überlebender Sohn konnte er erwarten, das
große Vermögen seiner Eltern zu erben, von dem Geld
abgesehen, das er während seiner fast zehnjährigen
Dienstzeit
verdient hatte.
4. Zu
der Familie Uttir seines Schwiegervaters muß es bereits
vor
der Verheiratung Beziehungen gegeben haben, wie unter den
übergesiedelten Wallonen üblich.
Seinen Schwager Johann versorgte
er jedenfalls durch ein
Legat (Erbsvereinigung mit seinen Kindern). Sein Schwager Franz Uttir,
Bruder des Johann, wurde Burggraf in Chodenschloß in
Böhmen,
ein Amt, zu dem ihm sein Neffe Joh. Heinrich, Sohn des Joh. Leonard,
Amtmann der Grafen von Stadion in Böhmen, verholfen haben
dürfte.
5.
Joh. Leonards Schwiegervater hatte eine Margarete Löhr
geheiratet. Sie ist möglicherweise die Tochter des Hans II
Löhr und der Margarete N aus der hochangesehenen Sippe der
Seligenstädter Löhr (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 191
ff). Die Dalquen versippten sich durch die Heirat des Joh.
Philipp, Sohn Joh. Leonards, mit Anna Maria Löhr, Tochter des
Nicolaus, noch einmal mit dieser Familie.
6.
Daß Joh. Leonard in seiner Sterbeurkunde als
„Ratsältester" bezeichnet
wird, mag darauf hindeuten, daß die
alten Geschichten vergessen und verziehen waren und
ihm nicht
mehr nachgetragen wurden. Er hatte schließlich doch noch eine
angesehene Stellung in der Gesellschaft errungen.
Mit 32 Jahren, am 26.4.1683, heiratete Johann Leonard Anna Maria
Uthier in Obertshausen,
und wir zitieren an dieser Stelle die originale Kirchenbucheintragung aus dem
Traubuch II, S.399 (Tr. 2.399) mit einer Übersetzung des
lateinischen Textes:
"1683
IV 26
26.
huius inthronizatus et (1 Wort unleserlich) sunt Eruditus Dns Joas Leonardus, legitimus filius D.
Theodori Dalcken, Senatoris, cum pudica Virgina Anna Maria, filia
honesti viri Henrici Uthiers in Obertshausen. Testes fuerunt Joannes Braun,
Senator in Seligenstadt, Joannes Franciscus Herold, Jacobus Becker."
26.06.1683
Am 26.
dieses (Monats) wurden getraut und ... der gebildete Herr Johann Leonard, ehelicher Sohn des
Herrn Senators Theodor Dalcken, mit der züchtigen Jungfrau Anna
Maria, Tochter des ehrenwerten Mannes Heinrich Uthier ("s" am Namen ist
Genitiv" in Obertshausen "in" bezieht sich auf den Ort der Trauung). Zeugen waren
der Senator Johann Braun, Joh. Franz Herold, Jakob Becker.
Seibert
schreibt über diesen Vorgang in seinem schon mehrfach
zitierten Buche
"Sippenbuch der Stadt und Zent Seligenstadt", 1. Band, 1934, S. 103, noch folgendes:
"...
Im Alter von 32 Jahren heiratete er 1683 IV die "ehrsame Jungfrau" Anna
Maria
Uthiers, eheliche Tochter des "ehrbaren" Mannes Heinrich Uthiers, zu Obertshausen, er der "edle
vornehme und wohlunterrichtete Herr". Wer die Sprache der damaligen
Pfarrbücher versteht und die gesellschaftlichen Auffassungen jener Zeit kennt,
kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß diese Heirat nicht im Rahmen des
Üblichen lag. Für "Liebesheiraten" fehlte unseren
Vorfahren so ziemlich jeder Sinn. Vielmehr pflegten sie bei Eheschließungen nach
hüben und drüben alles genau abzuwägen und
zu bedenken (Herkunft,
Sippe, Vermögen, Erziehung usw.), die ganze Sippe half beim Abwiegen und Erwägen.
Sicher hat das den Vorteil, daß die Zahl der Enttäuschungen, die
sich nach dem Zerreissen des Gürtels und des Schleiers und so manchen schönen
Wahnes einzustellen pflegen, zum mindesten nicht größer war
als heute."
