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Der
westfälische Zweig
Franz Adam D'Alquen 1803- 1838
Ein Lebensbild- Teil 2
1803
ist Hofrat Franz Adam D'Alquen/d'Alquen 40 Jahre alt. Seit 17 Jahren
ist er Verwaltungsbeamter in kurfürstlich mainzischen Diensten
ganz überwiegend am Oberamt in Steinheim. Daneben war er in
kurfürstlichem Auftrag zeitweise amtlich bestellter Sachwalter
des damals noch unmündigen Marquis du Chasteler und auch
privat für ihn in Rechtsgeschäften in den ehemaligen
österreichischen Niederlanden, dann der Batavischen Republik
tätig. Die Hälfte des Lebens ist
überschritten. Da löst sich der Staat auf, der ihm
bisher Brot gegeben hat und der seine politische Heimat war.
Am
25.II.1803 hatte der Reichsdeputationshauptschluß in
Regensburg über die Aufteilung der geistlichen
Fürstentümer, die Auflösung und
Eingliederung der Reichsstädte und die Beendigung der
Reichsunmittelbarkeit verschiedener Reichsstände, so z.B. der
Reichsritterschaft, entschieden. Man nennt diese Vorgänge
Säkularisaion und Mediatisierung (XV 545 ff). Vier Wochen
später, am 26.III.1803, noch bevor der neue Landesherr
persönlich von Seligenstadt Besitz ergriff, entsandte die
Stadt eine Abordnung zu ihm nach Darmstadt.

Abb: Gesamtansicht der Abteianlage, Kupferstich von Johan Stridbeck, 1712
Über die
Auflösung des Benediktiner-Klosters Seligenstadt (siehe Abb.) war
entschieden, und die Gefahr eines ungewissen Schicksals der
Abteikirche, im schlimmsten Falle deren Abriß, war gegeben.
Absicht der Abordnung war, beim neuen Landesherrn die Schenkung der
Abteikirche als zukünftige Pfarrkirche zu erwirken. Mitglieder
dieser Abordnung waren der Stadtpfarrer Bernhard
Bauerndreßler, der Ratsschultheiß
(Bürgermeister) Jakob Bauer und Hofrat Dalken (XII 289) (1).
Doch erst im April 1812 wurde die erwartete Schenkung vollzogen, wenn
auch unter der bitteren Auflage des Abrisses der alten, romanischen
Stadtpfarrkirche. Dieser Bittgang von 1803 dürfte die erste
Begegnung Franz Adams mit dem Landgrafen Ludewig X. von
Hessen-Darmstadst gewesen sein. Die beiden waren sich also nicht
unbekannt, als der Fürst am 15.VIII.1803 zum Antritt seiner
Herrschaft an die Grenze des Vogteiamtes Seligenstadt gelangte und hier
vom ranghöchsten Beamten, dem Oberamtsakzessisten Franz Adam
Dalquen (2), willkommen geheißen wurde (XV 546).
Hier
und in den folgenden Monaten in Darmstadt werden die Gespräche
geführt worden sein, die den zweiten Lebensabschnitt des Franz
Adam einleiteten, seine Versetzung ins hessische Herzogtum Westfalen
(Abb.2o). Seit 1802 hatte Landgraf Ludewig X. auch dieses Territorium
aus kurkölnischem Besitz hinzugewonnen, nicht zu verwechseln
mit dem Königreich Westfalen, das Napoleon 1807 aus
preußischen Landesteilen für seinen
jüngsten Bruder Jérôme/Hieronymus schuf.
Eine zeitgenössische Quelle (2 d) charakteriesiert das
Herzogtum wie folgt: "Allenthalben stößt man auf
große unbenutzte Gemeinheiten, Brüche und Haiden,
nur einzelne elende Hütten des armen Landvolks wird man
gewahr, und der Dörfer, wo Wohlhabenheit einheimlich zu werden
anfängt, sind noch ungemein wenig. Die hohen Berge, der
lehmige Boden und die vielen Sümpfe machen das Klima feucht
und kalt und den Sommer kurz. Das hindert aber nicht, daß
eine weise Staatsökonomie und eine sorgfältige
Benutzung des Bodens, Klima und Kultur verbessern könnten ...
Durch einen sorgfältigen Anbau kann das Land ungleich mehr
werden, als es jetzt ist, zumal wenn in den übrigen
Ständen die Industrie damit gleichen Schritt hält.
Noch herrscht unter den Einwohnern ungemein viel Rohheit und
Aberglauben; die Sitten sind ungefällig, Vorurteile ungemein
viele, und es bedarf in wenigen Gegenden des deutschen Vaterlandes des
Lichts der Aufklärung mehr, als hier."
Am
17.X.1803 wird der "Fürstliche Amtsakzessist d'Alquen zu
Seligenstadt", sein kurmainzischer Hofratstitel wird nicht
erwähnt, von seinem Landesherrn Landgraf Ludewig X. von Hessen
mit der Aufhebung des Klosters Wedinghausen betraut. "Nachdem Wir nun
zu Euch das gnädigste Zutrauen hegen, daß Ihr dieses
Geschäfte mit der nöthigen Thätigkeit, Treue
und Einsicht vollziehen werdet, so geben Wir Euch zu besagter Aufhebung
(...) hiermit den gnädigsten Auftrag (...)."
Abb:
Ehemaliger Innenhof des Klosters Wedinghausen mit den erhaltenen
Gebäuden Kapitelhaus (rechts) und altes Gymnasium Laurentianum
(später Norbertus- und Fröbel- Schule, heute Abendgymnasium
(aus: "750 Jahre Arnsberg")
Das
Original dieses Dokuments war im Besitz von Rolf d'Alquen. Er har es im
Februar 1993 dem Staatsarchiv in Darmstadt überlassen. Diese
Urkunde ist in vielerlei Hinsicht, auch in famliengeschichtlicher, so
wichtig und interessant, und wird demnächst hier völlständig dokumentiert.
Die
Vielschichtigkeit des Problems der Säkularisation wird aus
diesem Dokument ganz deutlich. Es ist wohltuend zu sehen, daß
die menschlich-sozialen Gesichtspunkte, der Landgraf war wegen seiner
humanitären Einstellung bekannt, gleich zu Beginn angesprochen
werden. Nicht alle Klosterenteignungen bzw. -auf- hebungen lassen die
Fürsorglichkeit des neuen Landesherrn so deutlich werden.
Letztlich ging es den meisten um Besitzmehrung, wobei sehr oft wenig
berücksichtigt wurde, welchen Besitz sie übernahmen.
Verschleuderung uralter Kultur- und Kunstschätze in z.T. sehr
fragwürdigen Versteigerungen, auch rücksichtslose
Eingriffe ins private Eigentum der Säkularisierten, mangelnde
Fürsorge für die versorgungslosen Geistlichen und
Klosterfrauen, unsachgemäße Abwicklung der
Besitzübernahme durch inkompetente Beauftragte: auch so konnte
Säkularisation ablaufen.
Unmittelbar
nach dem Amtsantritt Franz Adams ist ein solcher Akt der zupackenden
Besitzsicherung des neuen Landesherrn durch seinen Kommissar bekannt
geworden. Es handelt sich um den Kölner Domschatz, der kurz
vor dem Herannahen der französischen Revolutionsarmee
über den Rhein u.a. nach Arnsberg geflüchtet worden
war. Der äußerst kostbare Goldschrein der Heiligen
Drei Könige war vor der Besitznahme Westfalens durch den
hessischen Landgrafen bereits wieder ins nun französische
Köln überführt worden . Nach der feierlichen
Öffnung des Schreins in Köln wurde aber das Fehlen
der Reliquien festgestellt. Untersuchungen in Wedinghausen, wo sie
verwahrt worden waren, brachten zutage, daß die wertvollsten
Teile des Heiligtums im Hauptaltar der Klosterkirche in einer Holzkiste
versteckt worden waren. Nun hatte der Aufhebungskommmissar D'Alquen die
Aufgabe zu prüfen, ob in dieser Kiste Wertgegenstände
verborgen waren, auf die der Landgraf Besitzrechte hatte. Franz Adam
D'Alquen wohnte der feierlichen Öffnung der mehrfach
versiegelten Gebeinskiste am 10. Dezember 1803 als Zeuge bei. Die Kiste
enthielt in verschiedenen kleineren Kisten sorgfältig verpackt
die Gebeine der Heiligen, aber nichts weiter von materiellem Wert.
Franz D'Alquen unterzeichnete als erster das entsprechende Protokoll
(2a).
Abb:
Letzte Seite des Protokolls der Inventarisierung des Reliquiekastens
der Hl. Drei Könige, Wedinghausen 10. Dezember 1803 (AEK Domarchiv
A II 36); (aus "Zuflucht")
Hierin
heißt es: "Ungefähr um 9 Uhr wurde vor den Augen des
hochwürdigsten und erlauchten Herrn Johannes Hermann Joseph de
Caspars , des Kapitularvikars der Kölner Domkirche und
Generalvikars der Kölner Erzdiözese, und in Gegenwart
des Zeugen des Herrn Darmstädter Kommissars Franz Adam
d'Alquen, des Herrn Pfarrers von Arnsberg Friedrich Adolph Sauer und
Philipp Hellingers der hölzerne Schrein aus der Sakristei nach
dem Archivzimmer gebracht und zwischen brennenden Wachskerzen
abgestellt. Nach Entfernung des oberen Deckels der Kiste wurde eine
zweite hölzerne Kiste gefunden, wohlversiegelt mit zwei
aufgedrückten Siegeln des erlauchten Herrn Weihbischofs und
Kölner Dekans Karl Aloys Graf von Könisegg-Aulendorf.
Diese Siegel wurden von allen noch unverletzt vorgefunden. Darauf
wurden die Siegel erbrochen und die Kiste geöffnet. Man fand
darin die Häupter der Hl.Drei Könige in drei
kleineren Kästchen, ihre übrigen Gebeine in einem
vierten größeren und schließlich die
Gebeine des hl.Felix, hl.Nabor und hl.Gregor aus Spoleto in einem
fünften größeren Kasten eingeschlossen. Der
Herr Vikar und Sakristan Nettekoven, mit Chorrock und Stola bekleidet,
zeigte ehrerbietig die Gebeine allen oben Erwähnten und
mehreren anderen, die hinzugekommen waren, und legte sodann die
einzelnen Reliquien an die früheren Plätze in
derselben Ordnung, wie sie vorgefunden. Darauf wurde der Kasten
wiederum verschlossen und mit einem zweifachen Siegel, nämlich
dem des erlauchten Fürsten von Darmstadt (das Franz Adam
d'Alquen anbrachte, Dq) sowie des hochwürdigsten,
obenerwähnten Generalsvikars versiegelt." (wie 2a)
Die
heikle, sehr schwierige, mit viel Verantwortung nach verschiedenen
Seiten zu erledigende, sicher auch mit großem Argwohn und mit
Mißgunst beobachtete Aufgabe des Franz Adam hatte ihn sofort
von Seligenstadt weggeführt. Wedinghausen bei Arnsberg wurde
nun sein Wohn- und Dienstort. Über seine Tätigkeit
als Aufhebunbgskommissar gibt es einen Pressebericht (3), der hier
auszugsweise folgen soll:
"
(...) Immerhin ist dieser Mann, der als Kenner und Förderer
alles Schönen in Arnsberg einen Kunstverein ins Leben rief,
nicht ganz pietätlos vorgegangen. Wir können ihn
durchaus nicht ohne weiteres zu den verständnislosen
Bürokraten rechnen, die ohne jede Pietät gegen das
historisch Gewordene vorgingen. Franz Adam d'Alquen mußte das
natürlich durchführen, was ihm aufgetragen war. In
der Beilage zum Westfälischen Anzeiger Nr.96 vom Jahre 1803
finden wir eine Bekanntmachung von ihm, die folgenden Wortlaut hatte:
'Auf Montag den 16ten Januar 1804 Vormittags um 9 Uhr wird das Gut
Wedinghausen bey der Stadt Arnsberg im Herzogtum Westfalen, welches in
circa 300 Morgen Gärten, Äcker, Wiesen und Fettweiden
besteht, samt Brauerey, Wirthschaft, Schneid- und Mahlmühle,
Fischerey und Schäferey unter annehmlichen, bey der
Verpachtung bekannt zu machenden Bedingnissen auf mehrere Jahre an den
Meistbietenden verpachtet. Das Gut ist nicht allein mit den
erforderlichen Gebäuden, Wohnungen, Stallungen, Scheunen,
Brauhaus etc. in gehöriger Geräumigkeit und
Bequemlichkeit versehen, sondern ist auch wegen der vortrefflichen
Wiesen und Weiden besonders zu einer starken Viehzucht geeignet und
gewährt dem Pächter wegen der vortrefflichen Lage bey
der Hauptstadst des Landes die tägliche Gelegenheit zum
Absatze der Produkte.
