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Der
westfälische Zweig
Franz Adam D'Alquen (1763- 1838)
Ein Lebensbild- Teil 1 (1763-1803)
Am
Heiligen Abend des Jahres 1765 verstarb der 33jährige Gastwirt
und Kaufmann Johann Peter Dalcken/ Dalquen, der "Löwenwirt",
in Seligenstadt. Er hinterließ seine Witwe und drei kleine
Kinder. Drei Kinder waren bereits vor ihm gestorben. Nun lebten noch
die 11jährige Maria Elisabeth, der dreijährige
Hermann Joseph und der knapp zweijährige Franz Adam.
Die
Mutter, Marie Elisabeth Stenger, heiratete nicht wieder. Sie stammte
aus einer wohlhabenden Familie. Die Hinterlassenschaft ihres Mannes war
ansehlich. Not gab es in der vaterlosen Familie nicht. Die Mutter wird
zunächst die Gastwirtschaft "Zum Goldenen Löwen"
weitergeführt haben bis zur Verheiratung ihrer Tochter mit dem
Gastwirt Balthasar Simon Wolz (XIII 353 ff), der dieses Gasthaus
übernahm.
Hermann
und Franz sind sicher in die Schule ihres Onkels Franz Adam
Dalcken/Dalquen in Seligenstadt gegangen, des Taufpaten von Franz. Hier
wurde neben Schreiben, Rechnen und Lesen seit alters von
Klosterlehrkräften Lateinunterricht erteilt.
Der Onkel Pater
Beda Dalquen, der 17 Jahre ältere Bruder des Johann Peter,
Benediktiner und Pfarrer in Meisenheim, wird über den Besuch
einer Lateinschule, vielleicht in Aschaffenburg oder in Mainz
mitentschieden haben, wenn nicht auch der Stiftsdekan Edmund
Dalcken/Dalquen in Aschaffenburg, Onkel 2.Grades. An Beratern,
Anregern, vielleicht auch Geldgebern, fehlte es also nicht, um die
Ausbildung des Franz Adam einzuleiten und zu begleiten (zum besseren
Verständnis der verwandtschaftlichen Verhältnisse s.
Abstammungstafel im Anhang unter Nr.5).
Der
ältere Bruder Hermann Josef machte in Seligenstadt seinen Weg
(XIII 353 ff). Dem jüngeren stand ein entbehrungsreicherer,
dafür aber in die Weite führender Weg noch offen.
Franz
Adam Dalquen wurde am 2o.XI.1763 in Seligenstadt getauft (Tf 5.308,
XIII 354). Sein Taufpate war Franz Adam Dalquen (XII 287), der
"ehrenhafte Mann und Küster" der Pfarrkirche, auch Lehrer.
Lange 17 Jahre erfahren wir nichts aus seinem Leben. Er wuchs in dem
behäbigen, großen Barockhaus Römergasse 10
(Abb.s.XIII 349 f) auf, wo ihn die Atmosphäre des Gasthauses
mit Brauerei Zum Goldenen Löwen, einer
größeren Landwirtschaft und einer
Gemischtwarenhandlung (Krämerei) umgab.
Abb.
Seligenstädter Taufeintrag des Franz Adam Dalquen
(Übersetzung
des Taufeintrags: Am 2o. (Nov.1763) wurde getauft Franciscus Adamus,
ehelicher Sohn des ehrbaren Bürgers und Gastwirts "Zum
Goldenen Löwen" Peter dalquen und seiner Ehefrau Maria
Elisabeth. Pate war der Ehrbare Mann und Küster der
Pfarrkirche Franziscus Adamus Dalquen)
1780
finden wir den 17jährigen erstmals als Stipendiaten der
Fleischbein-Stiftung erwähnt. Franz war nun Student in Mainz.
1781 (4.Nov., Tf 5.389) ist er Taufpate in Seligenstadt und wird als
"cand.phil.", Kandidat (d.h. nach früherem
Verständnis Student vor dem Schlußexamen) der
Philosophie bezeichnet. Zwei Jahre darauf, am 25.VIII.1783, wieder ist
er Taufpate in Seligenstadt, nennt ihn die Urkunde "cand.iur.",
Kandidat der Rechtswissenschaft. Wie auch immer, Franz Adam hat in
Mainz Jura und Kameralistik studiert, womit eine Verwaltungslaufbahn
ermöglicht wurde. Da die Immatrikulationsverzeichnisse dieser
Zeit verlorengegangen sind, können Beginn und Ende dieses
Studiums aus den Akten nicht festgestellt werden. Auch die Reihe der
Hof- und Staatskalender in diesem Zeitraum ist lückenhaft, so
daß das Jahr seines Eintritts in die kurfürstliche
Verwaltung amtlich nicht sicher feststeht.
