Der westfälische Zweig 

Franz Adam D'Alquen 1803- 1838
Ein Lebensbild- Teil 2


1803 ist Hofrat Franz Adam D'Alquen/d'Alquen 40 Jahre alt. Seit 17 Jahren ist er Verwaltungsbeamter in kurfürstlich mainzischen Diensten ganz überwiegend am Oberamt in Steinheim. Daneben war er in kurfürstlichem Auftrag zeitweise amtlich bestellter Sachwalter des damals noch unmündigen Marquis du Chasteler und auch privat für ihn in Rechtsgeschäften in den ehemaligen österreichischen Niederlanden, dann der Batavischen Republik tätig. Die Hälfte des Lebens ist überschritten. Da löst sich der Staat auf, der ihm bisher Brot gegeben hat und der seine politische Heimat war.

Am 25.II.1803 hatte der Reichsdeputationshauptschluß in Regensburg über die Aufteilung der geistlichen Fürstentümer, die Auflösung und Eingliederung der Reichsstädte und die Beendigung der Reichsunmittelbarkeit verschiedener Reichsstände, so z.B. der Reichsritterschaft, entschieden. Man nennt diese Vorgänge Säkularisaion und Mediatisierung (XV 545 ff). Vier Wochen später, am 26.III.1803, noch bevor der neue Landesherr persönlich von Seligenstadt Besitz ergriff, entsandte die Stadt eine Abordnung zu ihm nach Darmstadt. 

Gesamtansicht der Abteianlage
Abb: Gesamtansicht der Abteianlage, Kupferstich von Johan Stridbeck, 1712

Über die Auflösung des Benediktiner-Klosters Seligenstadt (siehe Abb.) war entschieden, und die Gefahr eines ungewissen Schicksals der Abteikirche, im schlimmsten Falle deren Abriß, war gegeben. Absicht der Abordnung war, beim neuen Landesherrn die Schenkung der Abteikirche als zukünftige Pfarrkirche zu erwirken. Mitglieder dieser Abordnung waren der Stadtpfarrer Bernhard Bauerndreßler, der Ratsschultheiß (Bürgermeister) Jakob Bauer und Hofrat Dalken (XII 289) (1). Doch erst im April 1812 wurde die erwartete Schenkung vollzogen, wenn auch unter der bitteren Auflage des Abrisses der alten, romanischen Stadtpfarrkirche. Dieser Bittgang von 1803 dürfte die erste Begegnung Franz Adams mit dem Landgrafen Ludewig X. von Hessen-Darmstadst gewesen sein. Die beiden waren sich also nicht unbekannt, als der Fürst am 15.VIII.1803 zum Antritt seiner Herrschaft an die Grenze des Vogteiamtes Seligenstadt gelangte und hier vom ranghöchsten Beamten, dem Oberamtsakzessisten Franz Adam Dalquen (2), willkommen geheißen wurde (XV 546).

Hier und in den folgenden Monaten in Darmstadt werden die Gespräche geführt worden sein, die den zweiten Lebensabschnitt des Franz Adam einleiteten, seine Versetzung ins hessische Herzogtum Westfalen (Abb.2o). Seit 1802 hatte Landgraf Ludewig X. auch dieses Territorium aus kurkölnischem Besitz hinzugewonnen, nicht zu verwechseln mit dem Königreich Westfalen, das Napoleon 1807 aus preußischen Landesteilen für seinen jüngsten Bruder Jérôme/Hieronymus schuf. Eine zeitgenössische Quelle (2 d) charakteriesiert das Herzogtum wie folgt: "Allenthalben stößt man auf große unbenutzte Gemeinheiten, Brüche und Haiden, nur einzelne elende Hütten des armen Landvolks wird man gewahr, und der Dörfer, wo Wohlhabenheit einheimlich zu werden anfängt, sind noch ungemein wenig. Die hohen Berge, der lehmige Boden und die vielen Sümpfe machen das Klima feucht und kalt und den Sommer kurz. Das hindert aber nicht, daß eine weise Staatsökonomie und eine sorgfältige Benutzung des Bodens, Klima und Kultur verbessern könnten ... Durch einen sorgfältigen Anbau kann das Land ungleich mehr werden, als es jetzt ist, zumal wenn in den übrigen Ständen die Industrie damit gleichen Schritt hält. Noch herrscht unter den Einwohnern ungemein viel Rohheit und Aberglauben; die Sitten sind ungefällig, Vorurteile ungemein viele, und es bedarf in wenigen Gegenden des deutschen Vaterlandes des Lichts der Aufklärung mehr, als hier."

Am 17.X.1803 wird der "Fürstliche Amtsakzessist d'Alquen zu Seligenstadt", sein kurmainzischer Hofratstitel wird nicht erwähnt, von seinem Landesherrn Landgraf Ludewig X. von Hessen mit der Aufhebung des Klosters Wedinghausen betraut. "Nachdem Wir nun zu Euch das gnädigste Zutrauen hegen, daß Ihr dieses Geschäfte mit der nöthigen Thätigkeit, Treue und Einsicht vollziehen werdet, so geben Wir Euch zu besagter Aufhebung (...) hiermit den gnädigsten Auftrag (...)." 



Abb: Ehemaliger Innenhof des Klosters Wedinghausen mit den erhaltenen Gebäuden Kapitelhaus (rechts) und altes Gymnasium Laurentianum (später Norbertus- und Fröbel- Schule, heute Abendgymnasium (aus: "750 Jahre Arnsberg")


Das Original dieses Dokuments war im Besitz von Rolf d'Alquen. Er har es im Februar 1993 dem Staatsarchiv in Darmstadt überlassen. Diese Urkunde ist in vielerlei Hinsicht, auch in famliengeschichtlicher, so wichtig und interessant, und wird demnächst hier völlständig dokumentiert.

Die Vielschichtigkeit des Problems der Säkularisation wird aus diesem Dokument ganz deutlich. Es ist wohltuend zu sehen, daß die menschlich-sozialen Gesichtspunkte, der Landgraf war wegen seiner humanitären Einstellung bekannt, gleich zu Beginn angesprochen werden. Nicht alle Klosterenteignungen bzw. -auf- hebungen lassen die Fürsorglichkeit des neuen Landesherrn so deutlich werden. Letztlich ging es den meisten um Besitzmehrung, wobei sehr oft wenig berücksichtigt wurde, welchen Besitz sie übernahmen. Verschleuderung uralter Kultur- und Kunstschätze in z.T. sehr fragwürdigen Versteigerungen, auch rücksichtslose Eingriffe ins private Eigentum der Säkularisierten, mangelnde Fürsorge für die versorgungslosen Geistlichen und Klosterfrauen, unsachgemäße Abwicklung der Besitzübernahme durch inkompetente Beauftragte: auch so konnte Säkularisation ablaufen.

Unmittelbar nach dem Amtsantritt Franz Adams ist ein solcher Akt der zupackenden Besitzsicherung des neuen Landesherrn durch seinen Kommissar bekannt geworden. Es handelt sich um den Kölner Domschatz, der kurz vor dem Herannahen der französischen Revolutionsarmee über den Rhein u.a. nach Arnsberg geflüchtet worden war. Der äußerst kostbare Goldschrein der Heiligen Drei Könige war vor der Besitznahme Westfalens durch den hessischen Landgrafen bereits wieder ins nun französische Köln überführt worden . Nach der feierlichen Öffnung des Schreins in Köln wurde aber das Fehlen der Reliquien festgestellt. Untersuchungen in Wedinghausen, wo sie verwahrt worden waren, brachten zutage, daß die wertvollsten Teile des Heiligtums im Hauptaltar der Klosterkirche in einer Holzkiste versteckt worden waren. Nun hatte der Aufhebungskommmissar D'Alquen die Aufgabe zu prüfen, ob in dieser Kiste Wertgegenstände verborgen waren, auf die der Landgraf Besitzrechte hatte. Franz Adam D'Alquen wohnte der feierlichen Öffnung der mehrfach versiegelten Gebeinskiste am 10. Dezember 1803 als Zeuge bei. Die Kiste enthielt in verschiedenen kleineren Kisten sorgfältig verpackt die Gebeine der Heiligen, aber nichts weiter von materiellem Wert. Franz D'Alquen unterzeichnete als erster das entsprechende Protokoll (2a).


Abb: Letzte Seite des Protokolls der Inventarisierung des Reliquiekastens der Hl. Drei Könige, Wedinghausen 10. Dezember 1803 (AEK Domarchiv A II 36); (aus "Zuflucht")


Hierin heißt es: "Ungefähr um 9 Uhr wurde vor den Augen des hochwürdigsten und erlauchten Herrn Johannes Hermann Joseph de Caspars , des Kapitularvikars der Kölner Domkirche und Generalvikars der Kölner Erzdiözese, und in Gegenwart des Zeugen des Herrn Darmstädter Kommissars Franz Adam d'Alquen, des Herrn Pfarrers von Arnsberg Friedrich Adolph Sauer und Philipp Hellingers der hölzerne Schrein aus der Sakristei nach dem Archivzimmer gebracht und zwischen brennenden Wachskerzen abgestellt. Nach Entfernung des oberen Deckels der Kiste wurde eine zweite hölzerne Kiste gefunden, wohlversiegelt mit zwei aufgedrückten Siegeln des erlauchten Herrn Weihbischofs und Kölner Dekans Karl Aloys Graf von Könisegg-Aulendorf. Diese Siegel wurden von allen noch unverletzt vorgefunden. Darauf wurden die Siegel erbrochen und die Kiste geöffnet. Man fand darin die Häupter der Hl.Drei Könige in drei kleineren Kästchen, ihre übrigen Gebeine in einem vierten größeren und schließlich die Gebeine des hl.Felix, hl.Nabor und hl.Gregor aus Spoleto in einem fünften größeren Kasten eingeschlossen. Der Herr Vikar und Sakristan Nettekoven, mit Chorrock und Stola bekleidet, zeigte ehrerbietig die Gebeine allen oben Erwähnten und mehreren anderen, die hinzugekommen waren, und legte sodann die einzelnen Reliquien an die früheren Plätze in derselben Ordnung, wie sie vorgefunden. Darauf wurde der Kasten wiederum verschlossen und mit einem zweifachen Siegel, nämlich dem des erlauchten Fürsten von Darmstadt (das Franz Adam d'Alquen anbrachte, Dq) sowie des hochwürdigsten, obenerwähnten Generalsvikars versiegelt." (wie 2a)

Die heikle, sehr schwierige, mit viel Verantwortung nach verschiedenen Seiten zu erledigende, sicher auch mit großem Argwohn und mit Mißgunst beobachtete Aufgabe des Franz Adam hatte ihn sofort von Seligenstadt weggeführt. Wedinghausen bei Arnsberg wurde nun sein Wohn- und Dienstort. Über seine Tätigkeit als Aufhebunbgskommissar gibt es einen Pressebericht (3), der hier auszugsweise folgen soll:

" (...) Immerhin ist dieser Mann, der als Kenner und Förderer alles Schönen in Arnsberg einen Kunstverein ins Leben rief, nicht ganz pietätlos vorgegangen. Wir können ihn durchaus nicht ohne weiteres zu den verständnislosen Bürokraten rechnen, die ohne jede Pietät gegen das historisch Gewordene vorgingen. Franz Adam d'Alquen mußte das natürlich durchführen, was ihm aufgetragen war. In der Beilage zum Westfälischen Anzeiger Nr.96 vom Jahre 1803 finden wir eine Bekanntmachung von ihm, die folgenden Wortlaut hatte: 'Auf Montag den 16ten Januar 1804 Vormittags um 9 Uhr wird das Gut Wedinghausen bey der Stadt Arnsberg im Herzogtum Westfalen, welches in circa 300 Morgen Gärten, Äcker, Wiesen und Fettweiden besteht, samt Brauerey, Wirthschaft, Schneid- und Mahlmühle, Fischerey und Schäferey unter annehmlichen, bey der Verpachtung bekannt zu machenden Bedingnissen auf mehrere Jahre an den Meistbietenden verpachtet. Das Gut ist nicht allein mit den erforderlichen Gebäuden, Wohnungen, Stallungen, Scheunen, Brauhaus etc. in gehöriger Geräumigkeit und Bequemlichkeit versehen, sondern ist auch wegen der vortrefflichen Wiesen und Weiden besonders zu einer starken Viehzucht geeignet und gewährt dem Pächter wegen der vortrefflichen Lage bey der Hauptstadst des Landes die tägliche Gelegenheit zum Absatze der Produkte.
Zugleich wird bekannt gemacht, daß den folgenden Mittwoch darauf, den 18ten Januar vormittags um 9 Uhr und nachmittags um 2 Uhr, und folgende Tage das Inventarium an Silber, Porzellan, Bettung, Tischen, Stühlen, Zinn, Leinewand und Uhren und sonstigen Haus- und Küchengeräthschaften; Montags darauf aber, als den 23sten Januar Vor- und Nachmittags das Vieh, Geschirr und Futterung an den Meistbietenden versteigert wird. An Vieh sind 18 Pferde und Stuten, 56 Stück Hornvieh, mehrere Schafe und Schweine vorhanden'."