Zugleich
wird bekannt gemacht, daß den folgenden Mittwoch darauf, den
18ten Januar vormittags um 9 Uhr und nachmittags um 2 Uhr, und folgende
Tage das Inventarium an Silber, Porzellan, Bettung, Tischen,
Stühlen, Zinn, Leinewand und Uhren und sonstigen Haus- und
Küchengeräthschaften; Montags darauf aber, als den
23sten Januar Vor- und Nachmittags das Vieh, Geschirr und Futterung an
den Meistbietenden versteigert wird. An Vieh sind 18 Pferde und Stuten,
56 Stück Hornvieh, mehrere Schafe und Schweine vorhanden'."
Wedinghausen
ist nicht das einzige Kloster geblieben, das Franz aufgehoben hat. Bis
1805 kamen noch hinzu: Ewig/Ewich, Benninghausen,
Störmede, Oda(c)ker und Meschede. Sein Auftrag bezog sich auf
die Aufhebung aller geistlichen Einrichtungen im Herzogtum Westfalen.
Anscheinend mußte er hierbei unterstützt werden. Ein
Kollege schaffte zwei weitere Klosterauflösungen. Franz
scheint also für diese Staatsangelegenheit besonders
qualifiziert gewesen zu sein.
Abb: Das Kloster Wedinghausen
Über
seine Visitationen erstattete er nach Darmstadt anschauliche Berichte,
so am 1.IX.1804 über Odaker: "Es herrscht daselbst die
sichtbarst gröste Armut (...) Aus Mangel an Geld und Credit
ist die Verzehrung unordentlich, und die Feldarbeit geschieht weder
recht noch zur gehörigen Zeit (4)." Die Odaker
Benediktinerinnen seien von "Ungeduld nach Auflösung" ihres
Klosters erfüllt (5). "Je eher je lieber" wollen die
Klosterinsassen von Drolshagen "aufgehoben" werden (6). Zu Odaker
schlägt d'Alquen vor, das vorhandene Land aufzuteilen und an
zwei Bauern zu verpachten. Im September 1805 (7) hatte er mit der
Aufhebung des Klosters in Meschede diesen Auftrag abgeschlossen. Er
meldete, daß er aus seiner Tätigkeit für
den hessischen Fiskus 47.846 Gulden, d.s. 26.581 Reichstaler,
erlöst habe; dies lediglich für Verkäufe von
Vorräten und Versteigerungserlöse von Inventar.
Am
1o.X.1804 schrieb D'Alquen an seine Frau aus Benninghausen nach
Seligenstadt. Sie wohnte also nicht mehr auf Wasserlos. Auch dieser
Brief gehört zu den in Frankfurt verbrannten Sachen
(Schücking-Liste Nr.2). Hans Dalquen hatte ihn abgeschrieben.
Hier der Text:
"An
Frau Hofräthin D'Alquen
wohlgeb(oren)
in
Selgenstadt
Liebhstes
Weib! Hier nur ein paar Worte. Habe Geduld, wills Gott, so sehen wir
uns bald, sobald die Störmeder Verpachtung vorbei ist. Ich
werde morgen deshalb nach Arsberg schreiben, und habe schon vorgebaut,
damit mirs nicht abgeschlagen wird. Morgen gehe ich nach
Störmede. Ich bin noch recht gesund und lebe voller Hoffnung
und Freude, dich an mein Hez zu drücken. Ich küsse
dich tausendmal nebst den Kindern.
Lebe
wohl!
Benninghausen
10.8bris (octobris, Dq) 1804 D'Alquen"
Am
27.IV.1804 war ihm der Sohn Franz Adam Maria, das dritte Kind (8),
geboren worden. Seither dürfte er nicht mehr bei seiner
Familie gewesen sein.
Die
"Hessen-Darmstädtische Landzeitung auf das Jahr 1805"
berichtet, daß der Oberamtsakzessist d'Alquen aus
Seligenstadt am 9.VI. zum Rentmeister in Werl mit Rats-Charakter
bestellt worden sei. Die Ernennungsurkunde ist am 9.VI.1805
ausgefertigt und am 27.VIII. bestätigt worden. Seine "vielen
Kenntisse" und "vorzügliche Brauchbarkeit" werden
hervorgehoben. Gleichzeitig wird sein neues Gehalt festgesetzt:
jährlich 600 Gulden in Geld und 200 Gulden in Naturalien sowie
freie Wohnung, jedoch unter der Auflage, das Stift Meschede noch
aufzuheben. Franz wohnte damals in Werl. Als Rentmeister unterstand ihm
die staatliche Domänen- und Finanzverwaltung des Bezirks.
Im
Jahre 1806 legte der Deutsche Kaiser Franz II. die Reichskrone nieder.
Das war die Folge der Gründung des sog. Rheinbundes, dem
sechszehn west- und süddeutsche Fürsten, auch Hessen,
beitraten. Napoleon war der "Protektor" dieses Bundes. Dem entsprach in
Wirklichkeit die Position etwa eines Oberhauptes oder
Präsidenten. Damit hatte sich das Heilige Römische
Reich Deutscher Nation, das 1.Reich, aufgelöst, und alle
deutschen Fürsten erlangten die volle
Souveränität. Landgraf Ludewig X. nennt sich von nun
an Großherzog Ludwig I.
Das
Jahr 1808 bringt für Franz die Ernennung zum Regierungsrat
(28.VII.) und zum staatswirtschaftlichen Miglied der Regierung in
Arnsberg. Endlich konnte er auf Dauer seßhaft werden. Am
19.III.1806 war das vierte Kind, die Tochter Ida Maria Josepha (genannt
Jutta), in Werl geboren worden, und am 16.III.1808 kam ebenfalls in
Werl das fünfte Kind zur Welt, Franz Hermann Joseph, nach dem
Seligenstädter Onkel benannt.
Abb. Arnsberg um 1600 vor der
Zerstörung des Schlosses links; Kloster Wedinghausen rechts am
Bildrand
Die
Übersiedlung nach Arnsberg (klicken Sie hier für einen Stadtplan von Arnsberg um 1800) dürfte
1808/09 erfolgt sein. Arnsberg blühte damals als
Regierungssitz auf und vergrößerte sich rapide.
Zwischen 1802 und 1812 wuchs seine Einwohnerzahl von 1843 in 245
Häusern auf 2585 in 276 Häusern. Es
läßt sich vorstellen, daß Teuerungen,
Bodenspekulation, Bauboom die Folge waren. Besonders die Beamten mit
festgesetzten Jahresgehältern, die damals noch nicht an
gesetzliche Aufrückungsstufen und Laufbahnverordnungen
gebunden waren, scheinen ins Hintertreffen geraten zu sein. Aus
dienstlicher Korrespondenz der folgenden Jahre entnehmen wir
wiederholt, daß Franz über unzureichende Besoldung
zu klagen hatte. Die Familie bezog das Haus Alter Markt 14 und
verfügte über einen großen Garten, den
Franz Adam bewirtschaftete; denn er war auch "ein guter Bauer", wie
Josephina schrieb.
Aus
einer Beschreibung Arnsbergs von 1820 von Joh. Suibert Seibertz in
Ersch-Grubers Encyclopädie entnehmen wir folgendes: "Die Stadt
Arnsberg (liegt) auf einem schmalen Bergrücken an der Ruhr,
welche hier in einem äußerst malerischen Tal die
Stadt von drei Seiten umfließt. Auf dem höchsten
Gipfel des Bergrückens finden wir die Ruinen des alten
Stammschlosses der Grafen von Arnsberg, welches (...) 1762 (...) auf
Befehl des Herzogs von Braunschweig (...) zerstört wurde.
(Beim) Eingang in die sog. Neustadt weiter nach Süden hin
(...) befindet sich ein öffentlicher Springbrunnen, welcher
für den größten Teil der Stadt das oben
seltene Wasser durch ein Druckwerk hinaufführt (...) und das
sehr schön 1783-85 gebaute Zuchthaus, das noch in den unteren
Gemächern zu diesem Zecke gebraucht wird, übrigens
aber zum königlichen Regierungsgebäude eingerichtet
ist (die Wirkungsstätte Franz Adams, Dq). Noch weiter nach
Süden hin, nahe bei einem Eichenwäldchen (...) liegt
die alte Abtei, nunmehrige Domäne Wedinghausen, deren Kirche
zugleich die eigentliche Pfarrkirche der Stadt ist und deren
Gebäude teils zum landesherrlichen Archive, zum Gymnasium, zur
Provinzialbibliothek und zur königlichen Postexpedition, teils
zu Privatwohnungen benutzt werden. (...) Seit der hessischen
Besitznahme des Herzogtums im Jahre 1802 (siehe Abb. u.) war die Stadt Sitz
aller Landeskollegien, eines Amtsgerichts, eines früher schon
in der Abtei in Wedinghausen bestandenen Gymnasiums und der im Jahre
1809 gestifteten Landeskulturgesellschaft. Seit der im Jahre 1816
erfolgten Besitznahme durch Preußen aber ist sie Hauptstadt
eines ganzen Regierungsdepartements, bestehend aus dem Herzogtum
Westfalen mit den Gebieten von Lippstadt und Soest sowie aus den
Grafschaften Mark, Dortmund, Limburg, Wittgenstein und Berleburg".
Das
Jahr 1809 ist auch noch in anderer Hinsicht von Bedeutung für
Franz. In diesem Jahre wird nämlich die
"Großherzoglich Hessische Landeskulturgesellschaft" in
Arnsberg gegründet. Franz ist eines der
Gründungsmitglieder. Der Großherzog
begrüßt deren Entstehung und gewährt
jährliche großzügige finanzielle
Unterstützung (9). Hier "beteiligte sich d'Alquen mit seinen
im Studium erworbenen und bei dem praktischen
Aufhebungsgeschäft vertieften Kenntnissen mit einem Beitrag
'Über die Ausmittlung des Verhältnisses des
Viehbestandes zum Ackerbau'"(2c).
Im
"Arnsberger Kreisblatt", 12.Jg., Nr.29, vom Freitag, dem 19.VII, 1861
lesen wir: "Die vielfachen und wahrhaften Verdienste, welche sich eine
Familie von Großvaters Zeiten her um die Pflege,
Förderung und Hebung der Musik in Arnsberg erworben, sind noch
im besten Andenken bei all denen, welche sich irgendwie für
schöne Kunst interessieren (...). Arnsberg besaß
einst eine musikalische Familie und ist noch heute so
glücklich, einige Mitglieder derselben (10) sein zu nennen.
Der Stammherr derselben, der verewigte Regierungs-Rath d'Alquen, wird
heute noch oft als der Stifter der Concerte hierselbst genannt. Selbst
mit hohen Fähigkeiten zur Musik begabt, übertrug er
die Liebe zur Kunst, die ihn beseelte, auf seine vielen Kinder, die
sich alle, entweder als Sänger und Sängerinnen, als
Instrumentalisten, wie auch sogar als Componisten hervortaten (...)."
Leider
erfahren wir nicht, was wir uns unter den "hohen Fähigkeiten
zur Musik" vorstellen dürfen. Hatte Franz Adam eine gute
Gesangsstimme? Spielte er ein Instrument? War er ein kompetenter
Kritiker und Organisator?
