Geschichte der Familie

 Johann Leonard Dalcken (1651- 1732)
Ein abenteuerliches Leben als Weltreisender und Ratsherr

Grabstein des Johann Leonhard Dalken

J
ohann Leonard Dalcken war der erste Sohn des
Theodor/ Dieter,
In eigenhändiger Unterschrift schrieb er sich Dalken, in verschiedenen amtlichen Urkunden Dalcken. Im Sterberegister von 1732 wurde er Dalquen geschrieben.
(Waren wir im übrigen bislang der Meinung, daß erst sein
Enkel Johann Peter "Dalcken" in "Dalquen" änderte, so kann dies als überholt gelten- wir haben ja bereits hier über die Schreibweise unseres Namens berichtet.)

Auf dem Photo sehen Sie einen Bildausschnitt seines Grabsteines, der heute im Museum in Seligenstadt zu besichtigen ist.

Nachstehend lassen wir jetzt die von uns festgestellten und nachgeprüften Daten aus den Kirchenbüchern folgen:

21.09.1651, Johann Leonard wird an diesem Datum in Seligenstadt geboren und getauft, Tf. 1.179; sein Pate ist Johann Colchon, Bruder des Abtes Colchon zu Seligenstadt und Onkel des Vaters des Täuflings und dessen Großonkel also. Dieser war, wie schon früher berichtet, Kanonikus und Cantor am Peter- und Alexanderstift in Aschaffenburg, Lizentiat der Theologie.
31.03.1664, noch nicht 13-jährig, wird Johann Leonard als Pate erwähnt, Tf. 1.225.
26.04.1683 heiratet Johann Leonard die Maria Uthier aus Obertshausen nahe Offenbach, Tr. 2.399.
05.09.1685 wird Johann Leonard als Pate bei J. L. Berninger erwähnt, Tf. 2.80.
1690 wird er als Mitglied in der Benderzunft (Schatzungsregister 1690, S. 7) erwähnt. Er ist Mitglied dieser Zunft, weil er vermutlich die Bierbrauerei betrieb oder betreiben ließ; dies geht auch aus der 1730 mit seinen Kindern geschlossenen "Erbsvereinigung" hervor, auf die wir noch zurückkommen werden. Das Recht auf Wein- bzw. Bierausschank ruhte vermutlich auf dem von seinem Vater ererbten Hause.
1691 wird Johann Leonard als Trauzeuge bei der Hochzeit seiner Stiefschwester Anna Ma. Nicola mit Christian Donneu erwähnt, (Tr. 2.416). Nicola und Donneu waren wallonische Familien. Wir erinnern, daß die 2. Frau seines Vaters Theodor (Dieter) eine verwitwete Nicola war. In dieser Trauurkunde wird der Trauzeuge Johann Leonard als "Collonellus", Oberster, genannt. Was diesen Dienstgrad betrifft, so können wir wohl ohne zu zögern Seiberts Erklärung folgen, die wir weiter unten noch zitieren.
01.11.1703 läßt Joh. Leonard das u. a. von seinem Vater ererbte Haus auf dem Freihoff renovieren und in einem Fenstersims "17  JLD 03" einmeisseln, wie es heute noch dort zu sehen ist. Siehe Bilder.

Das Malsysche Haus
Das Malsysche Haus
Initialen

Das Jahr des Umbaus, nämlich 1703, dazwischen die Initialen des Johann Leonard Dalken, I L D, in einem Fenstersims eingeschlagen

1715  Joh. Leonard erstmals als Ratsherr erwähnt, Schätzung 1715, S. 20,
11.06.1715 wird er als Trauzeuge angeführt, Tr. 3.9
29.08.1729 stirbt seine Frau Anna Maria geb. Uthier (St. 3.293) 70jährig.
27.04.1730 schließt er mit seinen Kindern die schon kurz erwähnte "Erbsvereinigung" .
31.07.1732 stirbt Joh. Leonard als Ratssenior, St, 3.302


Soweit die Daten, wie sie für Johann Leonard sicher festgestellt werden konnten. Aber wir sehen schon jetzt, daß die für ihn (und auch für uns) bedeutendsten, aufregendsten und interessantesten 20 Jahre, von 1664 bis 1683 (als er in Seligenstadt heiratet) in dieser Aufstellung keinen Niederschlag gefunden haben und naturgemäß auch nicht finden konnten, da Joh. Leonard in diesen 20 Jahren in portugiesischen Diensten war.

In Seligenstadt war über diese Zeit Authentisches nicht zu finden, obgleich wir hoffen, eines Tages dort doch noch fündig zu werden, selbst wenn es sich nur um nacherzählte/oder zitierte Geschehnisse handelt. Sichere Kunde jedoch über die Tatsache seiner Tätigkeit in portugiesischen Kriegsdiensten liefert uns die folgend wiedergegebene Sterbeintragung.
Sterbeurkunde J.L.Dalquen
 
Sterbeurkunde Johann Leonard Dalquen, Pfarrarchiv Seligenstadt, St. 3.302.

1732
Iulius
31 hora decima matutina omnibus praemunitis sacramentis hinc emigravit honestus et sprectabilis vir ac senator senior huius Leonardas Dalquen octagenario major, Herculeas hic itinerando transgressus est columnas, totam Africam circumiens, in Indiam (1 Wort unleserl.) pervenit, ubi perlustrata Asia per multos annos in Malabaria et formosissima Insula Orientali Ceulon in servitiis militaribus serenissimi regis portugalliae detentus fuit, visis etiam ruderibus sive duodecim lapidibus quos populus Isrealiticus post miraculosum maris rubri transitum in perpetuam memnosynam erexit, nec non Malidvicis insulis, multis(sim)is in numeris aliis qua populus huius tanquam mirastupebat, ut (1 Wort unlerserl.) ex foliis arborum excrescentibus etc., in habitu indico in patriam suam Seligonstadium rediit, Senatorem egit, laude rnysteriae af(f)ectus, obiit quo diebus vita sua morbum possus est nullum.

Am 31. Juli 1732 um 10 Uhr vormittags, versorgt mit allen Sterbesakramenten, verstarb hier der ehrengachtete und angesehene Mann und hiesige Ratsälteste Leonard Dalquen über 80jährig. Er durchfuhr die Säulen des Herkules (die Meerenge von Gibraltar), umfuhr ganz Afrika, reiste in Indien, durchstreifte Asien, war viele Jahre in Malabar und der wunderschönen orientalischen Insel Ceylon in militärischen Diensten des allergnädigsten Königs von Portugal aufgehalten; er sah auch die Überreste oder die 12 Steine, die das israelitische Volk zum Gedächtnis nach der wunderbaren Durchquerung des Roten Meeres errichtete; er sah auch die zahlreichen Maledivischen Inseln, worüber das hiesige Volk sehr staunte, wie z.B. daß (?) aus Baumblättern hervorwuchsen usw. Er kehrte in indischem Gewande in seine Heimatstadt Seligenstadt zurück, wirkte als Ratsherr, stand im Rufe des Geheimnisvollen, starb, ohne je in seinem Leben krank gewesen zu sein.