Wedinghausen ist nicht das einzige Kloster geblieben, das Franz aufgehoben hat. Bis 1805 kamen noch hinzu: Ewig/Ewich, Benninghausen, Störmede, Oda(c)ker und Meschede. Sein Auftrag bezog sich auf die Aufhebung aller geistlichen Einrichtungen im Herzogtum Westfalen. Anscheinend mußte er hierbei unterstützt werden. Ein Kollege schaffte zwei weitere Klosterauflösungen. Franz scheint also für diese Staatsangelegenheit besonders qualifiziert gewesen zu sein.

Kloster Wedinghausen
Abb: Das Kloster Wedinghausen


Über seine Visitationen erstattete er nach Darmstadt anschauliche Berichte, so am 1.IX.1804 über Odaker: "Es herrscht daselbst die sichtbarst gröste Armut (...) Aus Mangel an Geld und Credit ist die Verzehrung unordentlich, und die Feldarbeit geschieht weder recht noch zur gehörigen Zeit (4)." Die Odaker Benediktinerinnen seien von "Ungeduld nach Auflösung" ihres Klosters erfüllt (5). "Je eher je lieber" wollen die Klosterinsassen von Drolshagen "aufgehoben" werden (6). Zu Odaker schlägt d'Alquen vor, das vorhandene Land aufzuteilen und an zwei Bauern zu verpachten. Im September 1805 (7) hatte er mit der Aufhebung des Klosters in Meschede diesen Auftrag abgeschlossen. Er meldete, daß er aus seiner Tätigkeit für den hessischen Fiskus 47.846 Gulden, d.s. 26.581 Reichstaler, erlöst habe; dies lediglich für Verkäufe von Vorräten und Versteigerungserlöse von Inventar.

Am 1o.X.1804 schrieb D'Alquen an seine Frau aus Benninghausen nach Seligenstadt. Sie wohnte also nicht mehr auf Wasserlos. Auch dieser Brief gehört zu den in Frankfurt verbrannten Sachen (Schücking-Liste Nr.2). Hans Dalquen hatte ihn abgeschrieben. Hier der Text:

"An Frau Hofräthin D'Alquen
wohlgeb(oren)
in
Selgenstadt

Liebhstes Weib! Hier nur ein paar Worte. Habe Geduld, wills Gott, so sehen wir uns bald, sobald die Störmeder Verpachtung vorbei ist. Ich werde morgen deshalb nach Arsberg schreiben, und habe schon vorgebaut, damit mirs nicht abgeschlagen wird. Morgen gehe ich nach Störmede. Ich bin noch recht gesund und lebe voller Hoffnung und Freude, dich an mein Hez zu drücken. Ich küsse dich tausendmal nebst den Kindern.
Lebe wohl!
Benninghausen 10.8bris (octobris, Dq) 1804 D'Alquen"

Am 27.IV.1804 war ihm der Sohn Franz Adam Maria, das dritte Kind (8), geboren worden. Seither dürfte er nicht mehr bei seiner Familie gewesen sein.

Die "Hessen-Darmstädtische Landzeitung auf das Jahr 1805" berichtet, daß der Oberamtsakzessist d'Alquen aus Seligenstadt am 9.VI. zum Rentmeister in Werl mit Rats-Charakter bestellt worden sei. Die Ernennungsurkunde ist am 9.VI.1805 ausgefertigt und am 27.VIII. bestätigt worden. Seine "vielen Kenntisse" und "vorzügliche Brauchbarkeit" werden hervorgehoben. Gleichzeitig wird sein neues Gehalt festgesetzt: jährlich 600 Gulden in Geld und 200 Gulden in Naturalien sowie freie Wohnung, jedoch unter der Auflage, das Stift Meschede noch aufzuheben. Franz wohnte damals in Werl. Als Rentmeister unterstand ihm die staatliche Domänen- und Finanzverwaltung des Bezirks.

Im Jahre 1806 legte der Deutsche Kaiser Franz II. die Reichskrone nieder. Das war die Folge der Gründung des sog. Rheinbundes, dem sechszehn west- und süddeutsche Fürsten, auch Hessen, beitraten. Napoleon war der "Protektor" dieses Bundes. Dem entsprach in Wirklichkeit die Position etwa eines Oberhauptes oder Präsidenten. Damit hatte sich das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, das 1.Reich, aufgelöst, und alle deutschen Fürsten erlangten die volle Souveränität. Landgraf Ludewig X. nennt sich von nun an Großherzog Ludwig I.

Das Jahr 1808 bringt für Franz die Ernennung zum Regierungsrat (28.VII.) und zum staatswirtschaftlichen Miglied der Regierung in Arnsberg. Endlich konnte er auf Dauer seßhaft werden. Am 19.III.1806 war das vierte Kind, die Tochter Ida Maria Josepha (genannt Jutta), in Werl geboren worden, und am 16.III.1808 kam ebenfalls in Werl das fünfte Kind zur Welt, Franz Hermann Joseph, nach dem Seligenstädter Onkel benannt.

Arnsberg
Abb. Arnsberg um 1600 vor der Zerstörung des Schlosses links; Kloster Wedinghausen rechts am Bildrand

Die Übersiedlung nach Arnsberg (klicken Sie hier für einen Stadtplan von Arnsberg um 1800) dürfte 1808/09 erfolgt sein. Arnsberg blühte damals als Regierungssitz auf und vergrößerte sich rapide. Zwischen 1802 und 1812 wuchs seine Einwohnerzahl von 1843 in 245 Häusern auf 2585 in 276 Häusern. Es läßt sich vorstellen, daß Teuerungen, Bodenspekulation, Bauboom die Folge waren. Besonders die Beamten mit festgesetzten Jahresgehältern, die damals noch nicht an gesetzliche Aufrückungsstufen und Laufbahnverordnungen gebunden waren, scheinen ins Hintertreffen geraten zu sein. Aus dienstlicher Korrespondenz der folgenden Jahre entnehmen wir wiederholt, daß Franz über unzureichende Besoldung zu klagen hatte. Die Familie bezog das Haus Alter Markt 14 und verfügte über einen großen Garten, den Franz Adam bewirtschaftete; denn er war auch "ein guter Bauer", wie Josephina schrieb.

Aus einer Beschreibung Arnsbergs von 1820 von Joh. Suibert Seibertz in Ersch-Grubers Encyclopädie entnehmen wir folgendes: "Die Stadt Arnsberg (liegt) auf einem schmalen Bergrücken an der Ruhr, welche hier in einem äußerst malerischen Tal die Stadt von drei Seiten umfließt. Auf dem höchsten Gipfel des Bergrückens finden wir die Ruinen des alten Stammschlosses der Grafen von Arnsberg, welches (...) 1762 (...) auf Befehl des Herzogs von Braunschweig (...) zerstört wurde. (Beim) Eingang in die sog. Neustadt weiter nach Süden hin (...) befindet sich ein öffentlicher Springbrunnen, welcher für den größten Teil der Stadt das oben seltene Wasser durch ein Druckwerk hinaufführt (...) und das sehr schön 1783-85 gebaute Zuchthaus, das noch in den unteren Gemächern zu diesem Zecke gebraucht wird, übrigens aber zum königlichen Regierungsgebäude eingerichtet ist (die Wirkungsstätte Franz Adams, Dq). Noch weiter nach Süden hin, nahe bei einem Eichenwäldchen (...) liegt die alte Abtei, nunmehrige Domäne Wedinghausen, deren Kirche zugleich die eigentliche Pfarrkirche der Stadt ist und deren Gebäude teils zum landesherrlichen Archive, zum Gymnasium, zur Provinzialbibliothek und zur königlichen Postexpedition, teils zu Privatwohnungen benutzt werden. (...) Seit der hessischen Besitznahme des Herzogtums im Jahre 1802 (siehe Abb. u.) war die Stadt Sitz aller Landeskollegien, eines Amtsgerichts, eines früher schon in der Abtei in Wedinghausen bestandenen Gymnasiums und der im Jahre 1809 gestifteten Landeskulturgesellschaft. Seit der im Jahre 1816 erfolgten Besitznahme durch Preußen aber ist sie Hauptstadt eines ganzen Regierungsdepartements, bestehend aus dem Herzogtum Westfalen mit den Gebieten von Lippstadt und Soest sowie aus den Grafschaften Mark, Dortmund, Limburg, Wittgenstein und Berleburg". 



Das Jahr 1809 ist auch noch in anderer Hinsicht von Bedeutung für Franz. In diesem Jahre wird nämlich die "Großherzoglich Hessische Landeskulturgesellschaft" in Arnsberg gegründet. Franz ist eines der Gründungsmitglieder. Der Großherzog begrüßt deren Entstehung und gewährt jährliche großzügige finanzielle Unterstützung (9). Hier "beteiligte sich d'Alquen mit seinen im Studium erworbenen und bei dem praktischen Aufhebungsgeschäft vertieften Kenntnissen mit einem Beitrag 'Über die Ausmittlung des Verhältnisses des Viehbestandes zum Ackerbau'"(2c).

Im "Arnsberger Kreisblatt", 12.Jg., Nr.29, vom Freitag, dem 19.VII, 1861 lesen wir: "Die vielfachen und wahrhaften Verdienste, welche sich eine Familie von Großvaters Zeiten her um die Pflege, Förderung und Hebung der Musik in Arnsberg erworben, sind noch im besten Andenken bei all denen, welche sich irgendwie für schöne Kunst interessieren (...). Arnsberg besaß einst eine musikalische Familie und ist noch heute so glücklich, einige Mitglieder derselben (10) sein zu nennen. Der Stammherr derselben, der verewigte Regierungs-Rath d'Alquen, wird heute noch oft als der Stifter der Concerte hierselbst genannt. Selbst mit hohen Fähigkeiten zur Musik begabt, übertrug er die Liebe zur Kunst, die ihn beseelte, auf seine vielen Kinder, die sich alle, entweder als Sänger und Sängerinnen, als Instrumentalisten, wie auch sogar als Componisten hervortaten (...)."

Leider erfahren wir nicht, was wir uns unter den "hohen Fähigkeiten zur Musik" vorstellen dürfen. Hatte Franz Adam eine gute Gesangsstimme? Spielte er ein Instrument? War er ein kompetenter Kritiker und Organisator?