Seine
Tätigkeit für diese Gesellschaft lag ihm wohl
besonders am Herzen. Arnsberg hatte eine öffentliche
Bibliothek, ein Gymnasium mit sechs Lehrern, gelegentlich den Besuch
einer Wanderbühne. Wir wissen nichts über die
geistigen Hintergründe der Familie (11), wenig über
die gesellschaftlichen Verbindungen. Wie konnten sich so bedeutende
musikalische Begabungen bei seinen Kindern Joh. Peter Cornelius/Jean,
Franz Adam Maria/Frank, Arnold Friedrich Engelbert/Fritz und auch
Josephina/Phina (hier mehr auf literarischem Gebiet, aber auch sie hat
komponiert) entwickeln? Hierfür muß es Vor- und
Ausbilder gegeben haben. Waren Franz oder seine Frau musikalisch aktiv?
Welche Beziehung hatten sie zu musikalischen oder literarischen
Kreisen? Manches hierüber gibt Josephina in ihrer
Korrespondenz preis. Doch hierüber später!
Wie es
in Arbsberg unter hessischer Herrschaft zugegangen sein mag, schildert
sehr anschaulich der spätere Koblenzer
Landgerichtspräsident Joseph Wurzer, der von 1803 bis 1820 in
Arnsberg tätig war, in seiner Autobiographie (2b). "In der
Stadt selbst war zu meiner Zeit großer Mangel an
Unterkunftsmitteln, da plötzlich die Zahl der Beamten durch
Errichtung einer Regierung, einer Hofkammer, eines Kirchen- und
Schulrats und eines Forstkollegs so vermehrt wurde, daß
für dieselben in den wenigen großen Häusern
außer den Eigentümern keine anderen Wohnungen zu
finden waren. Der Großherzog half diesem Notstande dadurch
möglichst ab, daß er das Kloster (...) (gemeint
Wedinghausen, Dq) nach Abzug der für das Gymnasium und dessen
Lehrer nötigen Räume zur Unterbringung von mehreren
Beamten- und Offiziersfamilien (...) einrichten ließ. Ein
anderer, ebenso fühlbarer Mangel, bestand für die neu
Einziehenden in der gänzlichen Unmöglichkeit, sich
die erforderlichen Speisemittel zu verschaffen. Man kannte daselbst
weder Obst- noch Gemüsemarkt, und für Geld waren
solche Produkte nicht zu haben. Auf Befehl des Großherzogs
wurden Klostergrundstücke, die dazu geeignet schienen, zu
großen, neu anzulegenden Gärten gegen
äußerst geringen Pachtpreis unter die
bedürftigen neu angekommenen Bewohner zu Gartenanlagen
verteilt, wodurch nebenher auch die ganze Umgebung von Arnsberg sehr an
Schönheit gewann. Ebenso war die Möglichkeit nicht
vorhanden, für die Haushaltung das erforderliche Fleisch zu
beschaffen, weil damals in ganz Arnsberg auch nicht ein einziger
Metzger sich befand. Der Fleischbedarf mußte von den in
Hülsten (fünf Viertelstunden weit entfernten
Städtchen) wohnenden Juden hergeschleppt werden, da sich in
Arnsberg damals noch kein Jude niederlassen durfte. Spezerei- oder
andere Kaufläden waren außer einem kleinen (...)
auch gar keine vorhanden. Jeder geringste Bedarf für die
Hauhaltung mußte durch die wöchentlich teils nach
Frankfurt, teils nach Köln fahrenden Fuhrleute mitgebracht
werden.
Unter
den angedeuteten misslichen Umständen bildeten sich die
persönlichen Verhältnisse unerwartet angenehm aus.
(...) Nun kommen auf einmal von allen Seiten junge Ehepaare zusammen,
die voller Lebenslust unter den gemeinsamen Anforderungen sich zum
freundlichsten Verkehr vereinigen. So bildeten sich bald sehr angenehme
Verhältnisse durch eine zahlreiche Subskription gleich ein
Journalzirkel von allen Farben, durch einen glücklichen Zufall
ein Liebhaberkonzert, das sich einigen Ruf erwarb. Auch mieteten wir
ein bescheidenes Lokal zu einem Kasino (siehe Abb.u.), worin die jungen
Leute tanzten, die Älteren eine Partie machen konnten. Selbst
ein Theater fehlte uns nicht. In jedem Winter traf irgendeine Bande mit
dem Thespiskarren regelmäßig bei uns ein, die dann
im Frühjahr gesättigt und mit Reisegeld versehen uns
wieder verließ. Eine ehrenwerte Ausnahme machte der Rest der
ehemals sogenannten böhmischen Schauspielergesellschaft (...).
In unserem Übermaß von Teilnahme versprachen wir
ihnen wöchentlich unentgeltlich unser Orchester herzugeben und
hatten nicht bedacht, daß außer diesen zwei
Aufführungen (von Singspielen, Dq) und unserem fortgesetzten
Konzert wir auch noch drei Abende zur Probe verwenden mußten,
also über sechs Abende für Musik disponierten, wozu
wir als Beamte keine Möglichkeit sahen. Indeß,
unsere beiderseitige Kunstliebe und Fertigkeit half uns bald
über die Schwierigkeiten hinweg und reduzierte unsere
Opernprobe auf eine halbe Stunde (...).
Abb: oben: Casino, unten Amtsgericht u. vormal. Gefängnis (aus Fischer, Klassizismus)
Häufig
wurden im Sommer auch gemeinschaftliche Exkursionen gemacht (...).
Zum
angenehmeren Aufenthalt in Arnsberg fehlte uns der Genuß
warmer Bäder. Wir brachten schnell die zur Errichtung des
Badehauses erfoderlichen Gelder durch Aktien zusammen. Der Raum zu
dessen Errichtung war bei den dortigen Lokalitäten sehr schwer
zu finden und beschränkte sich bloß auf einen Platz
zwischen der englischen Anlage und dem Ruhrflüßchen,
welcher aber dem Fiskus gehörte. Wir baten nun den
Großherzog, uns jenen Platz überweisen zu lassen,
indem wir versprachen, in dem Badehause ein Zimmer
ausschließlich zum Gebrauch armer Kranker einzurichten. Der
Großherzog schenkte nun nicht allein jene Baustelle, sondern,
berührt von unserem Anerbieten, aus eigenem Antriebe auch
sämtliches zur Errichtung des Baues notwendige Holz aus den
Domanialwaldungen." Soweit das Zeitbild des Joseph Wurzer, dessen Sohn
übrigens ein Schulkamerad und Studienkollege des Fritz
d'Alquen wurde, wie dieser ein später verfolgter "Demagoge".
Am
31.X.1809 wird der Familie das sechste Kind geboren, der eben genannte
Arnold Friedrich Engelbert/Fritz, um den es einmal große
Sorgen geben wird wegen der Verurteilung zu mehrjähriger
Festungshaft.
Der
November 1809 hatte für das Großherzogtum eine
bedeutende soziale Reform gebracht: 1. die Teilbarkeit aller
Bauernhöfe, d.h. die nicht erbenden Geschwister
mußten nicht mehr ausbezahlt werden, wozu oft schwer lastende
Kredite aufgenommen werden mußten, und 2. die
Ablösung aller Gutsabgaben, also der früheren
Leibeigenschaftslasten und Auflagen für Hand- und
Spanndienste, gegen eine einmalige Ablösungssumme zum 25fachen
Betrag des Wertes dieser Dienste. Die Auswirkung dieser befreiend
gedachten Maßnahmen war allerdings nur für solche
Bauern heilsam, die dieses Geld aufbringen konnten. Alle anderen
mußten sich verschulden oder ihren Grund verkaufen, was zur
weiteren Vergrößerung des
Großgrundbesitzes führte, und als Arbeiter in die
Städte übersiedeln oder sie mußten es beim
Zustand vor der Ablösemöglichkeit belassen. Mit
diesem Problem scheint der Regierungsrat D'Alquen dienstlich nicht
befaßt gewesen zu sein. Aber aus einer Bemerkung in einem
Brief an Rolf d'Alquen (12) entnehme ich, daß Franz, der ja
selbst aus kleinbürgerlich-bäuerlichem Milieu
stammte, den
volkswirtschaftlichen
Wert eher in der Stärkung und Vermehrung der Bauernstellen als
in der Vergrößerung des adligen
Großgrundbeseitzes sah. Sein Vorschlag, aus
säkularisiertem Klosterbesitz Bauernhöfe zur
Verpachtung zu schaffen, wie oben angedeutet, scheint hierfür
zu stehen.
1811,
am 28.XI., wird Franz und seiner Frau Helena wieder ein Sohn, Karl
Franz, geboren. Das Kind stirbt bereits am 31.X.1814. Es war das siebte
Kind.
Und
nun rücken wieder einmal dramatische politische Ereignisse
heran. 1812 beginnt Napoleon seinen verhängnisvollen Feldzug
gegen Rußland. Hessen-Darmstadt hat 4.000 Soldaten zu
stellen. Auch das Herzogtum Westfalen ist Durchzugsland der
verbündeten Armeen. Von den 610.000 Soldaten, mit denen
Napoleon loszieht, verliert er 552.000 als Tote oder Gefangene. Die
Jahre 1813 bis 1816 bringen für die Arnsberger
Einquartierungen, Teuerungen und Hunger. Arnsberg muß
für hunderte seiner Mitbürger öffentliche
Suppenküchen einrichten. Und als das Jahr 1815
herangerückt ist, Napoleon ist zum zweiten Male besiegt und
interniert, da hat der Wiener Kongreß erneut einschneidende
Gebiets- veränderungen bereit: Hessen-Darmstadt
erhält linksrheinisch ein großes, geschlossenes
Territorium mit Mainz und Worms; dafür tritt es das Herzogtum
Westfalen an Preußen ab. Franz D'Alquen muß seine
Staatsangehörigkeit abermals wechseln. Unter Nr.13 der
Schücking-Liste befand sich eine Urkunde vom 26.VI.1813
(wahrscheinlich verschrieben für 1815), das Befreiungsreskript
der großherzoglich hessischen Regierung, wodurch dem Hofrat
d'Alquen amtlich bestätigt wurde, daß er frei ist
von seinen eidlichen Bindungen an seinen hessischen Landesherrn.
Am
9.VI.1815 war die Einverleibung verkündet worden. Es entsprach
- wie könnte es in der politischen Propaganda anders sein -
"dem lebhaften Wunsch der Einwohner des Herzogtums, daß das
Land möglichst bald von Preußen in Besitz genommen
werde." (13)
Eine
Bittschrift des Arnsberger Magistrats (2e) im Zusammenhang mit dem
Übergang an Preußen hört sich allerdings
ganz anders an: "Unter seiner (des Großherzogs Ludwig I.)
Regierung begann im damals noch unwegsamen Herzogthum Westphalen der
Länder verknüpfende Wegebau. Durch weise und liberale
Gesetze, welche den Grund ihrer Fortdauer in sich selbst tragen, wurden
alle Steuerfreiheiten aufgehoben, die der Landescultur entgegenstehdnen
Hindernisse entfernt und die (Zins-)güter des Bauernstandes
durch Aufhebung der Leibeigenschaft und der (Zinsbindung) Eigentum
ihrer Besitzer. Eine kurze und einfache Proseßordnung regelte
und beschleunigte den gemeinrechtlichen Gang des gerichtlichen
Verfahrens. Das Medicinalwesen wurde neu und trefflich organisiert und
den Unterrichtsanstaltzen (...) wurde die sorgfältigste Pflege
und Unterstützung zu Theil..."
Am
15.VII.1815 wurde dem preußischen König vor dem
neuen preußischen Oberpräsidenten Freiherrn von
Vincke (Abb.20b) gehuldigt, der einigen hundert Staatsbeamten und
Offizieren mit Handschlag das Treuegelöbnis abnahm (14). 14
Tage später, am 1.VIII.1815, darf der Regierungsrat d'Alquen
mit drei weiteren Räten "vorläufig schon" an der
Regierung in Arnsberg teilnehmen (16).
