Der Hessische Zweig -
Hermann Josef Dalquen und seine Nachfahren

Wie wir hier gesehen haben, wuchs der sog. "jüngere Seligenstädter Zweig" bis zu den Söhnen des Löwenwirts Johann Peter Dalquen.
Mit diesen beiden trennte sich dieser Zweig in die "hessische" (
Hermann Josef Dalquen) und die "rheinisch-westfälische" (Franz Adam Dalquen, D'Alquen, d'Alquen) Linie.

Diese genealogischen Bezeichnungen hat Procházka eingeführt. Sie haben manches für, aber auch gegen sich; aus Gründen der Festschreibung in der Literatur sollten wir sie besser zunächst beibehalten. In diesem Bericht soll nun die Entwicklung der hessischen Linie dargestellt werden.


Hermann Josef Dalquen und seine Nachfahren

Er ist der erste dieses Vornamens, der noch dreimal bei seinen Nachfahren erscheint, weswegen wir ihn
Hermann Josef I. nennen. Sein Rufname war Hermann, wie er auch unterschreibt. Getauft wurde er am 11.11.1761 (5.293); sein Taufpate war Hermann Josef Kurz, "Hospitus sub . signo aureo aquila", Wirt zum Goldenen Adler, ein Berufsgenosse des Vaters also. Joh.Peter wird in dieser lateinischen Urkunde als "dalquen" verzeichnet.

Wir hören erst wieder am 9.1.1781 von ihm. Da heiratet er (Tr 3.166) nämlich, kaum 20jährig, die Tochter Elisabeth des verstorbenen Bäckers Franz Wolf. Sie war am 10.5.1757 geboren, also vier Jahre älter als ihr Mann. Sie starb (A.St.17) 78jährig am 3.3.1834, überlebte ihren Mann also um knapp acht Jahre.

1788 nennt ihn das Stadt-Steuer-(Bed-)Register der Wollweberzunft "reich"; er hatte von seiner Mutter, der verwitweten Löwenwirtin, "Güter" übernommen.

1792 wird er neben vier anderen Seligenstädter Bürgern als "Straußwirt" (Wirtsch.Konzess.265) aufgeführt, d.h. er muß Weinberge besessen haben und seinen Wein - wie in Weingegenden üblich - ohne weitere Bewirtung vor oder im Haus oder im Hofbereich verkauft haben. An einer Stange zur Straße hin war ein "Strauß" befestigt zum Zeichen, daß es hier für eine kurze, amtlich festgesetzte Zeit, meist drei Monate, den "neuen", heurigen Wein zu kosten gab. Wir erinnern uns, daß Hermanns Urgroßvater Johann Leonard bereits Weinbergbesitzer war. Der Großvater Philipp war damals von den Geschwistern mit dem Verkauf dieser Weinberge beauftragt. Vielleicht hatte er Teile davon für sich erworben und an den Sohn Peter, den Löwenwirt, und Enkel Hermann weitervererbt. Die Gastwirtstradition wäre demnach in vier Generationen nachweisbar.

1803 allerdings erscheint er in den Bürgerlisten (nr.161) nicht mit Weinbergbesitz, hingegen mit 1,5 Morgen Garten, 55 Morgen Acker und Wiesen; sein Vermögen wird auf 8000 fl. (Gulden) veranschlagt (Reg.X 3).
1807 muß Hermann wohl in seiner Eigenschaft als "Stadtratsgeschworener" für die Hospitalverwaltung zuständig gewesen sein. Im Seligenstädter Stadtarchiv findet sich der erste handschriftliche Band über seine Rechnungsführung.

 
Abb: Rechnung des Bürger-Hospitals zu Seligenstadt anfangend vom 4ten März 1807 bis Ende des Jahres geführt vom Stadtrathsgeschworenen Hermann Joseph Dalquen


Über seine Tätigkeit als Ratsschultheiß gibt eine ganze Reihe von Bänden im gleichen Archiv Auskunft. Am 28.IX. 1821 z.B. legt er Rechnung mit seiner Unterschrift. Geprüft wurde dies von Justizamtmann Hardy, ebenfalls ein Nachkömmling Lütticher Einwanderer. Vertreter in Hermanns Tätigkeit ist der Stadtrat Johann Michael Goy, sein reicher Schwiegersohn, auch Nachfahre einer Lütticher Familie, sowie der Stadtrat Franz Bauer.



Abb2: Prüfvermerk des Amtmanns Hardy mit den Unterschriften des Hermann Dalquen, "Rathsschulteis" und zweier Stadträte.
 

1826 stirbt Hermann Dalquen am 22.8. (ASt 27) 65-jährig an "Brustwassersucht". Die Sterbeurkunde nennt ihn außer Stadtschultheiß und Ratsgeschworener (so erstmals 1802) "Tuchfabrikant", woraus zu schließen ist, daß er dies Gewerbe nicht allein, wenn überhaupt betrieb. Seine ansehlichen Haupteinkünfte dürften aus der Landwirtschaft geflossen sein.
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