Seine Tätigkeit für diese Gesellschaft lag ihm wohl besonders am Herzen. Arnsberg hatte eine öffentliche Bibliothek, ein Gymnasium mit sechs Lehrern, gelegentlich den Besuch einer Wanderbühne. Wir wissen nichts über die geistigen Hintergründe der Familie (11), wenig über die gesellschaftlichen Verbindungen. Wie konnten sich so bedeutende musikalische Begabungen bei seinen Kindern Joh. Peter Cornelius/Jean, Franz Adam Maria/Frank, Arnold Friedrich Engelbert/Fritz und auch Josephina/Phina (hier mehr auf literarischem Gebiet, aber auch sie hat komponiert) entwickeln? Hierfür muß es Vor- und Ausbilder gegeben haben. Waren Franz oder seine Frau musikalisch aktiv? Welche Beziehung hatten sie zu musikalischen oder literarischen Kreisen? Manches hierüber gibt Josephina in ihrer Korrespondenz preis. Doch hierüber später!

Wie es in Arbsberg unter hessischer Herrschaft zugegangen sein mag, schildert sehr anschaulich der spätere Koblenzer Landgerichtspräsident Joseph Wurzer, der von 1803 bis 1820 in Arnsberg tätig war, in seiner Autobiographie (2b). "In der Stadt selbst war zu meiner Zeit großer Mangel an Unterkunftsmitteln, da plötzlich die Zahl der Beamten durch Errichtung einer Regierung, einer Hofkammer, eines Kirchen- und Schulrats und eines Forstkollegs so vermehrt wurde, daß für dieselben in den wenigen großen Häusern außer den Eigentümern keine anderen Wohnungen zu finden waren. Der Großherzog half diesem Notstande dadurch möglichst ab, daß er das Kloster (...) (gemeint Wedinghausen, Dq) nach Abzug der für das Gymnasium und dessen Lehrer nötigen Räume zur Unterbringung von mehreren Beamten- und Offiziersfamilien (...) einrichten ließ. Ein anderer, ebenso fühlbarer Mangel, bestand für die neu Einziehenden in der gänzlichen Unmöglichkeit, sich die erforderlichen Speisemittel zu verschaffen. Man kannte daselbst weder Obst- noch Gemüsemarkt, und für Geld waren solche Produkte nicht zu haben. Auf Befehl des Großherzogs wurden Klostergrundstücke, die dazu geeignet schienen, zu großen, neu anzulegenden Gärten gegen äußerst geringen Pachtpreis unter die bedürftigen neu angekommenen Bewohner zu Gartenanlagen verteilt, wodurch nebenher auch die ganze Umgebung von Arnsberg sehr an Schönheit gewann. Ebenso war die Möglichkeit nicht vorhanden, für die Haushaltung das erforderliche Fleisch zu beschaffen, weil damals in ganz Arnsberg auch nicht ein einziger Metzger sich befand. Der Fleischbedarf mußte von den in Hülsten (fünf Viertelstunden weit entfernten Städtchen) wohnenden Juden hergeschleppt werden, da sich in Arnsberg damals noch kein Jude niederlassen durfte. Spezerei- oder andere Kaufläden waren außer einem kleinen (...) auch gar keine vorhanden. Jeder geringste Bedarf für die Hauhaltung mußte durch die wöchentlich teils nach Frankfurt, teils nach Köln fahrenden Fuhrleute mitgebracht werden.

Unter den angedeuteten misslichen Umständen bildeten sich die persönlichen Verhältnisse unerwartet angenehm aus. (...) Nun kommen auf einmal von allen Seiten junge Ehepaare zusammen, die voller Lebenslust unter den gemeinsamen Anforderungen sich zum freundlichsten Verkehr vereinigen. So bildeten sich bald sehr angenehme Verhältnisse durch eine zahlreiche Subskription gleich ein Journalzirkel von allen Farben, durch einen glücklichen Zufall ein Liebhaberkonzert, das sich einigen Ruf erwarb. Auch mieteten wir ein bescheidenes Lokal zu einem Kasino (siehe Abb.u.), worin die jungen Leute tanzten, die Älteren eine Partie machen konnten. Selbst ein Theater fehlte uns nicht. In jedem Winter traf irgendeine Bande mit dem Thespiskarren regelmäßig bei uns ein, die dann im Frühjahr gesättigt und mit Reisegeld versehen uns wieder verließ. Eine ehrenwerte Ausnahme machte der Rest der ehemals sogenannten böhmischen Schauspielergesellschaft (...). In unserem Übermaß von Teilnahme versprachen wir ihnen wöchentlich unentgeltlich unser Orchester herzugeben und hatten nicht bedacht, daß außer diesen zwei Aufführungen (von Singspielen, Dq) und unserem fortgesetzten Konzert wir auch noch drei Abende zur Probe verwenden mußten, also über sechs Abende für Musik disponierten, wozu wir als Beamte keine Möglichkeit sahen. Indeß, unsere beiderseitige Kunstliebe und Fertigkeit half uns bald über die Schwierigkeiten hinweg und reduzierte unsere Opernprobe auf eine halbe Stunde (...). 


Abb: oben: Casino, unten Amtsgericht u. vormal. Gefängnis (aus Fischer, Klassizismus)


Häufig wurden im Sommer auch gemeinschaftliche Exkursionen gemacht (...).

Zum angenehmeren Aufenthalt in Arnsberg fehlte uns der Genuß warmer Bäder. Wir brachten schnell die zur Errichtung des Badehauses erfoderlichen Gelder durch Aktien zusammen. Der Raum zu dessen Errichtung war bei den dortigen Lokalitäten sehr schwer zu finden und beschränkte sich bloß auf einen Platz zwischen der englischen Anlage und dem Ruhrflüßchen, welcher aber dem Fiskus gehörte. Wir baten nun den Großherzog, uns jenen Platz überweisen zu lassen, indem wir versprachen, in dem Badehause ein Zimmer ausschließlich zum Gebrauch armer Kranker einzurichten. Der Großherzog schenkte nun nicht allein jene Baustelle, sondern, berührt von unserem Anerbieten, aus eigenem Antriebe auch sämtliches zur Errichtung des Baues notwendige Holz aus den Domanialwaldungen." Soweit das Zeitbild des Joseph Wurzer, dessen Sohn übrigens ein Schulkamerad und Studienkollege des Fritz d'Alquen wurde, wie dieser ein später verfolgter "Demagoge".


Am 31.X.1809 wird der Familie das sechste Kind geboren, der eben genannte Arnold Friedrich Engelbert/Fritz, um den es einmal große Sorgen geben wird wegen der Verurteilung zu mehrjähriger Festungshaft.

Der November 1809 hatte für das Großherzogtum eine bedeutende soziale Reform gebracht: 1. die Teilbarkeit aller Bauernhöfe, d.h. die nicht erbenden Geschwister mußten nicht mehr ausbezahlt werden, wozu oft schwer lastende Kredite aufgenommen werden mußten, und 2. die Ablösung aller Gutsabgaben, also der früheren Leibeigenschaftslasten und Auflagen für Hand- und Spanndienste, gegen eine einmalige Ablösungssumme zum 25fachen Betrag des Wertes dieser Dienste. Die Auswirkung dieser befreiend gedachten Maßnahmen war allerdings nur für solche Bauern heilsam, die dieses Geld aufbringen konnten. Alle anderen mußten sich verschulden oder ihren Grund verkaufen, was zur weiteren Vergrößerung des Großgrundbesitzes führte, und als Arbeiter in die Städte übersiedeln oder sie mußten es beim Zustand vor der Ablösemöglichkeit belassen. Mit diesem Problem scheint der Regierungsrat D'Alquen dienstlich nicht befaßt gewesen zu sein. Aber aus einer Bemerkung in einem Brief an Rolf d'Alquen (12) entnehme ich, daß Franz, der ja selbst aus kleinbürgerlich-bäuerlichem Milieu stammte, den
volkswirtschaftlichen Wert eher in der Stärkung und Vermehrung der Bauernstellen als in der Vergrößerung des adligen Großgrundbeseitzes sah. Sein Vorschlag, aus säkularisiertem Klosterbesitz Bauernhöfe zur Verpachtung zu schaffen, wie oben angedeutet, scheint hierfür zu stehen.

1811, am 28.XI., wird Franz und seiner Frau Helena wieder ein Sohn, Karl Franz, geboren. Das Kind stirbt bereits am 31.X.1814. Es war das siebte Kind.

Und nun rücken wieder einmal dramatische politische Ereignisse heran. 1812 beginnt Napoleon seinen verhängnisvollen Feldzug gegen Rußland. Hessen-Darmstadt hat 4.000 Soldaten zu stellen. Auch das Herzogtum Westfalen ist Durchzugsland der verbündeten Armeen. Von den 610.000 Soldaten, mit denen Napoleon loszieht, verliert er 552.000 als Tote oder Gefangene. Die Jahre 1813 bis 1816 bringen für die Arnsberger Einquartierungen, Teuerungen und Hunger. Arnsberg muß für hunderte seiner Mitbürger öffentliche Suppenküchen einrichten. Und als das Jahr 1815 herangerückt ist, Napoleon ist zum zweiten Male besiegt und interniert, da hat der Wiener Kongreß erneut einschneidende Gebiets- veränderungen bereit: Hessen-Darmstadt erhält linksrheinisch ein großes, geschlossenes Territorium mit Mainz und Worms; dafür tritt es das Herzogtum Westfalen an Preußen ab. Franz D'Alquen muß seine Staatsangehörigkeit abermals wechseln. Unter Nr.13 der Schücking-Liste befand sich eine Urkunde vom 26.VI.1813 (wahrscheinlich verschrieben für 1815), das Befreiungsreskript der großherzoglich hessischen Regierung, wodurch dem Hofrat d'Alquen amtlich bestätigt wurde, daß er frei ist von seinen eidlichen Bindungen an seinen hessischen Landesherrn.

Am 9.VI.1815 war die Einverleibung verkündet worden. Es entsprach - wie könnte es in der politischen Propaganda anders sein - "dem lebhaften Wunsch der Einwohner des Herzogtums, daß das Land möglichst bald von Preußen in Besitz genommen werde." (13)

Eine Bittschrift des Arnsberger Magistrats (2e) im Zusammenhang mit dem Übergang an Preußen hört sich allerdings ganz anders an: "Unter seiner (des Großherzogs Ludwig I.) Regierung begann im damals noch unwegsamen Herzogthum Westphalen der Länder verknüpfende Wegebau. Durch weise und liberale Gesetze, welche den Grund ihrer Fortdauer in sich selbst tragen, wurden alle Steuerfreiheiten aufgehoben, die der Landescultur entgegenstehdnen Hindernisse entfernt und die (Zins-)güter des Bauernstandes durch Aufhebung der Leibeigenschaft und der (Zinsbindung) Eigentum ihrer Besitzer. Eine kurze und einfache Proseßordnung regelte und beschleunigte den gemeinrechtlichen Gang des gerichtlichen Verfahrens. Das Medicinalwesen wurde neu und trefflich organisiert und den Unterrichtsanstaltzen (...) wurde die sorgfältigste Pflege und Unterstützung zu Theil..."

Am 15.VII.1815 wurde dem preußischen König vor dem neuen preußischen Oberpräsidenten Freiherrn von Vincke (Abb.20b) gehuldigt, der einigen hundert Staatsbeamten und Offizieren mit Handschlag das Treuegelöbnis abnahm (14). 14 Tage später, am 1.VIII.1815, darf der Regierungsrat d'Alquen mit drei weiteren Räten "vorläufig schon" an der Regierung in Arnsberg teilnehmen (16).

Inzwischen hat er ein weiteres Kind, das achte, zu versorgen, den Jungen Carl Anton, der am 10.V.1815 geboren worden war.