Inzwischen
hat er ein weiteres Kind, das achte, zu versorgen, den Jungen Carl
Anton, der am 10.V.1815 geboren worden war.
1815
war Franz im 53. Lebens- und im 30. Dienstjahr. Nun
preußischer Beamter zu werden, bedeutete zunächst
einmal, sich erneut einer dienstlichen Beurteilung unterziehen zu
müssen. In einer entsprechenden Akte heißt es
trocken und kaltschnäuzig: "Ist hauptsächlich im
Rechnungsmachen geschickt und daher als Rechnungsrat und 2.
Kontrolldirektor für die Regierung vorgeschlagen", und weiter:
er besitze "einige Landeskenntnis" und genieße "Achtung und
Zutrauen". Sein Gehalt wurde auf 960 Reichs-Taler festgesetzt. Im
November 1816 wird er als Regierungsrat bestätigt. Damit ist
er endgültig preußischer Beamter geworden.
Die
Zeit im preußischen Dienst blieb nicht ungetrübt
für Franz D'Alquen, wie er sich nun ausschließlich
selbst schreibt. Es wäre interessant zu wissen, ob weitere
ehemals hessische Beamte Grund zu dienstlichen Klagen hatten. Franz
jedenfalls klagt am 7.I.1817 (17) bei seiner Regierung über
den ihm gemäß seiner Anciennität, d.h. also
seiner Dienstjahre, nicht entsprechenden Dienstrang. Vielleicht steht
dies im Zusammenhang mit einer Einwendung seines obersten
Dienstvorgesetzten, des Oberpräsidenten Freiherrn von Vincke
vom 16.IX.1816, gegen eine Herabstufung des Regierungsrats d'Alquen zum
Calculator. Der Gegenvorschlag aus dem preußischen
Innenministerium empfahl, d'Alquen auf die Stelle eines Beamten
nachrücken zu lassen, falls dieser nach Trier versetzt werde.
Dazu war es anscheinend nicht gekommen. Am 25.II.1817 taucht D'alquen
(so) wieder in den Akten auf (18), diesmal als Anwärter auf
eine Landratsstelle; er sei nie Rechnungsbeamter gewesen, vereinige
dagegen alle Eigenschaften eines Landrats in sich. Seine speziellen
Beschäftigungen seien der Gemeindehaushalt, das
Lokalpolizeiwesen, die Brandversicherungs- und Militärsachen;
er sei ein anerkannt rechtlicher Mann, ein
längjähriger vorurteilsfreier Beamter im Besitz
vollständiger Kunde der Lokalverhältnisse.
Trotz
dieser Anerkennung scheint Franz D'Alquen in preußischen
Diensten nicht froh geworden zu sein. Gesuche um Gehaltsaufbesserungen
und gerechte Einstufung ziehen sich bis 1822 hin (19), so z.B. seine
Gehaltsnachforderungen für die Jahre 1816 bis 1818 (20) im
Jahre 1819 und wiederholt 1821. Das Dokument vom 2.VII.1821, das er mit
D'Alquen unterschreibt, gibt ein bezeichnendes Bild seiner finanziellen
Verhältnisse. Das Gesuch ist gerichtet:
"An
ein Königl(iches) hochlöbliches
Regierungs-Präsidium dahier" und bezeichnet:"gehorsamste Bitte
des R(egierungs)-R(ats) D'Alquen, Besoldung betreffend."
Er
führt aus: "Es ist mir soeben eine Circular-Verfügung
der k. hochlöbl. Reg(ierung) v(om) 25. v(origen) M(onats) mit
einem abschriftl(ichen) Rescr(ipt) des k.hohen Finanzministeriums vom
17. May c(urrente), die Besoldung der vormals hessischen Beamten
betr(effend), vorgelegt worden. Da mir der Innhalt der gedachten
Verfügung nicht ganz verständlich war, weil sich
darinn auf Verfügungen und Verhandlungen bezogen wird, wovon
mir nichts bekannt ist: so habe ich bei der Hauptkasse Erkundigungen
eingezogen und zu meinem Entsetzen vernommen, daß mir
für das gegenwärtige Quartal nur circa 8o rt
(Reichstaler) ausbezahlt werden sollen.
Ich
muß hier alles baar bezahlen, besitze kein Vermögen,
worauf ich Schulden machen könnte; habe keine Verwandten hier,
bei denen ich im Augenblicke der Not Hilfe finden könnte und
würde also wie im Jahre 1817 der Gefahr ausgesetzt sein, mit
meiner zahlreichen Familie zu verhungern; ja es würde weniger
schändlich für mich gewesen sein, wenn das
Gouvernement mir alle Besoldung rein abgesprochen hätte und
mich gleich bei der Landbesitznahme entlassen hätte, um ein
anderes Nahrungsgewerbe ergreifen zu können.
Von
allen den wiederholten häufigen neuen Reclamationen, deren in
den gedachten Verfügungen Erwähnung geschieht, und
deren Erfolg ich nun mit büßen soll, ist mir nichts
bekannt. Ich werde zwar lieber zu Grunde gehen, als mich mit dem Fiscus
in einen Prozeß einlassen; indessen ist und bleibt es hart
und schreyend für einen alten übernommenen
Staatsdiener, um seine nothdürftige Subsistenz bei dem
überall so hochgepriesenen Preußischen Gouvernement
betteln zu müssen, welches gegen seine eingeborene Diener so
großmüthig handelt.
Meine
Reclamation unterscheidet sich von den übrigen der
etatsmäßig angestellten Regierungsbeamten wesentlich
darinn, daß mir meine Dienste, die ich früherhin im
Mainzischen und Hessischen geleistet habe, nicht angerechnet werden und
daß ich in dem Reg(ierungs)collegio ohne
Zurücksetzung diejenige Stellung erhalten möge, die
ich schon in der vorigen Regierung besaß, wonach mir daher
der mittlere etatsmäßige Gehalt von 1200
Reichstalern gebührt. Mit dieser Zusicherung hat mich der Herr
Oberpraesident Frhr.v.Vincke schon bei der Landesbesitznahme
getröstet, und dieselbe Hofnung hat er mir im Decembre 1819
(20 a) dahier erneuert.
Gegen
den hessischen Gehalt habe ich immer protestiert, weil mit dem
Uebergange in den preuß(ischen) Staatsdienst ganz andere
Verhältnisse eingetreten sind. Ich habe daher im Falle der
Enthörung meiner gerechten Reclamation die hessische Besoldung
nur unter der Voraussetzung anzunehmen erklärt, wenn sie mir
unter denselben Verhältnissen, wie ich sie vorhin bezogen
hatte, gegeben würde. Jene Verhältnisse sind aber nun
unwiderbringlich vorüber, der Dienst an sich ist verschieden,
kostspieliger und umfassender; die Nahrungsverhältnisse sind
außerordentlich gesteigert, die Hausmiethe
übersteigt das alterum tantum, der Münzfuß
ist zum Nachtheil der Besoldeten verändert, ich bin nicht mehr
steuerfrei wie vorhin; Post-, Salz-, Stempelabgaben sind
erhöht; meine Kinder sind militärdienstpflichtig
etc.etc. Ich kann also mit der hessischen Besoldung überhaupt
nicht bestehen und insbesondere die sogenannte Naturalbesoldung unter
diesen veränderten Umständen durchaus nicht annehmen.
Ich
darf jeden rechtlich unbefangenen Mann in Arnsberg, der meinen
Hausstand kennt, auffordern, (mitzuteilen, Dq), ob ich einen
unnöthigen Aufwand mache und ob ich meine nothwendigsten
Lebensbedürfnisse mit 800 Reichstalern (mit welcher Summe ich
beiläufig für das verflossene Jahr und wahrscheinlich
mit noch weniger für das laufende Jahr abgefunden werden
solle) bestreiten könne. Bei so lange andauernder
Zurücksetzung und harter Behandlung, wo ich jeden Tag mit
ängstlichen Nahrungssorgen kämpfen muß, ist
es nicht möglich, die Schuldigkeit im Dienste zu
erfüllen, und ich fühle es mit Entsetzen,
daß auch mein Körper bald dem Kummer unterliegen,
meine Kinder bald verwaiset und der Staat von der Last meiner Besoldung
bald ganz entledigt seyn wird.
Meine
Pflicht als Familienvater fordert mich auf, gegen das Verfahren des
K.Hohen Ministeriums höheren Orts zu reclamieren, da ich aber
mit den mir jetzt von der Kasse angebotenen 8o Reichstalern keinen
Monat auskommen kann: so muß ich Ein Königliches
Hochlöbliches Regierungs-Praesidium aufs inständigste
und dringendste bitten, mir meinen vierteljährigen Gehalt mit
280 Reichstalern nach Maaßgabe des mir bewilligten Gehalts
von 1000 Reichstalern in so lange, bis ich den höheren nach
der mir gebührenden Stellung im Collegio erlangen werde,
auszahlen zu lassen; indem ich die hessische Besoldung mit Naturalien,
mit deren Verkauf ich mich nicht abgeben kann, weder unter den
veränderten Umständen verlangt habe noch annehmen
kann.
Arnsberg
2.July 1821
D'Alquen
Reg.Rath"
Nr.14
der Schücking-Liste erwähnt die undatierte
Bittschrift der Josephina d'Alquen an den König von
Preußen wegen dieser Gehaltsprobleme. Anscheinend wurden
Nachzahlungen bewilligt.
Inzwischen
hatte sich die familiäre Situation nochmals
verschärft. Die Taufurkunde vom 21.XI.1819 nennt Caroline
Franziska Helene das zehnte (und letzte) Kind. Carl Anton war laut
Taufurkunde als achtes bezeichnet worden. Also muß es
vielleicht 1817 als Totgeburt das neunte gegeben haben.
Am
24.V.1824 läßt sich Franz folgende Bescheinigung
(siehe Abb.) ausstellen: "Dem Königlich Preußischen
Regierungsrathe Herrn Dalquen dahier wird hierdurch auf sein besonderes
Verlangen als wahr bescheinigt, daß derselbe dahier
außer seiner Besoldung als Regierungsrath kein
Vermögen besitzt und daß diese kaum ausreicht, seine
sehr zahlreiche Familie hier im Orte standesmäßig zu
unterhalten.
Arnsberg,
den 24sten May 1824
Der
Königl.Preuß.Landrath daselbst
gez.
Thüsing
Siegel
"
Diese
Bestätigung diente zur Vorlage beim Seligenstädter
Landrat, der den Seligenstädter Ratsschultheiß
Hermann Joseph Dalquen anzuweisen hatte, die Zuwendungen aus dem
Fleischbein-Stipendium zu zahlen. U.a. mußten die
Stipendiaten ihre Bedürftigkeit nachweisen. Eine entsprechende
Bescheinigung war bereits 1818 ausgestellt worden.
Mit
Schreiben vom 28.IV.1967 an Rolf d'Alquen gibt das Staatsarchiv
Münster folgende Aktenauskunft: "Nach einem
Geschäftsverteilungsplan der Regierung von Arnsberg von 1825
(Oberpräsidium 1264) hatte d'Alquen die Externa der Kirchen-
und Schulsachen für das Herzogtum Westfalen, Siegen und
Wittgenstein zu bearbeiten. Von den entsprechenden Aufgaben
für die Grafschaft Mark mit Soest, Dortmund und Lippstadt war
er wieder entbunden worden, da 'dem Herrn Dalquen ... das
(preußische) Allgemeine Landrecht ganz unbekannt, und
daß er sich mit demselben noch vertraut machen werde, nicht
zu erwarten ist.' Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Regierung
Arnsberg im Herbst 1825 wird d'Alquen mit mehreren anderen Mitgliedern
der Regierung pensioniert.