Dieser
Ehe entstammen 7 Kinder, die wir nachstehend, vorerst ohne ihre Lebensdaten, zusammen mit ihren
Eltern aufführen:
Die
"Gütliche Erbsvereinigung"
Von
den auf seine Heirat im Jahre 1683 folgenden Lebensjahren des Johann Leonard bis zu seinem Tode im
Jahre 1732 wissen wir nicht viel, dafür aber hat die Gunst des Schicksals uns
ein Dokument bewahrt, das uns unser Vetter Procházka leihweise
zur Verfügung gestellt hat, der es aus der Hinterlassenschaft seiner
Vorfahren urgroßmütterlicherseits besitzt. Anfang und Ende dieses in vielerlei
Hinsicht aufschlußreichen und bezeichnenden neunseitigen Dokumentes geben
wir hier in einer Fotomontage wieder.
Dieser
Erbvertrag hat folgenden vollständigen Wortlaut:
"A c t
u m in des Herrn Johann Leonardt Dalckens Behausung d. 27:
Aprilis 1730.
Gütliche
Erbs Vereinigung
Zwischen
dem H. Johann Leonardt Dalcken als Vatter ahn Einem, dann, seinen fünf
gegenwärtig Kinder Benannt: dem H. Johann Heinrich,
Hochgräflichen Stadionisch Hbtmann zu Gauth in
Böhmen, Item H. Johann Adam und Johann Philipp Dalcken, wie auch Frau
Maria Catharina Verwittibte Schadtin mit Beystandt ihres Tochtermanns
Johann Antoni Rondte und Christoph Heydt nebst seiner Hausfrau Kunigunda -
gebohrne Dalckin, anderen Theils wir ein und anderes weg. der noch zu
Vertheilen kommenden Häusser, Weinberg und Mobilien, würklich in
gegenwahrt des Wohledlen und Ehrenvesten H. Leonardt Mergets Fauths, dann H. Mathes
Kurtz als Centgraffen und H. Peter Stenger als Baurentmeisters in
Seligenstadt transigieret und darüber Vest zu halten Von denen sämbtl. en
Erbs Interessenten angelobet worden, und zwar:
1mo. Ist der Vatter H. Johann Leonhardt Dalcken zufriedten, dass die Theilung seines Völlig
Vermögens unter seine fünf vorhandene Kind Vorgehen
könne und möge,
mit dem Beding jedoch, daß Er und sein Schwager Johann Utirr
Lebens länglich
in Kost und Kleidung versehen, und zu dem Endt wenigstens Eintausend Guldten auf dem
Vätterlichen Haus zu ihrem Unterhalt ausgestellet und unvertheilt bleiben sollen. Da
aber
2do.
diese 1000 G zu ihrem beyderseithigen unterhalt nicht
hinlänglich wären,
und
Ihnen Gott das Leben so lang fristen solte, dass Sie ein mehreres bedarf eten, in wolchem Fall
sollen und wolle die sämtlichen Erben dem Jenig, der sie in d, Kost haben wirdt,
vor den Vatter Jährlich 50 G, vor den VetterJohann Utirr aber 45 G bezahlen,
wohingegen da etwan
3tio.. Nach ihrer beydten
Absterben ahn denen ausgesetzen 1000 G wenig oder viel übrig verbleibete,
das Residuum auch unter die Fünf Geschwisterte in gleiche Theil fallen, und von
dem Hausbesitzer auf arth und weis bezahlet, wie unten mit mehrerem gemeldet
werden solle, gestalten sich dann auch
4to. der Vatter Johann Leonhardt Dalcken expresse vorbehaltet, nicht allein sich nach eigenem Belieben zu
ein oder dem anderen Kind, zu deme er das beste Vertrauen hat, in die Kost
zu geben, sondern auch in solcher Begebenheit, da die reservirte 1000 G
consumiret wären, und Ihn die Kind nicht gebührendt mit Kost und
Kleidung versehen würden, so viel an denen vertheilten Gütern zu
retrahieren, als Ihme beliebig seyn und Er zu seiner und seines Schwagers
Sustentation wirdt nöthig haben.
5to.
