Der westfälische Zweig 

Franz Adam D'Alquen (1763- 1838)
Ein Lebensbild- Teil 1 (
1763-1803)

Franz Adam D'Alquen  Am Heiligen Abend des Jahres 1765 verstarb der 33jährige Gastwirt und Kaufmann Johann Peter Dalcken/ Dalquen, der "Löwenwirt", in Seligenstadt. Er hinterließ seine Witwe und drei kleine Kinder. Drei Kinder waren bereits vor ihm gestorben. Nun lebten noch die 11jährige Maria Elisabeth, der dreijährige Hermann Joseph und der knapp zweijährige Franz Adam.

Die Mutter, Marie Elisabeth Stenger, heiratete nicht wieder. Sie stammte aus einer wohlhabenden Familie. Die Hinterlassenschaft ihres Mannes war ansehlich. Not gab es in der vaterlosen Familie nicht. Die Mutter wird zunächst die Gastwirtschaft "Zum Goldenen Löwen" weitergeführt haben bis zur Verheiratung ihrer Tochter mit dem Gastwirt Balthasar Simon Wolz (XIII 353 ff), der dieses Gasthaus übernahm.

Hermann und Franz sind sicher in die Schule ihres Onkels Franz Adam Dalcken/Dalquen in Seligenstadt gegangen, des Taufpaten von Franz. Hier wurde neben Schreiben, Rechnen und Lesen seit alters von Klosterlehrkräften Lateinunterricht erteilt.
Der Onkel Pater Beda Dalquen, der 17 Jahre ältere Bruder des Johann Peter, Benediktiner und Pfarrer in Meisenheim, wird über den Besuch einer Lateinschule, vielleicht in Aschaffenburg oder in Mainz mitentschieden haben, wenn nicht auch der Stiftsdekan Edmund Dalcken/Dalquen in Aschaffenburg, Onkel 2.Grades. An Beratern, Anregern, vielleicht auch Geldgebern, fehlte es also nicht, um die Ausbildung des Franz Adam einzuleiten und zu begleiten (zum besseren Verständnis der verwandtschaftlichen Verhältnisse s. Abstammungstafel im Anhang unter Nr.5).


Der ältere Bruder Hermann Josef machte in Seligenstadt seinen Weg (XIII 353 ff). Dem jüngeren stand ein entbehrungsreicherer, dafür aber in die Weite führender Weg noch offen.

Franz Adam Dalquen wurde am 2o.XI.1763 in Seligenstadt getauft (Tf 5.308, XIII 354). Sein Taufpate war Franz Adam Dalquen (XII 287), der "ehrenhafte Mann und Küster" der Pfarrkirche, auch Lehrer. Lange 17 Jahre erfahren wir nichts aus seinem Leben. Er wuchs in dem behäbigen, großen Barockhaus Römergasse 10 (Abb.s.XIII 349 f) auf, wo ihn die Atmosphäre des Gasthauses mit Brauerei Zum Goldenen Löwen, einer größeren Landwirtschaft und einer Gemischtwarenhandlung (Krämerei) umgab.


Abb. Seligenstädter Taufeintrag des Franz Adam Dalquen


(Übersetzung des Taufeintrags: Am 2o. (Nov.1763) wurde getauft Franciscus Adamus, ehelicher Sohn des ehrbaren Bürgers und Gastwirts "Zum Goldenen Löwen" Peter dalquen und seiner Ehefrau Maria Elisabeth. Pate war der Ehrbare Mann und Küster der Pfarrkirche Franziscus Adamus Dalquen)


1780 finden wir den 17jährigen erstmals als Stipendiaten der Fleischbein-Stiftung erwähnt. Franz war nun Student in Mainz. 1781 (4.Nov., Tf 5.389) ist er Taufpate in Seligenstadt und wird als "cand.phil.", Kandidat (d.h. nach früherem Verständnis Student vor dem Schlußexamen) der Philosophie bezeichnet. Zwei Jahre darauf, am 25.VIII.1783, wieder ist er Taufpate in Seligenstadt, nennt ihn die Urkunde "cand.iur.", Kandidat der Rechtswissenschaft. Wie auch immer, Franz Adam hat in Mainz Jura und Kameralistik studiert, womit eine Verwaltungslaufbahn ermöglicht wurde. Da die Immatrikulationsverzeichnisse dieser Zeit verlorengegangen sind, können Beginn und Ende dieses Studiums aus den Akten nicht festgestellt werden. Auch die Reihe der Hof- und Staatskalender in diesem Zeitraum ist lückenhaft, so daß das Jahr seines Eintritts in die kurfürstliche Verwaltung amtlich nicht sicher feststeht.

1783 stirbt sein einflußreicher Onkel Edmund Dalcken/Dalquen in Aschaffenburg (XIII 364 ff). Franz ist nunmehr 20 Jahre alt. Er und sein Bruder Hermann Josef dürften als die nächsten Verwandten neben dem Meisenheimer Pfarrer Pater Beda Dalken, dem Onkel der Brüder, an den Beisetzungsfeierlichkeiten teilgenommen haben, denkbar auch der o.e. Pate des Franz Adam Dalquen, der Seligenstädter "Professor" und Küster der Pfarrkirche (XII 287 ff). Im Jahre 1786 (1), Franz ist 23 Jahre alt, hat er sein Studium der Rechte und Kameralistik abgeschlossen. Er wird am Oberamt in Steinheim (2) als Rechtspraktikant (3) tätig. Seine Mutter wird 1788/89 letztmals als Zunftmitglied der Wollweber steuerlich geschätzt, was bedeuten könnte, daß sie danach ihre Güter an die beiden Söhne Hermann und Franz übergeben hat (XV 542). Damit hätte Franz eine, wenn auch bescheidene finanzielle Unabhängigkeit erreicht. 1790 (wie Anm.1) legt er sein zweites Examen ab und wird Amtsakzessist 1.Klasse, wir würden heute Amtsanwärter oder Assessor sagen, beim kurfürstlichen Oberamt in Steinheim. Fauteiamtsakzessist bezeichnet ihn eine Seligenstädter Taufurkunde noch am 27.I.1795 (Tf 6.678).
Hier müssen wir einen Sprung machen und auf ganz andere Ereignisse eingehen, die einmal in die Seligenstädter Umgebung führen und den Lebensweg von Franz Adam entscheidend beeinflussen werden.

1789 war in Paris die Französische Revolution ausgebrochen, 1792 die Monarchie abgeschafft, 1793 waren der König und die Königin guillotiniert worden. Bereits 1792 brach der Krieg gegen Frankreich aus, und zum maßlosen Erstaunen, ja Entsetzen der Welt siegte die Armee der französischen Revolutionäre fast auf allen Kriegsschauplätzen. Über die Folgen bis 1795, die Besetzung des linken Rheinufers, den Fall der Stadt Mainz und die Verlegung der kurfürstlichen Residenz nach Aschaffenburg haben wir schon im Zusammenhang mit Hermann Dalquen (XV 544 ff) gehört, auch über die Massenflucht französischer Adliger in die Nachbarterritorien im Osten. 1792 waren bereits die österreichischen Niederlande, auch das Fürstbistum Lüttich und weitere Gebiete erobert worden. Hieraus entstand unter französischem Patronat 1793 die Batavische Republik. Flüchtlinge auch aus diesen Gebieten zogen nun in Scharen über die Grenzen nach Osten, ab 1795 über den Rhein und den Main, auch nach Aschaffenburg und in die Seligenstädter Umgebung.


Zunächst kann die verwitwete Marquise du Chasteler nicht als Flüchtling bezeichnet werden. Zwar stammte sie aus dem inzwischen nicht mehr österreichischen Amsterdam; aber bereits 1786, also fünf Jahre vor der Niederlage der Östrerreicher in den Niederlanden, hatte sie das Schloß Wasserlos und die dazu gehörigen zwei Güter gekauft. "Beide Höfe mit ansehnlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden liegen nahe bei Wasserlos und verdienen wegen ihrer herrlichen Lage, Gärten, Ökonomieeinrichtungen und sonstigen Bequemlichkeiten gesehen zu werden. Die neueren Besitzer des einen (auf welchem das Schloß mit Gartenanlagen befindlich ist) waren Oberjägermeister von Schleifros, Prinz Louis von Württemberg, Herr von Gagern, Marquise du Chasteler und deren Sohn Marquis du Chasteler, gegenwärtig Herr Landgraf von Hessen-Rothenburg; des andern, welches ein Rittergut gewesen, Herr von Hoheneck, von welchem es Marquis du Chasteler kaufte. Dieser und dessen Mutter haben zur Verschönerung beider Güter außerordentlich viel aufgewendet, und die Gartenanlagen, sowie die Erhöhung und Erweiterung der Wohn- und Ökonomiegebäude danken eigentlich beiden ihr Entstehen. Der Hof zu Großwelzheim mit Schäfereigerechtigkeit, der lindenische Emmerichshof, die Güter Huttenberg und Michelbach etc. gehörten alle zu den Besitztümern dieser reichen und angesehenen Familie". So J.W.Chr.Steiner in seinem Buch über u.a. das Freigericht Alzenau, Aschaffenburg 1820. Wasserlos gehörte zur Pfarrei Alzenau unweit von Seligenstadt auf der gegenüberliegenden Mainseite. Über Wasserlos war schon im Zusammenhang mit Johann Leonhard Dalkens "Erbsvereinigung" von 1730 die Rede (X 132). Das Gebiet der Gemeinde Alzenau gehörte damals zum Kurfürstentum Mainz. Daher schaltete sich die kurfürstliche Regierung nach dem Besitzerwechsel sofort ein, um festzustellen, daß die von der Marquise du Chasteler erworbenen Güter unter die Rechtshoheit des Kurfürsten fielen. Die Marquise bediente sich aber der Unterstützung der Reichsritterschaft des Mittelrheinstromes in Friedberg, um klären zu lassen, daß diese Güter von altersher reichritterschaftlich, freiadlig, reichsunmittelbar und somit dem Kurfürsten in Mainz nicht untertan seien. Ein entsprechender Prozeß der Reichsritterschaft gegen die kurfürstliche Regierung bzw. das zuständige Oberamt Steinheim, wo Franz Adam tätig war, am 17.IX.1787 verlief zu Gunsten der Marquise. Über die Zusammenhänge besitzen wir einen gründlichen Bericht, den das Hessische Staatsarchiv in Darmstadt 1939 auf Bitten von Rolf d'Alquen aus den dort archivierten Urkunden verfaßt hat. Daraus ist so viel Persönliches über Franz Adam zu entnehmen, daß er ungekürzt folgen soll.