Erinnern wir uns an dieser Stelle noch einmal, daß wir über unseren Ahn von 1664 bis 1683 keine Daten, keine Lebensbeschreibung, keine Nachrichten vorliegen haben, und natürlich ergeben sich an dieser Stelle Fragen über Fragen, und dem engagierten Familienforscher blutet das Herz angesichts der Fülle sicher vorhandener, aber vorerst nicht zu entdeckender Fakten zu einem Zeitraum, der für Joh. Leonard angefüllt sein wird mit Erlebnissen und Geschehnissen besonderer Art.

Mit knapp 15 Jahren verlor Johann Leonard seine Mutter, in einem Alter also, in dem ein junger, heranwachsender Mensch erst zaghaft beginnt, sich zu entwickeln und die Welt der Frau und Mutter zu verlassen. Wir können nicht beurteilen und haben darüber keine eindeutigen Quellen, wie schmerzhaft dieses Ereignis für ihn war und wie eindringlich es auf ihn eingewirkt hat, wenngleich die alte brave, aus dem Hause Gelf übernommene Magd, die Maria Salome Müller, sicher die Mutterstelle an ihm und seinen jüngeren Geschwistern vertreten haben wird.


Johann Leonard verläßt seine Vaterstadt

Ohne Frage wird er, der väterlichen und mütterlichen Herkunft und sozialer Stellung entsprechend, eine gründliche Erziehung und schulische Ausbildung gehabt haben. In seiner Trauurkunde wird Joh. Leonard "eruditus" genannt. Das heißt (nach Seibert, 1934, S. 168) "wohlunterrichtet" und bedeutet, daß der Betreffende die Lateinschule besucht hat. Was liegt näher als zu vermuten, daß Joh. Leonards Taufpate, J. Colchon, der wohlhabende Capitular und Großonkel, seinen Neffen möglicherweise schon Jahre vor dem Tode der Mutter zu sich nahm, zumal er ein eigenes Haus in Aschaffenburg bewohnte, und ihn in die dortige Lateinschule schickte. Als dieser Colchon 1665 starb war Joh. Leonard noch nicht 14 Jahre alt; 1664 war er ja letztmals in einer Seligenstädter Akte erwähnt (Tf 1.225 als Pate). 

Zu der vorstehend wiedergegebenen Sterbeurkunde aus dem Seligenstädter Pfarrbuch schreibt Seibert in seinem Buch (S. 102) noch: "Was an seinen Reiseberichten wahr ist oder nicht, kann ich heute nicht mehr feststellen.
Johann Leonard scheint ein guter Erzähler gewesen zu sein und seine Landsleute nach seiner Rückkehr mehr als einmal in Erstaunen gesetzt zu haben, wenn er ihnen von seinen Reisen erzählte. Daß er portugiesischer Schiffskapitän gewesen sei, wie es Procházka berichtet, erscheint mir nach Lage der Dinge unglaubwürdig. Das Seligenstädter Pfarrbuch bezeichnet ihn einmal als "Obersten". (Colonellus"; Tr. 2.416) Die Bezeichnung "Colonellus" ist jedoch damals außerordentlich dehnbar gewesen.
Im Portugisischen ist der Oberst ein 'Coronel', und diesen Dienstgrad findet man nur in der Armee (Exército), nicht aber in der Marine (Marinha). 'Colonellus' kann sich auch auf
eine Rangstellung in der Seligenstädter Landwehr bezogen haben (und davon ist wohl auszugehen). Denn so ganz abgeklärt, wie es seine Grabinschrift will, war er bei seiner Rückkehr ins Vaterland anscheinend doch nicht ....

In späteren Jahren hat sich der in seiner Jugend anscheinend so zwiespältige und unrastvolle Mann zu großem Ansehen im Stadtrat und in der Gemeinde emporgearbeitet."

Für diese Bemerkung von dem zwiespältigen und unrastvollen Mann bietet Seibert auf S. 102 eine Erklärung an, der wir nicht recht zu folgen vermögen, da zumindest der wallonische und spanische Einschlag bezweifelt werden muß:

"Johann Leonard, Sohn des Theodor Dalken, war halb Wallone mit der feinsinsigen Art der Colchon und vielleicht auch spanischem Einschlag und halb Germane aus dem tatkräftigen Geschlecht der Gelfe. In seiner Jugend scheint er unter einer gewissen Zwiespältigkeit seines Wesens gelitten zu haben, die durch die lange Krankheit und das frühe Ende seiner Mutter (er verlor sie im entscheidenden Alter von 15 Jahren) jedenfalls nicht gebessert wurde. Aus irgendeinem heute nicht mehr feststellbaren Grunde verließ er früh das Elternhaus und bereiste in portugiesischen Diensten Südafrika, Vorderindien und andere Länder."

Existiert ein Tagebuch?

Aufhorchen läßt uns jedoch Seiberts Bemerkung von "seinen (Johann Leonards) Reiseberichten", aber leider haben wir bis heute diese Quelle, sofern sie tatsächlich und sogar schriftlich existieren sollte, nicht entdecken können. Daß es sich möglicherweise sogar um ein Tagebuch handeln könnte, was überdies noch eines Tages im Seligenstädter Stadtarchiv auftauchen könnte, wagen wir kaum zu hoffen.

Aber wir können wenigstens die Reisen unseres Ahnen rekonstruieren und sie kommentieren. Bei diesen handelt es sich um militärischen Einsatz in Diensten Portugals. Um dies zu verstehen, muß man sich kurz die geschichtliche Situation vergegenwärtigen. 1580 bis 1640 hatten sich die Spanier Portugal unterworfen. Diese 60 Jahre vernichteten weitgehend, was die Portugiesen zwischen 1385 und 1580 an Reichtum und weltweitem Besitz erworben hatten. Portugal war zur spanischen Provinz herabgewürdigt, die portugiesische Marine ganz zerstört worden. Die Holländer, die ärgsten Feinde der Spanier, rissen besonders in Asien so viel an schwach oder gar nicht verteidigtem portugiesischen Besitz an sich, als sie nur konnten. 1640 war es den Portugiesen mit englischer Hilfe gelungen, wieder ein einheimisches Adelsgeschlecht, die Braganza, auf den Thron zu bringen. Die Spanier erkannten die portugiesische Unabhängigkeit 1668 an. Johann IV. regierte von 1640 bis 1657. Ihm folgten seine Söhne Alfons VI. (1656-1667) und Peter II. (Regent ab 1667, König 1683-1706). Unter diesen drei Königen versuchte Portugal wenig erfolgreich, den Rest seines weltweiten Besitzes zu halten. Seit 1638 ging Ceylon verloren, 1641 Malakka, 1669 das Küstengebiet von Malabar, seit 1630 Nordost-Brasilien. Die Hauptgegner in diesen Auseinandersetzungen waren die Holländer. Auf diesem Hintergrund müssen wir uns den Einsatz Johann Leonards vorstellen: es waren ohne Zweifel entbehrungsreiche, gefährliche 20 Jahre seines Lebens.