Ueberlasset der Vatter und übrige Erben ihrem Sohn respective
und Bruder
Johann Philipp Dalcken und dessen Ehegattin Anna Maria das Vätterliche Wohn- und Nebenhaus sambt
Scheuern, Stallung, Hofrast, anstossendten Gärtel mit Einschluss des Braukessels,
Braugeschirr, wie auch den 5 grossen zweyfüderig
Vässer im Keller, nit weniger denen Vieheraisten,
Stosskröcken undt
Krippen,
von welchen letztern jedoch eine der Kunigundta Dalckin abzufolgen ist, sambt allem deme, was
Wandt-, Bandt- und Nagellas ist, nichts hievan gesondert, noch ausgenommen, als
jene mobilia die in natura unter die gesambte Geschwisterte
auszutheilen kommen, mit Nutzen und Beschwernis wie es der Vatter bishero
genützt und genossen oder nutzen und geniessen
können. Per
Zweytausend Gulden Rhein, dergestalt, dass Er auf
nächstkommenden Michaelis oder lägstens
Martini dieses lauffenden Jahrs die Hälfte des Kaufschillings mit Eintausend
Gulden nach abzug seines rati entweder Baar oder aber mit Übernehmung der
Verzinslichen Schuldten abzahlen, ahnbey alljährlichen ahn denen pro sustentatione
deren Beydten alimentandorum ausgestellten 1000 G Einhundert Gulden auf
Martini 1731 ahnfangend, erlegen und bis zu ihrer beydten Absterben
continuiren solle; Im Fall aber
6tens.
Einer aus Ihnen oder sie alle beydte das Zeitliche Segnen
thäten, so
solle
der Hausbesitzer in dem ersteren Fall Zwar mit denen 100 G
jährlichen Zielfrist
bis zu absterben des änderten fürfahren, herentgegen
die wegen des
Todts des Ersteren zuruckfallendte 50 G unter die 5 Geschwisterte abgetheilet werdten, nach ihrer
beydten absterben aber obligiret sich der Hauskauffer das residuum ahn
denen 1000 G Jährlich mit 200 G Fristen ohne weitheren Zins zu Handten deren
särnbtlichen Erben zu entrichten, wie Er sichdann auch ferners und
7tens.
dahin verbindlich gemacht, in ansehnung ein= und anderer ihme zum Haus überlassenen
Effecten, und sondheitlich der 5 grossen 2füderig
Vässer, den
Vatter Joh. Leonhard Dalcken Von dato bis Martini dieses laufenden Jahrs ohnentgeltlich in der Kost
zu halten, mit Ausschliessung des Vetter Johann Utirrs, als vor welchen
gleich nach dieser Abtheilung das Kostgeld den Anfang nehmet, und von hier
bis Martini da die Hauszieler in ihre Belangung (?) - radierte Stelle
überschrieben - kommen aus künftigen gemeinschaftlichen Erndt
bestritten werden muss.
8vo.
Obligiret sich der Sohn und Erb Philipp den Vatter gegen
jährliche 50
G, der H.
Joh. Adam Dalcken herentgegen den Vetter Johannes Utirr gegen 45 G jährliches Kostgeld zu
sich aufzunehmen, und ohne Distinction der Zeit und deren Veränderung
selbige bis zu ihrem Ableben zu erhalt, Ihnen flicken und waschen auch täglich
ihren Trunk bier nothdürftlich reichen zu lassen, mit der reservation, daß
Jedem sein bett aus der massa gelassen, welche sodann nach ihrem Hintritt zu denen
Funeralkösten verwendet, mit weniger selbiger aus dem unvertheilten gut
gekleidet und dem Vatter gleichfalls nach seinem Belieben ein Trunck Wein dann
und wann abgegeben werden solle. Undt weilen
9no. die zwischen H. Stubenrauch
und Niclas Reyss gelegene Behausung zum Stern genant zur Helfte ad massam
gehörig, so verbindet sich ohnweit mentio-nierter H. Johann Adam
Dalcken diese V/ätterliche Halbscheidt käuflich mit allem Last
und Beschwernus auch recht und Gerechtigkeit per 500 G sage fünfhundert
Guldten Rheinisch anzunehmben, und diesen Kaufschilling mit = oder ahn sein Erbsportion
zu cornpensiren,oder da so viel nit auf ihn fallete, den Rest baar hienaus
zu zahlen, renunciando nit nur auff die bishero in dieser Behausung
verwendete und gegen 188 G sich belauffente Baukosten als die gegen die
vätterliche weithero praetension auf genanntem Stern aufgehoben worden, sondern
auch auf die NB : Vor seine eigene Person in Causa Dalcken Ca Stubenrauch
bis auf diese Stundt zu fordern haben rnögendte
Bemühungen. Gleicherge— stalt übernehmet
10tens.