1815 war Franz im 53. Lebens- und im 30. Dienstjahr. Nun preußischer Beamter zu werden, bedeutete zunächst einmal, sich erneut einer dienstlichen Beurteilung unterziehen zu müssen. In einer entsprechenden Akte heißt es trocken und kaltschnäuzig: "Ist hauptsächlich im Rechnungsmachen geschickt und daher als Rechnungsrat und 2. Kontrolldirektor für die Regierung vorgeschlagen", und weiter: er besitze "einige Landeskenntnis" und genieße "Achtung und Zutrauen". Sein Gehalt wurde auf 960 Reichs-Taler festgesetzt. Im November 1816 wird er als Regierungsrat bestätigt. Damit ist er endgültig preußischer Beamter geworden.

Die Zeit im preußischen Dienst blieb nicht ungetrübt für Franz D'Alquen, wie er sich nun ausschließlich selbst schreibt. Es wäre interessant zu wissen, ob weitere ehemals hessische Beamte Grund zu dienstlichen Klagen hatten. Franz jedenfalls klagt am 7.I.1817 (17) bei seiner Regierung über den ihm gemäß seiner Anciennität, d.h. also seiner Dienstjahre, nicht entsprechenden Dienstrang. Vielleicht steht dies im Zusammenhang mit einer Einwendung seines obersten Dienstvorgesetzten, des Oberpräsidenten Freiherrn von Vincke vom 16.IX.1816, gegen eine Herabstufung des Regierungsrats d'Alquen zum Calculator. Der Gegenvorschlag aus dem preußischen Innenministerium empfahl, d'Alquen auf die Stelle eines Beamten nachrücken zu lassen, falls dieser nach Trier versetzt werde. Dazu war es anscheinend nicht gekommen. Am 25.II.1817 taucht D'alquen (so) wieder in den Akten auf (18), diesmal als Anwärter auf eine Landratsstelle; er sei nie Rechnungsbeamter gewesen, vereinige dagegen alle Eigenschaften eines Landrats in sich. Seine speziellen Beschäftigungen seien der Gemeindehaushalt, das Lokalpolizeiwesen, die Brandversicherungs- und Militärsachen; er sei ein anerkannt rechtlicher Mann, ein längjähriger vorurteilsfreier Beamter im Besitz vollständiger Kunde der Lokalverhältnisse.

Trotz dieser Anerkennung scheint Franz D'Alquen in preußischen Diensten nicht froh geworden zu sein. Gesuche um Gehaltsaufbesserungen und gerechte Einstufung ziehen sich bis 1822 hin (19), so z.B. seine Gehaltsnachforderungen für die Jahre 1816 bis 1818 (20) im Jahre 1819 und wiederholt 1821. Das Dokument vom 2.VII.1821, das er mit D'Alquen unterschreibt, gibt ein bezeichnendes Bild seiner finanziellen Verhältnisse. Das Gesuch ist gerichtet:

"An ein Königl(iches) hochlöbliches Regierungs-Präsidium dahier" und bezeichnet:"gehorsamste Bitte des R(egierungs)-R(ats) D'Alquen, Besoldung betreffend."
Er führt aus: "Es ist mir soeben eine Circular-Verfügung der k. hochlöbl. Reg(ierung) v(om) 25. v(origen) M(onats) mit einem abschriftl(ichen) Rescr(ipt) des k.hohen Finanzministeriums vom 17. May c(urrente), die Besoldung der vormals hessischen Beamten betr(effend), vorgelegt worden. Da mir der Innhalt der gedachten Verfügung nicht ganz verständlich war, weil sich darinn auf Verfügungen und Verhandlungen bezogen wird, wovon mir nichts bekannt ist: so habe ich bei der Hauptkasse Erkundigungen eingezogen und zu meinem Entsetzen vernommen, daß mir für das gegenwärtige Quartal nur circa 8o rt (Reichstaler) ausbezahlt werden sollen.
Ich muß hier alles baar bezahlen, besitze kein Vermögen, worauf ich Schulden machen könnte; habe keine Verwandten hier, bei denen ich im Augenblicke der Not Hilfe finden könnte und würde also wie im Jahre 1817 der Gefahr ausgesetzt sein, mit meiner zahlreichen Familie zu verhungern; ja es würde weniger schändlich für mich gewesen sein, wenn das Gouvernement mir alle Besoldung rein abgesprochen hätte und mich gleich bei der Landbesitznahme entlassen hätte, um ein anderes Nahrungsgewerbe ergreifen zu können.
Von allen den wiederholten häufigen neuen Reclamationen, deren in den gedachten Verfügungen Erwähnung geschieht, und deren Erfolg ich nun mit büßen soll, ist mir nichts bekannt. Ich werde zwar lieber zu Grunde gehen, als mich mit dem Fiscus in einen Prozeß einlassen; indessen ist und bleibt es hart und schreyend für einen alten übernommenen Staatsdiener, um seine nothdürftige Subsistenz bei dem überall so hochgepriesenen Preußischen Gouvernement betteln zu müssen, welches gegen seine eingeborene Diener so großmüthig handelt.
Meine Reclamation unterscheidet sich von den übrigen der etatsmäßig angestellten Regierungsbeamten wesentlich darinn, daß mir meine Dienste, die ich früherhin im Mainzischen und Hessischen geleistet habe, nicht angerechnet werden und daß ich in dem Reg(ierungs)collegio ohne Zurücksetzung diejenige Stellung erhalten möge, die ich schon in der vorigen Regierung besaß, wonach mir daher der mittlere etatsmäßige Gehalt von 1200 Reichstalern gebührt. Mit dieser Zusicherung hat mich der Herr Oberpraesident Frhr.v.Vincke schon bei der Landesbesitznahme getröstet, und dieselbe Hofnung hat er mir im Decembre 1819 (20 a) dahier erneuert.
Gegen den hessischen Gehalt habe ich immer protestiert, weil mit dem Uebergange in den preuß(ischen) Staatsdienst ganz andere Verhältnisse eingetreten sind. Ich habe daher im Falle der Enthörung meiner gerechten Reclamation die hessische Besoldung nur unter der Voraussetzung anzunehmen erklärt, wenn sie mir unter denselben Verhältnissen, wie ich sie vorhin bezogen hatte, gegeben würde. Jene Verhältnisse sind aber nun unwiderbringlich vorüber, der Dienst an sich ist verschieden, kostspieliger und umfassender; die Nahrungsverhältnisse sind außerordentlich gesteigert, die Hausmiethe übersteigt das alterum tantum, der Münzfuß ist zum Nachtheil der Besoldeten verändert, ich bin nicht mehr steuerfrei wie vorhin; Post-, Salz-, Stempelabgaben sind erhöht; meine Kinder sind militärdienstpflichtig etc.etc. Ich kann also mit der hessischen Besoldung überhaupt nicht bestehen und insbesondere die sogenannte Naturalbesoldung unter diesen veränderten Umständen durchaus nicht annehmen.
Ich darf jeden rechtlich unbefangenen Mann in Arnsberg, der meinen Hausstand kennt, auffordern, (mitzuteilen, Dq), ob ich einen unnöthigen Aufwand mache und ob ich meine nothwendigsten Lebensbedürfnisse mit 800 Reichstalern (mit welcher Summe ich beiläufig für das verflossene Jahr und wahrscheinlich mit noch weniger für das laufende Jahr abgefunden werden solle) bestreiten könne. Bei so lange andauernder Zurücksetzung und harter Behandlung, wo ich jeden Tag mit ängstlichen Nahrungssorgen kämpfen muß, ist es nicht möglich, die Schuldigkeit im Dienste zu erfüllen, und ich fühle es mit Entsetzen, daß auch mein Körper bald dem Kummer unterliegen, meine Kinder bald verwaiset und der Staat von der Last meiner Besoldung bald ganz entledigt seyn wird.
Meine Pflicht als Familienvater fordert mich auf, gegen das Verfahren des K.Hohen Ministeriums höheren Orts zu reclamieren, da ich aber mit den mir jetzt von der Kasse angebotenen 8o Reichstalern keinen Monat auskommen kann: so muß ich Ein Königliches Hochlöbliches Regierungs-Praesidium aufs inständigste und dringendste bitten, mir meinen vierteljährigen Gehalt mit 280 Reichstalern nach Maaßgabe des mir bewilligten Gehalts von 1000 Reichstalern in so lange, bis ich den höheren nach der mir gebührenden Stellung im Collegio erlangen werde, auszahlen zu lassen; indem ich die hessische Besoldung mit Naturalien, mit deren Verkauf ich mich nicht abgeben kann, weder unter den veränderten Umständen verlangt habe noch annehmen kann.
Arnsberg 2.July 1821
D'Alquen
Reg.Rath"

Nr.14 der Schücking-Liste erwähnt die undatierte Bittschrift der Josephina d'Alquen an den König von Preußen wegen dieser Gehaltsprobleme. Anscheinend wurden Nachzahlungen bewilligt.

Inzwischen hatte sich die familiäre Situation nochmals verschärft. Die Taufurkunde vom 21.XI.1819 nennt Caroline Franziska Helene das zehnte (und letzte) Kind. Carl Anton war laut Taufurkunde als achtes bezeichnet worden. Also muß es vielleicht 1817 als Totgeburt das neunte gegeben haben.

Am 24.V.1824 läßt sich Franz folgende Bescheinigung (siehe Abb.) ausstellen: "Dem Königlich Preußischen Regierungsrathe Herrn Dalquen dahier wird hierdurch auf sein besonderes Verlangen als wahr bescheinigt, daß derselbe dahier außer seiner Besoldung als Regierungsrath kein Vermögen besitzt und daß diese kaum ausreicht, seine sehr zahlreiche Familie hier im Orte standesmäßig zu unterhalten.
Arnsberg, den 24sten May 1824
Der Königl.Preuß.Landrath daselbst
gez. Thüsing
Siegel "



Diese Bestätigung diente zur Vorlage beim Seligenstädter Landrat, der den Seligenstädter Ratsschultheiß Hermann Joseph Dalquen anzuweisen hatte, die Zuwendungen aus dem Fleischbein-Stipendium zu zahlen. U.a. mußten die Stipendiaten ihre Bedürftigkeit nachweisen. Eine entsprechende Bescheinigung war bereits 1818 ausgestellt worden.

Mit Schreiben vom 28.IV.1967 an Rolf d'Alquen gibt das Staatsarchiv Münster folgende Aktenauskunft: "Nach einem Geschäftsverteilungsplan der Regierung von Arnsberg von 1825 (Oberpräsidium 1264) hatte d'Alquen die Externa der Kirchen- und Schulsachen für das Herzogtum Westfalen, Siegen und Wittgenstein zu bearbeiten. Von den entsprechenden Aufgaben für die Grafschaft Mark mit Soest, Dortmund und Lippstadt war er wieder entbunden worden, da 'dem Herrn Dalquen ... das (preußische) Allgemeine Landrecht ganz unbekannt, und daß er sich mit demselben noch vertraut machen werde, nicht zu erwarten ist.' Im Zusammenhang mit der Reorganisation der Regierung Arnsberg im Herbst 1825 wird d'Alquen mit mehreren anderen Mitgliedern der Regierung pensioniert.

Am 25.Oktober 1825 teilt Oberpräsident Frhr.v.Vincke dem Arnsberger Regierungspräsidenten mit, daß er in Erfüllung eines ministeriellen Erlasses vom 5.Oktober dem Regierungsrat d'Alquen seine in drei Monaten eintretende Pensionierung bekannt gemacht habe (Regierung Arnsberg I Pr.259). In der Begründung für die vorzeitige Pensionierung (mit 61 Jahren nach 39 Dienstjahren) heißt es: 'Zunehmende Abstumpfung und ungenügende Leistungen für seine Stellung, sonst ein gerader, ehrlicher Mann. Eine sehr zahlreiche Familie begründet die Bewilligung eines Gnadengehalts.' Als solches werden ihm mit 750 Reichstalern 5/8 des bisherigen Gehalts von 1200 Reichstalern bewilligt", d.s. 62,5%.