Wir erfahren über seine Reisen aus zwei Quellen: aus dem Totenbericht im Seligenstädter Pfarrarchiv (St 3.302) und dem Grabstein (im Landschaftsmuseum in Sel.). Folgende Orte werden hier genannt:

Totenbericht:      
Gibraltar, Malabar, Afrika, Ceylon, Indien, Rotes Meer, Asien, Maledivische Inseln
Grabstein
Ostindien, Malabar, Ceylon, Kap der Guten Hoffnung
 
Wenn man diese Angaben in eine geographische Ordnung bringt, dann ergibt sich daraus folgende wahrscheinliche Reiseroute:
Gibraltar ("Säulen des Herkules")
Umsegelung ganz Afrikas (Kap der Guten Hoffnung)
Rotes Meer bis vermutlich zur Halbinsel Sinai, möglicherweise bis in die Gegend von Suez
Ostindien (das ist Indien im Gegensatz zum mittelamerikanischen "Westindien")
Reisen in Indien (Gleichzusetzen mit der "Durchstreifung" Asiens)
Malabar (indische Südwestküste)
Malediven (Inselgruppe südwestl. Ceylon)
Ceylon

Wenn man sich vorstellt, daß die Schiffe damals möglichst in Küstennähe
segelten und oft zur Proviantaufnahme anlegten, dann müßte die Liste zumindest um die Namen folgender portugiesischer Besitzungen in der damaligen Zeit ergänzt werden: an der afrikanischen Westküste: u.U. Madeira, die Kap-Verdeschen Inseln, Guinea, die Inseln Fernando Po, St. Thome und Annabon, Angola; an der afrikanischen Ostküste: Mocambique und im Norden u.a. Sansibar, Mombasa, Malindi und Mogadischu; am Eingang zum Roten Meer Aden und westlich davon im Roten Meer Massausa an der westindischen Küste Diu und Goa.

Zu den Bezeichnungen im Nekrolog des Seligenstädter Pfarrers von 1732, der in ausnahmsweise gründlicher Form auf das Leben seines Pfarrkindes eingeht, sind noch einige Erläuterungen nötig:

Gibraltar: Unter den Säulen des Herkules verstand man in der Antike
verschiedene Randpunkte der damals bekannten Welt, die Herkules (Herakles) aufgerichtet haben sollte, so bes. den Felsen "Calpe" (das heutige Gibraltar) und den am afrikanischen Ufer sich erhebenden Berg "Abyle" (beim heutigen Ceuta), also zwei markante Erhebungen an dieser Meerenge. Die afrikanische Küste mit der einen "Säule des Herkules" gehörte von 1415 bis 1580 zu Portugal.

Die 12 Steine des israelitischen Volkes: Da sich die Forschung bis heute nicht klar geworden ist, 'wo' die Israeliten (gemäß Exodus 14,21) das Rote Meer durchschritten haben, kann man sich unter diesem Denkmal aus 12 Steinen nur eine legendenhafte Deutung einer Felsformation o.a. vorstellen. Mit ziemlicher Sicherheit benutzte Moses die damals seichten Verbindungen der Bitterseen mit dem Roten Meer. Da in dieser Gegend schon immer der Übergang vermutet wurde, ist also Johann Leonard wahrscheinlich bis ins nördliche Rote Meer, vielleicht nach Suez gekommen.

Ostindien: Das heutige Indien erhielt diese Bezeichnung zur Unterscheidung von den Besitzungen in Mittel- und im nördlichen Südamerika. Während des 16. und 17. Jahrhunderts wurden alle Küsten Indiens durch die Portugiesen und Holländer erforscht. Das Hinterland wurde nicht sehr tief erkundet. Es wurden nur Küstenplätze besetzt. Solche Streifzüge könnten gemeint sein, wenn es im. Nekrolog heißt: "Reisen in Indien", "Asien durchstreift",

Malabar gehörte wohl zu den einträglichsten Besitzungen der Portugiesen. Man muß sich vorstellen, daß die militärischen Maßnahmen damals die Aufgabe hatten, den Handel zu schützen. Aus Malabar und den anderen Gebieten bezog Europa begehrte Dinge wie Gewürze (besonders Pfeffer und Zimt), Textilien (Seide, Baumwolle), Gold, Perlen, Edelhölzer, Farbstoffe und nicht zuletzt Kaffee, um nur einiges zu nennen.
 
Die Malediven sind eine Inselgruppe von insgesamt über 12.000 Inseln der verschiedensten Grüßen. Die Berichte Leonards von deren paradiesischer Schönheit werden die Seligenstädter so "erstaunt" haben, daß es der Pfarrer eigens im Nekrolog aufführte.

Ceylon wurde 1507 von den Portugiesen entdeckt; ab 1518 gründeten sie
Niederlassungen. 1656 wurden sie von den Holländern vertrieben.


Die Reisen des Johann Leonard


In Lissabon nichts zu finden.

Wir haben uns über unsere Botschaft in Lissabon bei dem "Arquivo Nacional da Torre da Tombo" um Unterlagen und Hinweise bemüht, die Licht in jene Jahre bringen könnten, die Joh. Leonard in portugiesischen Kriegsdiensten verbracht hat, leider jedoch mit negativem Erfolg. Trotzdem wollen und dürfen wir auch in der Zukunft unsere Bemühungen um die Aufhellung dieses so wesentlichen und interessanten Lebensabschnittes unseres Ahns nicht aufgeben.



Johann Leonard Dalken - Flucht in die Fremde
Ein neuer Archivfund (von Rechtsanwalt Heinrich Fußbahn, Aschaffenburg, im Staatsarchiv Würzburg, brieflich mitgeteilt am 21. Aug. 1998)

Laut Güterbeschreibung von 1651 (StA Würrzburg, Mainzer Güterbeschreibungen, Nr. 37, 1651, fol. 90) hatte Johann III Reuß „der Alte" Güter (Äcker, Wiesen, Grab- und Grasgärten) in Seligenstadt an „Theodorus Dalckhenn" verkauft. Der Sohn dieses Johann III ist Johann IV „der Jung" Reuß. Er hatte 1641 Katharina Breich, die Witwe des Hans Seum von Seligenstadt, geheiratet. Sie starb 1664. Wahrscheinlich noch im gleichen Jahre ging Johann IV seine zweite Ehe ein mit Apollonia Appel, Tochter des Thomas Appel aus Klein-Wallstadt. Ihr erstes Kind wurde 1665 getauft, das dritte und letzte 1670.

Um 1672 hatte sie - wie auch immer - ein außereheliches Verhältnis zu dem damals ledigen Johann Leonard Dalken (er heiratete erst 1683). Er war 1651 geboren und somit zum Zeitpunkt des ehebrecherischen Verhältnisses etwa 21 Jahre alt. Apollonia dürfte zehn Jahre älter gewesen sein. Johann Leonards Vater lebte noch († 1692) und wird die Streitsache wegen Apollonia Reuß mit deren Gatten finanziell geregelt haben, so daß ein Prozeß vor dem Vizedomamt in Aschaffenburg abgewendet werden konnte.

Nun hatten wir aus einer bereits veröffentlichten Urkunde gesehen, daß Johann Leonard 1672 seine Lehre als Bender und Bierbrauer in Aschaffenburg abgeschlossen hatte. Er kehrte nach Seligenstadt zurück und entging sehr bald danach auf Grund der gütlichen Einigung der Parteien dem Prozeß, der für ihn damals mit Freiheitsentzug hätte enden können. Was liegt näher, als zu vermuten, daß er sofort nach dieser Angelegenheit, die ohne Zweifel in Seligenstadt Aufsehen erregt hatte, das Weite suchte? Wie noch in unseren Tagen „mißratene" Söhne nach Amerika gingen oder in die Fremdenlegion, so wurde er portugiesischer Soldat auf einem Kriegsschiff.