Christoph Heydt uxorio nomine jene neben der Meisterey gelegene Behausung nebst der Scheuren,
halben Hofrast und allem deme was dazu gehörig cum commodo et incomtnodo umb
und vor Vierhundert Fünfzig Guldten sage 450 G Rhein., mit der Obligation,
dasjenige was,::Er nach Abzug seines Erbsquanti etwan herauszugeben schuldig
verbleibet, entweder baar zu erlegen, oder so viel verzinsliche Capitalien
auff sich zu nehmen.
11tens.
Lassen es zwar die sämbtlichen Erben bey der bereits
vorgegangener Verlosung
der sämbtlichen Feld Wiesen und Gärthen allerdings
bewendten, doch dass
die diesjährige Erndt oder Einfexung der sämbtlichen
ausgestalten Früchten
noch ad communem massam gezogen, und zu Abzahlung der passiv-Schulden employert
werdten sollen, renunciando auf alle Ihnen etwan in Rechten zu statten kommen mögendte
beneficia und Exceptiones. Was herentgegen
12tens.
die Weinberg zu Hirschstein respective und Wasserloss belanget, hat man sich unter denen Erbs
Interessenten dahin verglichen, dass solche plus et meliares conditiones
offerenti feyl gebotten und nach deren Verkauffung das erlösendte Geld zu
parification deren 5 Erben ahngewendet und verrechnet werden sollen, zu dem Endt die
beydte ältere Gebrüder Johann Adam und Johann Philipp Dalcken von denen
übrigen Erben bevollmächtiget werden, solche nach Belieben dieses oder
künftiges Jahr, wie sie es am erspriesslichsten erachten werden und judicialiter
und extrajudicialiter aufzustecken und wie gemelt an den meistbiethenden zu
versilberen., cum clausula rati et grati.
13tens.
Gleichwie nach Inhalt des 11 Articuls die völlige
ausgestellte Winter-
und Sommerfrüchten noch ad cummunem massam fallen, also sollen
auch nit
allein die beydte Hauszins von dem an dem vätterlichen
gelegenen Neben haus
und dem halben. Stern zum gemeinschaftlichen Vermög gezogen,
sondern auch,
da die Weinberg zwischen jetzt und dem bevorstehenden Herbst nit distrahiert würden, der
Most oder Wein versilbert und das Geld gleichfalls zu dem gemeinen Besten aller Erben
verwendet werden; und indeme
14tens.
die 3 Erben Benanntlich H. Joh. Adam Dalck., dann Kunigunda Heydtin und Philipp Dalck mittels ihren
kaufflich angenohmmenen Häuser sogleich zu dem ihrigen gelangen,
herentgegen die andere beydte Erben, als Maria Catharina Schadtin und H. Johann
Heinrich Dalcken mit ihrem Erbs Contingent auf den Verkauf der Weinberg
nach warthen müssen und das lucrum cessans haben: So ist die Vereinigung
dahin geschehen, dass wann der Verkauf der Weinberg sich über den
terminum Sti. Martini anni currentis prolongiren, sie ohnweitbesagte zwey
Geschwisterte mithin ihren Ahntheil länger cariren würden und müssen, Ihnen
sodann eine billige bonification Ex massa dessentwegen wiederfahren solle.
15tens.
Haben sich die vier hiesige Erben verbundten, künftighin die Erndtkosten unter sich zu tragen
ohne diesfalls ihren H. Bruder aus Böhmen oder der gemeinen Masse etwas
aufzurechnen, und dieses in Ansehung ein - und anderer von Ihme empfangenen
douceur.