Doch zuvor zum besseren Verständnis noch folgendes: Die Marquise Catherine Elisabeth du Chasteler, *18.I.1738, +24.VII.1792, war eine geborene (de) Hasselaer aus Amsterdam (4). Sie heiratete zunächst Lieve Geelefinck/Geelvink, danach den Witwer Franz-Gabriel-Joseph Marquis du Chasteler, mit dem sie den Sohn Gerhard-Arnold-Friedrich-Gabriel hatte, den späteren Besitzer von Wasserlos und Schwager des Franz Adam. In erster Ehe war der Vater des Marquis mit der Gräfin Albertine Josephine von Thürheim verheiratet gewesen, von der er den Sohn Johann Gabriel hatte, einer der großen Feldherrn der österreichischen Armee, Halbbruder des Wasserloser Marquis'. Doch nun zum o.e. Bericht aus Darmstadt:

"Das Gut Wasserlos, zu dem auch Besitzungen in Großwelzheim und Hüttengesäß gehörten, wurde im Jahre 1786 seinem vorherigen Inhaber v.Gagern (5) für 87.000 Gulden durch die Marquise Katharina Elisabeth du Chasteler abgekauft. Diese erbat gleichzeitig für ihren Sohn, Gerhard Arnold Friedrich Gabriel, geb. am 5.Juli 1770 in Amsterdam, die Aufnahme in die Reichsritterschaft mit Schreiben vom 26.Juli 1786.


Die Verwaltung des Gutes übernahm im Jahre 1788 Joh.Gustav Stadelmann von seinem Vorgänger Gremm. Am 31.Mai 1792 hinterlegte die Marquise auf Burg Friedberg bei der Mittelrheinischen Ritterschaft ihr am 21. August 1790 abgefaßtes Testament über ihren deutschen Besitz. Das Testament trägt noch die Unterschrift: Marquise Douairière (6) du Chasteler née Hasselaer, der Begleitbrief: Comtesse de Goertz, née Hasselaer. Nach dem 21. August 1792 fällt also die Heirat (17) mit dem regierenden Grafen Görtz von Schlitz, der niemals irgendwelche Ansprüche auf das Vermögen seiner Frau machte.

Am 1.Juni 1792 reiste die Marquise nach Holland ab; sie verstarb am 24.Juli 1792 in Utrecht. Graf Görtz von Schlitz sandte die Nachricht davon sogleich nach Wasserlos an Stadelmann. Vor ihrem Tode hatte die Marquise über ihr holländisches Vermögen am 19.Juli 1792 ein neues Testament errichtet. Als Erbe war hier ebenfalls ihr Sohn und Maria Taets von Amerongen, verwit. van der Capellen (7) eingesetzt. Der Sohn der Marquise befand sich damals als Volontär bei einem holländischen Regiment in Herzogenbusch. Auf die Nachricht vom Tode der Marquise beauftragte die Ritterschaft den Sekretär Wilhelm Ferdinand Venator in Friedberg mit der Inventarisation des Mobiliarvermögens in Wasserlos. Bereits vorher aber hatte das Mainzische Amt Alzenau das Vermögen mit Beschlag belegt. Es begann mit dem Tode der Marquise ein Streit um die Zugehörigkeit des Gutes Wasserlos aufs neue. Die Mittelrheinische Ritterschaft sah es als freiadlig und deshalb ihr zugehörig an; die Kurmainzer Regierung zählte es zum Mainzer Amt Alzenau und nahm jegliches Hoheitsrecht darüber für sich in Anspruch. Um die Frage der landeshoheitlichen Kompetenz wurde die nächsten Monate und Jahre gestritten. Die Rechte des Erben dagegen wurden von keiner Seite angefochten, sondern sowohl von Kurmainz wie von der Ritterschaft anerkannt. Durch testamentarische Bestimmung hatte die Marquise Wasserlos in ein Fideikommiß (8) umgewandelt; dieser Tatsache entsprechend handelten auch sowohl Mainz wie die Ritterschaft. Da der Sohn der Marquise noch minorenn (9) war, wurde ihm laut Testament Karl Löw v.Steinfurt zum Vormund gesetzt. Auf die einzelnen Streitigkeiten und täglichen Vorkommnisse, die sich aus dem Kompetenzkonflikt zwischen Kurmainz und der Ritterschaft ergaben, kann hier nicht eingegangen werden. Festgehalten werden muß nur, daß der Verwalter Stadelmann ganz auf ritterschaftlicher Seite stand. Als die Franzosen unter Custine sich Frankfurt näherten, flüchtete Stadelmann Silbergeschirr und Weißzeug, die von dem Bedienten Greber und dem Hausknecht Lachmann verpackt wurden, nach Schlitz, wo der Rechnungsrat Sturm am 26.Oktober 1792 den Empfang von sechs Fässern und einer Kiste bestätigte. Im Januar 1793 wurde das Kavallerieregiment Cavanha in Wasserlos einquartiert, das Schloß blieb frei davon. Als die Gegend am Main sich wieder etwas beruhigt und die Mainzer Behörden wieder eine geordnete Verwaltungstätigkeit aufgenommen hatten, berichtete der Verwalter Stadelmann von Hanau am 3.Juni 1793, daß das Oberamt Steinheim bereits seit acht Tagen den Seligenstädter Amtspraktikanten Dalquen zum Kurator von Wasserlos eingesetzt habe. Dalquen traf am 1.Juni 1793 in Gesellschaft des Alzenauer Amtsvogtes, des Amtsschreibers und einiger Gerichtspersonen im Schloß ein und öffnete im Kabinett der Marquise den Schreibtisch, dem er eine Abschrift des Testamentes entnahm; am Nachmittag wurden alle Schränke und Kisten geöffnet und inventarisiert. Der gleiche Sachverhalt, nur in erheblich scharfer Tonart ausgedrückt, ergibt sich aus einem ritterschaftlichen Schreiben an den Reichshofrat nach Wien vom 7.Juni 1793. Daraus erhellt weiterhin, daß Dalquen ein Gutachten über die Ökonomie und deren Einrichtung machen solle für die Mainzer Behörden. Am 22.Juli 1793 berichtet Stadelmann folgendes:

'...In voriger Woche ist der ... als Verwalter angestellte Seeligenstädter Amtspraktikant Dalquen zu Wasserlos aufgezogen, hat mein ehemaliges Logis im Hofhaus bezogen, läßt sich durch die Ökonomieköchin kochen und besorgt nun, unter der Leitung des Amtsvogtes zu Alzenau, die Verwaltung des Marquis von Chastelerschen Gutes. Er wollte sich anfangs der Annahme derselben entziehen, mußte sie aber auf wiederholten Mainzischen Regierungsbefehl annehmen.'

Am 1.Dezember 1793 übersandte der ritterschaftlich bestellte Vormund Karl v.Löw an die Ritterschaft nach Friedberg einen Brief, dem ein eigenhändiges Schreiben des (Amtsvogteiverwalters in Dieburg) Dalquen vom 2.Oktober 1793 an den Herrn von Amerongen in Offenbach, einen Neffen der Marquise (Mann ihrer o.e. Nichte, Maria Taets van Amerongen, Dq), beigefügt war. Darin fragt Dalquen an, wie er mit dem jungen Marquis in Verbindung treten könne; er habe ein Gutachten über die Verpachtung des Ökonomiehofes an die Kurmainzer Behörde zu machen, möchte dieses aber nicht tun, ohne die Absichten des Besitzers zu kennen, da eine solche Verpachtung ja von weitgehenden Folgen sein werde. Dieser Brief zeigt deutlich, mit welch großer Gewissenhaftigkeit Dalquen den ihm übertragenen Posten ausfüllte.

Im Februar 1794 sollte im Schloß und in den Ökonomiegebäuden ein Lazarett durch die preußischen Truppen eingerichtet werden. Auf dringendes Anraten des Karl v.Löw und anderer erschien nun der Marquis du Chasteler endlich aus Holland, um sich um sein Erbe persönlich zu kümmern. Am 28.Februar 1794 reiste er von Hanau, wohin er sich von Herzogenbusch zunächst zu Stadelmann begeben hatte, nach Wasserlos ab.

Aus einem Brief des Marquis vom 11.März 1794 an die Ritterschaft, worin er um Bestätigung seiner Güter und um Rückgabe des nach Schlitz geflüchteten Silbers und Weißzeugs nachsuchte, erfahren wir die weiteren Vorgänge. Bei der Ankunft des Marquis in Wasserlos zeigte Dalquen ihm sein Gut und das Wohnhaus. Nach Übernachtung in Wasserlos begab der Marquis - wohl auf Anraten von Dalquen - sich nach Steinheim zu Hofgerichtsrat Wenzl, dem Direktor des Mainzer Oberamtes. Dort erlangte er nach mannigfachen Verhandlungen die Immission des Besitzes am 10.März 1794; die Schlüssel wurden ihm eingehändigt. Der Marquis hatte damit den Besitz seines Gutes angetreten, war sich dabei aber natürlich bewußt, daß er die Interessen der Ritterschaft außer acht gelassen hatte. Durch eine persönlich von Stadelmann am 3.April 1794 in Friedberg abgebenene Erklärung wurde die Ritterschaft in dem bestärkt, was sie schon wußte. Stadelmann fügt hinzu, der Mainzische Verwalter Dalquen (Dalcken) habe darauf zu achten, daß die Mainzer landesherrlichen Gerechtsame nicht verletzt würden. Alle Effekten hätten, da der Marquis noch nicht maiorenn sein, vorläufig in Wasserlos zu bleiben; die venia aetatis (10) habe der Marquis bei Mainz beantragt.

Die Ritterschaft und auch der Vormund, Karl Löw v. Steinfurt, der ja ebenfalls der Ritterschaft angehörte, nahmen nunmehr gegen den jungen Marquis Stellung, der ihre Interessen so stark verletzt hatte und der, wie sie sagten, 'ganz durch die Mainzische Dienerschaft' (11) gelenkt wurde.

Stadelmann, der sehr wohl erkannte, daß sein neuer Herr sich nicht ohne weiteres von ihm leiten ließ, übergab am 15.April 1794 eine Schachtel mit Schmuck, den die verstorbene Marquise vor ihrer letzten Reise nach Holland in Frankfurt bei Herrn Henry Gontard (12) niedergelegt hatte, der Ritterschaft als Depositum und legte in einem Schreiben vom gleichen Tag die Administration der Güter nieder; dabei schlug er zu seinem interimistischen Nachfolger den Schönbornschen Amtmann Weiß zu Krombach vor.