Nachdem Gras über die Sache gewachsen war, kehrte er nach Seligenstadt zurück. Dies wird wohl kurz vor 1683 gewesen sein, dem Jahr seiner Verheiratung. Somit dürfte er neun Jahre die Weltmeere befahren haben.

Daß sich die Sünden der Väter ausnahmsweise einmal nicht noch im dritten oder vierten Glied rächen, ersehen wir aus folgendem: Die Urenkelin Maria Christine des Johann IV Reuß, Tochter seines Enkels Melchior aus der ersten Ehe, heiratete 1736 den Enkel des Johann Leonard: Heinrich Dalquen.

J. L. Nachfahren

Das Schicksal der riesigen Dalken- Nachkommenschaft hing so zum zweiten Male ausschließlich von Johann Leonard ab: Theodor hatte aus zwei Ehen fünf Töchter und zwei Söhne, von denen nur Joh. Leonard überlebte. An ihm allein hing also die Weitergabe des Familiennamens, da Theodors Bruder Joh. Franz (Thomas) in Aschaffenburg nur Töchter hatte. Wäre Joh. Leonards Patenonkel, der Kanoniker Johann Colchon in Aschaffenburg, nicht so früh gestorben, wäre Joh. Leonard ohne Zweifel Geistlicher geworden. Und somit hätte es keine weiteren Dalken/Dalquen/d'Alquen gegeben. Wäre Joh. Leonard auf seinen Seereisen verkommen oder umgekommen, ebensowenig.

Er, der „edle, vornehme und wohlunterrichtete Herr" , nahm keine Seligenstädterin zur Frau (zu seiner Ehe mit Marie Uttir/Uthier aus Oberthausen vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 103 und Prochäzka, 32 Ahnen, S. 433 und S. 451) 
Ob es da noch alte Ressentiments gab? Die Uttir/Uthier treten in Lüttich mit den Namensformen Uathir/Uter u. a. in den Taufakten zwischen 1625 und 1650 auf. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß sie zu den zugewanderten Wallonen gehörten, die nachweislich untereinander über mehrere Generationen in Seligenstadt und im Umland Heiratsverbindungen pflegten. Seibert interpretiert die Heirat zwischen dem „edlen, vornehmen und wohlunterrichteten" Herrn und der bloß „ehrsamen Jungfrau" Anna Maria, Tochter des bloß „ehrbaren Mannes" Heinrich Uthier aus Obertshausen, als eine für damalige Verhältnisse wenig übliche Liebesheirat.

Nachdem, was wir nun über die Vorgänge vor der „Flucht" des Joh. Leonard aus Seligenstadt 1674 wissen, dürfen wir eher folgendes annehmen:

1. Johann IV Reuß iun. war  „vor 1686"  gestorben ( Seibert, Sippenbuch, S. 218.) Er war der Ehemann jener Apollonia   Reuß,  geb.  Appel,  die  mit  Joh. Leonard  das  ehebrecherische Verhältnis gehabt hatte. Vielleicht hängt der Zeitpunkt seiner Rückkehr nach Seligenstadt (kurz vor 1683)  mit dem Tod des Johann  IV Reuß zusammen. Apollonia starb erst 1713.

2. Es mag trotz der knapp zehnjährigen Abwesenheit des Joh. Leonard zu den damaligen Zeiten problematisch gewesen sein, eine Seligenstädterin als Frau zu finden. Das Odium des Ehebrechers hing ihm noch an.

3.Finanzielle Erwägungen dürften bei den Heiratsabsichten Joh. Leonards eine geringere Rolle als üblicherweise gespielt haben. Als einzig überlebender Sohn konnte er erwarten, das große Vermögen seiner Eltern zu erben, von dem Geld abgesehen, das er während seiner fast zehnjährigen Dienstzeit verdient hatte.

4. Zu der Familie Uttir seines Schwiegervaters muß es bereits vor der Verheiratung Beziehungen gegeben haben, wie unter den übergesiedelten Wallonen üblich. Seinen Schwager Johann versorgte er jedenfalls durch ein Legat (Erbsvereinigung mit seinen Kindern). Sein Schwager Franz Uttir, Bruder des Johann, wurde Burggraf in Chodenschloß in Böhmen, ein Amt, zu dem ihm sein Neffe Joh. Heinrich, Sohn des Joh. Leonard, Amtmann der Grafen von Stadion in Böhmen, verholfen haben dürfte.

5. Joh. Leonards Schwiegervater hatte eine Margarete Löhr geheiratet. Sie ist möglicherweise die Tochter des Hans II Löhr und der Margarete N aus der hochangesehenen Sippe der Seligenstädter Löhr (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 191 ff).  Die Dalquen versippten sich durch die Heirat des Joh. Philipp, Sohn Joh. Leonards, mit Anna Maria Löhr, Tochter des Nicolaus, noch einmal mit dieser Familie.

6. Daß Joh. Leonard in seiner Sterbeurkunde als „Ratsältester" bezeichnet wird, mag darauf hindeuten, daß die alten Geschichten vergessen und verziehen waren und ihm nicht mehr nachgetragen wurden. Er hatte schließlich doch noch eine angesehene Stellung in der Gesellschaft errungen.



Mit 32 Jahren, am 26.4.1683, heiratete Johann Leonard Anna Maria Uthier in
Obertshausen, und wir zitieren an dieser Stelle die originale Kirchenbucheintragung aus dem Traubuch II, S.399 (Tr. 2.399) mit einer Übersetzung des lateinischen Textes:

"1683 IV 26
26. huius inthronizatus et (1 Wort unleserlich) sunt Eruditus Dns Joas Leonardus, legitimus filius D. Theodori Dalcken, Senatoris, cum pudica Virgina Anna Maria, filia honesti viri Henrici Uthiers in Obertshausen. Testes fuerunt Joannes Braun, Senator in Seligenstadt, Joannes Franciscus Herold, Jacobus Becker."

26.06.1683

Am 26. dieses (Monats) wurden getraut und ... der gebildete Herr Johann Leonard, ehelicher Sohn des Herrn Senators Theodor Dalcken, mit der züchtigen Jungfrau Anna Maria, Tochter des ehrenwerten Mannes Heinrich Uthier ("s" am Namen ist Genitiv" in Obertshausen "in" bezieht sich auf den Ort der Trauung). Zeugen waren der Senator Johann Braun, Joh. Franz Herold, Jakob Becker.

Seibert schreibt über diesen Vorgang in seinem schon mehrfach zitierten Buche "Sippenbuch der Stadt und Zent Seligenstadt", 1. Band, 1934, S. 103, noch folgendes:

"... Im Alter von 32 Jahren heiratete er 1683 IV die "ehrsame Jungfrau" Anna Maria Uthiers, eheliche Tochter des "ehrbaren" Mannes Heinrich Uthiers, zu Obertshausen, er der "edle vornehme und wohlunterrichtete Herr". Wer die Sprache der damaligen Pfarrbücher versteht und die gesellschaftlichen Auffassungen jener Zeit kennt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß diese Heirat nicht im Rahmen des Üblichen lag. Für "Liebesheiraten" fehlte unseren Vorfahren so ziemlich jeder Sinn. Vielmehr pflegten sie bei Eheschließungen nach hüben und drüben alles genau abzuwägen und zu bedenken (Herkunft, Sippe, Vermögen, Erziehung usw.), die ganze Sippe half beim Abwiegen und Erwägen. Sicher hat das den Vorteil, daß die Zahl der Enttäuschungen, die sich nach dem Zerreissen des Gürtels und des Schleiers und so manchen schönen Wahnes einzustellen pflegen, zum mindesten nicht größer war als heute."
 