Aus der Durchsicht der wenigen uns zur Verfügung stehenden Akten ergibt sich, daß Franz Adam D'Alken nicht nur wegen seines vorgerückten Alters nur geringe Chancen hatte, als preußischer Beamter in eine leitende Stellung aufzurücken. Das war schon deshalb sehr erschwert, weil er nach zweimaligem Wechsel der Staatszugehörigkeit auch zweimal seine staatsrechtlichen Kenntnisse erheblich hätte erweitern müssen. Vergessen wir nicht, daß vor 1803 in jedem der deutschen Länder das Landesrecht Vorrang hatte. So mußte er sich bei Aufhebung des Kurfürstentums Mainz ins hessische und nach 1816 ins preußische Landesrecht einarbeiten, wobei im Falle des Herzogtums Westfalen noch das überkommene Recht des Kurfürstentums Köln zu berücksichtigen war. Daß bei der Einstellung und bei Laufbahnentscheidungen im preußischen Beamtenapparat die Landeskinder, also Alt-Preußen, die an einer preußischen Universität studiert hatten, bevorzugt wurden, ist verständlich. Daß andererseits die ehemaligen Nicht-Preußen dies als herabsetzend, ihre Fähigkeiten als minderqualifizierend und ihre Person als geringerwertig mit Erbitterung empfinden mußten, ist genauso verständlich. Einer Amtsfrustration war so von vorneherein die Tür geöffnet. Was Wunder, wenn sich der Regierungsrat 1.Klasse (d.i.Oberregierungsrat) wie ein Staatsdiener 2.Klasse vorge- kommen sein wird. Diese Entwicklung ist umso bedauerlicher, als sich sein oberster Vorgesetzter Oberpräsident Frhr.v.Vincke mehrmals gegenüber den Berliner Zentralbehörden im oben dargestellten Sinne massiv für seine ehemals hessischen Beamten einsetzte und namentlich ganz besonders für Franz D'Alquen.

Das Joch des Dienstes für den von ihm sicherlich ungeliebten preußischen Staat, die Demütigungen durch Unterbesoldung, die Nichtanerkennung seiner Leistungen als ehemaliger mainzischer und hessischer Beamter und Untertan, schließlich einige harte, wenn zutreffende dienstliche Beurteilungen, dies alles war nun von ihm genommen, wenn auch die Verbitterung und das Bewußtsein ungerechter Behandlung geblieben sein werden. Geblieben ist auch die Sorge um eine große Familie. Von seinen neun Kindern lebten zum Zeitpunkt seiner Pensionierung noch sieben. Der älteste Sohn, Jean (Joh. Peter Cornelius), geb.1800, hatte sich 1824 als Arzt in Mülheim niedergelassen. Als zweites Kind verließ 1827 Franz Adam Maria/Frank die Familie; er übersiedelte zunächst nach Brüssel. Das Ehepaar hatte also noch für fünf Kinder zu sorgen.

In den Steuerlisten des Jahres 1834 (21) erscheint der Regierungsrat D'Alquen in der 10.Klasse mit einem Einkommen von 500 Talern. 18 Klassen werden aufgeführt. Beamte, die mit ihm tätig waren, erscheinen an ansehlicherer Stelle, so z.B. der Geheime Regierungsrat Esser (3.Klasse, 1400 Taler), der Regierungsrat Arndts (4.Kl., 1200 Taler), der Regierungsrat Dr.Stoll (9.Kl., 6oo Taler). In seiner Klasse werden z.B. versteuert: Schuster, Metzger, Bäcker und Wirt, Oberbuchhalter, Seiler, Krämer, Schneider, Schreiner und Küster, Postverwalter, Buchhändler, Oberlandesgerichtsassesor, Steuerkontrolleur, ein Regierungsrat, ein Justizamtsassessor. Aus dieser Steuerliste ergibt sich, daß es damals noch keine festen Gehaltsstufen wie heute gibt, daß sich, je höher die Steuerklasse, umso mehr Beamte finden, daß jedoch auch die Kleinunternehmer (Wirt, Kaufmann, Mühlenbesitzer) bis in die hohen Klassen hineinreichen, daß umgekehrt Beamte im höheren Dienst wie Franz Adam D'Alquen sich in der Klasse der Handwerker und der Beamten des mittleren Dienstes angesiedelt sehen müssen.

Unsere englischen Verwandten besitzen originale Porträts, die nach sorgfältiger Prüfung und Diskussion zweifelsfrei als die von Franz Adam D'Alquen und seiner Ehefrau Helena bezeichnet werden können. Es handelt sich um Lithographien, Steindrucke also, die um 1830 entstanden sein dürften. Der Porträtist beider Bilder (Abb. 23 und 24) war G.Diedrich; sie wurden bei J.Wendland in Berlin gedruckt.

Franz Adam D'Alquen

Franz Adam erscheint hier als abgehärmter Mann von etwa 60 Jahren. Die Augen wirken müde; das Haupthaar ist voll und ergraut. Die untere Gesichtspatie ist stark eingefallen und verlängert, vielleicht wegen fehlender Zähne. Das linke Rockrevers des Fackanzuges ziert ein Orden: es handelt sich um den Preußischen Roten-Adler-Orden, vermutlich 4.Klasse, ein "achteckiges, breitendiges goldenes Kreuz, weiß emailliert, goldbordiert, Mittelschild der Vorderseite rund, weiß, mit rotem brandenburgischen Adler, das Hohenzollern-Wappenschild auf der Brust, mit einem grünen Lorbeerkranz in den Klauen" (22). Dieser Orden wurde für allgemeine Verdienste verliehen. Eine Abart davon ziert die Devise "Sincere et constanter" (aufrichtig und standhaft). Dieser Ordensspruch mag im Rückblick für Franz Adam und seine Lebens- und Dienstauffassung ganz zutreffend gewesen sein.

Helena Sybille D'Alquen

Das zweite Bild, ein Brustbild, zeigt Helena Sybille D'Alquen, geb. Ubaghs, eine Frau von etwa 55 Jahren, mit dunklen, ruhig blickenden Augen, gefurchter Stirn, energischer Kinnpartie und einer markanten, geraden, kräftigen Nase. Ihr in der Mitte gescheiteltes Haar ist seitlich über den Ohren in Querlocken frisiert. Sie trägt die typische leichte Biedermeierhaube mit einfacher Schleife unter dem Kinn, über dem dunklen, hochgeschlossenen Kleid einen einfachen, aufliegenden, breiten Kragen.

So mögen die beiden ausgesehen haben, als Franz zum Jahre 1826 pensioniert wurde. Das Ehepaar wirkt bedrückt, sorgenvoll, unfroh, als ob es großen Kummer gibt.

Trotz der finanziell unbefriedigenden Verhältnisse legt die Familie Wert auf eine anspruchsvolle Ausbildung ihrer Söhne: 1828 besteht Friedrich/Fritz D'Alquen die Abiturprüfung am Arnsberger Gymnasium; sein Bruder (Franz) Hermann Joseph schreibt sich an der Universität Würzburg für Jura und Kameralistik ein; er hatte anscheinend sein Studium gewechselt: 1826 war er bereits in Bonn als Medizinstudent eingeschrieben worden.

Im Juli 1830 bricht in Frankreich die sog. "Juli-Revolution" aus. König Karl X. wird abgesetzt. Der "Bürgerkönig" Louis Philip aus dem Hause Orléans wird konstitutioneller Monarch. Diese Revolution hat große Auswirkungen auf Europa. Zunächst einmal greift sie nach Brüssel über; hier wird das Königreich der Vereinigten Niederlande geteilt in die beiden neuen Staaten Belgien und Niederlande. Der ältere Sohn Franz Adam Maria verläßt das unruhige Brüssel. Im August 1830 gibt er ein Konzert in Arnsberg. Danach siedelt er nach London in England über. 1831 schreibt sich sein jüngerer Bruder Friedrich/Fritz als Student in Bonn ein. Im August 1833 ist Franz Adam Maria wieder in Arnsberg, um ein Konzert zu geben.

Es ist eine politisch sehr bewegte Zeit. Das Beispiel der Franzosen, die sich innerhalb nur einer Woche von einem verhaßten Regime befreit hatten, läßt viele junge Deutsche hoffen, daß auch hier die nun mindestens zehn Jahre dauernde Zeit der Restauration, der politischen Unterdrückung und Entmündigung zu Ende geht. Besonders die Studenten, auch etliche Professoren, pochen in ihren Versammlungen immer lauter auf die Gewährung von Verfassungen, die ihnen nach der Niederringung Napoleons, an der sie wesentlich beteiligt waren, versprochen worden waren. Sie begehren die Demokratisierung der politischen Zustände. Entsprechend verhärten sich die angegriffenen Souveräne besonders in Preußen und in Österreich gegen die in der sogenannten "Burschenschaft" organisierten Studenten. Verfolgung, Verhaftung, Veruteilung dieser "Demagogen" zu Kerkerstrafen sind die Folgen.

Franz Adam und seine Frau müssen miterleben, wie ihr Sohn Friedrich 1835 in die Mühle dieser Verfolgung gerät. Am 11.Mai wird er an seinem Dienstort Hovestadt verhaftet und nach Berlin gebracht. Inzwischen waren nach der Beendigung der Universaitätsstudien über vier Jahre vergangen. Verschiedene Gnadengesuche der Schwester Josephine, der Mutter, des Vaters an König Friedrich Wilhelm III. werden abgelehnt; es bleibt bei einer Haftstrafe von 15 Jahren. Krankheitshalber darf Friedrich die Haft in Magdeburg zur "vielleichtigen Wiederherstellung" seiner Haftfähigkeit unterbrechen und bei der Familie in Arnsberg wohnen.

Nach amtsärztlicher Feststellung seiner wahrscheinlich nie mehr herstellbaren Haftfähigkeit und der Weigerung des Gerichts und des Königs, die Reststrafe zu erlassen und ihn offiziell zu entlassen, entschließ er sich zur Auswanderung. Unter Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit darf er zu seinem älteren Bruder nach London emigrieren.

Wenn wir uns eine Vorstellung davon machen wollen, welche politischen Ansichten Franz Adam hatte, müssen wir auf folgende indirekte und direkte Quellen zurückgreifen. Zunächst einmal war er ein loyaler Staatsbeamter unter drei Herren: dem Kurfürsten von Mainz, dem Landgrafen, späteren Großherzog von Hessen und schließlich dem König von Preußen. Keiner von ihnen hatte Zeifel an seiner dienstlichen Treue geäußert.

Trotzdem gibt es Hinweise, die Rückschlüsse erlauben. Im ano- nymen Nachruf wird seine "Liberalität" hervorgehoben, ein verdächtiges Wort zu jener Zeit. In einer seiner Aufhebungsakte setzt er sich für die Schaffung von Bauernstellen anstatt der Beibehaltung bzw. Vergrößerung der adligen Gutswirtschaft ein. Alle seine Kinder sind "demokratisch" eingestellt, damals ein Schimpfwort, zu schweigen von dem noch schlimmeren und gefährlichen "republikanisch", wozu sich die Tochter Josephina bekannte. Wegen staatsumstürzlerischer Umtriebe wurde ihr Bruder Fritz verurteilt. Da keines der Kinder des Franz Adam das Elternhaus verließ außer wegen der Gründung eines eigenen Hausstandes, muß davon ausgegangen werden, daß ihre politische Einstellung von den Eltern toleriert wurde, wenn sie nicht gar aus des Vaters Vorbild entsprang.

Letzteres hat die größere Wahrscheinlichkeit für sich. Bedenken wir, daß Franz Adam in einem Staat aufwuchs, der nicht mit einem über Jahrhunderte gewachsenen Fürstenhaus identisch war: Kurfürst von Mainz und Reichserzkanzler war immer ein gewählter Erzbischof. Es gab hier nicht eine Kontinuität wie die der Häuser Hessen und Hohenzollern.