Der Marquis sah bald, daß er gegenüber der Ritterschaft einlenken müsse, wenn diese ihm nicht Schwierigkeiten bereiten solle. Durch seinen Anwalt Christian Ludwig Schenk ließ er sich in einem Schreiben vom 4.Juli 1794 wegen seiner Unkenntnis der deutschen Rechtsverhältnisse entschuldigen, versprach die Interessen der Ritterschaft fortan zu wahren und wiederholte seine Bitte auf Herausgabe des Silbers und des Weißzeuges. Gleichzeitig ließ er melden, daß er sich mit seiner Gemahlin (13) in Wasserlos niederlassen wolle. Die Ritterschaft befaßte sich zuerst mit der Frage, ob die Effekten zur Fideikommißmasse gehörten oder nicht, ließ aber doch ihre Überführung nach Burg Friedberg bewerkstelligen. Am 27.Oktober 1794 antwortete der Graf Görtz zu Schlitz, man solle die sechs Fässer und eine Kiste möglichst rasch bei ihm abholen. Obgleich der Graf noch mehrmals um raschen Abtransport bat, zog sich die Angelegenheit noch hin; am 9.Juni 1795 erst befanden sich die Silbersachen und das Weißzeug in Friedberg. Dort wurde die Taxation vorgenommen. Marquis du Chasteler und der Anwalt Schenk sowie der Mandatar Dalquen waren ebenfalls anwesend. Die Taxation ergab 6.601 Gulden 27 1/2 Kreuzer. Dalquen ließ die zur sofortigen Auslieferung bestimmten Stücke in einen Holzverschlag packen und versiegeln; dieser wurde im Archiv deponiert. Die übrigen Silbersachen, die eventuell zum Fideikommiß gehören konnten, wurden ebenfalls im Archiv in zwei Fässern verwahrt.

Am 10.Juni 1795 reiste Dalquen wieder von Friedberg ab. Der Anwalt Schenk nahm am 16.-19.Juni die Taxation des Weißzeugs vor; sie ergab 4.463 Gulden und 40 Kreuzer. In vier Fässern verpackt wurde es auch ins Archiv der Burg Friedberg gestellt. Der Marquis, der sich überwiegend in Wasserlos selbst aufhielt, seit er im deutschen Reich weilte, begab sich am 7.Juli 1795 wiederum nach Friedberg. Dalquen befand sich in seiner Begleitung. Am 8.Juli mußte er eine Erklärung darüber abgeben, daß er nicht als mainzischer Administrator, sondern als 'Rechtsfreund und Privatmann' den Marquis begleitete.

In der Tat hat Dalquen sein heikles Amt als Mainzischer Administrator in Wasserlos mit großem Geschick unter Wahrung der Interessen seiner Regierung und des Eigentümers erfüllt. Mit dem jungen Marquis scheint ihn eine herzliche Freundschaft verbunden zu haben."
Soweit der Bericht aus dem Darmstädter Staatsarchiv.


Wir werden sehen, daß diese herzliche Freundschaft zwischen dem Marquis und dem sieben Jahre älteren Franz Adam noch weitreichende Folgen haben sollte.

Im gleichen Jahre 1795 eroberten die französischen Truppen Mainz zum zweiten Mal, nachdem es 1794 von preußischen Truppen entsetzt worden war. Der o.e. Halbbruder unseres Wasserloser Marquis war Festungskommandant. Er wurde 1795 bei der französischen Erstürmung verwundet und wegen seiner Tapferkeit zum österreichischen Obersten befördert. Dieses Jahr 1795 be- bedeutet den mehrjährigen Besitz des gesamten linken Rheinufers durch Frankreich. Preußen schloß unter Verzicht auf seine Territorien auf dem linken Rheinufer den Frieden von Lunéville mit den Franzosen. Dies war der Anfang des Zusammenbruchs des Deutschen Reiches (vgl. XV 545 ff).

Franz Adam war mit der Besitzsicherung für den Marquis du Chasteler zum ersten Mal in seiner dienstlichen Laufbahn mit Aufgaben betraut worden, die ihn auf Jahre hinaus ausschließlich beschäftigen sollten. Doch darüber später.

Zunächst noch einmal zurück zum Zeitpunkt des Erwerbs von Wasserlos durch die Marquise. Wir haben über den Zeitraum von 1786 bis 1799 einen recht genauen, persönlichen Bericht der Tochter Josephina/Phina des Franz Adam. Das Original dieses Berichts ist verbrannt (14). Am 19.XI.1922 hatte der damalige Finanzrat Robert Dalquen (XV 580) aus Frankfurt am Main einen besonderen Glückstag: Der Sassenberger Rechtsanwalt Dr.Lothar Schücking übergab ihm in Dortmund 22 Posten Dokumente und ein Gemälde, was alles aus dem Nachlaß besagter Josephine d'Alquen stammte. Die Übergabe wurde in einer von Robert Dalquen handschriftlich gefertigten und unterschriebenen Quittung (nennen wir sie "Schücking-Liste") festgehalten. Ich fand sie in Rolf d'Alquens Nachlaß:

" 1 Gemälde des Hofrats d'Alquen
1.) Dr.d'Alquen: Ein Lebensbild (2 Stücke) (vgl.Nr.11, Dq)
2.) 6 Briefe des Hofrat d'Alquen an seine Frau
3.) Gebetbuch der Frau Hofrätin d'Alquen
4.) Brief des Johann d'Alquen an seinen Bruder vom 29.6.1804
5.) Briefe des Hofrat d'Alquen an seinen Sohn
6.) Ein Gedicht des Jean d'Alquen, einer Dame gewidmet
7.) Ein Brief der Dina von Fürstenberg an Josephine d'Alquen
8.) 3 Briefe der Hofrätin an ihren Mann
9.) Ein kleines Tagebuch der Josephine d'Alquen aus den Jahren 1841-43, nebst einigen Briefen an Herrn Pfeil
10.) Stammbaum der Familien d'Alquen - du Chasteler
11.) Lebensbild des Jean d'Alquen von seiner Schwester (vgl. Nr.1, Dq)
12.) Brief des Großherzogs Ludwig von Hessen an den Hofrat d'Alquen
13.) Befreiungsreskript der Darmstädter Regierung für Hofrat d'Alquen vom 25.6.1813 (wohl eher 1815, Dq)
14.) Bittschrift der Josephine d'Alquen an den König von Preußen um Gewährung eines Gehaltsrückstandes ihres Vaters des Hofrat d'Alquen nebst pro memoria und  Bewilligungsverfügung der Regierung (möglicherweise die Witwenversorgung ihrer Mutter betreffend, also nach 1838, Dq)
15.) Vier Briefe eines Darmnstädter Freundes an d'Alquen
16.) 1 Brief an den Marquis du Chasteler
17.) 1 " der Gräfin de Bocarmé an ihren Onkel, den Hofrat d'Alquen
18.) Aussprechungen der Josephine d'Alquen über du Chasteler (ihren Onkel)
19.) Ein Brief der Schwägerin Clothilde d'Alquen an Josephine d'Alquen (dies war die Schwester von Josephines Freund Hermann Pfeil, keine Schwägerin, Dq)
20.) Pfeils Brief an seine Freundin Anna Sieburg mit Handvermerk von Josephine d'Alquen
21.) Ein Brief Fritz d'Alquens an seine Schwester
22.) 6 Briefe der Josephine d'Alquen an Pfeil


von Herrn Rechtsanwalt Dr.L.Schücking erhalten, Sassenburg,den 19.11.22 gez.Dalquen (Finanzrat i. Frankfurt a/M.) "

1939 hatte Rolf d'Alquen alle diese Stücke in Frankfurt gesehen. Anscheinend wurde damals nicht über deren Überlassung an den westfälischen Zweig gesprochen. 1940 wandte sich jener Dr.Schücking an Rolf und teilte ihm mit, daß er etwas über Franz Adam d'Alquen veröffentlichen wolle. Anscheinend kam es in diesem Zusammenhang oder auch erst nach dem Kriege zur leihweisen Überlassung der außerordentlich umfangreichen Korrespondenz der Josephine an Rolf d'Alquen.

1966 nahm die Witwe des Dr.Schücking den Faden zu Rolf d'Alquen wieder auf, in welchem Zusammenhang der schriftliche Nachlaß der Josephina der Familie d'Alquen zu Eigentum überlassen wurde. Soweit in Kürze über die Hintergründe, wobei vorerst noch ungeklärt ist, wie die Familie Schücking zu Josephina d'Alquens Nachlaß kam.

Kommen wir auf die Schücking-Liste von 1922 zurück! Unter Nr.18 heißt es: "Aussprechungen der Josephine d'Alquen über du Chasteler (ihren Onkel)". Hierbei kann es sich um nichts anderes handeln, als was Hans Dalquen anläßlich eines Besuchs bei seinem Onkel Jakob Dalquen (XV 575) etwa 1924 auslieh und sorgfältig abschrieb. Diese Abschriften sind aus Unachtsamkeit nach dem Tode des Hans Dalquen 1984 verloren gegangen. Aber ich hatte mir davon Kopien gemacht, so daß hier der Bericht der Josephina über die Zeit von 1786 bis 1799 in Wasserlos, den Marquis du Chasteler und ihre Eltern folgen kann. Ich habe lediglich die Rechtschreibung und Zeichensetzung auf den heutigen Stand gebracht und einige fehlende Wörter ergänzt. Die Zusätze in Klammern, auch die hier vorausgegangenen, die mit "Dq" gekennzeichnet sind, stammen von mir. Hier nun Josephines Bericht:

"Dem alten Marquis (Franz Gabriel, Dq) du Chasteler war eine geborene Hasselaer (15), ein Familienname, der in der holländischen Geschichte einen guten Klang hat, und verwitwete Geelefink (angetraut worden, Dq). Aus dieser Ehe lebte ein Sohn (Joh. Arnold Friedrich Gabriel, Dq). Sie heiratete wahrscheinlich im Anfang der 70er Jahre (1767, Dq) den Marquis du Chasteler, dessen kurze Charakteristik in den Memoiren des holländischen Prozesses von meinem Vater angedeutet ist. Nach einigen Jahren (1777, Dq) schied sich die Marquise von ihrem Mann, von dem sie einen Sohn, den späteren Besitzer von Wasserlos, hatte. Sie zahlte ihrem Mann eine Pension unter der Bedingung, daß der Knabe in der protestantischen Religion und entfernt von seinem Vater erzogen würde. Dagegen setzte der Mann durch, daß auch die Mutter den Sohn nicht besitzen, sondern derselbe unter der Aufsicht seiner Vormünder und väterlichen Verwandten (Amorbeck, van der Capellen und Amerongen) (Taets van Amerongen, Dq) durch einen Hofmeister erzogen würde, welcher die strenge Instruktion hatte und befolgte, den armen Knaben zu entführen, sobald die Mutter den Versuch machte, ihn zu sehen. In dem Nachlaß der alten Marquise fanden sich die rührendsten Briefe, die der Sohn in solchen Momenten an seine Mutter geschrieben, worin er sein hartes Schicksal beklagte, eine zärtliche Mutter zu haben und sie nicht sehen zu dürfen. Die alte Marquise lebte im Haag. Dort war Graf Georg v. Schlitz genannt v.Görtz Gesandter (16). Beide kamen in ein sehr intimes Verhältnis, dem die Marquise die Sanktion der Ehe verweigerte (17), um ihren Sohn nicht zu berauben. Nach dem Tode ihres Sohnes erster Ehe erbte sie dessen Vermögen und kaufte sich damit in Deutschland an, wie es in den alten Papieren zu lesen ist.