16tens. Von dem in dem Keller
vorhandtenen 1729ten Wein will der Bruder Philipp Neun ohm
käuflich die ohm pr 7 G annehmen, der übrige Wein
solle Ihme
zwar auch zugemessen werden, jedoch ohne weitbere Zahlung, sondern hätte Er solchen
successive dem Vatter alla minuta zu reichen und hierüber ein ordentliches Kerbholtz zu
führen. Schliesslich und
17tens.
solle es in denen jenigen Fällen und Begebenheiten, worinnen
in gegenwährtigem
Transacto keine genugsamhe Vorsehung geschehen, nach denen gemeinen Rechten, sonderlich
aber nach denen hiesigen Landts Statuten und des Stättels Seligenstatt
Löblichen Gewohnheit abgethan und erörthert werden. Alles getreulich und ohne
Gefährdte. Dessen
Zu wahrer uhrkund und stäter Vorhaltung haben die
sämbtlichen Erbs Interessenten sich
eigenhändig unterschrieben. Ersuchen auch ein Ehrenvestes
und Ehrsambes Corpus von Titl. H. Fauth Centgraff und Stattraht dahier,
diesen Erbsvertrag nit allein Ihnen und ihren Erben ohne nachtheil und
Schaden zu corroboriren, sondern auch dem Statt- und Rahtsprotocollo
einzuverleiben.
Geschehen
Seligenstatt Ao et Dio quo supra.
(Es
folgen die eigenhändigen Unterschriften z.T. mit Siegel:)
Joannes
Leonardus Dalken
Maria Catharina Schadtin gebohrne Dalckin Wittib
Johann
Heinrich Dalcken,
Hochgräffl. Stadionischer Haubtm.zu Gauth in Böhmen
Christoffell
Heydt Nhamenss
meines Weibss
Johann Adam
Dalcken, dess Raths allhier zu Seligenstatt
Johann
Philippus Dalcken Bürger und Buchmacher
Nachdeme Meines wissens diese transaction und Interims-Theilung mit des
Vatters
Herrn Johann Leonard Dalcken Conses so wohl alss auch desselben sambtlicher H: Söhn und
Töchtern geschehen ist, dess wird solche hirmit obrigkeithlich ratificiret; Seligenstatt d 13ten May 1730,
(Siegel;
Lamm oder Hund, a.d.H. wachsend) Jobann
Leonard Merget,
(Siegel:
Reichsapfel, a.d.H.zw. Büffelhörnern
e. schrägrechter Balken.) Joh. Mattaeus Kurtz,
Centgraff,
(Siegel:
Monogramm unter Krone) Peter Christoph Stenger, als Baurentmeister,
(Siegel:
Monogramm unter Kronu) In fidem Sebastianus Albrecht, Stadtschbr.
Zusammengefaßt
ergibt sich daraus:
Die "Gütliche
Erbsvereinigung"
des
Johann Leonard Dalken ist ein Erbvertrag, den der 79jährige
mit seinen 1730
noch lebenden fünf Kindern schloß:
Johann
Adam (1685-1743)
Johann
Philipp (1687-1745)
Maria
Katharina (geb. 1689), verwitwete Schad
Maria
Kunigunds (geb. 1691), vertreten durch
ihren
Mann Christoph Heydt Johann Heinrich (1693-1755)
Durch diesen Erbvertrag übertrug Johann Leonard seinen
gesamten Besitz seinen
Kindern gegen die Zusicherung einer Rente, aus der für ihn und
seinen Schwager
Johann Utirr (Onkel der Erben, Mutters Bruder) der Unterhalt zu bestreiten war.
Der Vertrag wurde amtlich beurkundet vorn Seligenstädter Fauth
(Vogt) Johann Leanhard
Werget (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 204), dem Seligenstädter Zentgrafen Joh.
Matthäus Kurtz (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 186), dem Seligenstädter
Baurentmeister (Bürgermeister) Peter Christoph Stenger (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 249) und
dem Stadtschreiber Sebastian Albrecht.
Im einzelnen wird festgelegt:
1.Das Wohnhaus des Joh. Leonard ist mit 1000 Rheinischen Gulden zu belasten für seinen und
seines Schwagers Unterhalt. Dieses Geld fällt nicht unter die zu teilenden Werte.
2.
Sollten diese 1000 Gulden für den Unterhalt nicht ausreichen, verpflichten sich die Erben,
für den Vater 50, für dessen Schwager 45 Gulden jährlich für
Kost und Unterhalt zu zahlen.
3.
Sollte von diesen 1000 Gulden beim Tode der beiden noch etwas
übrig sein,
so
ist der Rest unter die fünf Erben zu teilen.
4.