Mainz, die Schul- und Studienstadt Franz Adams, hatte liberalen Geistern schon früher Raum gegeben. Die "aufgeklärten" Mainzer Grafen Stadion, einer von ihnen 1805 österreichischer Außenminister, waren erbitterte Gegner Napoleons und vor allem Staatsreformer. Sie holten Johann Heinrich Dalcken, den Sohn Johann Leonhards, als Amtmann auf ihre reichsunmittelbaren Herrschaften nach Böhmen. Heinrichs Söhne, Lothar, der resignierte Kanoniker, und Bernhard, der Stiftsdekan, beide in Aschaffenburg, hatten sicher Einfluß auf die Söhne des Löwenwirts.

1793 wurde die "Mainzer Republik" ausgerufen, ein einmaliger Vorgang im damaligen Deutschland. Der Vizepräsident ihres Konvents war der 1.Bibliothekar der Mainzer Universität, Georg Forster, der nach Paris geschickt wurde, den Anschluß dieser Republik an Frankreich voranzutreiben. Ihn und einige der revolutionären Professoren dürfte Franz Adam noch aus seiner Studentenzeit gekannt haben.

Schließlich ist auch an Franz Adams obersten Dienstvorgesetzten zu denken, den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen, Freiherrn Ludwig von Vincke, wohl königstreu, aber ein glühender Verehrer der englischen politischen Einrichtungen, enger Vertrauter und Freund des preußischen Reformers und Napoleongegners Freiherrn vom Stein, Befürworter der Gewährung einer Verfassung für Preußen und damit einer grundlegenden politischen Reform des preußischen Staats, auch er ein Förderer des Kleinbauernstandes gegen das adlige Großgrundbesitzertum.

Über die Kontakte mit fortschrittlich Denkenden in Arnsberg geben vielleicht noch Josephinas Briefe Auskunft. Jedenfalls wird aus dem Angedeuteten klar, daß es aus Franz Adams Umkreis genügend Anregungen für politische Auseinandersetzungen, ja sogar Zielsetzungen gab. Vergessen wir nicht, daß auch seine Frau Helena, die aus Maastricht stammte, das zu den freiheitsdurstigen Niederlanden gehörte, den ein oder anderen liberalen Akzent gesetzt haben könnte.

Am 12.IV.1838, so meldet die Sterbeurkunde aus Arnsberg, ist Franz Adam D'Alquen an den Folgen eines Schlaganfalls gestorben. Das "Arnsberger Wochenblatt" vom Donnerstag, dem 19.IV.1838, druckte die Todesanzeige sowie den Nachruf eines anonymen Arnsberger Bürgers ab: "Wer das Entstehen des hiesigen, schon seit länger als 25 Jahren wirksamen Musikvereins genauer kennt, der weiß es, wie sehr der nun verewigte Herr Regierungsrat d'Alquen sich um denselben verdient gemacht hat. Er nahm nicht nur, so lange sein Gesundheitszustand es gestattete, an der Instrumental- und Vokalmusik den tätigsten Anteil, sondern er beförderte zugleich auch auf die liberalste Weise die Gründung und Ausbreitung des genannten, jetzt in so erfreulicher Blüte stehenden Kunstvereins und verdient als dessen Stifter genannt zu werden. So oft daher die (...) Mitglieder desselben (...) den allgemeinen Dank sich erwerben, wird auch zugleich das Andenken an den Herrn Regierungsrat d'Alquen erneuert werden. Schöner als Worte es vermögen, werden diese Gefühle an seinem Grabe, worin die irdische Hülle am Vorabend des Auferstehungsfestes gelegt wurde, in den Trauerliedern ausgesprochen, womit der Musikverein von einer zahlreichen zu ernster Wehmut, aber auch zu froher Zuversicht auf eine fortdauernde geistige Verbindung hingerissenen Versammlung sein Hinscheiden ehrte."

Zu seinem Ableben hat sich außerdem ein gedruckter Nachruf erhalten, der in den "Neuen Nekrolog der Deutschen" (23) übernommen wurde. Wir glauben, an Stilmerkmalen die Hand seiner Tochter Josephina zu erkennen: "Geboren zu Seligenstadt, wurde er, nachdem er seine juristischen und kameralistischen Studien in Mainz absolviert, am Oberamte Steinheim 1786 als Rechtspraktikant, 1790 nach abgelegtem Staatsexamen als Akzessist 1.Klasse angestellt. In dieser Stellung wurde er bei Auflösung des Mainzer Kurfürstenthums im Jahre 1802 von Hessen-Darmstadt übernommen und als Kommissar beauftragt, die Stifter und Köster im Herzogthum Westphalen aufzuheben und zu domänialisieren (1805). Als Domänenrentmeister zu Werl mit dem Ratstitel angestellt, 1808 als Regierungsrath nach Arnsberg berufen; 1816 von der preußischen Regierung übernommen, wirkte er bis 1826, wo seine Pensionierung erfolgte. Der Hingeschiedene, ausgezeichnet als Mensch, erwarb sich auch als Staatsdiener frühzeitig durch rastlose Thätigkeit, unbestechliche Rechtlichkeit, Biederkeit und Gradheit das Zutrauen seiner Vorgesetzeten und die Achtung und Liebe seiner Mitmenschen. Als Kenner und Beförderer alles Schönen rief er jenen heiteren Kunstverein ins Leben, der nun schon so viele Jahre in Arnsberg fortblüht. So wie er seinen Mitmenschen der treueste Freund und Rathgeber, so war er seiner Familie der zärtlichste Gatte und Vater, dessen Herz nur im häuslichen Kreise das Glück suchte und fand."

Seine Frau Helena wurde mit einer Witwenpension von 175 Reichstalern jährlich abgespeist, wovon noch fünf unversorgte Kinder mitzuernähren waren. Dies entsprach etwa 15 1/2 Silbergroschen täglich. Ein Taglöhner verdiente 1834 täglich etwa 10 Silbergroschen. Zu dieser Zeit kostete ein sechspfündiges Schwarzbrot 4 Silbergroschen, ein Pfund Rind- oder Schweinefleisch 2 Silbergroschen. 1848 war für ein Zentner Kartoffeln 3 Taler zu zahlen. Vergeblich versuchte sie in einem Bittgesuch an den König vom 28.IV.1838 unter Darstellung der drückenden Not der Familie die Entlassung ihres Sohnes Friedrich aus der Festungshaft zu erreichen, damit er in die Lage gesetzt werde, für sich selbst sorgen zu können. So mußte sie ihn denn unter harten Auflagen nach endlich erreichter Auswanderungsgenehmigung am 24.VII.1839 ziehen lassen. Sie überlebte ihren Mann um 14 Jahre und starb am Abend des 18.I.1852 wie ihr Mann an den Folgen eines Schlaganfalls. Ihr Leben spielte sich ausschließlich im häuslichen Kreise ab, wie man es damals von einer Bürgersfrau erwartete. Entsprechend dürftig sind die Spuren, die sie hinterlassen hat: ein fröhliches, hübsches Mädchen aus Maastricht, durch die Umstände in die nächste Nähe vermögenden Adels gerückt, vielleicht für eine ähnlich glänzende Heirat wie die ihrer Schwester ausersehen, an einen Beamten verheiratet, führt ihrem Gatten ein gästeoffenes Haus, schenkt ihm zehn oder elf Kinder und wirtschaftet in diesem Kreise mit knappen Mitteln. Ihre Söhne unterstützen sie im Alter gelegentlich finanziell. Sie wird betreut und gepflegt von zwei Töchtern, die beide auf unterschiedliche Art sehr schwierig waren. Tränen bleiben ihr im hohen Alter deswegen nicht erspart. Und so geht dieses in der Jugend sehr bewegte, später stille, aufopfernde und äußerst sorgenvolle Leben zu Ende. Ihr hier abgebildeter Nachruf  beschließt das Lebensbild des Franz Adam D'Alquen.



Anmerkungen:

(1) Neubauer, S.35
(2) Steiner, Seligenstadt, S.259
(2a) Zuflucht, S.150
(2b) Zuflucht, S.68 f
(2c) Zuflucht, S.192 und dort Anm.21
(2d) Bundschuh/Karenberg, S.47
(2e) Karenberg, S.48
(3) Westfälische Landeszeitung, Ausg. "Rote Erde" v.20.XI.1938; als Verfasser zeichnet "Dr.A.S." (= Prof.Dr.Adolf Sellmann, Hagen i.Westf.)
(4) Klueting, S.110
(5) Klueting, S.102
(6) wie Anm.5
(7) Klueting, S.121
(8) Zählung ohne den vorehelich geborenen, früh verstorbenen Franz
(9) Brief Sellmann v. 20.III.1939 an Rolf d'Alquen
(10) Hier könnten Josephina und ihre jüngste Schwester Carolina gemeint sein
(11) Erst Josephinas Briefwechsel bringt einiges Licht in diesen Zusammenhang
(12) Brief Dr.L.Schücking vom 22.II.1940 an Rolf d'Alquen
(13) Féaux de Lacroix, S.505 ff
(14/15) Féaux de Lacroix, wie Anm.13
(16) Brief Staatsarchiv Münster v. 28.IV.67 an Rolf d'Alquen, Tgb.- Nr.1510/67- 21.2.1.-Dr.R
(17) Deutsches Zentralarchiv, Regierung Arnsberg I Pr 29
(18) Deutsches Zentralarchiv, Ministerium d.Innern, Regierung von Marck und Westfalen, Vol.2, Conf.Vol.3, Rep.72, tit.561, Blatt 53r u. 146
(19) Deutsches Zentralarchiv, Reg.v.Arnsberg,I Pr 29
(20) Deutsches Zentralarchiv, Reg.v.Arnsberg, Acta der gehei men Registratur des Staatskanzlers, betreff die Gehalts- und Entschädigungsansprüche der Ansbergischen Regie rungsräte Arndts, Esser, Stoll und d'Alquen, Vol.1819/20 bis Juli 1822, Nr.45 R.74 J.3.III
(20 a) Zum 19.V.1818 vermerkt Freiherr von Vincke in seinem Tagebuch, daß er u.a. mit d'Alquen einen Spaziergang im Arnsberger Eichenwäldchen gemacht, und zum 2o.V., daß er d'Alquen gesprochen habe (Westphalen, S.423).
(21) Menne, S.48-53
(22) Trost, Tafel XIX/4
(23) wie Anm.1, 1.Teil

Anhang:
1.) In der Schücking-Liste taucht unter Nr.10 der "Stammbaum der Familien d'Alquen - du Chasteler" auf. Hans Dalquen hat ihn kopiert. Die Kopie ist in meinem Besitz. Daraus geht hervor:
1.1) Josephina hat diesen "Stammbaum" angefertigt. Es handelt sich lediglich um eine Tafel der Nachfahren des Ehepaares Joh.Ubaghs und seiner Ehefrau Ida.
1.2) Josephina erwähnt als erstes Kind ihrer Eltern Franz, geb.1800, gestorben 1802. Dieser Franz wird auch erwähnt in Rolf d'Alquens Unterlagen, übernommen von Heinrich d'Alquen, hier allerdings: Franz geb.17.III.1799 (ohne Angabe des Geburts- und Sterbeorts), gestorben 10.VI.1799. Wir müssen davon ausgehen, daß es diesen Franz wirklich gegeben hat. Hätte er von 1800 bis 1802 gelebt, müßte er sich, da ehelich geboren, im Tauf- und Sterberegister von Seligenstadt oder Alzenau nachweisen lassen. Dies ist nicht der Fall. Somit hat die Geburt im Jahre 1799 mehr für sich, zumal sie mit Daten genau belegt ist. Möglicherweise ist diese Geburt unter dem Namen der Mutter (Ubaghs) registriert worden, was m.E. bis jetzt noch nicht nachgeprüft wurde und z.Z. wegen Umorganisationsmaßnahmen im Bischöflichen Archiv in Würzburg, wo die Alzenauer Pfarrarchivalien aufbewahrt werden, auch nicht möglich ist. Möglich auch, daß das Kind weder in Seligenstadt noch in Wasserlos oder Alzenau zur Welt kam. Diese Angelegenheit deutet darauf hin, daß enge Beziehungen zu den Schwestern Ubaghs bereits 1798 bestanden haben müssen.
1.3.) Josephina schreibt eine interessante Randbemerkung zum Sohn Carl ihres Bruders Jean (Joh.Pet.Corn.d'Alquen) auf diesen Stammbaum: "Sohn Carl unser Bevollmächtigter für Mastricht, der Urenkel" (des Joh.Pet.Corn.Ubaghs), woraus zu schließen ist, daß die Familie zum Zeitpunkt der Abfasssung dieser Nachfahrentafel, vermutlich nach Franz Adams Tod 1838, Erbschaftsangelegenheiten in Maastricht zu erledigen hatte. Dieser Erbfall trat 1858 ein. Vielleicht ist die Nachfahrentafel zur Vorlage bei einer Maastrichter Behörde angefertigt worden. Rätselhaft, warum der erste, damals ledige Sohn des Franz Adam, nicht aber die anderen verstorbenen Kinder aufgeführt sind. Dieses Kind vorausgesetzt, hätten Franz Adam und seine Frau Helene elf Kinder gehabt. Einfachheitshalber lassen wir es jedoch bei der bisher gehandhabten Zählung, die mit Jean/Johann Peter Cornelius als erstem Kind beginnt.