Am
25.Oktober 1825 teilt Oberpräsident Frhr.v.Vincke dem
Arnsberger Regierungspräsidenten mit, daß er in
Erfüllung eines ministeriellen Erlasses vom 5.Oktober dem
Regierungsrat d'Alquen seine in drei Monaten eintretende Pensionierung
bekannt gemacht habe (Regierung Arnsberg I Pr.259). In der
Begründung für die vorzeitige Pensionierung (mit 61
Jahren nach 39 Dienstjahren) heißt es: 'Zunehmende
Abstumpfung und ungenügende Leistungen für seine
Stellung, sonst ein gerader, ehrlicher Mann. Eine sehr zahlreiche
Familie begründet die Bewilligung eines Gnadengehalts.' Als
solches werden ihm mit 750 Reichstalern 5/8 des bisherigen Gehalts von
1200 Reichstalern bewilligt", d.s. 62,5%.
Aus
der Durchsicht der wenigen uns zur Verfügung stehenden Akten
ergibt sich, daß Franz Adam D'Alken nicht nur wegen seines
vorgerückten Alters nur geringe Chancen hatte, als
preußischer Beamter in eine leitende Stellung
aufzurücken. Das war schon deshalb sehr erschwert, weil er
nach zweimaligem Wechsel der Staatszugehörigkeit auch zweimal
seine staatsrechtlichen Kenntnisse erheblich hätte erweitern
müssen. Vergessen wir nicht, daß vor 1803 in jedem
der deutschen Länder das Landesrecht Vorrang hatte. So
mußte er sich bei Aufhebung des Kurfürstentums Mainz
ins hessische und nach 1816 ins preußische Landesrecht
einarbeiten, wobei im Falle des Herzogtums Westfalen noch das
überkommene Recht des Kurfürstentums Köln zu
berücksichtigen war. Daß bei der Einstellung und bei
Laufbahnentscheidungen im preußischen Beamtenapparat die
Landeskinder, also Alt-Preußen, die an einer
preußischen Universität studiert hatten, bevorzugt
wurden, ist verständlich. Daß andererseits die
ehemaligen Nicht-Preußen dies als herabsetzend, ihre
Fähigkeiten als minderqualifizierend und ihre Person als
geringerwertig mit Erbitterung empfinden mußten, ist genauso
verständlich. Einer Amtsfrustration war so von vorneherein die
Tür geöffnet. Was Wunder, wenn sich der Regierungsrat
1.Klasse (d.i.Oberregierungsrat) wie ein Staatsdiener 2.Klasse vorge-
kommen sein wird. Diese Entwicklung ist umso bedauerlicher, als sich
sein oberster Vorgesetzter Oberpräsident Frhr.v.Vincke
mehrmals gegenüber den Berliner Zentralbehörden im
oben dargestellten Sinne massiv für seine ehemals hessischen
Beamten einsetzte und namentlich ganz besonders für Franz
D'Alquen.
Das
Joch des Dienstes für den von ihm sicherlich ungeliebten
preußischen Staat, die Demütigungen durch
Unterbesoldung, die Nichtanerkennung seiner Leistungen als ehemaliger
mainzischer und hessischer Beamter und Untertan, schließlich
einige harte, wenn zutreffende dienstliche Beurteilungen, dies alles
war nun von ihm genommen, wenn auch die Verbitterung und das
Bewußtsein ungerechter Behandlung geblieben sein werden.
Geblieben ist auch die Sorge um eine große Familie. Von
seinen neun Kindern lebten zum Zeitpunkt seiner Pensionierung noch
sieben. Der älteste Sohn, Jean (Joh. Peter Cornelius),
geb.1800, hatte sich 1824 als Arzt in Mülheim niedergelassen.
Als zweites Kind verließ 1827 Franz Adam Maria/Frank die
Familie; er übersiedelte zunächst nach
Brüssel. Das Ehepaar hatte also noch für
fünf Kinder zu sorgen.
In den
Steuerlisten des Jahres 1834 (21) erscheint der Regierungsrat D'Alquen
in der 10.Klasse mit einem Einkommen von 500 Talern. 18 Klassen werden
aufgeführt. Beamte, die mit ihm tätig waren,
erscheinen an ansehlicherer Stelle, so z.B. der Geheime Regierungsrat
Esser (3.Klasse, 1400 Taler), der Regierungsrat Arndts (4.Kl., 1200
Taler), der Regierungsrat Dr.Stoll (9.Kl., 6oo Taler). In seiner Klasse
werden z.B. versteuert: Schuster, Metzger, Bäcker und Wirt,
Oberbuchhalter, Seiler, Krämer, Schneider, Schreiner und
Küster, Postverwalter, Buchhändler,
Oberlandesgerichtsassesor, Steuerkontrolleur, ein Regierungsrat, ein
Justizamtsassessor. Aus dieser Steuerliste ergibt sich, daß
es damals noch keine festen Gehaltsstufen wie heute gibt, daß
sich, je höher die Steuerklasse, umso mehr Beamte finden,
daß jedoch auch die Kleinunternehmer (Wirt, Kaufmann,
Mühlenbesitzer) bis in die hohen Klassen hineinreichen,
daß umgekehrt Beamte im höheren Dienst wie Franz
Adam D'Alquen sich in der Klasse der Handwerker und der Beamten des
mittleren Dienstes angesiedelt sehen müssen.
Unsere
englischen Verwandten besitzen originale Porträts, die nach
sorgfältiger Prüfung und Diskussion zweifelsfrei als
die von Franz Adam D'Alquen und seiner Ehefrau Helena bezeichnet werden
können. Es handelt sich um Lithographien, Steindrucke also,
die um 1830 entstanden sein dürften. Der Porträtist
beider Bilder (Abb. 23 und 24) war G.Diedrich; sie wurden bei
J.Wendland in Berlin gedruckt.
Franz
Adam erscheint hier als abgehärmter Mann von etwa 60 Jahren.
Die Augen wirken müde; das Haupthaar ist voll und ergraut. Die
untere Gesichtspatie ist stark eingefallen und verlängert,
vielleicht wegen fehlender Zähne. Das linke Rockrevers des
Fackanzuges ziert ein Orden: es handelt sich um den
Preußischen Roten-Adler-Orden, vermutlich 4.Klasse, ein
"achteckiges, breitendiges goldenes Kreuz, weiß emailliert,
goldbordiert, Mittelschild der Vorderseite rund, weiß, mit
rotem brandenburgischen Adler, das Hohenzollern-Wappenschild auf der
Brust, mit einem grünen Lorbeerkranz in den Klauen" (22).
Dieser Orden wurde für allgemeine Verdienste verliehen. Eine
Abart davon ziert die Devise "Sincere et constanter" (aufrichtig und
standhaft). Dieser Ordensspruch mag im Rückblick für
Franz Adam und seine Lebens- und Dienstauffassung ganz zutreffend
gewesen sein.
Das
zweite Bild, ein Brustbild, zeigt Helena Sybille D'Alquen, geb. Ubaghs,
eine Frau von etwa 55 Jahren, mit dunklen, ruhig blickenden Augen,
gefurchter Stirn, energischer Kinnpartie und einer markanten, geraden,
kräftigen Nase. Ihr in der Mitte gescheiteltes Haar ist
seitlich über den Ohren in Querlocken frisiert. Sie
trägt die typische leichte Biedermeierhaube mit einfacher
Schleife unter dem Kinn, über dem dunklen, hochgeschlossenen
Kleid einen einfachen, aufliegenden, breiten Kragen.
So
mögen die beiden ausgesehen haben, als Franz zum Jahre 1826
pensioniert wurde. Das Ehepaar wirkt bedrückt, sorgenvoll,
unfroh, als ob es großen Kummer gibt.
Trotz
der finanziell unbefriedigenden Verhältnisse legt die Familie
Wert auf eine anspruchsvolle Ausbildung ihrer Söhne: 1828
besteht Friedrich/Fritz D'Alquen die Abiturprüfung am
Arnsberger Gymnasium; sein Bruder (Franz) Hermann Joseph schreibt sich
an der Universität Würzburg für Jura und
Kameralistik ein; er hatte anscheinend sein Studium gewechselt: 1826
war er bereits in Bonn als Medizinstudent eingeschrieben worden.
Im
Juli 1830 bricht in Frankreich die sog. "Juli-Revolution" aus.
König Karl X. wird abgesetzt. Der
"Bürgerkönig" Louis Philip aus dem Hause
Orléans wird konstitutioneller Monarch. Diese Revolution hat
große Auswirkungen auf Europa. Zunächst einmal
greift sie nach Brüssel über; hier wird das
Königreich der Vereinigten Niederlande geteilt in die beiden
neuen Staaten Belgien und Niederlande. Der ältere Sohn Franz
Adam Maria verläßt das unruhige Brüssel. Im
August 1830 gibt er ein Konzert in Arnsberg. Danach siedelt er nach London in England über. 1831 schreibt sich
sein jüngerer Bruder Friedrich/Fritz als Student in Bonn ein.
Im August 1833 ist Franz Adam Maria wieder in Arnsberg, um ein Konzert
zu geben.
Es ist
eine politisch sehr bewegte Zeit. Das Beispiel der Franzosen, die sich
innerhalb nur einer Woche von einem verhaßten Regime befreit
hatten, läßt viele junge Deutsche hoffen,
daß auch hier die nun mindestens zehn Jahre dauernde Zeit der
Restauration, der politischen Unterdrückung und
Entmündigung zu Ende geht. Besonders die Studenten, auch
etliche Professoren, pochen in ihren Versammlungen immer lauter auf die
Gewährung von Verfassungen, die ihnen nach der Niederringung
Napoleons, an der sie wesentlich beteiligt waren, versprochen worden
waren. Sie begehren die Demokratisierung der politischen
Zustände. Entsprechend verhärten sich die
angegriffenen Souveräne besonders in Preußen und in
Österreich gegen die in der sogenannten "Burschenschaft"
organisierten Studenten. Verfolgung, Verhaftung, Veruteilung dieser
"Demagogen" zu Kerkerstrafen sind die Folgen.
Franz
Adam und seine Frau müssen miterleben, wie ihr Sohn Friedrich
1835 in die Mühle dieser Verfolgung gerät. Am 11.Mai
wird er an seinem Dienstort Hovestadt verhaftet und nach Berlin
gebracht. Inzwischen waren nach der Beendigung der
Universaitätsstudien über vier Jahre vergangen.
Verschiedene Gnadengesuche der Schwester Josephine, der Mutter, des
Vaters an König Friedrich Wilhelm III. werden abgelehnt; es
bleibt bei einer Haftstrafe von 15 Jahren. Krankheitshalber darf
Friedrich die Haft in Magdeburg zur "vielleichtigen Wiederherstellung"
seiner Haftfähigkeit unterbrechen und bei der Familie in
Arnsberg wohnen.
Nach
amtsärztlicher Feststellung seiner wahrscheinlich nie mehr
herstellbaren Haftfähigkeit und der Weigerung des Gerichts und
des Königs, die Reststrafe zu erlassen und ihn offiziell zu
entlassen, entschließ er sich zur Auswanderung. Unter Verlust
der preußischen Staatsangehörigkeit darf er zu
seinem älteren Bruder nach London emigrieren.
Wenn
wir uns eine Vorstellung davon machen wollen, welche politischen
Ansichten Franz Adam hatte, müssen wir auf folgende indirekte
und direkte Quellen zurückgreifen. Zunächst einmal
war er ein loyaler Staatsbeamter unter drei Herren: dem
Kurfürsten von Mainz, dem Landgrafen, späteren
Großherzog von Hessen und schließlich dem
König von Preußen. Keiner von ihnen hatte Zeifel an
seiner dienstlichen Treue geäußert.
Trotzdem
gibt es Hinweise, die Rückschlüsse erlauben. Im ano-
nymen Nachruf wird seine "Liberalität" hervorgehoben, ein
verdächtiges Wort zu jener Zeit. In einer seiner
Aufhebungsakte setzt er sich für die Schaffung von
Bauernstellen anstatt der Beibehaltung bzw.