Dieser Ehe entstammen 7 Kinder, die wir nachstehend, vorerst ohne ihre Lebensdaten, zusammen mit ihren Eltern aufführen:

Die Kinder des Johann Leonhard

 
Die "Gütliche Erbsvereinigung"

Von den auf seine Heirat im Jahre 1683 folgenden Lebensjahren des Johann Leonard bis zu seinem Tode im Jahre 1732 wissen wir nicht viel, dafür aber hat die Gunst des Schicksals uns ein Dokument bewahrt, das uns unser Vetter Procházka leihweise zur Verfügung gestellt hat, der es aus der Hinterlassenschaft seiner Vorfahren urgroßmütterlicherseits besitzt. Anfang und Ende dieses in vielerlei Hinsicht aufschlußreichen und bezeichnenden neunseitigen Dokumentes geben wir hier in einer Fotomontage wieder.

Dieser Erbvertrag hat folgenden vollständigen Wortlaut:
"A c t u m  in des Herrn Johann Leonardt Dalckens Behausung d. 27: Aprilis 1730.

Gütliche Erbs Vereinigung
Zwischen dem H. Johann Leonardt Dalcken als Vatter ahn Einem, dann, seinen fünf gegenwärtig Kinder Benannt: dem H. Johann Heinrich, Hochgräflichen Stadionisch Hbtmann zu Gauth in Böhmen, Item H. Johann Adam und Johann Philipp Dalcken, wie auch Frau Maria Catharina Verwittibte Schadtin mit Beystandt ihres Tochtermanns Johann Antoni Rondte und Christoph Heydt nebst seiner Hausfrau Kunigunda - gebohrne Dalckin, anderen Theils wir ein und anderes weg. der noch zu Vertheilen kommenden Häusser, Weinberg und Mobilien, würklich in gegenwahrt des Wohledlen und Ehrenvesten H. Leonardt Mergets Fauths, dann H. Mathes Kurtz als Centgraffen und H. Peter Stenger als Baurentmeisters in Seligenstadt transigieret und darüber Vest zu halten  Von denen sämbtl. en Erbs Interessenten angelobet worden, und zwar:

1mo. Ist der Vatter H. Johann Leonhardt Dalcken zufriedten, dass die
Theilung seines Völlig Vermögens unter seine fünf vorhandene Kind Vorgehen könne und möge, mit dem Beding jedoch, daß Er und sein Schwager Johann Utirr Lebens länglich in Kost und Kleidung versehen, und zu dem Endt wenigstens Eintausend Guldten auf dem Vätterlichen Haus zu ihrem Unterhalt ausgestellet und unvertheilt bleiben sollen. Da aber

2do. diese 1000 G zu ihrem beyderseithigen unterhalt nicht hinlänglich wären, und Ihnen Gott das Leben so lang fristen solte, dass Sie ein mehreres bedarf eten, in wolchem Fall sollen und wolle die sämtlichen Erben dem Jenig, der sie in d, Kost haben wirdt, vor den Vatter Jährlich 50 G, vor den VetterJohann Utirr aber 45 G bezahlen, wohingegen da etwan
 
3tio.. Nach ihrer beydten Absterben ahn denen ausgesetzen 1000 G wenig oder viel übrig verbleibete, das Residuum auch unter die Fünf Geschwisterte in gleiche Theil fallen, und von dem Hausbesitzer auf arth und weis bezahlet, wie unten mit mehrerem gemeldet werden solle, gestalten sich dann auch

4to. der Vatter Johann Leonhardt Dalcken expresse vorbehaltet, nicht
allein sich nach eigenem Belieben zu ein oder dem anderen Kind, zu deme er das beste Vertrauen hat, in die Kost zu geben, sondern auch in solcher Begebenheit, da die reservirte 1000 G consumiret wären, und Ihn die Kind nicht gebührendt mit Kost und Kleidung versehen würden, so viel an denen vertheilten Gütern zu retrahieren, als Ihme beliebig seyn und Er zu seiner und seines Schwagers Sustentation wirdt nöthig haben.

5to. Ueberlasset der Vatter und übrige Erben ihrem Sohn respective und Bruder Johann Philipp Dalcken und dessen Ehegattin Anna Maria das Vätterliche Wohn- und Nebenhaus sambt Scheuern, Stallung, Hofrast, anstossendten Gärtel mit Einschluss des Braukessels, Braugeschirr, wie auch den 5 grossen zweyfüderig Vässer im Keller, nit weniger denen Vieheraisten, Stosskröcken undt Krippen, von welchen letztern jedoch eine der Kunigundta Dalckin abzufolgen ist, sambt allem deme, was Wandt-, Bandt- und Nagellas ist, nichts hievan gesondert, noch ausgenommen, als jene mobilia die in natura unter die gesambte Geschwisterte auszutheilen kommen, mit Nutzen und Beschwernis wie es der Vatter bishero genützt und genossen oder nutzen und geniessen können. Per Zweytausend Gulden Rhein, dergestalt, dass Er auf nächstkommenden Michaelis oder lägstens Martini dieses lauffenden Jahrs die Hälfte des Kaufschillings mit Eintausend Gulden nach abzug seines rati entweder Baar oder aber mit Übernehmung der Verzinslichen Schuldten abzahlen, ahnbey alljährlichen ahn denen pro sustentatione deren Beydten alimentandorum ausgestellten 1000 G Einhundert Gulden auf Martini 1731 ahnfangend, erlegen und bis zu ihrer beydten Absterben continuiren solle; Im Fall aber

6tens. Einer aus Ihnen oder sie alle beydte das Zeitliche Segnen thäten, so solle der Hausbesitzer in dem ersteren Fall Zwar mit denen 100 G jährlichen Zielfrist bis zu absterben des änderten fürfahren, herentgegen die wegen des Todts des Ersteren zuruckfallendte 50 G unter die 5 Geschwisterte abgetheilet werdten, nach ihrer beydten absterben aber obligiret sich der Hauskauffer das residuum ahn denen 1000 G Jährlich mit 200 G Fristen ohne weitheren Zins zu Handten deren särnbtlichen Erben zu entrichten, wie Er sichdann auch ferners und

7tens. dahin verbindlich gemacht, in ansehnung ein= und anderer ihme zum Haus überlassenen Effecten, und sondheitlich der 5 grossen 2füderig Vässer, den Vatter Joh. Leonhard Dalcken Von dato bis Martini dieses laufenden Jahrs ohnentgeltlich in der Kost zu halten, mit Ausschliessung des Vetter Johann Utirrs, als vor welchen gleich nach dieser Abtheilung das Kostgeld den Anfang nehmet, und von hier bis Martini da die Hauszieler in ihre Belangung (?) - radierte Stelle überschrieben - kommen aus künftigen gemeinschaftlichen Erndt bestritten werden muss.