Dort auf Schloß Wasserlos lebte sie mit dem Grafen Görtz, dessen Familie alle möglichen Intrigen spielte, um sich in den Besitz ihres Vermögens zu setzen. Es war sogar versucht worden, den Knaben in Holland aus dem Weg zu schaffen. Einer seiner Vormünder und Verwandten, ich weiß nicht mehr, ob van der Capellen, van der Noot, Amerongen, war in den patriotischen Krieg verwickelt und saß, zum Tode verurteilt, in Brüssel im Kerker. Dem wurden Anerbietungen gemacht, ihm Begnadigung und Freiheit zu verschaffen, wenn er die Hand zur Beseitigung des Knaben böte. Dieser Ehrenmann ließ sofort diese Anerbietungen veröffentlichen, die Aufseher des Knaben warnen und starb mit der Erklärung, daß er sein Leben mit keinem Schurkenstreich erkaufe.

Nachdem die Trauben zu hoch hingen, erklärten die Herren sie für sauer. Sie veröffentlichten nach dem Tode der Marquise (24.VII.1792, Dq) die bekannten Memoiren des Grafen S(chlitz; Dq), worin sie sagen, das Vermögen habe eigentlich ihnen gehört, aber sie hätten den Sohn nicht berauben wollen (18).

Merkwürdig genug ist, daß aus diesem Verhältnis zwei Töchter kamen, die auf dem Lande als Bauernkinder erzogen wurden. Als der junge Marquis später von ihrem Dasein Kunde erhielt, suchte er sie auf, und sie waren in Wasserlos; eine ist, glaube ich gestorben, die andere hat einen Offizier geheiratet.

Nach dem Tode der Marquise (1792, Dq) hatte der Graf Görtz einerseits Sorge getragen, daß der junge Erbe über den Wert seiner deutschen Besitzung im dunkeln blieb und scherzend wie von einem Krähennest davon gesprochen, ohne sich weiter darum zum kümmern, andererseits daß die Nachfrage der Mainzer Regierung nach dem Erben durch die Gesandtschaft ohne Resultat blieb. Die Regierung ernannte darum einen Administrator der Güter, und das war mein Vater.

Wie es bei der Versiegelung hergegangen und wie des Grafen Görtz erwähnt wird, zeigen die Papiere und das Inventar. Es war natürlich, daß der Vater während der Administration ein großes Interesse für die schöne Besitzung bekam, und als das herrenlose Gut 1796 zum Lazarett, ich weiß nicht, welcher Truppen (19), ausersehen wurde, machte er auf eigene Hand Schritte, den Erben auszukundschaften, damit dieser in Person das Übel von seinem Eigentum fernhalte. Aus den Papieren hatte er dessen Verwandtschaft mit den van der Capellen und Amerongen ersehen, von denen Söhne als Jagdjunker in Darmstadt am Hofe lebten. Durch sie erfuhr er, daß der Erbe als Leutnant und kaum 18 Jahre alt mit seiner Frau in Herzogenbusch lebte.

Das Resultat war eine zärtliche, ich glaube nie getrübte Freundschaft des jungen Marquis und des jungen Administrators und das Übersiedeln der Familie von Holland nach Deutschland. Wie der Marquis zu seiner Frau gekommen, will ich eben noch berichten.

Der Prinz von Hessen-Philippsthal war Gouverneur der Festung Maastricht. In der Festung diente der Marquis mit seinem erkauften Patent, ohne sich viel an militärische Disziplin zu kehren. So oft er Wache hatte, war die ganze Mannschaft betrunken, und tags darauf marschierte der Herr Leutnant in Arrest.

In Maastricht wohnte ein ehrsames bürgerliches Ehepaar Jean Corneille Ubaghs und Ida, geborene Conninxs (20). Die hatten zwei Töchter, Josephine, von auffallender Schönheit, und Helene, eine lebensfrohe, unverbogene Natur, fast noch ein Kind, die auch meist auf dem Lande erzogen, d.h. aufgewachsen war bei einem Vetter, Gutsbesitzer in Valkenberg, Bürgermeister Stroub, dem man das Kind, wenn auch ungern, lassen mußte, weil er der Familie seine Besitzungen vererben wollte. Ich erwähne dies hier, weil das Testament etc. unter den Papieren ist (21). Obgleich meine Tante, die eben genannte Josephine Ubaghs, als ein Wunder von Schönheit gerühmt wird, so behauptet meine Mutter doch, der Marquis sei als Mann noch schöner gewesen. Beide mußten wohl ein schönes Paar bilden, und das behaupteten sie auch, nachdem sie sich einmal gesehen hatten. Die Eltern hüteten ihr schönes Töchterchen aufs beste, aber der junge Herr ersann tausend Streiche, seine Schöne zu sehen und zu sprechen; als Bäcker, Metzger, Gärtner kam er geradezu ins Haus, und die Tochter neckte die Mutter wegen ihrer Blindheit. Da ergreift Papa Ubaghs seinen Stab und brachte die Klage vor den Gouverneur mit der Bitte, den jungen Herrn woandershin zu schicken. Der Prinz (22) sagte aber, der junge Mann sei ganz sein eigener Herr, dem er in dieser Sache nichts zu sagen hätte, und er setze voraus, daß er diese Schöne heiraten wolle.

Das wollte er nun wirklich und führte es auch mit Einwilligung des Papa Ubaghs aus. Nach zweijähriger enger, d.h. glücklich beschränkter Häuslichkeit kamen sie nach Wasserlos. Die gnädigen Herrschaften fuhren mit Extra-Post. Meine Mutter, Mamsell Helene, die am liebsten auf wilden Rossen dahinsauste, mußte mit dem Staatswagen und ohne eigene Pferde die Reise langsam zurücklegen und kam immer erst an, wenn die anderen sich schon in der Rastorten gehörig umgesehen hatten . Als sie, am Ziel angekommen, freudig erlöst aus dem Wagen sprang, meinte der Herr Administrator still für sich: "Die oder keine!" Es lag aber noch viel dazwischen: eine Studentenliebe, d.h. die Braut des Vaters, Mademoiselle Gerlach, die bald die beste Freundin der Mutter wurde, allerlei Heiratsprojekte für sie, einen Generalssohn von Hiebel oder Hübel; er war ihr aber zu jung wie ihm die arme Gerlach zu alt. Kurz, sie (Franz Adam und Helena, Dq) hatten jahrelang an der Welt auszusetzen, bis sie eines Abends unverhofft von Freund und Kaplan Spinner getraut wurden. Sie waren verlobt; die Heirat hing von der definitiven Anstellung des Mainzer Amtsakzessisten ab. Da, bei Annäherung der Feinde, wollte alles vom Schloß flüchten; nur die beiden nicht, von denen der eine die Administration, die andere das Hauswesen überwachte. Da hielt man die Trauung für den einzig schicklichen Ausweg: 1798 oder 1799!" (23)


Soweit der undatierte Bericht der Josephina d'Alquen. Sie hat ihn geschrieben ohne die Aktenkenntnis, über die wir verfügen. Ihre Quellen waren die Erzählungen und inzwischen verlorengegangene Papiere ihrer Eltern, so daß sie teils weniger, teils erheblich mehr wußte als wir. So kommen Dichtung und Wahrheit zusammen, und ihre "Lust am Geschichtenerzählen" - wie sie es in einem Brief nennt - hat das eine und andere schmückende Detail hinzugefügt, von verklärender Erinnerung bewirkt. Eine ganze Reihe von Richtigstellungen und Ergänzungen sind nötig (24).

Von Josephine liegen zwei weitere Manuskripte in Abschrift von Hans Dalquen (XV 584 ff) vor. Anscheinend handelt es sich um Entwürfe und Ausarbeitungen, von denen sie für den oben wiedergegebenen Bericht keinen Gebrauch machte. Ich teile daraus hier nur Ergänzendes mit. Der Einfachheit halber nennen wir das oben abgedruckte Manuskript "A" und die beiden ergänzenden "B" und "C".

Aus B erfahren wir von der "unermeßlich reichen Holländerin", der Mutter unseres Marquis, die Wasserlos gekauft habe, um ihrem Geliebten, dem Grafen von Schlitz genannt v.Görtz, nahe sein zu können. Das Schloß wurde um ein Stockwerk erhöht und unerhört prunkvoll ausgestattet. Es ist die Rede von Brokatmöbeln, die Schoner von grüner Seide und diese wiederum welche von feinster holländischer Leinwand hatten. Helene Sybille d'Alquen habe dort ihre bewegendste und glücklichste Zeit verlebt.

Manuskript C stellt dar, wie Franz Adam den jungen Marquis dazu bewegen will, sein Gut Wasserlos in Besitz zu nehmen, dem aber gar nicht bekannt ist, was seine Mutter, "die er nie gesehen", erworben und ausgestattet hat: "ein Paradies". Beim Anrücken der Franzosen verlassen der Marquis und die Marquise das Schloß. Franz Adam bleibt mit seiner späteren Frau und der Dienerschaft zurück. "Mordbrenner" tauchen auf und wollen die Pferde mitnehmen. Da erscheint der "Schutzgeist", ein französischer Leutnant, und vertreibt sie: "Republikaner seid ihr? Räuber seid ihr, die die Republik entehren!" Und die Pferde sind gerettet. Der "Schutzgeist" muß noch einmal tätig werden, als eine Rotte mit "einem rothaarigen, wüsten Kerl" als Anführer Essen und Trinken verlangt und herumzuschnüffeln beginnt. "Zu dieser Zeit war die Erbitterung der Landbewohner so groß, daß sie jeden Franzosen totschlugen, den sie erwischten." Schließlich muß Franz Adam den Schutzgeist vor ihnen retten, indem er ihn verkleidet auf geheimen Wegen vom Schloß wegführt. Soweit die Manuskripte B unc C!

Einen Beitrag über das Schloß Wasserlos können Sie hier nachlesen.