Vergrößerung der adligen Gutswirtschaft ein. Alle
seine Kinder sind "demokratisch" eingestellt, damals ein Schimpfwort,
zu schweigen von dem noch schlimmeren und gefährlichen
"republikanisch", wozu sich die Tochter Josephina bekannte. Wegen
staatsumstürzlerischer Umtriebe wurde ihr Bruder Fritz
verurteilt. Da keines der Kinder des Franz Adam das Elternhaus
verließ außer wegen der Gründung eines
eigenen Hausstandes, muß davon ausgegangen werden,
daß ihre politische Einstellung von den Eltern toleriert
wurde, wenn sie nicht gar aus des Vaters Vorbild entsprang.
Letzteres
hat die größere Wahrscheinlichkeit für
sich. Bedenken wir, daß Franz Adam in einem Staat aufwuchs,
der nicht mit einem über Jahrhunderte gewachsenen
Fürstenhaus identisch war: Kurfürst von Mainz und
Reichserzkanzler war immer ein gewählter Erzbischof. Es gab
hier nicht eine Kontinuität wie die der Häuser Hessen
und Hohenzollern.
Mainz,
die Schul- und Studienstadt Franz Adams, hatte liberalen Geistern schon
früher Raum gegeben. Die "aufgeklärten" Mainzer
Grafen Stadion, einer von ihnen 1805 österreichischer
Außenminister, waren erbitterte Gegner Napoleons und vor
allem Staatsreformer. Sie holten Johann Heinrich Dalcken, den Sohn
Johann Leonhards, als Amtmann auf ihre reichsunmittelbaren Herrschaften
nach Böhmen. Heinrichs Söhne, Lothar, der resignierte
Kanoniker, und Bernhard, der Stiftsdekan, beide in Aschaffenburg,
hatten sicher Einfluß auf die Söhne des
Löwenwirts.
1793
wurde die "Mainzer Republik" ausgerufen, ein einmaliger Vorgang im
damaligen Deutschland. Der Vizepräsident ihres Konvents war
der 1.Bibliothekar der Mainzer Universität, Georg Forster, der
nach Paris geschickt wurde, den Anschluß dieser Republik an
Frankreich voranzutreiben. Ihn und einige der revolutionären
Professoren dürfte Franz Adam noch aus seiner Studentenzeit
gekannt haben.
Schließlich
ist auch an Franz Adams obersten Dienstvorgesetzten zu denken, den
Oberpräsidenten der Provinz Westfalen, Freiherrn Ludwig von
Vincke, wohl königstreu, aber ein glühender Verehrer
der englischen politischen Einrichtungen, enger Vertrauter und Freund
des preußischen Reformers und Napoleongegners Freiherrn vom
Stein, Befürworter der Gewährung einer Verfassung
für Preußen und damit einer grundlegenden
politischen Reform des preußischen Staats, auch er ein
Förderer des Kleinbauernstandes gegen das adlige
Großgrundbesitzertum.
Über
die Kontakte mit fortschrittlich Denkenden in Arnsberg geben vielleicht
noch Josephinas Briefe Auskunft. Jedenfalls wird aus dem Angedeuteten
klar, daß es aus Franz Adams Umkreis genügend
Anregungen für politische Auseinandersetzungen, ja sogar
Zielsetzungen gab. Vergessen wir nicht, daß auch seine Frau
Helena, die aus Maastricht stammte, das zu den freiheitsdurstigen
Niederlanden gehörte, den ein oder anderen liberalen Akzent
gesetzt haben könnte.
Am
12.IV.1838, so meldet die Sterbeurkunde aus Arnsberg, ist Franz Adam
D'Alquen an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben. Das "Arnsberger
Wochenblatt" vom Donnerstag, dem 19.IV.1838, druckte die Todesanzeige
sowie den Nachruf eines anonymen Arnsberger Bürgers ab: "Wer
das Entstehen des hiesigen, schon seit länger als 25 Jahren
wirksamen Musikvereins genauer kennt, der weiß es, wie sehr
der nun verewigte Herr Regierungsrat d'Alquen sich um denselben
verdient gemacht hat. Er nahm nicht nur, so lange sein
Gesundheitszustand es gestattete, an der Instrumental- und Vokalmusik
den tätigsten Anteil, sondern er beförderte zugleich
auch auf die liberalste Weise die Gründung und Ausbreitung des
genannten, jetzt in so erfreulicher Blüte stehenden
Kunstvereins und verdient als dessen Stifter genannt zu werden. So oft
daher die (...) Mitglieder desselben (...) den allgemeinen Dank sich
erwerben, wird auch zugleich das Andenken an den Herrn Regierungsrat
d'Alquen erneuert werden. Schöner als Worte es
vermögen, werden diese Gefühle an seinem Grabe, worin
die irdische Hülle am Vorabend des Auferstehungsfestes gelegt
wurde, in den Trauerliedern ausgesprochen, womit der Musikverein von
einer zahlreichen zu ernster Wehmut, aber auch zu froher Zuversicht auf
eine fortdauernde geistige Verbindung hingerissenen Versammlung sein
Hinscheiden ehrte."
Zu
seinem Ableben hat sich außerdem ein gedruckter Nachruf
erhalten, der in den "Neuen Nekrolog der Deutschen" (23)
übernommen wurde. Wir glauben, an Stilmerkmalen die Hand
seiner Tochter Josephina zu erkennen: "Geboren zu Seligenstadt, wurde
er, nachdem er seine juristischen und kameralistischen Studien in Mainz
absolviert, am Oberamte Steinheim 1786 als Rechtspraktikant, 1790 nach
abgelegtem Staatsexamen als Akzessist 1.Klasse angestellt. In dieser
Stellung wurde er bei Auflösung des Mainzer
Kurfürstenthums im Jahre 1802 von Hessen-Darmstadt
übernommen und als Kommissar beauftragt, die Stifter und
Köster im Herzogthum Westphalen aufzuheben und zu
domänialisieren (1805). Als Domänenrentmeister zu
Werl mit dem Ratstitel angestellt, 1808 als Regierungsrath nach
Arnsberg berufen; 1816 von der preußischen Regierung
übernommen, wirkte er bis 1826, wo seine Pensionierung
erfolgte. Der Hingeschiedene, ausgezeichnet als Mensch, erwarb sich
auch als Staatsdiener frühzeitig durch rastlose
Thätigkeit, unbestechliche Rechtlichkeit, Biederkeit und
Gradheit das Zutrauen seiner Vorgesetzeten und die Achtung und Liebe
seiner Mitmenschen. Als Kenner und Beförderer alles
Schönen rief er jenen heiteren Kunstverein ins Leben, der nun
schon so viele Jahre in Arnsberg fortblüht. So wie er seinen
Mitmenschen der treueste Freund und Rathgeber, so war er seiner Familie
der zärtlichste Gatte und Vater, dessen Herz nur im
häuslichen Kreise das Glück suchte und fand."
Seine
Frau Helena wurde mit einer Witwenpension von 175 Reichstalern
jährlich abgespeist, wovon noch fünf unversorgte
Kinder mitzuernähren waren. Dies entsprach etwa 15 1/2
Silbergroschen täglich. Ein Taglöhner verdiente 1834
täglich etwa 10 Silbergroschen. Zu dieser Zeit kostete ein
sechspfündiges Schwarzbrot 4 Silbergroschen, ein Pfund Rind-
oder Schweinefleisch 2 Silbergroschen. 1848 war für ein
Zentner Kartoffeln 3 Taler zu zahlen. Vergeblich versuchte sie in einem
Bittgesuch an den König vom 28.IV.1838 unter Darstellung der
drückenden Not der Familie die Entlassung ihres Sohnes
Friedrich aus der Festungshaft zu erreichen, damit er in die Lage
gesetzt werde, für sich selbst sorgen zu können. So
mußte sie ihn denn unter harten Auflagen nach endlich
erreichter Auswanderungsgenehmigung am 24.VII.1839 ziehen lassen. Sie
überlebte ihren Mann um 14 Jahre und starb am Abend des
18.I.1852 wie ihr Mann an den Folgen eines Schlaganfalls. Ihr Leben
spielte sich ausschließlich im häuslichen Kreise ab,
wie man es damals von einer Bürgersfrau erwartete.
Entsprechend dürftig sind die Spuren, die sie hinterlassen
hat: ein fröhliches, hübsches Mädchen aus
Maastricht, durch die Umstände in die nächste
Nähe vermögenden Adels gerückt, vielleicht
für eine ähnlich glänzende Heirat wie die
ihrer Schwester ausersehen, an einen Beamten verheiratet,
führt ihrem Gatten ein gästeoffenes Haus, schenkt ihm
zehn oder elf Kinder und wirtschaftet in diesem Kreise mit knappen
Mitteln. Ihre Söhne unterstützen sie im Alter
gelegentlich finanziell. Sie wird betreut und gepflegt von zwei
Töchtern, die beide auf unterschiedliche Art sehr schwierig
waren. Tränen bleiben ihr im hohen Alter deswegen nicht
erspart. Und so geht dieses in der Jugend sehr bewegte, später
stille, aufopfernde und äußerst sorgenvolle Leben zu
Ende. Ihr hier abgebildeter Nachruf beschließt das
Lebensbild des Franz Adam D'Alquen.
Anmerkungen:
(1)
Neubauer, S.35
(2)
Steiner, Seligenstadt, S.259
(2a)
Zuflucht, S.150
(2b)
Zuflucht, S.68 f
(2c)
Zuflucht, S.192 und dort Anm.21
(2d)
Bundschuh/Karenberg, S.47
(2e)
Karenberg, S.48
(3)
Westfälische Landeszeitung, Ausg. "Rote Erde" v.20.XI.1938;
als Verfasser zeichnet "Dr.A.S." (= Prof.Dr.Adolf Sellmann, Hagen
i.Westf.)
(4)
Klueting, S.110
(5)
Klueting, S.102
(6)
wie Anm.5
(7)
Klueting, S.121
(8)
Zählung ohne den vorehelich geborenen, früh
verstorbenen Franz
(9)
Brief Sellmann v. 20.III.1939 an Rolf d'Alquen
(10)
Hier könnten Josephina und ihre jüngste Schwester
Carolina gemeint sein
(11)
Erst Josephinas Briefwechsel bringt einiges Licht in diesen Zusammenhang
(12)
Brief Dr.L.Schücking vom 22.II.1940 an Rolf d'Alquen
(13)
Féaux de Lacroix, S.505 ff
(14/15)
Féaux de Lacroix, wie Anm.13
(16)
Brief Staatsarchiv Münster v. 28.IV.67 an Rolf d'Alquen, Tgb.-
Nr.1510/67- 21.2.1.-Dr.R
(17)
Deutsches Zentralarchiv, Regierung Arnsberg I Pr 29
(18)
Deutsches Zentralarchiv, Ministerium d.Innern, Regierung von Marck und
Westfalen, Vol.2, Conf.Vol.3, Rep.72, tit.561, Blatt 53r u. 146
(19)
Deutsches Zentralarchiv, Reg.v.Arnsberg,I Pr 29
(20)
Deutsches Zentralarchiv, Reg.v.Arnsberg, Acta der gehei men Registratur
des Staatskanzlers, betreff die Gehalts- und
Entschädigungsansprüche der Ansbergischen Regie
rungsräte Arndts, Esser, Stoll und d'Alquen, Vol.1819/20 bis
Juli 1822, Nr.45 R.74 J.3.III
(20 a)
Zum 19.V.1818 vermerkt Freiherr von Vincke in seinem Tagebuch,
daß er u.a. mit d'Alquen einen Spaziergang im Arnsberger
Eichenwäldchen gemacht, und zum 2o.V., daß er
d'Alquen gesprochen habe (Westphalen, S.423).
(21)
Menne, S.48-53
(22)
Trost, Tafel XIX/4
(23)
wie Anm.1, 1.Teil
Anhang:
1.) In
der Schücking-Liste taucht unter Nr.10 der "Stammbaum der
Familien d'Alquen - du Chasteler" auf. Hans Dalquen hat ihn kopiert.
Die Kopie ist in meinem Besitz. Daraus geht hervor:
1.1)
Josephina hat diesen "Stammbaum" angefertigt. Es handelt sich lediglich
um eine Tafel der Nachfahren des Ehepaares Joh.Ubaghs und seiner
Ehefrau Ida.
