Die
d'Alquen Seiten
(Dalquen,
Dalken, van Alken,usw.) |
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Der
Hessische Zweig -
Hermann Dalquen in seinen Gemeindeämtern
Das
Spital in Seligenstadt ist sehr alt. Bereits 1365 gab es eine Herberge
für Pilger zu den Grabstätten der Heiligen
Peter und Marcellin und zu anderen Verehrungsstätten. Den
Pilgern wurde ein kostenloses Obdach und Strohlager gewährt.
Fromme Stifter trugen zum Unterhalt des Hospitals bei, das also kein
Krankenhaus war. Ab 1536 erhielten diese Pilger auch Nahrung und Pflege
in einem neugebauten Spital. 1699 wurde wieder neu gebaut. 1717 betrug
das Spitalkapital bereits l0.000 Gulden, 1817, unter der Verwaltung des
Hermann Dalquen, 24.000 Gulden. Außerdem besaß das
Spital 200 Morgen Land, das in Erbleihe verpachtet wurde. Die
ehrenamtliche Verwaltung lag in den Händen des Spitalmeisters
und eines Justizbeamten. Ihre vorgesetzte Behörde, der sie die
Rechnungsbücher vorzulegen hatten, waren die Vogtei (Fautei)
und der Stadtmagistrat (Steiner, Seligenstadt, §25, S.324 ff).
Im Seligenstädter Stadtarchiv befinden sich allein 57
Bände Rechnungen und Urkunden für die
Hospitalverwaltung für die Jahre 1807 bis 1825.
Auch die Stellung des Ratsschultheißen hatte in Seligenstadt
eine lange Vergangenheit. Unter der kurfürstlichen Oberhoheit
wurden allerdings alte bürgerliche Rechte nach und nach
eingeschränkt. Die letzte Reorganisation
der kurfürstlichen Verwaltung von 1772 trennte das Vogtei-
bzw. Fauteiamt vom Stadtrat. Danach befaßte sich der Stadtrat
mit der Verwaltung des städtischen Vermögens, also
auch der Steuern, übte die örtliche Polizeigewalt aus
und urteilte in einfachen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Der Vorsitzende des Stadtrats war ein Stadtratsmitglied und
hieß Stadt- oder Ratsschultheiß. Wir
würden ihn Bürgermeister nennen (Steiner, ebda.,
S.131 ff).
Von den alten Zuständigkeiten der Stadt und ihrer
Räte waren zur Zeit des Hermann Dalquen noch folgende
übriggeblieben: die Schäfereigerichtsbarkeit; das
Recht, Wochen-, Krämer- und Viehmärkte halten zu
dürfen; das Recht auf Mitbenennung des Stadtkaplans; das Recht
auf eine städtische Waage unter einem Waagmeister; das Recht,
Markt- und Standgeld erheben zu dürfen; das Recht auf
Benennung des Lehrers an der Mädchenschule, der zugleich
Glöckner (Meßner) der Stadtpfarrkirche war
(vgl. hierzu XII. Bericht, S.287, "Prof." Franz Adam Dalquen. Pate des
Franz Adam d'Alquen, Bruder des Hermann); das Recht auf Bezug der
ganzen Feldstrafen sowie der halben herrschaftlichen und
städtischen Forststrafen; das Recht auf Bezug des
Bürgergeldes bei der Aufnahme eines Bürgers sowie
einige Rechte auf Pachten, Zinsen und Steuern außerhalb der
Stadtgrenzen.
Nun läßt sich in etwa verstehen, womit Hermann
Dalquen als Ratsschultheiß befaßt war neben seiner
Tätigkeit als "Tuchfabrikant" (eine Tuchfabrik hat es in
Seligenstadt nie gegeben; das Wort bedeutet einfach 'Hersteller,
Verfertiger' von Tuch; es ist nicht einmal sicher, ob Hermann Gesellen
beschäftigte) und als Landwirt. Hermann besaß 55
Morgen Ackerland; die Bezeichnung Morgen differiert für die
damalige Zeit in den deutschen Ländern. Nimmt man als
Durchschnittsgröße 3000 m für einen Morgen,
so ergibt sich für damalige Verhältnisse in
Seligenstadt ein beträchtlicher Grundbesitz. Für 1818
wird die Gesamtfläche für Ackerland und Wiesen der
Gemeinde auf 2.945 Morgen beziffert; d.h. also, daß Hermann
Dalquen daran mit 18% beteiligt war.
Seligenstadt umfaßte damals 403 Häuser mit 476
Familien. Es wohnten dort 2.296 Katholiken, 24 Lutheraner, 6
Reformierte und 116 Juden, insgesamt also 2.442 Menschen.
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