Joh. Leonard behält sich die freie Wahl vor, zu welchem
seiner Kinder
er
in Kost gehen will. Sollten die 1000 Gulden verbraucht sein und die Kinder nicht gebührend
für ihn aufkommen, so behält er sich vor, das
Nötige für
sich
und seinen Schwager aus der Erbmasse zu fordern.
5.
Joh. Leonard überläßt seinem Sohn Joh.
Philipp und dessen Frau Anna Maria, geb. Lühr
(1692-1769), das väterliche Wohnhaus mit
Nebengebäuden einschließlich aller
beweglicher Habe (darunter Braugeräte, fünf
Fässer zu
je zwei Fudern, das sind je etwa 1700 l) mit Ausnahme der Naturalien, die unter die Geschwister zu
teilen sind. Hierfür hat Joh. Philipp 2000 Rhein. Gulden aufzubringen (1750
kostete eine Kuh etwa 10 Gulden; somit entspricht der Betrag etwa dem
Wert von 200 Kühen), und zwar 1000 Gulden bis Juni, spätestens
bis November 1730 bar oder als Darlehen (anscheinend zur Abfindung seiner vier
Geschwister) und das andere zur jährlichen Auszahlung von 100 Gulden
für den Unterhalt der beiden, im November 1731 beginnend.
6.Stirbt
einer der beiden, ist der auf ihn fallende Anteil der 100 Gulden auf die fünf
Geschwister aufzuteilen. Nach dem Tode beider ist der Rest der 1000 Gulden in
jährlichen Raten zu 200 Gulden unter die 5 Erben zu verteilen.
7. Joh.
Philipp, der Erbe des Wohnhauses, verpflichtet sich, für die ihm überlassenen
Gegenstände den Vater für das laufende Jahr
unentgeltlich zu verköstigen
und das Kostgeld für Johann Utirr aus den
Ernteeinkünften zu bestreiten.
8.
Joh. Philipp verpflichtet sich, den Vater gegen jährlich 50
Gulden Kostgeld
aufzunehmen, Joh. Adam den Onkel Johann Utirr gegen jährlich
45 Gulden Kostgeld. Es folgen
nähere Bestimmungen über Dienstleistungen: Waschen, Flicken, ein täglicher
Trunk Bier und Wein.
9.
Joh. Adam verpflichtet sich, das Haus zum Stern (siehe Foto ), das halb zur Erbmasse
gehört, mit allen
Lasten
für 500 Gulden zu übernehmen und mit den
übrigen vier Erben hierüber abzurechnen, wobei besonders
hingewiesen wird auf 188 Gulden Baukosten an diesem Haus und auf Forderungen
aus einem noch ausstehenden Prozeß Dalcken contra Stubenrauch.

Das Haus "Zum Stern"
10.
Der Schwiegersohn Christoph Heydt verpflichtet sich namens seiner Frau, das Haus neben der Meisterei mit
Nebengebäuden und allem beweglichen und unbeweglichen Gut für
450 Gulden zu übernehmen und nach Abzug seines Erbanteils mit den
übrigen Erben abzurechnen.
11.
Es wird festgesetzt, daß trotz der vollzogenen Verlosung der
Felder, Wiesen
und Gärten unter die Erben der Erlös aus der
bevorstehenden Ernte noch
zur gemeinsamen Erbmasse gehört und zunächst zur
Begleichung von Schulden
verwendet werden soll.
12.
Die Weinberge in Hörstein (Hirschstein) und Wasserlos sollen
zum Verkauf
angeboten und der Erlös unter die 5 Erben aufgeteilt werden.
Die beiden
älteren
Brüder Joh. Adam und Joh. Philipp werden zum Verkauf
bevollmächtigt.
13.
Wie schon unter Punkt 11 in Bezug auf die Ernteerträge
festgesetzt, sollen
auch die Mieteinnahmen aus dem Nebenhaus neben dem väterlichen
Wohnhaus
und
dem halben Stern sowie die Einnahmen aus dem Verkauf des Mostes oder Weines der bevorstehenden Ernte
gemeinschaftlich abgerechnet werden.