Vermutlich 1795 bezog das junge Ehepaar Chasteler-Ubaghs das Schloß Wasserlos. Etwa zur gleichen Zeit kamen Gerüchte über einen Wechselbetrug des Marquis auf. Er sollte die Einlösung eines Wechsels über 30.000 Gulden schuldig sein. Im Herbst 1796 erhielt Franz Dalquen die kurfürstliche Erlaubnis, den Marquis nach Utrecht zur Übernahme der mütterlichen Erbschaft aus den Händen der holländischen Vormundschaft und zu einer in Utrecht anhängigen Wechselprozeßsache begleiten zu dürfen. Der Marquis klagte gegen die Hamburger Kaufleute Engelbach und Rock, die das Geld verlangten (26), und im gleichen Jahre gegen die Aussteller bzw. Indossanten dieses gefälschten Wechsels Mardeck und Murville. 1797 legte du Chasteler Klage gegen Unbekannt vor dem Stadtgericht in Utrecht ein (27). Hier, auch wegen der zweiten Klage, vertrat ihn Franz Adam. Sein Bericht über die Tätigkeit in Utrecht vom 10.II.1797 hat sich in einem notariellen Auszug erhalten (28). Vor allem ergibt sich daraus, daß d'Alquen einem Betrug auf die Spur gekommen war. Der Rotterdamer Kaufmann Jan Noppen habe den Wechsel vermutlich von einem St.George gekauft, einem reisenden Spieler, der anfangs 1795 mit dem ehemaligen Sekretär des Marquis, Dravemann, in Frankfurt und Hanau gespielt habe. St.George sei aus Frankfurt ausgewiesen worden. Murville sei weitgehend unbekannt; man wisse auch nicht, wo er sich aufhalte. Aber wahrscheinlich sei er derselbe, der vor Jahren in Hanau wegen revolutionärer Gesinnung inhaftiert gewesen sei. Er sei ein angeblicher Fälscher und Bankrotteur und habe vorgegeben, den Wechsel in einem Wirtshaus von einem Unbekannten gekauft zu haben. Samuel Mardec(k) sei ein erdichteter Name; die Person existiere nicht.

Zugunsten unseres Marquis dürfen wir kombinieren: Sein Sekretär war dem Falschspieler St.George auf den Leim gegangen und hatte sich bei ihm verschuldet. Er wußte sich nicht anders zu helfen, als bei Murville einen Wechsel fälschen zu lassen. Über Unterschriften des Marquis verfügte er ohne Probleme. St.George wurde den Wechsel dann an Jan Moppen, den eigentlich Betrogenen los.

Mit seinem Betrugsnachweis drang Franz Adam vor dem Stadtgericht in Utrecht anscheinend nicht sofort durch. Das Gericht erkannte zunächst auf die Schuld des Marquis, woraufhin die Vormundschaftskammer zweimal 15.ooo Gulden bereitstellen ließ. Auch das Eingeständnis des Marquis, er habe aus dem Bewußtsein seiner Unschuld heraus den Diffamanten Jan Noppen provoziert, hatte keine Wirkung. Vermutlich setzte sich nun das Utrechter Stadtgericht durch die Mißachtung eines Bescheids des übergeordneten Wetzlarer Reichskammergerichts ins Unrecht, mit dem sich die Unschuld des Marquis beweisen lassen konnte. Der Prozeß war damit noch nicht ausgestanden. Wie er ausgegangen ist, erfahren wir aus den von Rolf d'Alquen gesammelten Unterlagen nicht.

Im Juni 1799 waren die beiden Herren Chasteler und Dalquen wieder in die Niederlande unterwegs. Weit sind sie nicht gekommen. Die Franzosen nahmen sie beim Überschreiten der Rheingrenze in Haft und sperrten sie zunächst auf der Festung Ehrenbreitstein, später in der Stadt Koblenz ein. Zehn Wochen lang versuchte Franz Adam auf eigene Faust, aus dem Arrest zu entkommen. Da nichts fruchtete, schrieb er unter dem 11.Juli 1799 an seine Regierung (siehe Abb.), die inzwischen nach Aschaffenburg übergesiedelt war. Der Vorgang ist beim Staatsarchiv Würzburg unter MRA, Ritterschaft, Signatur K 535/269 erhalten geblieben. Einleitend weist Franz Adam darauf hin, daß er in Geschäften für den Marquis unterwegs sei, was seine Tätigkeit beim Oberamt Steinheim nicht behindert, sondern im Gegenteil seinen Lebensunterhalt erleichtert habe. Als Ursache für die Arretierung vermutet er die Namensgleichheit seines Mandanten mit dessen Bruder, dem Generalquartiermeister Johann Gabriel Marquis du Chasteler in kaiserlichen bzw. österreichischen und somit feindlichen Diensten in Italien. Außerdem vermutet er, daß eine "gewisse Madame Vignon, deren Mann als einen schädlichen Menschen ich dem Marquis aus dem Hause schaffen mußte", von Paris aus "ihren rachsüchtigen Anteil haben könnte". Er trägt seiner Regierung die "untertänigst gehorsame" Bitte vor, "daß hochdieselbe gnädigst gewähren möge, sich für die Loslösung und Befreiung" seiner Person "gnädigst zu verwenden". Sein Gesuch schließt er: "Einer Kurfürstlichen hohen Landesregierung unterthänig gehorsamste Franz Adam Dalquen von Selgenstadt, kurfürstlicher Amtsakzessist am Oberamt Steinheim, dermal in Arrest der Franzosen in Koblenz".


Abb: 
An
Eine Kurfürstl. Mainzische hohe Landesregierung
unterthänigste Vorstellung und Bitte
von
dem Kurfürstl. Steinheimer Oberamts- Akzessisten
Franz Adam Dalquen, dermal in französ. Arrest
in Koblenz befindlich
um
gnädige verwendung an
einschlagender Behörde zur
Arrestbefreiung meiner Person

Wie ernst die Angelegenheit genommen wurde, beweist der Umstand, daß der oberste Staatsminister Freiherr v. Albini den Akt persönlich bearbeitete.

Sein Fall wird bereits am 12.Juli 1799 vor dem Hofrat in Aschaffenburg verhandelt. Es wird beschlossen, Dalquen das von ihm erbetene Freilassungsgesuch durch einen Hauptmann Jergens zuzustellen, der versuchen solle, die Befreiung zusammen mit den k.u.k. Obrist-Leutnant von Gehringen in Koblenz zu bewirken. Das Oberamt in Steinheim wird am 15.Juli 1799 angewiesen, dieses Schreiben auszustellen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Den Text dieses Gesuches kennen wir nicht. In den Akten findet sich auch nichts über den Ausgang der Angelegenheit. Nachteilige Folgen hat sie anscheinend nicht gehabt. Die Freilassung des Franz Adam dürfte bald darauf erfolgt sein.

Am 14.III 1800 wird dem Bürger "d'Alquin" von der Regierung der Batavischen Republik im Haag ein drei Monate geltender Reisepaß ausgestellt. Dies steht ganz sicher im Zusammenhang mit der Betrugsaffäre vor dem Utrechter Gericht.

Am 5.IV.1800 wird auf Wasserlos Hochzeit gefeiert. Franz Adam heiratet Helena Sybille Ubaghs (siehe Abb.) und wird so Schwager des Maquis du Chasteler. 

Helene Sybille D'Alquen, geb. Ubaghs

Abb: Helene Sybille D'Alquen, geb. Ubaghs 1774- 1852, Ölbild von unbekanntem Maler

Die lateinische Trauurkunde (siehe Abb.) (Übertragugn und Übersetzung s.Anhang unter 2) nennt ihn Franz Adam Dalcken, Sekretär des Marquis und Vogt des Kurfürsten in Steinheim. Trauzeugen waren der Marquis und der Brautvater Johann Ubaghs aus Maastricht. Die Trauung vollzog der Kleinostheimer Pfarrer Petrus Spinner auf dem Wasserloser Schloß, sicher in der dortigen Kapelle, mit Genehmigung des Alzenauer Pfarrers. 
Trauurkunde des Frans Adam Dalcken und Helene Sybille Ubaghs

Am 19.XI. des gleichen Jahres wird Franz und Helena Dalcken auf Wasserlos das zweite Kind geboren; der Großvater ist sein Pate: Johann Peter Cornelius Ubaghs. Über das erste Kind, den vorehelich geborenen, früh verstorbenen Franz, siehe weiter unten!


Ein halbes Jahr später, am 6.VI.1801, stirbt das dritte Kind des Marquis, Gabriel Gerhard, nur fünf Monate alt, und ein Jahr darauf am 21.V.1802 seine Frau (siehe Abb.) nur 29 Jahre alt. Sie wird in der Wasserloser Kapelle beigesetzt. Das zweite Kind, Elisabeth Maria Ida, war bereits 1796, drei Wochen alt, gestorben.

Josepha Marquise du Chasteler, geb. Ubaghs

Abb: Josepha Marquise du Chasteler, geb. Ubaghs, Schwester der Helene Sybille D'Alquen, geb. Ubaghs

Mit dem Jahr 1802 geht ein Lebensabschnitt des Franz Adam zu Ende. Die links des Rheins gelegenen Teile des Kurfürstentums einschließlich der Stadt Mainz waren seit 1801 an Frankreich abgetreten worden; die rechtsrheinischen Teile stehen nun als Beute für Hessen zur Verfügung.

Anscheinend hat die kurfürstliche Regierung vor ihrer Auflösung die ungewöhnlich lange Akzessistenzeit des Franz Adam beendet. Wir vermuten dies aus einem Seligenstädter Taufeintrag von 1802 (Tf 6.146), in dem er als (Hof-)Rat bezeichnet wird. Er scheint auch Wasserlos verlassen zu haben, denn am 28.IV.1802 wird seine Tochter Maria Josephina (Phina) Elisabeth in Seligenstadt geboren. Die Übersiedlung nach Seligenstadt mag zwei Gründe gehabt haben: Nach dem Tode der Marquise gab es für ihre Schwester, die Frau Hofrätin, nur noch eingeschränkte persönliche Bindungen an Wasserlos, und bei einer eventuellen Wiederverheiratung des Marquis wäre sie zweifellos als störend empfunden worden.

Noch einmal treibt es Franz Adam in Geschäften des Marquis nach Utrecht. Am 23.VIII.1802 wird dem Amtsakzessisten Franz d'Alquen ein Reisepaß (klicken Sie hier, um den Paß zu betrachten) ausgestellt. Nach diesem Zeitpunkt konnte er nicht mehr für den Marquis tätig werden. Den hielt es nach dem Tode seiner jungen Frau und zweier Kinder nun auch nicht mehr in Wasserlos. Das Schloß und die zugehörigen Güter wurden vor 1820 an den Landgrafen Victor Amadeus von Hessen-Rotenburg verkauft. Über das weitere Geschick des Marquis wissen wir vorerst nichts. Seine Tochter Ida hat nach etlichen Jahren lebhafte Beziehungen zu ihren Arnsberger Verwandten aufgenommen. Doch darüber in einem späteren Bericht!