1.2)
Josephina erwähnt als erstes Kind ihrer Eltern Franz,
geb.1800, gestorben 1802. Dieser Franz wird auch erwähnt in
Rolf d'Alquens Unterlagen, übernommen von Heinrich d'Alquen,
hier allerdings: Franz geb.17.III.1799 (ohne Angabe des Geburts- und
Sterbeorts), gestorben 10.VI.1799. Wir müssen davon ausgehen,
daß es diesen Franz wirklich gegeben hat. Hätte er
von 1800 bis 1802 gelebt, müßte er sich, da ehelich
geboren, im Tauf- und Sterberegister von Seligenstadt oder Alzenau
nachweisen lassen. Dies ist nicht der Fall. Somit hat die Geburt im
Jahre 1799 mehr für sich, zumal sie mit Daten genau belegt
ist. Möglicherweise ist diese Geburt unter dem Namen der
Mutter (Ubaghs) registriert worden, was m.E. bis jetzt noch nicht
nachgeprüft wurde und z.Z. wegen
Umorganisationsmaßnahmen im Bischöflichen Archiv in
Würzburg, wo die Alzenauer Pfarrarchivalien aufbewahrt werden,
auch nicht möglich ist. Möglich auch, daß
das Kind weder in Seligenstadt noch in Wasserlos oder Alzenau zur Welt
kam. Diese Angelegenheit deutet darauf hin, daß enge
Beziehungen zu den Schwestern Ubaghs bereits 1798 bestanden haben
müssen.
1.3.)
Josephina schreibt eine interessante Randbemerkung zum Sohn Carl ihres
Bruders Jean (Joh.Pet.Corn.d'Alquen) auf diesen Stammbaum: "Sohn Carl
unser Bevollmächtigter für Mastricht, der Urenkel"
(des Joh.Pet.Corn.Ubaghs), woraus zu schließen ist,
daß die Familie zum Zeitpunkt der Abfasssung dieser
Nachfahrentafel, vermutlich nach Franz Adams Tod 1838,
Erbschaftsangelegenheiten in Maastricht zu erledigen hatte. Dieser Erbfall trat 1858 ein. Vielleicht ist die
Nachfahrentafel zur Vorlage bei einer Maastrichter Behörde
angefertigt worden. Rätselhaft, warum der erste, damals ledige
Sohn des Franz Adam, nicht aber die anderen verstorbenen Kinder
aufgeführt sind. Dieses Kind vorausgesetzt, hätten
Franz Adam und seine Frau Helene elf Kinder gehabt. Einfachheitshalber
lassen wir es jedoch bei der bisher gehandhabten Zählung, die
mit Jean/Johann Peter Cornelius als erstem Kind beginnt.
Die
Kinder von:
Franz
Adam D'Alquen u. Helena Sybille Ubaghs
*
Seligenstadt 1763 * Maastricht 1774
† Arnsberg 1838 † Arnsberg 1852
x)
(außer der Zählung)
Franz,
Geburts- und Sterbeort unbekannt, vermutlich Wasserlos, *17.III.1799, † 10.VI.1799
1)
Johann Peter Cornelius/Jean, *Wasserlos 17.IX.1800, † Mülheim/Rhein 27.XI.1863
2)
Maria Josephina Ida Elisabeth/Phina, *Seligenstadt 28.IV.1802, † Arnsberg 30.XII.1869
3)
Franz Adam Maria, *Seligenstadt 27.IV.1804, † London 28.VIII.1877
4) Ida
Maria Josepha/Jutta, *Werl 19.III.1806, † Arnsberg 31.III.1832
5)
Franz Hermann Joseph, *Werl 16.III.1808, † (Berlin? nach 1878)
6)
Arnold Friedrich Engelbert/Fritz, *Arnsberg 31.X.1809, † London
18.VI.1887
7)
Carl Franz, *Arnsberg 28.XI.1811, † Arnsberg 31.I.1814
8)
Carl Anton, *Arnsberg 4.III.1815, † Hoinkhausen 1886
9)
anonym, */† Arnsberg (1817?)
10)
Caroline Franziska Helene, *Arnsberg 24.XI.1819, † Arnsberg
27.VI.1888
Nachkommen
haben hinterlassen: 1, 3, 6 und 8 (5 ungewiß).
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nicht bereits im Text erwähnt)
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750
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Franz Adam D’Alquen (1763 - 1838) und seine Frau - Nachträge zum XVI. Bericht
Die Durchsicht der von Rolf d’Alquen übernommenen und von
der Familie Schücking überlassenen Papiere der Tochter
Josephine des Genannten ist abgeschlossen. Hierauf möchte ich an
anderer Stelle eingehen.
Wie erwartet haben diese Papiere zwar nicht sehr üppig, aber
immerhin erhellende Details zum Leben der Eltern und der Geschwister,
am meisten zu Josephines eigenem Leben hergegeben.
Zum Leben des Vaters ist daraus folgendes nachzutragen: In einem Bund
gesammelter Notizen, im Juni 1849 beginnend (8. Ordner, 28. Stück
= 8.28, S.9), erwähnt Josephine ihre Lektüre des
Literaturhistorikers Gervinus, den sie sehr schätzte. Gervinus
schrieb u.a. über ein Erinnerungsbuch des Zeitgenossen Bronner.
Sie zitiert: „Bronner, sagt Gervinus, hat sein Leben 1795 (in
einem fesselnden Buche) beschrieben. Er machte die Schule der Jesuiten,
das Kloster der Benediktiner, die feinen Chicanen der Pfaffen, die
Thorheiten der Illuminaten und Rosenkreuzer durch“. Und Josephine
fährt fort: „Alles Themata der angeregten Erzählungen
meines Vaters aus der Welt seiner Jugend.“ Im selben Bund, 8.28,
S. 43, zum Februar 1850, erwähnt sie, daß eine befreundete
Dame ihr Bücher aus dem Arnsberger Lesezirkel mitbrachte, so H.
König, Die Clubisten von Mainz. Sie schreibt: „Diese
geschickten Details waren das Thema der aufregensten Erzählungen
meines guten Vaters - als Kind schon horchte ich ihnen mit hochrothen
Wangen und leidenschaftlicher Spannung. Bei der Studenten- und
Handwerker-Schlägerey, womit König seinen Roman einleitet,
war mein Vater noch betheiligt. - Alle darin vorkommenden
geschichtlichen Personen und Anekdoten waren mir durch ihn bekannt und
ich hätte König noch einige dazu liefern können. (...)
selbst die Mutter hatte viele der genannten Personen öfter
gesehen“. - „In dieser Eingenommenheit - wie hätte ich
ein Urtheil über das Buch? dessen Schwächen noch dazu von der
Gestalt des edlen Georg Forster’s überglänzt
wurden!“.
In 1.19.1 aus den Jahren 1846/47 unter der Überschrift
„Rührendes und Komisches“ schreibt sie auf dem
vorletzten Blatt im Jahre 1847: „Der Forster gefällt mir
ganz ungemein! Einige Stellen aus den Briefen 19. Feb. 1787 und 5.
April 1787 las ich der Mutter vor. ‘Mir ist, als hörte ich
den Vater!’ bemerkte sie, und das wollte ich auch bloß
hören, denn an den guten, unbeugsamen u. ehrlichen Vater hat er
mich oft erinnert; sowie an Fritz und mich selbst! Mein Vater war ganz
aus derselben Schule. Nur jünger (1763 geboren) konnte er in Bezug
auf Maurer, Illuminaten, Rosenkreuzer - (von denen er viel zu sagen
wußte, da manche Enthusmiasmierte und manche Enttäuschte wie
Forster zu seiner Bekanntschaft gehörten) die Erfahrungen der
anderen benutzen und sie aus ihren Händen lassen. Gewiß
dachten damals alle Gebildeten so wie Forster sich Seite 254
äußert. Wenigstens wir älteren Kinder sind factisch in
diesen Grundsätzen erwachsen; und haben nie eine Lüge von
unserem Vater gehört. Gewöhnlich schwieg er über diese
Gegenstände, aber in einer Weise, die die Wahrheit sagte“.
Die von Josephine erwähnte Seitenangabe bezieht sich auf die von
S.T. von Sömmering herausgegebenen Schriften und Briefe von Georg
Forster, dessen Universitätskollege der Herausgeber in Mainz
gewesen war.
Einleitend berichtet Josephine, daß sie Forsters Briefe
„aus alter Freundschaft zu Gervinus herausgelesen“ habe:
„Jugenderinnerungen meines Vaters, der mit Adam Lux in Mainz
studierte“.
Ende September 1847 liest sie in den „Hamburger
Blättern“ einen „lang sich hinziehenden Artikel“
über „Charlotte Corday“, die Frau, die Marat im Bad
ermordet hatte. „Gott, wie michs choqirte, die Ideale meiner
frühesten Jugend, die in einfacher antiker [diese und die
folgenden Unterstreichungen von Josephine] Größe in mir
lebten [...] in die Gegenwart auftauchen zu sehen. Wie oft hat Vater
Schicksal und Tod seines Universitätsgenossen Adam Lux unserer
Exaltation als warnendes Beispiel vorgehalten! Ha! solcher Tod ein
Schreckbild? für junge Spartaner?“
Charlotte Corday hatte den französischen Revolutionär Marat
aus persönlicher Rache in seiner Badewanne erstochen. Der Mainzer
Adam Lux war so unbesonnen, offen in Paris für diese Frau
einzutreten. Er bezahlte seinen Mut mit dem Gang zur Guillotine.
Forster, den Lux nach Paris begleitet hatte, starb dort im Jahre
darauf, ohne seinen Auftrag erfüllt zu haben, die Republik Mainz
an die französische Republik anzuschließen.
Mit „Spartaner“ meint Josephine „Anhänger des
Spartakus“, der im 3. römischen Sklavenkrieg 71. v.Chr.
fiel. Kenntnisse hierüber hatten die Brüder Jean, Franz,
Hermann und Fritz aus dem Lateinunterricht mitgebracht. Zu Hause
begeisterten sich die fünf Geschwister an den Kämpfen des
freiheitsdurstigen Spartakus und seiner entlaufenen Sklaven gegen die
römischen Tyrannen, hielten feurige Reden und führten
imaginäre Gefechte aus. Die überspannte revolutionäre
Begeisterung der d’Alquen-Kinder war demnach so groß,
daß ihnen das Opfer ihres Lebens im Sinne des väterlichen
Kommilitonen Adam Lux als ein Nichts erschien.
Immerhin hatte es für zwei Jahre (1793-95) die „Mainzer
Republik“ gegeben, die erste auf deutschem Boden (s. XVI.
Bericht, S. 667). Franz Adam erlebte diese politischen und
kriegerischen Entwicklungen seit 1790 aus der Nähe des
rechtsrheinischen Steinheim als Verwaltungsbeamter des Kurfürsten,
der seine Residenz nach Aschaffenburg hatte verlegen müssen. Aber
es ist nicht vorstellbar, daß deswegen die Bindungen an die
Freunde und Professoren der Universität aufgegeben worden
wären.
Noch nach zehn und zwanzig Jahren, wie wir den Darstellungen der
Josephine entnehmen, sprühte er vor Begeisterung für die
Mitglieder des Mainzer Jakobinerclubs, die zitierten Clubisten. Was er
seinen fünf älteren Kindern vermittelte, lebte in ihnen als
ein Stück vom Leben des Vaters weiter, bei keinem allerdings so
stark und überzeugt wie bei Josephine, am wenigsten bei Franz
Maria und Hermann.
Die Jakobiner standen politisch links und waren antifeudalistisch und
republikanisch orientiert. In Mainz hatte Georg Forster die Leitung des
Clubs inne, dessen Mitglieder sich besonders aus
Universitätsleuten, Kaufleuten und Beamten rekrutierten. Die
Maurer bzw. Freimaurer mit den Rosenkreuzern waren
gemäßigter gestimmt und verfolgten humanitäre Ziele,
deren Aufklärungstendenzen nicht mit den Vorstellungen jedes
absulut regierenden Herrschers der damaligen Zeit übereinstimmten.