Die Kinder von:
Franz Adam D'Alquen u. Helena Sybille Ubaghs
* Seligenstadt 1763              * Maastricht 1774
† Arnsberg 1838                  † Arnsberg 1852

x) (außer der Zählung)
Franz, Geburts- und Sterbeort unbekannt, vermutlich Wasserlos, *17.III.1799, † 10.VI.1799
1) Johann Peter Cornelius/Jean, *Wasserlos 17.IX.1800, † Mülheim/Rhein 27.XI.1863
2) Maria Josephina Ida Elisabeth/Phina, *Seligenstadt 28.IV.1802, † Arnsberg 30.XII.1869
3) Franz Adam Maria, *Seligenstadt 27.IV.1804, † London  28.VIII.1877
4) Ida Maria Josepha/Jutta, *Werl 19.III.1806, † Arnsberg 31.III.1832
5) Franz Hermann Joseph, *Werl 16.III.1808, † (Berlin? nach 1878)
6) Arnold Friedrich Engelbert/Fritz, *Arnsberg 31.X.1809, † London 18.VI.1887
7) Carl Franz, *Arnsberg 28.XI.1811, † Arnsberg 31.I.1814
8) Carl Anton, *Arnsberg 4.III.1815, † Hoinkhausen 1886
9) anonym, */† Arnsberg (1817?)
10) Caroline Franziska Helene, *Arnsberg 24.XI.1819, † Arnsberg 27.VI.1888
Nachkommen haben hinterlassen: 1, 3, 6 und 8 (5 ungewiß).

Literatur- und Quellenverzeichnis
(soweit nicht bereits im Text erwähnt)

Ackermann, Friedhelm, Arnsberg. Bilder einer alten StAdt. Arnsberg 1992
Bundschuh nach Karenberg, Dagobert, Die Entwicklung der Verwaltung in Hessen- Darmstadt unter Ludewig I. 1790 - 1830 (Hess.Histor.Kommission Darmstadt, Quellen und Forschungen zur hess. Geschichte, Bd.20), Darmstadt 1964
Coomans de Brachène, Oscar u.a., État présent de la Noblesse du Royaume de Belgique, Bd.XIX, Brüssel 1969 (S.220 über Visart de Bocarmé, Schwiegersohn des du Chasteler)
Ersch, J.S. und J.G.Gruber, Allgemeine Encyclopaedie der Wissenschaften und Künste, Bd.16, Leipzig, 1827 (über J.G.du Chasteler) u.Bd.5, Leipzig 1820 (über Arnsberg)
Féaux de Lacroix, Karl, Geschichte Arnsbergs, Werl 1971
Fischer, Ferdy, Klassizismus in Arnsberg, Münster 1987
Görtz, Joh.E.v. (= Johann Eustach Graf v.Schlitz gen.
v.Görtz), Historische und politische Denkwürdigkeiten des preußischen Staatsministers (...), 2 Teile, Stuttgart 1827
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Franz Adam D’Alquen (1763 - 1838) und seine Frau - Nachträge zum XVI. Bericht

Die Durchsicht der von Rolf d’Alquen übernommenen und von der Familie Schücking überlassenen Papiere der Tochter Josephine des Genannten ist abgeschlossen. Hierauf möchte ich an anderer Stelle eingehen.

Wie erwartet haben diese Papiere zwar nicht sehr üppig, aber immerhin erhellende Details zum Leben der Eltern und der Geschwister, am meisten zu Josephines eigenem Leben hergegeben.

Zum Leben des Vaters ist daraus folgendes nachzutragen: In einem Bund gesammelter Notizen, im Juni 1849 beginnend (8. Ordner, 28. Stück = 8.28, S.9), erwähnt Josephine ihre Lektüre des Literaturhistorikers Gervinus, den sie sehr schätzte. Gervinus schrieb u.a. über ein Erinnerungsbuch des Zeitgenossen Bronner. Sie zitiert: „Bronner, sagt Gervinus, hat sein Leben 1795 (in einem fesselnden Buche) beschrieben. Er machte die Schule der Jesuiten, das Kloster der Benediktiner, die feinen Chicanen der Pfaffen, die Thorheiten der Illuminaten und Rosenkreuzer durch“. Und Josephine fährt fort: „Alles Themata der angeregten Erzählungen meines Vaters aus der Welt seiner Jugend.“ Im selben Bund, 8.28, S. 43, zum Februar 1850, erwähnt sie, daß eine befreundete Dame ihr Bücher aus dem Arnsberger Lesezirkel mitbrachte, so H. König, Die Clubisten von Mainz. Sie schreibt: „Diese geschickten Details waren das Thema der aufregensten Erzählungen meines guten Vaters - als Kind schon horchte ich ihnen mit hochrothen Wangen und leidenschaftlicher Spannung. Bei der Studenten- und Handwerker-Schlägerey, womit König seinen Roman einleitet, war mein Vater noch betheiligt. - Alle darin vorkommenden geschichtlichen Personen und Anekdoten waren mir durch ihn bekannt und ich hätte König noch einige dazu liefern können. (...) selbst die Mutter hatte viele der genannten Personen öfter gesehen“. - „In dieser Eingenommenheit - wie hätte ich ein Urtheil über das Buch? dessen Schwächen noch dazu von der Gestalt des edlen Georg Forster’s  überglänzt wurden!“.

In 1.19.1 aus den Jahren 1846/47 unter der Überschrift „Rührendes und Komisches“ schreibt sie auf dem vorletzten Blatt im Jahre 1847: „Der Forster gefällt mir ganz ungemein! Einige Stellen aus den Briefen 19. Feb. 1787 und 5. April 1787 las ich der Mutter vor. ‘Mir ist, als hörte ich den Vater!’ bemerkte sie, und das wollte ich auch bloß hören, denn an den guten, unbeugsamen u. ehrlichen Vater hat er mich oft erinnert; sowie an Fritz und mich selbst! Mein Vater war ganz aus derselben Schule. Nur jünger (1763 geboren) konnte er in Bezug auf Maurer, Illuminaten, Rosenkreuzer - (von denen er viel zu sagen wußte, da manche Enthusmiasmierte und manche Enttäuschte wie Forster zu seiner Bekanntschaft gehörten) die Erfahrungen der anderen benutzen und sie aus ihren Händen lassen. Gewiß dachten damals alle Gebildeten so wie Forster sich Seite 254 äußert. Wenigstens wir älteren Kinder sind factisch in diesen Grundsätzen erwachsen; und haben nie eine Lüge von unserem Vater gehört. Gewöhnlich schwieg er über diese Gegenstände, aber in einer Weise, die die Wahrheit sagte“. Die von Josephine erwähnte Seitenangabe bezieht sich auf die von S.T. von Sömmering herausgegebenen Schriften und Briefe von Georg Forster, dessen Universitätskollege der Herausgeber in Mainz gewesen war.

Einleitend berichtet Josephine, daß sie Forsters Briefe „aus alter Freundschaft zu Gervinus herausgelesen“ habe: „Jugenderinnerungen meines Vaters, der mit Adam Lux in Mainz studierte“.

Ende September 1847 liest sie in den „Hamburger Blättern“ einen „lang sich hinziehenden Artikel“ über „Charlotte Corday“, die Frau, die Marat im Bad ermordet hatte. „Gott, wie michs choqirte, die Ideale meiner frühesten Jugend, die in einfacher antiker [diese und die folgenden Unterstreichungen von Josephine] Größe in mir lebten [...] in die Gegenwart auftauchen zu sehen. Wie oft hat Vater Schicksal und Tod seines Universitätsgenossen Adam Lux unserer Exaltation als warnendes Beispiel vorgehalten! Ha! solcher Tod ein Schreckbild? für junge Spartaner?“

Charlotte Corday hatte den französischen Revolutionär Marat aus persönlicher Rache in seiner Badewanne erstochen. Der Mainzer Adam Lux war so unbesonnen, offen in Paris für diese Frau einzutreten. Er bezahlte seinen Mut mit dem Gang zur Guillotine. Forster, den Lux nach Paris begleitet hatte, starb dort im Jahre darauf, ohne seinen Auftrag erfüllt zu haben, die Republik Mainz an die französische Republik anzuschließen.

Mit „Spartaner“ meint Josephine „Anhänger des Spartakus“, der im 3. römischen Sklavenkrieg 71. v.Chr. fiel. Kenntnisse hierüber hatten die Brüder Jean, Franz, Hermann und Fritz aus dem Lateinunterricht mitgebracht. Zu Hause begeisterten sich die fünf Geschwister an den Kämpfen des freiheitsdurstigen Spartakus und seiner entlaufenen Sklaven gegen die römischen Tyrannen, hielten feurige Reden und führten imaginäre Gefechte aus. Die überspannte revolutionäre Begeisterung der d’Alquen-Kinder war demnach so groß, daß ihnen das Opfer ihres Lebens im Sinne des väterlichen Kommilitonen Adam Lux als ein Nichts erschien.

Immerhin hatte es für zwei Jahre (1793-95) die „Mainzer Republik“ gegeben, die erste auf deutschem Boden (s. XVI. Bericht, S. 667). Franz Adam erlebte diese politischen und kriegerischen Entwicklungen seit 1790 aus der Nähe des rechtsrheinischen Steinheim als Verwaltungsbeamter des Kurfürsten, der seine Residenz nach Aschaffenburg hatte verlegen müssen. Aber es ist nicht vorstellbar, daß deswegen die Bindungen an die Freunde und Professoren der Universität aufgegeben worden wären.

Noch nach zehn und zwanzig Jahren, wie wir den Darstellungen der Josephine entnehmen, sprühte er vor Begeisterung für die Mitglieder des Mainzer Jakobinerclubs, die zitierten Clubisten. Was er seinen fünf älteren Kindern vermittelte, lebte in ihnen als ein Stück vom Leben des Vaters weiter, bei keinem allerdings so stark und überzeugt wie bei Josephine, am wenigsten bei Franz Maria und Hermann.