Kehren wir noch einmal zu dem gerade erwähnten Reisepaß zurück. Er ist in schöner Fraktur gedruckt und enthält die gesamte Titulatur des Kurfürsten, auch zu den inzwischen verlorenen Territorien, der inzwischen seinen Regierungssitz nach Aschaffenburg verlegen mußte. Interessant sind für uns die handschriftlichen Einträge und die Personenbeschreibung des Franz Adam: er ist 39 Jahre alt, hat eine größere, ansehliche Statur, blonde Haare, blaue Augen, längliches Angesicht, eine mittelmäßige, stumpfe Nase. Er reist als bevollmächtigter Sachwalter des Marquis du Chasteler von Wasserlos über Mainz und Köln nach Utrecht. Ob nunmehr die leidige Wechselaffäre erledigt war, haben wir nicht erfahren. 

Da aber nichts mehr davon in den Akten auftaucht, dürfen wir vermuten, daß der Marquis mit nachdrücklicher Hilfe seines Rechtsbeistandes Franz Adam d'Alquen den Prozeß gewonnen hat. Besonders wichtig an diesem Reisepaß ist die Namensschreibung. Zum zweiten Male taucht sie als "d'Alquen" auf. Wie kann man sich das erklären?
Die Schreibform "Dalquen", die wir auf den Löwenwirt, Franz Adams Vater, zurückführen, ist sicher bereits von den Seligenstädter Zeitgenossen als ein ungewöhnliches Abweichen von der Norm empfunden worden. Wenn wir uns die Geschichte der Namenschreibung noch einmal vergegenwärtigen, dann läßt sich sagen: DIES war die sensationelle Neuerung, ein echtes Abweichen von den bis dahin bekannten historischen Formen. Das "QU" war zwar im Lütticher Land nicht unbekannt, aber die Namensträger früherer Jahrhunderte haben es nie persönlich gebraucht. "QU" taucht ganz gelegentlich in Urkunden, in amtlichen Dokumenten auf, wo es allerdings auch nie "verbessert", richtig gestellt wurde. Veranlasser solcher Urkundeneinträge scheinen es widerspruchslos hingenommen zu haben.

Aber nun, um die Wende zum 19.Jahrhundert, ist es auch nur ein stillschweigendes Einverständnis von Franz Adam, wenn sein Familienname apostrophiert wird? Ist es Eitelkeit, es dabei bewenden zu lassen? Was sagen die Verwandten dazu? Wird es nicht für Anmaßung oder Größenwahn gehalten werden können, sich den Anschein französischer, möglicherweise sogar adliger Herkunft zu geben?

Dabei ist es die ursprünglichste Schreibform des Namens. Wer also apostrophiert, der kehrt zum Ursprung zurück: van Alken, d'Alken, so hieß es schon vor 400, 500 Jahren. Dalken ist, wie wir gesehen haben, jünger und sprachlich, sprachlogisch viel weniger korrekt.

Haben die Seligenstädter Dal(c)ken/Dalquen von der Namensform d'Alken gewußt? Ich neige nach wie vor zu der Annahme, daß das Wissen um ältere Schreibformen und Traditionen in der Familie nicht verloren gegangen war. Denken wir daran, daß Franz Adams Onkel Matthias/Pater Beda (d'Alken lt. Profeßbuch) 17 Jahre alt war, als sein Großvater Johann Leonhard Dalken starb. Und Johann Leonhard hat von seinem Vater Theodor/Dieter bzw. dem Onkel Franz in Aschaffenburg, den Einwanderern, mit Sicherheit nicht nur die Wappenbeschreibung mitgeteilt bekommen. Dieter und sein älterer Bruder in Aschaffenburg haben selbstverständlich gewußt, daß sich ihr Lütticher Vater auch d'Alken geschrieben hatte. Außerdem hat Franz Adam seinen Onkel Edmund, den Stiftsdekan in Aschaffenburg, und dessen Grabstein (XIII 364 ff) gut gekannt. Das Problem Dalken - Dalcken - Dalquen (so ja schon beim Vater und Bruder Hermann), möglicherweise auch d'Alquen bei Edmund (XIII 368), war Franz Adam vertraut. Fragt sich höchstens, warum sich nicht schon früher ein Familienmitglied dazu durchrang und warum Franz Adam sogar die neue Variante "D'Alquen" in die Welt setzte. Das Problem hat ihn, wie wir noch sehen werden, zeit seines Lebens nicht verlassen.

Die Annahme, der hessische Landgraf bzw. Großherzog habe damit zu tun, wegen seiner vermuteten Franzosenhörigkeit auch seine Beamten, wo es ging, französisch aufzupolieren, können wir getrost aufgeben (30). Halten wir fest, daß es in den Jahren 1800 und 1802 eine kurfürstlich mainzische Behörde war und keine hessische, die die Form d'Alquin bzw. d'Alquen verwendete.

Aber eines ist nicht außer acht zu lassen: der Kontakt, die Verwandtschaft mit dem auch französisch sprechenden du Chasteler. Möglicherweise ist von hier die Bestärkung, die Ermutigung ausgegangen, die Apostrophierung des Familiennamens zu übernehmen. Vielleicht hat der Marquis in seinem Schriftverkehr mit den Mainzer Behörden diese Form benutzt, wenn er z.B. beantragte, seinem Sachwalter Pässe in die ehemals österreichischen, jetzt französischen Territorien auszustellen.

Außer zu dem bereits genannten Aschaffenburger Stiftsdekan Edmund Dalcken/Dalquen/d'Alquen hatten die Seligenstädter Dalquen keine Kontakte zu den böhmischen Familienmitgliedern, abgesehen von Lothar Franz Bernhard Anton (v.) Dalquen, dem resignierten, d.h. zugunsten seines älteren Bruders Edmund zurückgetretenen Aschaffenburger Kanonikus und Taufpaten eines Sohnes von Joh.Adam Dalcken (XI 249). Bei diesen taucht die "QU"-Form verhältnismäßig früh auf (1.Viertel des 18.Jahrhunderts und kurz bevor der Löwenwirt so schrieb) und fast gleichzeitig auch apostrophiert, interessanterweise in der Form, wie sie auch Franz Adam für sich bis zu seinem Lebensende bevorzugt hat, mit großem "D", also D'Alquen. In seinem Werk "Meine 32 Ahnen und ihre Sippenkreise" von 1928 teilt Prochàzka kein einziges Vorkommen mit kleinem "d", also d'Alquen, mit. Dies taucht erst z.B. im Gotha, Genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser von 1917 auf: S.743, Johanna d'Alquen. Von hier aus gesehen hat die Annahme eines Einflusses des Stiftsdekans auf Franz Adam einiges für sich.


Unserem Vetter Heinrich Fußbahn in Aschaffenburg verdanken wir zum Problem des "d'" die in diesem Zusammenhang vielleicht wichtigste Archiventdeckung aus dem dortigen Stadt- und Stiftsarchiv: Urkunden über Hauskäufe (s.XV.Bericht) im 17.Jahrhundert siegelte Johann Franz (Thomas), Theodors Bruder, nicht nur mit dem uns bekannten Familienwappen, sondern er unterschrieb eine dieser Urkunden mit "Jo: Franz d'Alken", ein eindeutiger Beweis dafür, daß die alte Lütticher Namensform nach Deutschland mitgebracht worden war.

Trotz aller Abweichungen in der Schreibung des Familiennamens müssen abschließend zwei Merkmale hervorgehoben werden: Über die Jahrhunderte hinweg ist die A u s s p r a c h e des Namens an den verschiedenen Orten und bei den verschiedensten Namensträgern immer "dalken" geblieben, und stets haben sich die verschienenen Familienmitglieder eines Wappens bedient, dessen wesentliche Bestandteile gleich geblieben sind.

Am 18.XI.1803 stirbt Franz Adams Mutter Maria Elisabeth Dalquen, geb.Stenger. Sie hat noch erlebt, daß Seligenstadt eine landgräflich hessische Stadt und ihre Söhne hessische Beamte wurden. Auch dieses Ereignis kennzeichnet den Ausklang des ersten Lebensabschnittes von Franz Adam. Die Trennung von den Verwandten und der Heimat stand unmittelbar bevor.

Anmerkungen:
(1) Schmidt, Neuer Nekrolog der Deutschen, 16.Jg., 1.Teil, Weimar 1840, S.377, Nr.126

(2) Skizze der zum Oberamt Steinheim gehörenden Orte im Anhang unter Nr.6)
(3) Referendar
(4) Sie war die Tochter des Amsterdamer Bürgermeisters Dr. Gerard Aarnoud Hasselaer, bevollmächtigter Minister, und der Elisabeth Clignett (Stammtafel s. Anhang unter Nr.7) (5) Hans Christoph Ernst Freiherr von Gagern, 1766-1852, dessen Sohn Heinrich Mitbegründer der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft und 1848 Präsident der Frankfurter Nationalversammlung war.
(6) Witwe
(7) Tochter ihrer Schwester Anna Susanna, verheiratete Taets van Amerongen (s.Stammtafel im Anhang unter Nr.7) (8) d.h. dem Marquis stand nur der Ertrag des Vermögens zu. Wegen eventueller Schulden konnte am Vermögen nichts vollstrec kt werden, eine sehr weise Entscheidung der Marquise, wie sich im Zusammenhan mit den Wechselprozessen ihres Sohnes noch zeigen sollte.
(9) minderjährig; nach Römischem Recht bis zum vollendeten 25.Lebens jahr, also in diesem Falle nicht vor dem 6.VII.1795, es sei denn, der Marquis wurde vorher amtlich für volljährig (maiorenn) erklärt
(10) d.h. die amtliche Erklärung seiner Mündigkeit (11) also durch den Einfluß Franz Adams (12) Der Bankier Heinrich/Henry Gontard gründete das heute noch existierende Frankfurter Bankhaus Heinrich Gontard & Co. Friedrich Hölderlin war sein Hauslehrer, seine Mutter Susette, geb. Borkenstein, war Hölderlins "Diotima".
(13) Maria Josephine Ubaghs aus Maastricht (14) s.Schücking-Liste/Nr.18 (15) Katharina Elisabeth Hasselaer (1738-1792), s.Stammtafel im Anhang, Nr.7
(16) k u.k. Kammerherr, französischer Gesandter beim fränkischen Kreis
(17) Tatsächlich heiratete sie den Grafen Georg Schlitz gen.v.Görtz am 21.X.1790. (18) Hier irrt Josephine: Die Memoiren stammen vom Bruder Joh.Eustachius des Grafen Georg Schlitz gen.v.Görtz, +21.X.1790.
(19) 1794 für preußische Truppen
(20) Trauurkunde der Eltern und Taufurkunde der Tochter Helene s.Anhang unter 3 u.4 mit Abb.12
(21) Das "Testament etc." fand ich nicht in Josephinas Papieren. Aber ein Brief des Philosophieprofessors Ubaghs der Universität Löwen vom 13.IX.1858 an Josephina gibt näheren Aufschluß. In Fauquemont/Valkenberg gab es einen Bürgermeister Stroub, bei dem der Vater Jean Ubaghs des Professors als Bierbrauer wohnte und arbeitete. Dieser Ubaghs und Johann Cornelius waren Vettern, letzterer auch Pate von dessen Sohn Jean Francois. Bürgermeister Johannes Stroub war auch Trauzeuge des Johann Cornelius Ubaghs (s.Anhang, Abb.12).
(22) Wilhelm Landgraf von Hessen-Philippsthal, 1726-1810, niederländischer General-Leutnant und Kommandeur von Hertogenbosch
(23) Die Trauung wurde erst am 5.IV.1800 vollzogen. Mit einer von Josephina früher angesetzten Heirat wäre das erste, frühverstorbene Kind Franz ehelich gewesen. Die "Braut", also Verlobte des Franz Adam, war die Tochter des Aschaffenburger Hofkammerrats und Vizedomamtsbeisitzers Johann Baptist Gerlach.
(24) siehe Anhang
(25) Mader,S.1o4
(26) Akten des Hauptstaatsarchivs München, Signatur C-458, C- 459
(27) "gegen unbekannte Besitzer etwaiger fernerer auf den Namen des Klägers ausgestellter Wechsel und Handschriften" (wie vor C-460)
(28) ebenfalls Hauptstaatsarchiv München
(29) Original im Besitz von Gunter d'Alquen
(30) Briefe Sellmann v. 17.I. und 2o.III.1939 an Rolf d'Alquen

