Der Hessische Zweig -
Hermann Dalquen in seinen Gemeindeämtern

Das Spital in Seligenstadt ist sehr alt. Bereits 1365 gab es eine Herberge für Pilger zu den Grabstätten der Heiligen Peter und Marcellin und zu anderen Verehrungsstätten. Den Pilgern wurde ein kostenloses Obdach und Strohlager gewährt. Fromme Stifter trugen zum Unterhalt des Hospitals bei, das also kein Krankenhaus war. Ab 1536 erhielten diese Pilger auch Nahrung und Pflege in einem neugebauten Spital. 1699 wurde wieder neu gebaut. 1717 betrug das Spitalkapital bereits l0.000 Gulden, 1817, unter der Verwaltung des Hermann Dalquen, 24.000 Gulden. Außerdem besaß das Spital 200 Morgen Land, das in Erbleihe verpachtet wurde. Die ehrenamtliche Verwaltung lag in den Händen des Spitalmeisters und eines Justizbeamten. Ihre vorgesetzte Behörde, der sie die Rechnungsbücher vorzulegen hatten, waren die Vogtei (Fautei) und der Stadtmagistrat (Steiner, Seligenstadt, §25, S.324 ff). Im Seligenstädter Stadtarchiv befinden sich allein 57 Bände Rechnungen und Urkunden für die Hospitalverwaltung für die Jahre 1807 bis 1825.

Auch die Stellung des Ratsschultheißen hatte in Seligenstadt eine lange Vergangenheit. Unter der kurfürstlichen Oberhoheit wurden allerdings alte bürgerliche Rechte nach und nach eingeschränkt. Die letzte Reorganisation
der kurfürstlichen Verwaltung von 1772 trennte das Vogtei- bzw. Fauteiamt vom Stadtrat. Danach befaßte sich der Stadtrat mit der Verwaltung des städtischen Vermögens, also auch der Steuern, übte die örtliche Polizeigewalt aus und urteilte in einfachen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Vorsitzende des Stadtrats war ein Stadtratsmitglied und hieß Stadt- oder Ratsschultheiß. Wir würden ihn Bürgermeister nennen (Steiner, ebda., S.131 ff).

Von den alten Zuständigkeiten der Stadt und ihrer Räte waren zur Zeit des Hermann Dalquen noch folgende übriggeblieben: die Schäfereigerichtsbarkeit; das Recht, Wochen-, Krämer- und Viehmärkte halten zu dürfen; das Recht auf Mitbenennung des Stadtkaplans; das Recht auf eine städtische Waage unter einem Waagmeister; das Recht, Markt- und Standgeld erheben zu dürfen; das Recht auf Benennung des Lehrers an der Mädchenschule, der zugleich Glöckner (Meßner) der Stadtpfarrkirche war  (vgl. hierzu XII. Bericht, S.287, "Prof." Franz Adam Dalquen. Pate des Franz Adam d'Alquen, Bruder des Hermann); das Recht auf Bezug der ganzen Feldstrafen sowie der halben herrschaftlichen und städtischen Forststrafen; das Recht auf Bezug des Bürgergeldes bei der Aufnahme eines Bürgers sowie einige Rechte auf Pachten, Zinsen und Steuern außerhalb der Stadtgrenzen.

Nun läßt sich in etwa verstehen, womit Hermann Dalquen als Ratsschultheiß befaßt war neben seiner Tätigkeit als "Tuchfabrikant" (eine Tuchfabrik hat es in Seligenstadt nie gegeben; das Wort bedeutet einfach 'Hersteller, Verfertiger' von Tuch; es ist nicht einmal sicher, ob Hermann Gesellen beschäftigte) und als Landwirt. Hermann besaß 55 Morgen Ackerland; die Bezeichnung Morgen differiert für die damalige Zeit in den deutschen Ländern. Nimmt man als Durchschnittsgröße 3000 m für einen Morgen, so ergibt sich für damalige Verhältnisse in Seligenstadt ein beträchtlicher Grundbesitz. Für 1818 wird die Gesamtfläche für Ackerland und Wiesen der Gemeinde auf 2.945 Morgen beziffert; d.h. also, daß Hermann Dalquen daran mit 18% beteiligt war.

Seligenstadt umfaßte damals 403 Häuser mit 476 Familien. Es wohnten dort 2.296 Katholiken, 24 Lutheraner, 6 Reformierte und 116 Juden, insgesamt also 2.442 Menschen.
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