Die Jakobiner standen politisch links und waren antifeudalistisch und republikanisch orientiert. In Mainz hatte Georg Forster die Leitung des Clubs inne, dessen Mitglieder sich  besonders aus Universitätsleuten, Kaufleuten und Beamten rekrutierten. Die Maurer bzw. Freimaurer mit den Rosenkreuzern waren gemäßigter gestimmt und verfolgten humanitäre Ziele, deren Aufklärungstendenzen nicht mit den Vorstellungen jedes absulut regierenden Herrschers der damaligen Zeit übereinstimmten. Die Illuminaten vertraten eine weltbürgerliche Gesinnung und bekämpften das monarchistische Prinzip. Sie vertraten sozialutopische, reformistische und antijesuitische Ideen. Sie wurden bereits seit 1785 verfolgt, schließlich ihre Vereinigung aufgelöst. Ihr Begründer, der Ingolstädter Weishaupt, fand interessanterweise Aufnahme am Hof von Sachsen-Coburg.

Manches davon wird den gemäßigter gestimmten Jugendlichen im Umkreis Franz Adams, und als solchen dürfen wir ihn uns vorstellen, abstrus und wirklichkeitsfremd vorgekommen sein. Aber verständlich ist, daß auch diese Jugend nach Neuem suchte, Ideen kennenlernen wollte und Idealen folgte. Franz Adam ist kein Ausbruch aus seiner Bürgerlichkeit nachzuweisen. Soweit wir sein Schicksal, seine Laufbahn kennen, hat er die Ideale seiner Jugend stets im Herzen getragen, aber klugerweise die Bahnen der Konvention nicht verlassen.

Zumindest verstehen wir, aus welchen Quellen die politische Einstellung der Familie gespeist wurde und mit welcher Verbitterung sie den Wandel der Zeit zurück zu den Verhältnissen vor den Revolutionen und Freiheitskriegen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlebt haben muß. Bei keinem der Kinder waren die Hoffnungen auf radikalen politischen Wandel besonders im Zusammenhang mit der Revolution von 1848 größer und der Absturz in die Enttäuschung tiefer als bei Josephine.

Etwas bleibt noch nachzutragen zu Franz Adams Entlassung im Jahre 1825 (s.S. 672). Am 20. August 1844 schreibt Josephine an ihren Freund Pfeil (5.36): „Im Jahre 1825, wo Preußen den klugen Coup de main mit seinen Pensionierungen en masse machte, saß meine trauervolle Familie um den gekränkten Vater! Jeder wußte, warum und woher ihm dieser Schlag kam! Die Mutter wagte ihre Andeutungen: ‘Man hätte nachgiebiger sein können, man mache mit aller Ehrlichkeit die Welt nicht besser’ usw. usw. Der Vater schüttelte traurig den Kopf und meinte: ‘Er würde selbst in dieser Stunde nie anders als gerade und ehrlich reden und handeln können’, aber die Tochter fuhr zornig auf: Sie wolle lieber betteln als ihren Vater ein Haarbreit anders. Da ward ein Brief gebracht! Während dem Lesen sank er dem Vater aus der Hand: ‘Dem gekränkten, ehrlichen, braven Mann als einen Beweis meiner besonderen Hochachtung!’ waren 200 Taler eingeschlossen, von einem Unbekannten. Im Jahre 1825 erwarteten noch fünf Söhne, von welchen der älteste Medizin studierte und der jüngste 9 bis 10 Jahre alt war, ihre Erziehung, als die Pensionierung das Einkommen von 1200 auf 400 Taler feststellte. Die Sache erregte überall Entrüstung. Nach den Bedingungen, womit die Preußen die hessischen Beamten 1816 übernommen, mußte mein Vater hessischen Gehalt 1000 Taler behalten, aber man wußte damals noch nicht, ob das Recht oder die Willkür siegen würden. Meine Papiere über die Wirksamkeit meines Vaters geben Aufschluß“.

Leider führt Josephine nicht aus, ob die Massenpensionierungen von 1825 nur die ehemaligen nicht-preußischen Beamten betrafen oder nur unliebsame Beamte wie den politisch verdächtigen Franz Adam. Wie wir aus anderen Quellen wissen (S. 673), trifft die Angabe der Höhe der Pension in etwa zu.

Für Josephines Mutter sollte es noch schlimmer kommen. Unter dem 3. Februar 1850 teilt Josephine ihrem Freund Pfeil mit (9.37), daß die Pension ihrer Mutter (s.S. 679) gestrichen wurde. „Die gute, alte, in Politik gewiß harmlose Frau hat kürzlich eine große Kränkung erleben müßen. Man hat ihr ihren 9jährigen Gnadengehalt genommen, und zwar in einem so grob wie möglich stylisierten Regierungserlaß, der wörtliche Abklatsch eine hiesigen Theeklatsches, der uns vor einem halben Jahr schon zu Ohren kam. Kurz, die gute Frau sollte gestraft werden für die seit Jahrzehnten renommierten republikanischen Gesinnungen einiger  ihrer Kinder! (Die Wahrheit zu sagen, auch dies war nur ein Vorwand und denen willkommen, die heute a touts prix in Schwarzweiß spekulieren. Die Hauptsache ist eine Entladung weiblichen Hasses gegen meine Schw[ester Karoline], die noch immer (ganz unabhängig von uns beiden Häuslerinnen) es durchsetzt (und durchaus nicht abbeißen läßt) ‘als Muster der Elegance und des feinen Geschmacks’ in der Arnsberger Gesellschaft zu glänzen)“.

Josephine führt diese Maßnahme auf die Intrigen der „jesuitisch geschulten Frau“ [den Namen hat sie unlesbar gestrichen] zurück, die ihren zwölfjährigen Sohn dazu abgerichtet habe, an Josephines Wohnungstür zu lauschen. Es blieb nicht bei dieser Pensionsstreichung. Auf Josephines Antrag wurde sie nach einigen Monaten zurückgenommen. Aber wieviel Zeit sollte eigentlich noch vergehen, bis der von Josephine so gehaßte preußische Staat und sein politisches System die Familie endlich in Ruhe ließ?

In einem selbst gebundenen Erinnerungsheft, überschrieben „1846 - 47. Zeitungsnotizen und ergötzliche Einlagen“ schreibt sie am 24. Oktober 1846 über ihren Vater (0.85, S. 17 ff): „So ein Mann war er, besonders vom Bauer verehrt als rechtlicher Mann und uneigennütziger Berather; - voll Hingabe an Beruf und Pflicht! bis das preußische Wesen mit seiner Absichtiglichkeit und Tünche seinem falschen Maulpatriotismus, der den König kriechend im Munde führte und das Staatsgut bestiehlt und ausblutet, mit seinen Intrigen und Windfahnengeschmeidigkeit den guten, graden Mann erdrückte! - Für den Wind konnte er keine Feder ansetzen und keine Zunge rühren, aber noch manchmal für einen Unterdrückten, um eine Ungerechtigkeit zu bekämpfen! Da fanden die Herren (Knudler, wie er sie nannte) Perbeck [?] und Konsorten denn bald, daß er ein sehr unbequemer Mann nicht mit dem ‘intimen’ Vertrauen zu nehmen sey! - Mein armer Vater seinerseits wurde geistes- und gemüthskrank von dem erdrückenden Gefühl, in solchem moralischem Schmutz zu stecken, wo ein gerader, braver Charakter sich nicht mehr frey zu eigenem Stolz entfalten durfte.

Wie manchmal bin ich stolz auf seine männliche Unabhängigkeit gewesen. Einmal kam er entrüstet aus der Sitzung nach Hause; er hatte für irgendeine gerechte Sache unerschrocken Opposition gemacht, keiner seiner Collegen hatte den Mut, ihn zu unterstützen; doch das war’s nicht, was ihn entrüstete - aber auf der Straße, fern von aller Gehörweite, kömmt College Stoll zu ihm, drückt ihm die Hand: ‘Herr! Sie sind ein Ehrenmann, ich habe die größte Achtung vor ihnen!’ - ‘Herr, wenn Sie so denken, warum haben Sie denn da oben nicht gesprochen?’ fuhr ihn der Vater an, und kam ganz aufgeregt über solche ‘furchtsame Lumpenseele’ nach Hause.

Ein andermal wurde er mit mehreren Landräthen zu einer Berathung unter Vorsitz des Oberpräsidenten nach Lippstadt gezogen. Während dieser Zeit stand die ganze Commission um 4 bis 5 Uhr aus den Betten auf, weils der Oberpräsident that, nur mein Vater blieb bei seiner gewohnten 7ten Stunde; einer der Landräthe machte ihn freundlich darauf aufmerksam. Seine Antwort war: ‘Will der Oberpräs. um 5 Uhr Sitzung halten, so bin ich auch dabei! aber bloß aufstehen, um mir bei ihm den Schein der Geschäftigkeit zu geben, die ich nicht immer habe, das kann ich nicht’. - Es galt dort auch ein Gesetz wegen des Bettelns und der Armenpflege zu berathen. Der Oberpräsident wollte eine Strafe auf das Almosenreichen gesetzt haben - Mein Vater opponierte. Er war für allgemeine Armenpflege und für eine Armensteuer usw. usw. aber einen Menschen strafen, der seinem Gefühl folgte und einem Hungrigen ein Stück Brod oder Geld - dem Nackenden ein Kleidungsstück reichte, das hielt er für eine tyrannische Verletzung des menschlichen Gefühls usw. usw.

Wieder äußerte ihm hinter den Coulissen einer der Landräthe seine Verwunderung, daß er anderer Meinung sey als der Oberpräsident! Da dieser Herr wahrscheinlich gar nicht begriff, wie einem Beamten überhaupt eine Meinung am Herzen liegen könne, so forschte er unter der Hand beim Vater: Warum er opponiere? Welcher Zweck dahinter stecke? usw. usw. Dieser war wohl erstaunt: ‘Ich denke, ich bin zu einer Berathung berufen und schuldig, nach Einsicht und Gewissen vorzubringen, was ich für’s Beste der zu berathenden Sache halte! Gilt’s nur, dem Herrn Präßidenten seine Meinung auszuführen, so hätte er uns ja zu Hause lassen können.’ Der Oberpräß. hielt ihn für einen rechtschaffenen Mann, - und bewies ihm bis zu seinem Tode als Privatmann viele Theilnahme; aber nebenbey auch für einen Mann von beschränkten, veralteten Ansichten, weil er überall gegen das angenommene System (des ‘construirten Staats’ möchte ich sagen) kämpfte, welches darin besteht, dem Individuum den Kopf ein[zu]drücken, um eine hübsche Maschine herzustellen!“ 

Karl d’Alquen in Geseke-Eringersfeld ist ein Archivfund zu verdanken (Stadtarchiv Geseke, Prae 13/6 23, No. 354), der die Tätigkeit Franz Adams am Ende seiner Dienstzeit beleuchtet. In XVI, S. 667 oben ist die Rede davon, daß er sich u.a. mit dem Lokalpolizeiwesen zu befassen hatte. Hiervon handelt das Schreiben vom 20. Mai 1823. Der Landrat von Lippstadt wird aufgefordert, die Bürgermeister (Schultheißen) seines Amtsbezirks über die Abstellung von Mißbräuchen bei Volksfesten zu informieren. Es ergeht u.a. die Anweiseung an die Polizei, „ohne durch zu gehäßige Anordnungen bei öffentlichen Vergnügungen, so lange sie in den Schranken der gesetzlichen Ordnung bleiben“, nicht störend einzugreifen. U.a. heißt es unter Punkt 3: „Solche Gelage dürfen nur an zwei aufeinanderfolgenden Nachmittagen stattfinden, mehr ist schädlicher Mißbrauch“.  Und unter Punkt 4: „Dienstboten dürfen nur mit der Zustimmung der Herrschaft teilnehmen, Kinder [sind] [...] nur mit Vorwissen ihrer Eltern zugelassen“. Unterzeichnet ist die Verordnung von den drei Regierungsräten Dach, Stoll und „D’alquen“. Von Franz Adams Kollegen Stoll war oben schon die Rede.

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