8vo. Obligiret sich der Sohn und Erb Philipp den Vatter gegen jährliche 50 G, der H. Joh. Adam Dalcken herentgegen den Vetter Johannes Utirr gegen 45 G jährliches Kostgeld zu sich aufzunehmen, und ohne Distinction der Zeit und deren Veränderung selbige bis zu ihrem Ableben zu erhalt, Ihnen flicken und waschen auch täglich ihren Trunk bier nothdürftlich reichen zu lassen, mit der reservation, daß Jedem sein bett aus der massa gelassen, welche sodann nach ihrem Hintritt zu denen Funeralkösten verwendet, mit weniger selbiger aus dem unvertheilten gut gekleidet und dem Vatter gleichfalls nach seinem Belieben ein Trunck Wein dann und wann abgegeben werden solle. Undt weilen

9no. die zwischen H. Stubenrauch und Niclas Reyss gelegene Behausung zum Stern genant zur Helfte ad massam gehörig, so verbindet sich ohnweit mentio-nierter H. Johann Adam Dalcken diese V/ätterliche Halbscheidt käuflich mit allem Last und Beschwernus auch recht und Gerechtigkeit per 500 G sage fünfhundert Guldten Rheinisch anzunehmben, und diesen Kaufschilling mit = oder ahn sein Erbsportion zu cornpensiren,oder da so viel nit auf ihn fallete, den Rest baar hienaus zu zahlen, renunciando nit nur auff die bishero in dieser Behausung verwendete und gegen 188 G sich belauffente Baukosten als die gegen die vätterliche weithero praetension auf genanntem Stern aufgehoben worden, sondern auch auf die NB : Vor seine eigene Person in Causa Dalcken Ca Stubenrauch bis auf diese Stundt zu fordern haben rnögendte Bemühungen. Gleicherge— stalt übernehmet

10tens. Christoph Heydt uxorio nomine jene neben der Meisterey gelegene Behausung nebst der Scheuren, halben Hofrast und allem deme was dazu gehörig cum commodo et incomtnodo umb und vor Vierhundert Fünfzig Guldten sage 450 G Rhein., mit der Obligation, dasjenige was,::Er nach Abzug seines Erbsquanti etwan herauszugeben schuldig verbleibet, entweder baar zu erlegen, oder so viel verzinsliche Capitalien auff sich zu nehmen.

11tens. Lassen es zwar die sämbtlichen Erben bey der bereits vorgegangener Verlosung der sämbtlichen Feld Wiesen und Gärthen allerdings bewendten, doch dass die diesjährige Erndt oder Einfexung der sämbtlichen ausgestalten Früchten noch ad communem massam gezogen, und zu Abzahlung der passiv-Schulden employert werdten sollen, renunciando auf alle Ihnen etwan in Rechten zu statten kommen mögendte beneficia und Exceptiones. Was herentgegen

12tens. die Weinberg zu Hirschstein respective und Wasserloss belanget, hat man sich unter denen Erbs Interessenten dahin verglichen, dass solche plus et meliares conditiones offerenti feyl gebotten und nach deren Verkauffung das erlösendte Geld zu parification deren 5 Erben ahngewendet und verrechnet werden sollen, zu dem Endt die beydte ältere Gebrüder Johann Adam und Johann  Philipp Dalcken von denen übrigen Erben bevollmächtiget werden, solche nach Belieben dieses oder künftiges Jahr, wie sie es am erspriesslichsten erachten werden und judicialiter und extrajudicialiter aufzustecken und wie gemelt an den meistbiethenden zu versilberen., cum clausula rati et grati.

13tens. Gleichwie nach Inhalt des 11  Articuls die völlige ausgestellte Winter- und Sommerfrüchten noch ad cummunem massam fallen, also sollen auch nit allein die beydte Hauszins von dem an dem vätterlichen gelegenen Neben haus und dem halben. Stern zum gemeinschaftlichen Vermög gezogen, sondern auch, da die Weinberg zwischen jetzt und dem bevorstehenden Herbst nit distrahiert würden, der Most oder Wein versilbert und das Geld gleichfalls zu dem gemeinen Besten aller Erben verwendet werden; und indeme

14tens. die 3 Erben Benanntlich H. Joh. Adam Dalck., dann Kunigunda Heydtin und Philipp Dalck mittels ihren kaufflich angenohmmenen Häuser sogleich zu dem ihrigen gelangen, herentgegen die andere beydte Erben, als Maria Catharina Schadtin und H. Johann Heinrich Dalcken mit ihrem Erbs Contingent auf den Verkauf der Weinberg nach warthen müssen und das lucrum cessans haben: So ist die Vereinigung dahin geschehen, dass wann der Verkauf der Weinberg sich über den terminum Sti. Martini anni currentis prolongiren, sie ohnweitbesagte zwey Geschwisterte mithin ihren Ahntheil länger cariren würden und müssen, Ihnen sodann eine billige bonification Ex massa dessentwegen wiederfahren solle.

15tens. Haben sich die vier hiesige Erben verbundten, künftighin die Erndtkosten unter sich zu tragen ohne diesfalls ihren H. Bruder aus Böhmen oder der gemeinen Masse etwas aufzurechnen, und dieses in Ansehung ein - und anderer von Ihme empfangenen douceur.

16tens. Von dem in dem Keller vorhandtenen 1729ten Wein will der Bruder Philipp Neun ohm käuflich die ohm pr 7 G annehmen, der übrige Wein solle Ihme zwar auch zugemessen werden, jedoch ohne weitbere Zahlung, sondern hätte Er solchen successive dem Vatter alla minuta zu reichen und hierüber ein ordentliches Kerbholtz zu führen. Schliesslich und

17tens. solle es in denen jenigen Fällen und Begebenheiten, worinnen in  gegenwährtigem Transacto keine genugsamhe Vorsehung geschehen, nach denen gemeinen Rechten, sonderlich aber nach denen hiesigen Landts Statuten und des Stättels Seligenstatt Löblichen Gewohnheit abgethan und erörthert werden. Alles getreulich und ohne Gefährdte. Dessen Zu wahrer uhrkund und stäter Vorhaltung haben die sämbtlichen Erbs Interessenten sich eigenhändig unterschrieben. Ersuchen auch ein Ehrenvestes und Ehrsambes Corpus von Titl. H. Fauth Centgraff und Stattraht dahier, diesen Erbsvertrag nit allein Ihnen und ihren Erben ohne nachtheil und Schaden zu corroboriren, sondern auch dem Statt- und Rahtsprotocollo einzuverleiben.
Geschehen Seligenstatt Ao et Dio quo supra.
(Es folgen die eigenhändigen Unterschriften z.T. mit Siegel:)
Joannes Leonardus Dalken   
Maria Catharina Schadtin
gebohrne Dalckin Wittib
Johann Heinrich Dalcken,
Hochgräffl. Stadionischer Haubtm.zu Gauth in Böhmen

Christoffell Heydt Nhamenss meines Weibss
Johann
Adam Dalcken, dess Raths allhier zu Seligenstatt
Johann Philippus Dalcken Bürger und Buchmacher

Nachdeme Meines wissens diese transaction und Interims-Theilung mit des
Vatters Herrn Johann Leonard Dalcken Conses so wohl alss auch desselben sambtlicher H: Söhn und Töchtern geschehen ist, dess wird solche hirmit obrigkeithlich ratificiret; Seligenstatt d 13ten May 1730,
(Siegel; Lamm oder Hund, a.d.H. wachsend)   Jobann Leonard Merget,

(Siegel: Reichsapfel, a.d.H.zw. Büffelhörnern e. schrägrechter Balken.)  Joh. Mattaeus Kurtz, Centgraff,
(Siegel: Monogramm unter Krone) Peter Christoph Stenger, als Baurentmeister,
(Siegel: Monogramm unter Kronu) In fidem Sebastianus Albrecht, Stadtschbr.
 