1783
stirbt sein einflußreicher Onkel Edmund Dalcken/Dalquen in
Aschaffenburg (XIII 364 ff). Franz ist nunmehr 20 Jahre alt. Er und
sein Bruder Hermann Josef dürften als die nächsten
Verwandten neben dem Meisenheimer Pfarrer Pater Beda Dalken, dem Onkel
der Brüder, an den Beisetzungsfeierlichkeiten teilgenommen
haben, denkbar auch der o.e. Pate des Franz Adam Dalquen, der
Seligenstädter "Professor" und Küster der Pfarrkirche
(XII 287 ff). Im Jahre 1786 (1), Franz ist 23 Jahre alt, hat er sein
Studium der Rechte und Kameralistik abgeschlossen. Er wird am Oberamt
in Steinheim (2) als Rechtspraktikant (3) tätig. Seine Mutter
wird 1788/89 letztmals als Zunftmitglied der Wollweber steuerlich
geschätzt, was bedeuten könnte, daß sie
danach ihre Güter an die beiden Söhne Hermann und
Franz übergeben hat (XV 542). Damit hätte Franz eine,
wenn auch bescheidene finanzielle Unabhängigkeit erreicht.
1790 (wie Anm.1) legt er sein zweites Examen ab und wird Amtsakzessist
1.Klasse, wir würden heute Amtsanwärter oder Assessor
sagen, beim kurfürstlichen Oberamt in Steinheim.
Fauteiamtsakzessist bezeichnet ihn eine Seligenstädter
Taufurkunde noch am 27.I.1795 (Tf 6.678).
Hier
müssen wir einen Sprung machen und auf ganz andere Ereignisse
eingehen, die einmal in die Seligenstädter Umgebung
führen und den Lebensweg von Franz Adam entscheidend
beeinflussen werden.
1789
war in Paris die Französische Revolution ausgebrochen, 1792
die Monarchie abgeschafft, 1793 waren der König und die
Königin guillotiniert worden. Bereits 1792 brach der Krieg
gegen Frankreich aus, und zum maßlosen Erstaunen, ja
Entsetzen der Welt siegte die Armee der französischen
Revolutionäre fast auf allen Kriegsschauplätzen.
Über die Folgen bis 1795, die Besetzung des linken Rheinufers,
den Fall der Stadt Mainz und die Verlegung der kurfürstlichen
Residenz nach Aschaffenburg haben wir schon im Zusammenhang mit Hermann
Dalquen (XV 544 ff) gehört, auch über die
Massenflucht französischer Adliger in die Nachbarterritorien
im Osten. 1792 waren bereits die österreichischen Niederlande,
auch das Fürstbistum Lüttich und weitere Gebiete
erobert worden. Hieraus entstand unter französischem Patronat
1793 die Batavische Republik. Flüchtlinge auch aus diesen
Gebieten zogen nun in Scharen über die Grenzen nach Osten, ab
1795 über den Rhein und den Main, auch nach Aschaffenburg und
in die Seligenstädter Umgebung.
Zunächst
kann die verwitwete Marquise du Chasteler nicht als Flüchtling
bezeichnet werden. Zwar stammte sie aus dem inzwischen nicht mehr
österreichischen Amsterdam; aber bereits 1786, also
fünf Jahre vor der Niederlage der Östrerreicher in
den Niederlanden, hatte sie das Schloß Wasserlos und die dazu
gehörigen zwei Güter gekauft. "Beide Höfe
mit ansehnlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden liegen
nahe bei Wasserlos und verdienen wegen ihrer herrlichen Lage,
Gärten, Ökonomieeinrichtungen und sonstigen
Bequemlichkeiten gesehen zu werden. Die neueren Besitzer des einen (auf
welchem das Schloß mit Gartenanlagen befindlich ist) waren
Oberjägermeister von Schleifros, Prinz Louis von
Württemberg, Herr von Gagern, Marquise du Chasteler und deren
Sohn Marquis du Chasteler, gegenwärtig Herr Landgraf von
Hessen-Rothenburg; des andern, welches ein Rittergut gewesen, Herr von
Hoheneck, von welchem es Marquis du Chasteler kaufte. Dieser und dessen
Mutter haben zur Verschönerung beider Güter
außerordentlich viel aufgewendet, und die Gartenanlagen,
sowie die Erhöhung und Erweiterung der Wohn- und
Ökonomiegebäude danken eigentlich beiden ihr
Entstehen. Der Hof zu Großwelzheim mit
