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Der
Hessische Zweig -
Hermann Josef
Dalquen und seine Nachfahren
Wie
wir hier gesehen haben, wuchs der sog. "jüngere
Seligenstädter Zweig" bis zu den Söhnen des
Löwenwirts Johann
Peter Dalquen.
Mit diesen beiden trennte sich dieser Zweig in die "hessische" ( Hermann Josef Dalquen) und die
"rheinisch-westfälische" (Franz Adam Dalquen,
D'Alquen, d'Alquen) Linie.
Diese genealogischen Bezeichnungen hat Procházka
eingeführt. Sie haben manches für, aber auch gegen
sich; aus Gründen der Festschreibung in der Literatur sollten
wir sie besser zunächst beibehalten. In diesem Bericht soll
nun die Entwicklung der hessischen Linie dargestellt werden.
Hermann Josef Dalquen und seine
Nachfahren
Er ist der erste dieses Vornamens, der noch dreimal bei seinen
Nachfahren erscheint, weswegen wir ihn
Hermann
Josef I. nennen. Sein Rufname war Hermann, wie er auch
unterschreibt. Getauft wurde er am 11.11.1761 (5.293); sein Taufpate
war Hermann Josef Kurz, "Hospitus sub . signo aureo aquila", Wirt zum
Goldenen Adler, ein Berufsgenosse des Vaters also. Joh.Peter wird in
dieser lateinischen Urkunde als "dalquen" verzeichnet.
Wir hören erst wieder am 9.1.1781 von ihm. Da heiratet er (Tr
3.166) nämlich, kaum 20jährig, die Tochter Elisabeth
des verstorbenen Bäckers Franz Wolf. Sie war am 10.5.1757
geboren, also vier Jahre älter als ihr Mann. Sie starb
(A.St.17) 78jährig am 3.3.1834, überlebte ihren Mann
also um knapp acht Jahre.
1788 nennt ihn das Stadt-Steuer-(Bed-)Register der Wollweberzunft
"reich"; er hatte von seiner Mutter, der verwitweten
Löwenwirtin, "Güter" übernommen.
1792 wird er neben vier anderen Seligenstädter
Bürgern als "Straußwirt" (Wirtsch.Konzess.265)
aufgeführt, d.h. er muß Weinberge besessen haben und
seinen Wein - wie in Weingegenden üblich - ohne weitere
Bewirtung vor oder im Haus oder im Hofbereich verkauft haben. An einer
Stange zur Straße hin war ein "Strauß" befestigt
zum Zeichen, daß es hier für eine kurze, amtlich
festgesetzte Zeit, meist drei Monate, den "neuen", heurigen Wein zu
kosten gab. Wir erinnern uns, daß Hermanns
Urgroßvater Johann Leonard bereits Weinbergbesitzer war. Der
Großvater Philipp war damals von den Geschwistern mit dem
Verkauf dieser Weinberge beauftragt. Vielleicht hatte er Teile davon
für sich erworben und an den Sohn Peter, den
Löwenwirt, und Enkel Hermann weitervererbt. Die
Gastwirtstradition wäre demnach in vier Generationen
nachweisbar.
1803 allerdings erscheint er in den Bürgerlisten (nr.161)
nicht mit Weinbergbesitz, hingegen mit 1,5 Morgen Garten, 55 Morgen
Acker und Wiesen; sein Vermögen wird auf 8000 fl. (Gulden)
veranschlagt (Reg.X 3).
1807 muß Hermann wohl in seiner Eigenschaft als
"Stadtratsgeschworener" für die Hospitalverwaltung
zuständig gewesen sein. Im Seligenstädter Stadtarchiv
findet sich der erste handschriftliche Band über seine
Rechnungsführung.
Abb: Rechnung des Bürger-Hospitals zu Seligenstadt anfangend
vom 4ten März 1807 bis Ende des Jahres geführt vom
Stadtrathsgeschworenen Hermann Joseph Dalquen
Über seine Tätigkeit als Ratsschultheiß
gibt eine ganze Reihe von Bänden im gleichen Archiv Auskunft.
Am 28.IX. 1821 z.B. legt er Rechnung mit seiner Unterschrift.
Geprüft wurde dies von Justizamtmann Hardy, ebenfalls ein
Nachkömmling Lütticher Einwanderer. Vertreter in
Hermanns Tätigkeit ist der Stadtrat Johann Michael Goy, sein
reicher Schwiegersohn, auch Nachfahre einer Lütticher Familie,
sowie der Stadtrat Franz Bauer.
Abb2: Prüfvermerk des Amtmanns Hardy mit den Unterschriften
des Hermann Dalquen, "Rathsschulteis" und zweier Stadträte.
1826 stirbt Hermann Dalquen am 22.8. (ASt 27) 65-jährig an
"Brustwassersucht". Die Sterbeurkunde nennt ihn außer
Stadtschultheiß und Ratsgeschworener (so erstmals 1802)
"Tuchfabrikant", woraus zu schließen ist, daß er
dies Gewerbe nicht allein, wenn überhaupt betrieb. Seine
ansehlichen Haupteinkünfte dürften aus der
Landwirtschaft geflossen sein.
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