Zusammengefaßt ergibt sich daraus:

Die "Gütliche Erbsvereinigung"
des Johann Leonard Dalken ist ein Erbvertrag, den der 79jährige mit seinen 1730 noch lebenden fünf Kindern schloß:
Johann Adam (1685-1743)
Johann Philipp (1687-1745)
Maria Katharina (geb. 1689), verwitwete Schad
Maria Kunigunds (geb. 1691), vertreten durch
ihren Mann Christoph Heydt Johann Heinrich (1693-1755)

Durch diesen Erbvertrag übertrug Johann Leonard seinen gesamten Besitz
seinen Kindern gegen die Zusicherung einer Rente, aus der für ihn und seinen Schwager Johann Utirr (Onkel der Erben, Mutters Bruder) der Unterhalt zu bestreiten war.

Der Vertrag wurde amtlich beurkundet vorn Seligenstädter Fauth (Vogt) Johann
Leanhard Werget (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 204), dem Seligenstädter Zentgrafen Joh. Matthäus Kurtz (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 186), dem Seligenstädter Baurentmeister (Bürgermeister) Peter Christoph Stenger (vgl. Seibert, Sippenbuch, S. 249) und dem Stadtschreiber Sebastian Albrecht.

Im einzelnen wird festgelegt:


1.Das Wohnhaus des Joh. Leonard ist mit 1000 Rheinischen Gulden zu
belasten für seinen und seines Schwagers Unterhalt. Dieses Geld fällt nicht unter die zu teilenden Werte.

2. Sollten diese 1000 Gulden für den Unterhalt nicht ausreichen, verpflichten sich die Erben, für den Vater 50, für dessen Schwager 45 Gulden jährlich für Kost und Unterhalt zu zahlen.

3. Sollte von diesen 1000 Gulden beim Tode der beiden noch etwas übrig sein, so ist der Rest unter die fünf Erben zu teilen.

4. Joh. Leonard behält sich die freie Wahl vor, zu welchem seiner Kinder er in Kost gehen will. Sollten die 1000 Gulden verbraucht sein und die Kinder nicht gebührend für ihn aufkommen, so behält er sich vor, das Nötige für sich und seinen Schwager aus der Erbmasse zu fordern.

5. Joh. Leonard überläßt seinem Sohn Joh. Philipp und dessen Frau Anna Maria, geb. Lühr (1692-1769), das väterliche Wohnhaus mit Nebengebäuden einschließlich aller beweglicher Habe (darunter Braugeräte, fünf Fässer zu je zwei Fudern, das sind je etwa 1700 l) mit Ausnahme der Naturalien, die unter die Geschwister zu teilen sind. Hierfür hat Joh. Philipp 2000 Rhein. Gulden aufzubringen (1750 kostete eine Kuh etwa 10 Gulden; somit entspricht der Betrag etwa dem Wert von 200 Kühen), und zwar 1000 Gulden bis Juni, spätestens bis November 1730 bar oder als Darlehen (anscheinend zur Abfindung seiner vier Geschwister) und das andere zur jährlichen Auszahlung von 100 Gulden für den Unterhalt der beiden, im November 1731 beginnend.

6.Stirbt einer der beiden, ist der auf ihn fallende Anteil der 100 Gulden auf die fünf Geschwister aufzuteilen. Nach dem Tode beider ist der Rest der 1000 Gulden in jährlichen Raten zu 200 Gulden unter die 5 Erben zu verteilen.
 
7. Joh. Philipp, der Erbe des Wohnhauses, verpflichtet sich, für die ihm überlassenen Gegenstände den Vater für das laufende Jahr unentgeltlich zu verköstigen und das Kostgeld für Johann Utirr aus den Ernteeinkünften zu bestreiten.

8. Joh. Philipp verpflichtet sich, den Vater gegen jährlich 50 Gulden Kostgeld aufzunehmen, Joh. Adam den Onkel Johann Utirr gegen jährlich 45 Gulden Kostgeld. Es folgen nähere Bestimmungen über Dienstleistungen: Waschen, Flicken, ein täglicher Trunk Bier und Wein.

9. Joh. Adam verpflichtet sich, das Haus zum Stern (siehe Foto ), das halb zur Erbmasse gehört, mit allen Lasten für 500 Gulden zu übernehmen und mit den übrigen vier Erben hierüber abzurechnen, wobei besonders hingewiesen wird auf 188 Gulden Baukosten an diesem Haus und auf Forderungen aus einem noch ausstehenden Prozeß Dalcken contra Stubenrauch.


Das Haus "Zum Stern"


10. Der Schwiegersohn Christoph Heydt verpflichtet sich namens seiner Frau, das Haus neben der Meisterei mit Nebengebäuden und allem beweglichen und unbeweglichen Gut für 450 Gulden zu übernehmen und nach Abzug seines Erbanteils mit den übrigen Erben abzurechnen.

11. Es wird festgesetzt, daß trotz der vollzogenen Verlosung der Felder, Wiesen und Gärten unter die Erben der Erlös aus der bevorstehenden Ernte noch zur gemeinsamen Erbmasse gehört und zunächst zur Begleichung von Schulden verwendet werden soll.

12. Die Weinberge in Hörstein (Hirschstein) und Wasserlos sollen zum Verkauf angeboten und der Erlös unter die 5 Erben aufgeteilt werden. Die beiden älteren Brüder Joh. Adam und Joh. Philipp werden zum Verkauf bevollmächtigt.

13. Wie schon unter Punkt 11 in Bezug auf die Ernteerträge festgesetzt, sollen auch die Mieteinnahmen aus dem Nebenhaus neben dem väterlichen Wohnhaus und dem halben Stern sowie die Einnahmen aus dem Verkauf des Mostes oder Weines der bevorstehenden Ernte gemeinschaftlich abgerechnet werden.

14.Die drei Erben Joh. Adam, Kunigunde (Heydt) und Joh. Philipp sind damit einverstanden, daß Katharina (Schad) und Joh. Heinrich, die beide keine Häuser erben und zur Erlangung ihres Erbteils bis zum Verkauf der Weinberge warten müßten, zum Ausgleich ihres Gewinnverlustes eine nicht weiter genannte Vergütung erhalten.

15.Die vier Seligenstädter Erben verpflichten sich, die Kosten für die Einbringung der Ernte gemeinsam zu tragen und ihrem böhmischen Bruder nichts aufzurechnen, da sie von ihm verschiedene Liebenswürdigkeiten empfangen haben.

16. Joh. Philipp ist bereit, von dem im Keller lagernden Wein des
Jahrgangs 1729 neun Ohm (ein Ohm sind etwa 150 Liter) zu sieben Gulden das Ohm abzunehmen. Der übrige Wein ist für den Verzehr des Vaters bestimmt, worüber ein "ordentliches Kerbholz" zu führen ist.

17. Sollten künftige Unklarheiten über diesen Vertrag entstehen, so sollen sie nach den Landstatuten und nach den Seligenstädter Gewohnheiten geklärt werden.