14.Die
drei Erben Joh. Adam, Kunigunde (Heydt) und Joh. Philipp sind damit einverstanden,
daß Katharina (Schad) und Joh. Heinrich, die beide keine Häuser erben und
zur Erlangung ihres Erbteils bis zum Verkauf der Weinberge warten
müßten, zum Ausgleich ihres Gewinnverlustes eine
nicht weiter
genannte
Vergütung erhalten.
15.Die
vier Seligenstädter Erben verpflichten sich, die Kosten
für die Einbringung
der Ernte gemeinsam zu tragen und ihrem böhmischen Bruder nichts aufzurechnen, da sie von
ihm verschiedene Liebenswürdigkeiten empfangen haben.
16. Joh. Philipp ist bereit, von dem im Keller lagernden Wein des Jahrgangs 1729 neun Ohm (ein Ohm sind etwa
150 Liter) zu sieben Gulden das Ohm abzunehmen. Der übrige
Wein ist für den Verzehr des Vaters bestimmt, worüber
ein
"ordentliches Kerbholz" zu führen ist.
17.
Sollten künftige Unklarheiten über diesen Vertrag
entstehen, so sollen
sie
nach den Landstatuten und nach den Seligenstädter Gewohnheiten
geklärt werden.
Die
Erben bestätigen den Vertrag durch eigene Unterschrift. Die
örtlichen Autoritäten
versichern, den Vertrag dem Stadt- und Ratsprotokoll einzuverleiben.
Es
folgen die fünf Unterschriften der Erben, Danach folgt die
Bestätigung vom
13.05.1730 mit Siegeln und Unterschriften durch die vier genannten Beamten.
Die
Erbsvereinigung wurde mindestens sechsfach ausgefertigt: Das zu den Stadtprotokollen genommene
Exemplar konnte trotz gründlicher Suche im Seligenstädter
Stadtarchiv noch nicht wiedergefunden werden; von den übrigen
fünf
Exemplaren für die Erben (u.U. ein weiteres für den
Erblasser) hat sich anscheinend
nur das für Joh, Heinrich erhalten, das uns freundlicherweise,
wie
schon erwähnt, Roman Procházka zur
Verfügung stellte.
Was
uns erstaunen läßt, ist die peinliche Sorgfalt, mit
der Joh. Leonard sein
Haus bestellt. Fraglos wird dieser Vertrag in eingehender Aussprache mit seinen Erben konzipiert
worden sein, wobei das Für und Wider untereinander diskutiert und
jeder sein Wort, seinen Einwand und schließlich seine Zustimmung gegeben haben
wird. So dürfen wir annehmen, daß der weise Mann sonst mögliche und
nicht unübliche Erbstreitigkeiten dadurch von vornherein vereitelt hat.
Zum anderen sichert sich der Erblasser für seine Person und,
wie fürsorglich,
auch für seinen Schwager Uthier, der hier Utirr geschrieben wird, den kommenden
Lebensunterhalt und hält sich überdies und
klugerweise frei,
bei welchem seiner Kinder er seinen Lebensabend verbringen will. Das nennt man klare, eindeutige
Abmachungen.
Schließlich
und endlich erstaunt uns auch die Größe der
Hinterlassenschaft, die
wir nachstehend einmal zusammengefaßt und, so gut es ging,
auf den heutigen
Circa-Wert umgerechnet haben.
Das
geschätzte Vermögen des Jon. Leonard
1.
Wohnhaus am Freihof
(P--5)
2000 fl.
2.
Der halbe Stern
(P. 9)
500 fl.
3.
Haus neben der Meisterei usw.
(P.10)
450 fl.
4.
Felder, Wiesen, Gärten
(P.11) ca.1000
fl.
und die Ernte für 1730
5.
Weinberge in Hörstein u. Wasserlos
(P.12) ca.
500 fl.
6.
Mieten und Weinernte 1730
(P.13) ca.
200 fl.
7.
gelagerter Wein
(P.16)
ca. 100 fl.
= mindestens rund 5000
fl.
(2 und 3 sind Vorzugspreise, 4 und 5 erbrachten beim Verkauf vermutlich
mehr).
5000 Fl. umgerechnet auf den Wert von Kühen (um 1750) = etwa
500 Kühe. 2006 kostet 1 Kuh etwa 750
€. Damit entsprächen die 5000 fl. von 1730 etwa
€uro 375.000,-
heute!