Die Illuminaten vertraten eine weltbürgerliche Gesinnung und
bekämpften das monarchistische Prinzip. Sie vertraten
sozialutopische, reformistische und antijesuitische Ideen. Sie wurden
bereits seit 1785 verfolgt, schließlich ihre Vereinigung
aufgelöst. Ihr Begründer, der Ingolstädter Weishaupt,
fand interessanterweise Aufnahme am Hof von Sachsen-Coburg.
Manches davon wird den gemäßigter gestimmten Jugendlichen im
Umkreis Franz Adams, und als solchen dürfen wir ihn uns
vorstellen, abstrus und wirklichkeitsfremd vorgekommen sein. Aber
verständlich ist, daß auch diese Jugend nach Neuem suchte,
Ideen kennenlernen wollte und Idealen folgte. Franz Adam ist kein
Ausbruch aus seiner Bürgerlichkeit nachzuweisen. Soweit wir sein
Schicksal, seine Laufbahn kennen, hat er die Ideale seiner Jugend stets
im Herzen getragen, aber klugerweise die Bahnen der Konvention nicht
verlassen.
Zumindest verstehen wir, aus welchen Quellen die politische Einstellung
der Familie gespeist wurde und mit welcher Verbitterung sie den Wandel
der Zeit zurück zu den Verhältnissen vor den Revolutionen und
Freiheitskriegen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlebt
haben muß. Bei keinem der Kinder waren die Hoffnungen auf
radikalen politischen Wandel besonders im Zusammenhang mit der
Revolution von 1848 größer und der Absturz in die
Enttäuschung tiefer als bei Josephine.
Etwas bleibt noch nachzutragen zu Franz Adams Entlassung im Jahre 1825
(s.S. 672). Am 20. August 1844 schreibt Josephine an ihren Freund Pfeil
(5.36): „Im Jahre 1825, wo Preußen den klugen Coup de main
mit seinen Pensionierungen en masse machte, saß meine trauervolle
Familie um den gekränkten Vater! Jeder wußte, warum und
woher ihm dieser Schlag kam! Die Mutter wagte ihre Andeutungen:
‘Man hätte nachgiebiger sein können, man mache mit
aller Ehrlichkeit die Welt nicht besser’ usw. usw. Der Vater
schüttelte traurig den Kopf und meinte: ‘Er würde
selbst in dieser Stunde nie anders als gerade und ehrlich reden und
handeln können’, aber die Tochter fuhr zornig auf: Sie wolle
lieber betteln als ihren Vater ein Haarbreit anders. Da ward ein Brief
gebracht! Während dem Lesen sank er dem Vater aus der Hand:
‘Dem gekränkten, ehrlichen, braven Mann als einen Beweis
meiner besonderen Hochachtung!’ waren 200 Taler eingeschlossen,
von einem Unbekannten. Im Jahre 1825 erwarteten noch fünf
Söhne, von welchen der älteste Medizin studierte und der
jüngste 9 bis 10 Jahre alt war, ihre Erziehung, als die
Pensionierung das Einkommen von 1200 auf 400 Taler feststellte. Die
Sache erregte überall Entrüstung. Nach den Bedingungen, womit
die Preußen die hessischen Beamten 1816 übernommen,
mußte mein Vater hessischen Gehalt 1000 Taler behalten, aber man
wußte damals noch nicht, ob das Recht oder die Willkür
siegen würden. Meine Papiere über die Wirksamkeit meines
Vaters geben Aufschluß“.
Leider führt Josephine nicht aus, ob die Massenpensionierungen von
1825 nur die ehemaligen nicht-preußischen Beamten betrafen oder
nur unliebsame Beamte wie den politisch verdächtigen Franz Adam.
Wie wir aus anderen Quellen wissen (S. 673), trifft die Angabe der
Höhe der Pension in etwa zu.
Für Josephines Mutter sollte es noch schlimmer kommen. Unter dem
3. Februar 1850 teilt Josephine ihrem Freund Pfeil mit (9.37),
daß die Pension ihrer Mutter (s.S. 679) gestrichen wurde.
„Die gute, alte, in Politik gewiß harmlose Frau hat
kürzlich eine große Kränkung erleben müßen.
Man hat ihr ihren 9jährigen Gnadengehalt genommen, und zwar in
einem so grob wie möglich stylisierten Regierungserlaß, der
wörtliche Abklatsch eine hiesigen Theeklatsches, der uns vor einem
halben Jahr schon zu Ohren kam. Kurz, die gute Frau sollte gestraft
werden für die seit Jahrzehnten renommierten republikanischen
Gesinnungen einiger ihrer Kinder! (Die Wahrheit zu sagen, auch
dies war nur ein Vorwand und denen willkommen, die heute a touts prix
in Schwarzweiß spekulieren. Die Hauptsache ist eine Entladung
weiblichen Hasses gegen meine Schw[ester Karoline], die noch immer
(ganz unabhängig von uns beiden Häuslerinnen) es durchsetzt
(und durchaus nicht abbeißen läßt) ‘als Muster
der Elegance und des feinen Geschmacks’ in der Arnsberger
Gesellschaft zu glänzen)“.
Josephine führt diese Maßnahme auf die Intrigen der
„jesuitisch geschulten Frau“ [den Namen hat sie unlesbar
gestrichen] zurück, die ihren zwölfjährigen Sohn dazu
abgerichtet habe, an Josephines Wohnungstür zu lauschen. Es blieb
nicht bei dieser Pensionsstreichung. Auf Josephines Antrag wurde sie
nach einigen Monaten zurückgenommen. Aber wieviel Zeit sollte
eigentlich noch vergehen, bis der von Josephine so gehaßte
preußische Staat und sein politisches System die Familie endlich
in Ruhe ließ?
In einem selbst gebundenen Erinnerungsheft, überschrieben
„1846 - 47. Zeitungsnotizen und ergötzliche Einlagen“
schreibt sie am 24. Oktober 1846 über ihren Vater (0.85, S. 17
ff): „So ein Mann war er, besonders vom Bauer verehrt als
rechtlicher Mann und uneigennütziger Berather; - voll Hingabe an
Beruf und Pflicht! bis das preußische Wesen mit seiner
Absichtiglichkeit und Tünche seinem falschen Maulpatriotismus, der
den König kriechend im Munde führte und das Staatsgut
bestiehlt und ausblutet, mit seinen Intrigen und
Windfahnengeschmeidigkeit den guten, graden Mann erdrückte! -
Für den Wind konnte er keine Feder ansetzen und keine Zunge
rühren, aber noch manchmal für einen Unterdrückten, um
eine Ungerechtigkeit zu bekämpfen! Da fanden die Herren (Knudler,
wie er sie nannte) Perbeck [?] und Konsorten denn bald, daß er
ein sehr unbequemer Mann nicht mit dem ‘intimen’ Vertrauen
zu nehmen sey! - Mein armer Vater seinerseits wurde geistes- und
gemüthskrank von dem erdrückenden Gefühl, in solchem
moralischem Schmutz zu stecken, wo ein gerader, braver Charakter sich
nicht mehr frey zu eigenem Stolz entfalten durfte.
Wie manchmal bin ich stolz auf seine männliche Unabhängigkeit
gewesen. Einmal kam er entrüstet aus der Sitzung nach Hause; er
hatte für irgendeine gerechte Sache unerschrocken Opposition
gemacht, keiner seiner Collegen hatte den Mut, ihn zu
unterstützen; doch das war’s nicht, was ihn entrüstete
- aber auf der Straße, fern von aller Gehörweite, kömmt
College Stoll zu ihm, drückt ihm die Hand: ‘Herr! Sie sind
ein Ehrenmann, ich habe die größte Achtung vor ihnen!’
- ‘Herr, wenn Sie so denken, warum haben Sie denn da oben nicht
gesprochen?’ fuhr ihn der Vater an, und kam ganz aufgeregt
über solche ‘furchtsame Lumpenseele’ nach Hause.
Ein andermal wurde er mit mehreren Landräthen zu einer Berathung
unter Vorsitz des Oberpräsidenten nach Lippstadt gezogen.
Während dieser Zeit stand die ganze Commission um 4 bis 5 Uhr aus
den Betten auf, weils der Oberpräsident that, nur mein Vater blieb
bei seiner gewohnten 7ten Stunde; einer der Landräthe machte ihn
freundlich darauf aufmerksam. Seine Antwort war: ‘Will der
Oberpräs. um 5 Uhr Sitzung halten, so bin ich auch dabei! aber
bloß aufstehen, um mir bei ihm den Schein der Geschäftigkeit
zu geben, die ich nicht immer habe, das kann ich nicht’. - Es
galt dort auch ein Gesetz wegen des Bettelns und der Armenpflege zu
berathen. Der Oberpräsident wollte eine Strafe auf das
Almosenreichen gesetzt haben - Mein Vater opponierte. Er war für
allgemeine Armenpflege und für eine Armensteuer usw. usw. aber
einen Menschen strafen, der seinem Gefühl folgte und einem
Hungrigen ein Stück Brod oder Geld - dem Nackenden ein
Kleidungsstück reichte, das hielt er für eine tyrannische
Verletzung des menschlichen Gefühls usw. usw.
Wieder äußerte ihm hinter den Coulissen einer der
Landräthe seine Verwunderung, daß er anderer Meinung sey als
der Oberpräsident! Da dieser Herr wahrscheinlich gar nicht
begriff, wie einem Beamten überhaupt eine Meinung am Herzen liegen
könne, so forschte er unter der Hand beim Vater: Warum er
opponiere? Welcher Zweck dahinter stecke? usw. usw. Dieser war wohl
erstaunt: ‘Ich denke, ich bin zu einer Berathung berufen und
schuldig, nach Einsicht und Gewissen vorzubringen, was ich
für’s Beste der zu berathenden Sache halte! Gilt’s
nur, dem Herrn Präßidenten seine Meinung auszuführen,
so hätte er uns ja zu Hause lassen können.’ Der
Oberpräß. hielt ihn für einen rechtschaffenen Mann, -
und bewies ihm bis zu seinem Tode als Privatmann viele Theilnahme; aber
nebenbey auch für einen Mann von beschränkten, veralteten
Ansichten, weil er überall gegen das angenommene System (des
‘construirten Staats’ möchte ich sagen) kämpfte,
welches darin besteht, dem Individuum den Kopf ein[zu]drücken, um
eine hübsche Maschine herzustellen!“
Karl d’Alquen in Geseke-Eringersfeld ist ein Archivfund zu
verdanken (Stadtarchiv Geseke, Prae 13/6 23, No. 354), der die
Tätigkeit Franz Adams am Ende seiner Dienstzeit beleuchtet. In
XVI, S. 667 oben ist die Rede davon, daß er sich u.a. mit dem
Lokalpolizeiwesen zu befassen hatte. Hiervon handelt das Schreiben vom
20. Mai 1823. Der Landrat von Lippstadt wird aufgefordert, die
Bürgermeister (Schultheißen) seines Amtsbezirks über
die Abstellung von Mißbräuchen bei Volksfesten zu
informieren. Es ergeht u.a. die Anweiseung an die Polizei, „ohne
durch zu gehäßige Anordnungen bei öffentlichen
Vergnügungen, so lange sie in den Schranken der gesetzlichen
Ordnung bleiben“, nicht störend einzugreifen. U.a.
heißt es unter Punkt 3: „Solche Gelage dürfen nur an
zwei aufeinanderfolgenden Nachmittagen stattfinden, mehr ist
schädlicher Mißbrauch“. Und unter Punkt 4:
„Dienstboten dürfen nur mit der Zustimmung der Herrschaft
teilnehmen, Kinder [sind] [...] nur mit Vorwissen ihrer Eltern
zugelassen“. Unterzeichnet ist die Verordnung von den drei
Regierungsräten Dach, Stoll und „D’alquen“. Von
Franz Adams Kollegen Stoll war oben schon die Rede.
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