Die Erben bestätigen den Vertrag durch eigene Unterschrift. Die örtlichen Autoritäten versichern, den Vertrag dem Stadt- und Ratsprotokoll einzuverleiben.

Es folgen die fünf Unterschriften der Erben, Danach folgt die Bestätigung vom 13.05.1730 mit Siegeln und Unterschriften durch die vier genannten Beamten.
 
Die Erbsvereinigung wurde mindestens sechsfach ausgefertigt: Das zu den Stadtprotokollen genommene Exemplar konnte trotz gründlicher Suche im Seligenstädter Stadtarchiv noch nicht wiedergefunden werden; von den übrigen fünf Exemplaren für die Erben (u.U. ein weiteres für den Erblasser) hat sich anscheinend nur das für Joh, Heinrich erhalten, das uns freundlicherweise, wie schon erwähnt, Roman Procházka zur Verfügung stellte.

Was uns erstaunen läßt, ist die peinliche Sorgfalt, mit der Joh. Leonard sein Haus bestellt. Fraglos wird dieser Vertrag in eingehender Aussprache mit seinen Erben konzipiert worden sein, wobei das Für und Wider untereinander diskutiert und jeder sein Wort, seinen Einwand und schließlich seine Zustimmung gegeben haben wird. So dürfen wir annehmen, daß der weise Mann sonst mögliche und nicht unübliche Erbstreitigkeiten dadurch von vornherein vereitelt hat.

Zum anderen sichert sich der Erblasser für seine Person und, wie
fürsorglich, auch für seinen Schwager Uthier, der hier Utirr geschrieben wird, den kommenden Lebensunterhalt und hält sich überdies und klugerweise frei, bei welchem seiner Kinder er seinen Lebensabend verbringen will. Das nennt man klare, eindeutige Abmachungen.

Schließlich und endlich erstaunt uns auch die Größe der Hinterlassenschaft, die wir nachstehend einmal zusammengefaßt und, so gut es ging, auf den heutigen Circa-Wert umgerechnet haben.
Das geschätzte Vermögen des Jon. Leonard
 
1.    Wohnhaus am Freihof                         (P--5)        2000    fl.
2.    Der halbe Stern                                  (P. 9)          500    fl.    
3.    Haus neben der Meisterei usw.            (P.10)         450    fl.
4.    Felder, Wiesen, Gärten                       (P.11)   ca.1000    fl.
       und die Ernte für 1730
5.    Weinberge in Hörstein u. Wasserlos    (P.12)    ca. 500    fl.
6.    Mieten und Weinernte 1730                 (P.13)    ca. 200    fl.
7.    gelagerter Wein                                  (P.16)    ca. 100    fl.
                                                                       =  mindestens rund 5000  fl.

(2 und 3 sind Vorzugspreise, 4 und 5 erbrachten beim Verkauf vermutlich
mehr).

5000 Fl. umgerechnet auf den Wert von Kühen (um 1750) = etwa 500 Kühe. 2006
kostet 1 Kuh etwa 750 €. Damit entsprächen die 5000 fl. von 1730 etwa €uro 375.000,- heute!

Was wir außer den hier veröffentlichten Daten und Vorgängen über Johann Leonard von diesem noch besitzen, ist sein bereits hier im Foto gezeigter Grabstein, dessen markante Inschrift zwar nicht mehr lesbar aber in der Literatur gut erhalten ist. Seibert schreibt dazu auf S. 102:

"Die Inschrift, die er sich selbst auf seinen Grabstein setzen ließ, lautet:
Die Täg meiner Wanderschaft in Ostindien, Malabaria, Ceylon, Capo bonae spei etc. habe ich zugebracht und gelernt, wenn Du beten willst, geh an das Gestade des Meeres".
 
Dieser Inschrift liegt wohl ein iberisches Sprichwort zugrunde, das in seiner kastilianischen Fassung (die portugiesische ist mir z. Z. nicht zugänglich!) lautet: "Si aprender quieres ä orar, Vete ä la orilla del mar!"
"Wenn Du beten willst, geh an das Gestade des Meeres!"

Franz Josef Dalquen, dessen recht mühevoller Arbeit des Suchens und Findens
in Seibert Nachlaß und den Kirchenbüchern wir die Fülle der hier wiedergegebenen Daten etc. verdanken, berichtete vor einiger Zeit über diesen Stein nach einem neuerlichen Besuch in Seligenstadt:

"Der Grabstein steht heute im Gang vor den Räumen des Seligenstädter Stadtarchivs in der ehemaligen Prälatur. Nach Auskunft von Dr. Müller soll das ehemalige Refektorium, das sehr schön restauriert wurde, einmal die Sammlung aller Steindenkmäler aufnehmen. Dort wird auch der Grabstein seinen Platz finden. Vorerst ist er dort trocken und sicher aufbewahrt, Dr. Müller teilte noch mit, daß der Stein in den 30er Jahren bereits in seinem Auftrag (und mit den Spenden verschiedener vor dem Kriege angesprochener Familienmitglieder) gründlich überholt wurde; er war damals diagonal gespalten. Die Inschrift ist heute nicht mehr lesbar. Auf dem Foto aus Procházkas "32 Ahnen" (vor S. 353) ist die Schrift noch deutlich zu erkennen. Dieses Foto wurde etwa 1927 angefertigt. Als ich den Stein 1964 im Freien erstmals sah, war bereits die Inschrift bis zum heutigen Zustand zerstört. Der Text dieser Inschrift ist uns allerdings mehrfach überliefert, z.B. bei Seibert, Sippenbuch.

Wenn das Refektorium als Erweiterung des Seligenstädter Landschaftsmuseums eingerichtet wird, ist mit Sicherheit damit zu rechnen, daß Dr. Müller alle Objekte, also auch unseren Stein, mit einer erklärenden Beschriftung versieht, wozu wir uns z.B. eine kleine Broncetafel denken könnten, die den originalen Text der alten Inschrift trägt."

Bleibt noch zu erwähnen, was F. Neubauer, zur Geschichte der einstigen Seligenstädter Pfarrkirche, Speyer, 1967, S. 32 f über den möglichen früheren Standort des Grabsteins ausführt: "Außer dem Kirchhof galt die Pfarrkirche Unserer Lieben Frauen seit den frühesten Zeiten als bevorzugter Begräbnisort . So scheinen die Pfarrgeistlichen und Mitglieder des Stadtrats nach altem Brauch und Herkommen in der Stadtpfarrkirche begraben worden zu sein." Neubauer meint, daß auch Joh. Leonards Grabstein aus der ehemaligen Pfarrkirche herrühre.

Und damit schließen wir das Kapitel über Theodor Dalkens ältesten Sohn Johann Leonard, dessen Leben uns noch so viele Rätsel aufgibt, aber von denen wir eines Tages hoffentlich doch noch einen Teil lösen können. Unbestreitbar haben wir es bei ihm mit einer der markanten und aus dem üblichen Rahmen fallenden vielseitigen Persönlichkeit zu tun, an denen unsere Familie nicht arm ist.

Wenn Sie Interesse an mehr Informationen über Johann Leonard Dalken (1651- 1732) haben, lesen Sie bitte:
Scholar, Bierbrauer, Weltreisender und sein Großonkel Johannes Colchon

www.dalquen.info