Anhang:
1.) Anmerkungen zu den Manuskripten A,B und C der Josephina d'Alquen

Es spricht einiges dafür, daß Josephina die Texte auf Anregung des mit ihr sehr befreundeten Ehepaars Arnold und Agnes Ruge verfaßt hat. Dies könnte um 1840/42 geschehen sein. Etliche Streichungen in den Manuskripten lassen vermuten, daß es sich um Entwürfe handelt. Meines Wissens ist es nicht zu einer Veröffentlichung gekommen. Ihr Vater Franz Adam war zu dem vermuteten Zeitpunkt bereits tot. So mußte sie sich auf die Erinnerungen ihrer Mutter und schriftliche Unterlagen stützen, die ich in ihrem Nachlaß nicht gefunden habe, z.B. die "Memoiren des holländischen Prozesses" ihres Vaters u.a. Das Vermögen der Frau (de) Hasselaer aus Amsterdam muß beträchtlich gewesen sein. Es trifft zu, daß sie ihrem zweiten Mann, Franz Gabriel Joseph Marquis du Chasteler-Courcelles, Vicomte de Bavay, * Schloß Moulbaix bei Mons 20.III.1744, + Lüttich 11.X.1789, nach der Ehescheidung am 22.III.1767 eine lebenslängliche Pension von jährlich 5.000 Gulden zahlen mußte. Ihren Sohn, den späteren Schwager des Franz Adam, nahm sie nach der Scheidung mit in ihre Heimatstadt Amsterdam. Von einer Trennung der beiden und den kriminellen Machenschaften der aufgeführten Verwandtschaft kann keine Rede sein. Übrigens sind dies alle ihre, also die mütterlichen Verwandten.

Ihr zweiter Mann, der Marquis, lebte ganz der Geschichtswissenschaft. Seine Studien über die Antike und das Mittelalter führten zur viermaligen Wahl zum Präsidenten der k.u.k. Akademie in Brüssel. Besonders wichtig war ihm die Genealogie seines Hauses. Er legte eine Untersuchung vor, mit der er die Abstammung seiner Familie von den Herzögen von Lothringen nachwies. Demgemäß wäre er in die Verwandtschaft zu den Habsburgern aufgerückt. Maria Theresia, unter deren Gunst er zu einer ganzen Reihe wichtiger Staatsämter gekommen war, hatte zunächst nichts an dieser Abstammung auszusetzen. Sie gewährte ihm sogar das Vorrecht, sein Wappen mit einer Herzogskrone zu schmücken und als Wappenmantel Hermelin zu verwenden. Nach seiner Scheidung allerdings entzog sie ihm ihre Gunst: Es wurde ihm verboten, weiterhin auf der Abstammung vom Hause Lothringen zu bestehen. Ihr Sohn Kaiser Joseph II. dagegen ermächtigte ihn, vor einem Pariser Gericht deswegen zu klagen. Es kam zu einem Vergleich der beiden Familien du Chasteler mit den Grafen du Chastelet (so), legitimen Nachkommen der Lothringer, daß die Streitigkeiten nicht zu entscheiden seien und beim Stand der Forschungen von 1776 belassen bleiben sollten, d.h. daß die du Chasteler bis heute auf der Abstammung von den Lothringer Herzögen bestehen können, wenn dies auch offiziell nicht anerkannt werden kann. Aufbauend hierauf beantragte der Vater unseres Wasserloser Marquis ein Jahrzehnt später die Erbehung in den Fürstenstand, was lediglich mit der Begründung abgelehnt wurde, seine Mittel reichten zum Bestreiten des damit verbundenen finanziellen Aufwandes nicht aus. Freilich war er zu diesem Zeitpunkt schon geschieden, und mit mehr als der erwähnten Pension war von seiten seiner geschiedenen Frau nicht zu rechnen. Immerhin erlebte er zwei Monate vor seinem Tode noch die Genugtuung, daß er und seine Erben als spanische Granden anerkannt wurden.

Sein Sohn aus erster Ehe mit der Gräfin Thürheim, der Halbbruder unseres Wasserloser Marquis, war Johann Gabriel Marquis du Chasteler-Courcelles, am 22.I.1763 auf dem väterlichen Schloß Moulbaix bei Mons im Hennegau geboren, gestorben zu Venedig am 10.III.1825. 1778 kam er an die Ingenieur-Akademie nach Wien, wo er zum Festungsbauer ausgebildet wurde. 1781-1784 leitete er bereits den Bau der Festung Olmütz. Nach einem kurzen niederländischen Zwischenspiel kam er in die Bukowina und verlor 1788 bei der Belagerung von Chotym den rechten Fuß. Mit dem Ausbruch der Französischen Revolution sehen wir in wieder in den Niederlanden. 1792 geriet er in Namur in Gefangenschaft und wurde im Jahre darauf ausgewechselt. Im gleichen Jahre noch holte er sich acht Bajonettstiche in Brust und Leib. Im Jahre 1794 wurde er zum Genie-Direktor der rückeroberten Festung Mainz ernannt und erhielt 1795 bei der Verteidigung eines Vorwerkes eine Kopfwunde. Seine Beförderung zum Obersten als Anerkennung seiner Tapferkeit wurde bereits erwähnt. 1795 in Polen und 1797 in Italien war der inzwischen zum Generalmajor Beförderte als Grenzregulierungskommissär tätig. 1798 und 1799 kämpfe er unter dem russischen General Suwarow gegen die napoleonischen Truppen in Italien. Nach der Genesung von einer abermaligen schweren Verwundung war er 1800 und 1802 in Tirol. 1801 war er zum Feldmarschall-Leutnant befördert worden. 1805/06 befehligte er Truppen in Nordtirol gegen die Franzosen. 1809 brach der Krieg zwischen Österreich und Frankreich erneut aus. Chasteler befehligte 10.000 Mann in Lienz. Tirol und Vorarlberg gingen verloren. Am 5.V.1809 erließ Napoleon einen Tagesbefehl, in dem er "einen gewissen Chasteler" beschuldigte, schwere Kriegsverbrechen an gefangenen Bayern und Franzosen begangen zu haben. Diese Diffamierung ist umso unverstädlicher, als Napoleon und du Chasteler sich von einer längeren Unterredung im Jahre 1801 gut kannten und Napoleon verfügt hatte, die niederländischen Güter du Chastelers von der Beschlagnahme auszunehmen. Du Chasteler wurde von dieser Beleidigung tief getroffen. Einige Tage hierauf erlitt er gegen die Franzosen eine völlige Niederlage bei Wörgl: es gelang ihm aber der Rückzug über Kroatien nach Ungarn. Als Napoleons Untergang sich anbahnte, leitete er 1813 die Verteidigungsmaßnahmen von Prag. 1814 arbeitete er beim Wiener Kongreß als militärischer Berater, und 1815 schließlich wurde er Stadt- und Festungskommandant von Venedig, wo er 63jährig 1827 (nach anderer Quelle 1825, s.o.) starb. Du Chasteler war wegen seiner Bildung, er sprach 12 Sprachen, wegen seiner militärischen Tugenden und seiner Treue zum österreichischen Kaiserhaus hochgeschätzt. Ob und welche Beziehungen zu seinem Halbbruder in Wasserlos bestanden, ist ungeklärt.