Was
wir außer den hier veröffentlichten Daten und
Vorgängen über Johann Leonard von diesem noch
besitzen, ist sein bereits hier im Foto gezeigter Grabstein,
dessen markante Inschrift zwar nicht mehr lesbar aber in der Literatur gut erhalten ist.
Seibert schreibt dazu auf S. 102:
"Die
Inschrift, die er sich selbst auf seinen Grabstein setzen
ließ, lautet:
Die
Täg meiner Wanderschaft in Ostindien, Malabaria, Ceylon, Capo
bonae spei etc.
habe ich zugebracht und gelernt, wenn Du beten willst, geh an das
Gestade des Meeres".
Dieser Inschrift liegt wohl ein
iberisches Sprichwort zugrunde, das in seiner kastilianischen Fassung
(die portugiesische ist mir z. Z. nicht zugänglich!) lautet:
"Si aprender quieres ä orar, Vete ä la orilla del
mar!"
"Wenn
Du beten willst, geh an das Gestade des Meeres!"
Franz Josef Dalquen, dessen recht mühevoller Arbeit des
Suchens und Findens in
Seibert Nachlaß und den Kirchenbüchern wir die
Fülle der hier wiedergegebenen Daten etc.
verdanken, berichtete vor einiger Zeit über diesen Stein nach einem
neuerlichen Besuch in Seligenstadt:
"Der
Grabstein steht heute im Gang vor den Räumen des
Seligenstädter Stadtarchivs in der ehemaligen
Prälatur. Nach Auskunft von Dr. Müller soll das ehemalige Refektorium, das
sehr schön restauriert wurde, einmal die Sammlung aller
Steindenkmäler aufnehmen. Dort wird auch der Grabstein seinen Platz finden. Vorerst ist er dort trocken und
sicher aufbewahrt, Dr. Müller teilte noch mit, daß der Stein in
den 30er Jahren bereits in seinem Auftrag (und mit den Spenden verschiedener vor dem
Kriege angesprochener Familienmitglieder) gründlich
überholt wurde; er war damals diagonal gespalten. Die
Inschrift ist
heute nicht mehr lesbar. Auf dem Foto aus Procházkas "32
Ahnen" (vor S. 353)
ist die Schrift noch deutlich zu erkennen. Dieses Foto wurde etwa 1927
angefertigt.
Als ich den Stein 1964 im Freien erstmals sah, war bereits die Inschrift bis zum heutigen
Zustand zerstört. Der Text dieser Inschrift ist uns allerdings mehrfach
überliefert, z.B. bei Seibert, Sippenbuch.
Wenn
das Refektorium als Erweiterung des Seligenstädter
Landschaftsmuseums eingerichtet
wird, ist mit Sicherheit damit zu rechnen, daß Dr.
Müller alle Objekte,
also auch unseren Stein, mit einer erklärenden Beschriftung versieht, wozu wir uns z.B. eine
kleine Broncetafel denken könnten, die den originalen Text der alten
Inschrift trägt."
Bleibt
noch zu erwähnen, was F. Neubauer, zur Geschichte der
einstigen Seligenstädter
Pfarrkirche, Speyer, 1967, S. 32 f über den möglichen
früheren
Standort des Grabsteins ausführt: "Außer dem
Kirchhof galt die Pfarrkirche
Unserer Lieben Frauen seit den frühesten Zeiten als
bevorzugter Begräbnisort
. So scheinen die Pfarrgeistlichen und Mitglieder des Stadtrats nach altem Brauch und Herkommen
in der Stadtpfarrkirche begraben worden zu sein." Neubauer meint,
daß auch Joh. Leonards Grabstein aus der ehemaligen Pfarrkirche herrühre.
Und
damit schließen wir das Kapitel über Theodor Dalkens
ältesten Sohn Johann Leonard, dessen Leben
uns noch so viele Rätsel aufgibt, aber von denen wir eines Tages
hoffentlich doch noch einen Teil lösen können. Unbestreitbar haben wir es bei
ihm mit einer der markanten und aus dem üblichen Rahmen
fallenden vielseitigen Persönlichkeit zu tun, an denen unsere Familie nicht arm ist.
Wenn Sie Interesse an mehr
Informationen über Johann Leonard Dalken (1651- 1732) haben, lesen Sie
bitte:
Scholar,
Bierbrauer, Weltreisender und sein Großonkel Johannes Colchon
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