Die von Josephina erwähnten Memoiren des Grafen von Görtz enthalten einige ergänzenden Details, die ich - auch wegen des vorsichtig verschleiernden und damit eigentlich offenbarenden Stils - nicht vorenthalten möchte. Sie wurden anonym herausgegeben, vermutlich von der Tochter Louise Caroline, die 1794 Hans Grafen von Schlitz Freiherrn v. Labes geheiratet hatte. In diesen "Memoiren eines deutschen Staatsmannes aus den Jahren 1788-1816, Leipzig 1833, S.123 ff heißt es: " Am 19.Oktober (1790, Dq) verließen Mutter (Gattin des Grafen Schlitz, Dq) und Tochter Frankfurt. Am folgenden Tag folgte ihnen S. (Graf Schlitz, Dq) nach Wasserlos nach. Dort hauste der ältere Graf S.G. (Schlitz gen.v.Görtz, Dq), des Vaters Bruder, und die Marquisin Ch... (du Chasteler, Dq), des Grafen ältere und letzte Freundin. Mit dem älteren Bruder hatte der jüngere nur den Familien-Namen gemein. Jenen hatte eine stürmische Jugend oft mißleitet, in welcher Sinnlichkeit und Ehrgeiz seine Götzen gewesen waren. Beiden hatte er den größten Teil seines Vermögens geopfert, in dem er unter anderem als Reichsgraf im Frieden eine kleine Armee, gegen 400 Mann stark, hielt. Die Sequestration der Grafschaft war eingetreten und würde den Ruin vollendet haben, als die Marquisin, eine ältere Freundin, helfend auftrat, dem Reichskammergericht zur Sicherstellung der Gläubiger ihren Schmuck als Unterpfand übergab und so die Sequestration entfernte. Da erwachte des Grafen S.G. Edelsinn und, um nicht Schuldner der Marquise zu bleiben, schränkte er sich ein und rettete so nach und nach das alte Erbe seiner Ahnen. Er und seine Freundin hatten derzeit beide wenigstens das 60ste Jahr erreicht, als nunmehr S. (Graf Schlitz, der Urheber der Memoiren, Dq) Zeuge der förmlichen Vermählung war, bei welcher auch das Strumpfband der Braut unter die Gäste verteilt wurde. Eben die Frau, welche in edelmütiger Freundschaft für den Freund einen bedeutenden Teil ihres Vermögens aufs Spiel setzte, hätte gerne jedes Stäubchen von der Erde verbannt und nur im reinsten Kristall gelebt. Nicht allein, daß die Stühle Überzüge hatten, so war zur Erhaltung der letzteren ein zweiter Überzug angebracht, und am Vermählungstage (21.X.1790, Dq) wurde nur dieser entfernt. Die Jahre hatten die Zahl der Eigenheiten noch vermehrt, in welche der Neuvermählte, selbst sehr eigen, sich liebevoll fügte, und als er späterhin die Gattin verlor (24.VII.1792, Dq), auf deren ganzes Vermögen zu Gunsten ihrer Verwandten verzichtete. In den ersten Tagen des November (1790, Dq) schlug für S (Schlitz, Urheber der Memoiren, Dq) die Scheidestunde und mit zerrissenem Herzen trennte er sich von denen, welchen er nun angehörte." Johann Eustach Graf (von Schlitz gen.) von Görtz ist auch der Urheber von "Historische und politische Denkwürdigkeiten des kgl.preußischen Staatsministers (...), aus dessen hinterlassenen Papieren entworfen, 2 Teile, Stgt./Tüb. 1827, 1828." In Band 1 lesen wir auf S. 109: "Ein Anfall von Gütern in der Wetterau an die Görtzische Familie verbesserte im Jahre 1767 deren Vermögens-Verhältnisse; Graf Eustach erhielt dadurch eine ansehliche Vermehrung seines Einkommens," wovon auch sein älterer, stets geldbedürftiger Bruder, der spätere Gatte der Marquise du Chasteler, profitiert haben dürfte. Dies war seine dritte Ehefrau. Aus den beiden vorausgegangenen Ehen hatte er je einen Sohn. Hierzu ist in der gleichen Quelle auf der gleichen Seite folgendes angemerkt: "Was der Graf (Eustach, Dq) den Prinzen von Weimar, der übernommenen Verpflichtung (als Erzieher, Dq) gemäß, war, das ward er auch aus brüderlicher Liebe den beiden Söhnen seines ältesten Bruders, deren Erziehung er im Jahre 1765 übernahm und die er bis ins Jahr 1773, anfänglich in Weimar und in der Folge in Jena bei sich behielt". Diese weimarischen Prinzen waren Karl August (1757-1828), unter dessen Herrschaft Goethe leitender Minister wurde, und Friedrich Ferdinand (1758-1793).

Daß die Marquise du Chasteler vom Grafen von Görtz zwei voreheliche Töchter gehabt haben soll, die bei Bauern aufgewachsen sein sollen, ist kaum vorstellbar. Sie dürfte hierfür zu alt gewesen sein.

Was die Freundschaft des Marquis zu Franz Adam abelangt, so ist es bedauerlich, daß sich nichts Schriftliches darüber erhalten hat. Unsere Londoner Verwandten verwahren wenigstens einige Gegenstände, darunter einen Pfeifenkopf aus Porzellan, den der Marquis gemäß der französischen Aufschrift in Freundschaft seinem Schwager Franz gewidmet hat. Er dürfte über den Sohn Fritz/Frédéric in diesen Zweig der englischen d'Alquen geraten sein.

Die Verwandten Ubaghs meldeten sich Jahrzehnte später bei Josephina, worauf ich eingehen möchte, wenn ich von ihrer Korrespondenz berichte.

2.) Franz Adam Dalcken, Text der lateinischen Trauurkunde aus dem Alzenauer Heiratsregister und Übersetzung: D:(ominus) Franziscus Adamus Dalcken , 5ta Aprilis Copulati sunt impetrata prius super proclamationibus / et quoad tempus sacratum a R(e)v(ere)nd(i)ss(i)mo Vicariatu Mog(unti)no / 3tio Aprilis 1800 dispensatione et Data ab ipsis Scriptim / et Sigillatim Munita Declaratione De statu libero clarissimus / D(ominus) Franziscus Adamus Dalcken oriundus ex Seelgenstatt apud / D(ominus) Marquis Du Chasteler in Wasserlos Secretarius et Electoralis / Satrapis Mog(unti)nae Steinheimensis Advocatus et praenobilis / Helena Sybilla Ubags ex Trajecto ad Mosam oriunda / D(omini) Joannis Ubags incolae et civis quondam in Mastrich et Idae / Conj(u)gis natae Conicx filia. Testes erant D(ominus) Gerhardus Arnoldus / Fridericus gabriel Marquis Du Chasteler ex Wasserlos et D(ominus) Joannes / Ubags ex Mastrich praedictae sponsae pater. - Copulationem / praedictam perfecit in Castello Wasserlocensi De Parochi / Alzenaviensis licentia R(everendissimus) D(ominus) Petrus Spinner tum temporis / Sacellanus in Kleinostheim Sabatto Palmarum in Quadragesima (2 Wörter unleserlich) 5ta Aprilis / 1800. - postea apostata a statu clericali et (1 Wort unleserlich).

Übersetzung: Ehelich verbunden wurden, nachdem er vorher am 3.IV.1800 nach dem Aufgebot und hinsichtlich des Zeitpunktes der heiligen Handlung vom ehrwürdigen Vikariat in Mainz die Heiratserlaubnis (1) erlangt hat und nachdem ihm von ihnen selbst schriftlich und gesiegelt die Erklärung seines freien Standes (2) gegeben und bestätigt wurde, der hochangesehene Herr Franz Adam Dalcken, von Seligenstadt gebürtig, Sekretär (3) beim Hern Marquis du Chasteler in Wasserlos und Vogt (4) des Mainzer Kurfürsten in Steinheim, und die aus Maastricht stammende edle Helene Sybille Ubags, Tochter des Herrn Johann Ubags, einstmals (5) Einwohners und Bürgers von Maastricht, und seiner Ehefrau Ida, geborene Conicx. Zeugen waren: Herr Gerhard Arnold Friedrich Gabriel Marquis du Chasteler von Wasserlos und Herr Johann Ubags aus Maastricht, Vater vorgenannter Ehefrau. - Die oben erwähnte Trauung vollzog im Wasserloser Schloß mit Erlaubnis des Alzenauer Pfarrers (6) der ehrwürdige Herr Petrus Spinner, derzeit Kaplan in Kleinostheim, am Palmsamstag in der Fastenzeit (...) am 5.IV.1800 - (späterer Nachsatz:) der nachher vom geistlichen und (seelsorgerlichen?) Stande abgefallen ist (7).

Anmerkungen zur Trauurkunde:
(1) Da Franz Adam Beamter war, mußte er nach damaligem Rechtsstand um die Heiratserlaubnis des Dienstherren bitten. Bei den Akten des Vikariatsarchivs - vermutlich heute in Würzburg - müßte sich noch der Antrag auf die Heiratserlaubnis befinden.
(2) Die gleiche Behörde bestätigte Franz Adam auch, daß er keines anderen als des Kurfürsten Untertan war. Als Sohn eines Seligenstädter Bürgers war er automatisch "freien Standes". (3) Franz Adam war kein Angestellter des Marquis im heutigen Sinne. Er war von der kurfürstlichen Behörde treuhänderisch eingesetzt zur Wahrnehmung der Interessen des noch unmündigen Schloß- und Gutsbesitzers, aber auch zur Wahrnehmung der Rechte des Landesherrn, des Mainzer Kurfürsten.
(4) Die Bezeichnung advocatus (ad-vocat-us) läßt das deutsche "Vogt" als Übersetzung zu. Das entspräche der Funktion eines Amtmanns oder Oberamtmanns, des Leiters der Verwaltungsdienststelle Steinheim, die dem Vizedomamt Aschaffenburg nachgeordnet war. Diese Stellung hat Franz Adam offiziell nicht innegehabt. Vielleicht hat es sie als Oberamtsakzessist kommissarisch wahrgenommen und so seinen Hofratstitel, wohl eher ein Ehrentitel,erworben.
(5) Johann Ubaghs war nach Wasserlos übergesiedelt, vielleicht nach dem Tode seiner Frau, um bei seinen Töchtern zu leben. Ob er in Wasserlos gestorben ist, ist noch ungeklärt. Über seine politischen Probleme in Maastricht erfahren wir einiges aus Josephinas Korrespondenz. Doch hierüber später! (6) Es bleibt unklar, warum man sich für den Kleinostheimer Kaplan Spinner entschied. Josephina nennt ihn einen Freund des Vaters. Der Pfarrer von Alzenau mußte diese Trauung durch einen Ortsfremden und außerhalb der Pfarrkirche besonders erlauben.
(7) Daß der Kaplan seinen geistlichen Stand aufgab, könnte damit zusammenhängen, daß er Benediktiner im Kloster Seligenstadt war und als solcher die Pfarrstelle in Kleinostheim versorgte. Nach der Aufhebung des Klosters drei Jahre später war er heimat- und versorgungslos wie viele seiner klösterlichen Mitbrüder und wird aus Gründen einer neuen Berufswahl in den weltlichen Stand zurückgetreten sein. Hierüber müßten die Klosterakten Auskunft geben.

3.) Die Maastrichter Trauurkunde aus dem Jahre 1760 (siehe Abb.) des Johann Cornelius Ubaghs lautet: "Die 27 julii contraxerunt matrimonium praeviis proclamtionibus joannes ubachs et maria ida conincx. testes fuerunt joannes jacobus stroup, godefridus conincxs et elisabeta conincx." - Am 27.Juli 1760 wurden nach vorausgegangenem Aufgebot ehelich verbunden: Johann (Peter Cornelius) Ubaghs und Maria Ida Conincxs. Trauzeugen waren Johann Jakob Stroup, Gottfried Conincxs und Elisabeth Conincxs", vermutlich die Eltern der Braut.


4.) Die Maastrichter Taufurkunde der Helena Sybilla Ubachs vom Januar 1774 (siehe Abb.unten) lautet: "6 - Helena Sybilla, Jo(ann)is ubachs et Mariae Idae Conings (zu ergänzen: filia). Suscep(tus) petrus Conings et Elis(abeth) ubachs, no(min)e helenae bormans. Juncti hic ante 14 circiter annos." - Am 6.Januar 1774 wurde Helena Sybilla Ubachs, Tochter des Johann (Peter Cornelius) Ubachs und der Maria Ida Conings, getauft. Taufpaten waren Peter Conings und Elisabeth Ubachs im Namen der Helena Bormans. (Die Eltern) wurden hier vor etwa 14 Jahren getraut. - Unter der Angabe des Tages "6" findet sich die Abkürzung "brab" für die Herkunft der Eltern: "Aus dem Brabantischen".

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