Schäfereigerechtigkeit, der lindenische Emmerichshof, die
Güter Huttenberg und Michelbach etc. gehörten alle zu
den Besitztümern dieser reichen und angesehenen Familie". So
J.W.Chr.Steiner in seinem Buch über u.a. das Freigericht
Alzenau, Aschaffenburg 1820. Wasserlos gehörte zur Pfarrei
Alzenau unweit von Seligenstadt auf der gegenüberliegenden
Mainseite. Über Wasserlos war schon im Zusammenhang mit Johann
Leonhard Dalkens "Erbsvereinigung" von 1730 die Rede (X 132). Das
Gebiet der Gemeinde Alzenau gehörte damals zum
Kurfürstentum Mainz. Daher schaltete sich die
kurfürstliche Regierung nach dem Besitzerwechsel sofort ein,
um festzustellen, daß die von der Marquise du Chasteler
erworbenen Güter unter die Rechtshoheit des
Kurfürsten fielen. Die Marquise bediente sich aber der
Unterstützung der Reichsritterschaft des Mittelrheinstromes in
Friedberg, um klären zu lassen, daß diese
Güter von altersher reichritterschaftlich, freiadlig,
reichsunmittelbar und somit dem Kurfürsten in Mainz nicht
untertan seien. Ein entsprechender Prozeß der
Reichsritterschaft gegen die kurfürstliche Regierung bzw. das
zuständige Oberamt Steinheim, wo Franz Adam tätig
war, am 17.IX.1787 verlief zu Gunsten der Marquise. Über die
Zusammenhänge besitzen wir einen gründlichen Bericht,
den das Hessische Staatsarchiv in Darmstadt 1939 auf Bitten von Rolf
d'Alquen aus den dort archivierten Urkunden verfaßt hat.
Daraus ist so viel Persönliches über Franz Adam zu
entnehmen, daß er ungekürzt folgen soll.
Doch
zuvor zum besseren Verständnis noch folgendes: Die Marquise
Catherine Elisabeth du Chasteler, *18.I.1738, +24.VII.1792, war eine
geborene (de) Hasselaer aus Amsterdam (4). Sie heiratete
zunächst Lieve Geelefinck/Geelvink, danach den Witwer
Franz-Gabriel-Joseph Marquis du Chasteler, mit dem sie den Sohn
Gerhard-Arnold-Friedrich-Gabriel hatte, den späteren Besitzer
von Wasserlos und Schwager des Franz Adam. In erster Ehe war der Vater
des Marquis mit der Gräfin Albertine Josephine von
Thürheim verheiratet gewesen, von der er den Sohn Johann
Gabriel hatte, einer der großen Feldherrn der
österreichischen Armee, Halbbruder des Wasserloser Marquis'.
Doch nun zum o.e. Bericht aus Darmstadt:
"Das
Gut Wasserlos, zu dem auch Besitzungen in Großwelzheim und
Hüttengesäß gehörten, wurde im
Jahre 1786 seinem vorherigen Inhaber v.Gagern (5) für 87.000
Gulden durch die Marquise Katharina Elisabeth du Chasteler abgekauft.
Diese erbat gleichzeitig für ihren Sohn, Gerhard Arnold
Friedrich Gabriel, geb. am 5.Juli 1770 in Amsterdam, die Aufnahme in
die Reichsritterschaft mit Schreiben vom 26.Juli 1786.
Die
Verwaltung des Gutes übernahm im Jahre 1788 Joh.Gustav
Stadelmann von seinem Vorgänger Gremm. Am 31.Mai 1792
hinterlegte die Marquise auf Burg Friedberg bei der Mittelrheinischen
Ritterschaft ihr am 21. August 1790 abgefaßtes Testament
über ihren deutschen Besitz. Das Testament trägt noch
die Unterschrift: Marquise Douairière (6) du Chasteler
née Hasselaer, der Begleitbrief: Comtesse de Goertz,
née Hasselaer. Nach dem 21. August 1792 fällt also
die Heirat (17) mit dem regierenden Grafen Görtz von Schlitz,
der niemals irgendwelche Ansprüche auf das Vermögen
seiner Frau machte.
Am
1.Juni 1792 reiste die Marquise nach Holland ab; sie verstarb am
24.Juli 1792 in Utrecht. Graf Görtz von Schlitz sandte die
Nachricht davon sogleich nach Wasserlos an Stadelmann. Vor ihrem Tode
hatte die Marquise über ihr holländisches
Vermögen am 19.Juli 1792 ein neues Testament errichtet. Als
Erbe war hier ebenfalls ihr Sohn und Maria Taets von Amerongen, verwit.
van der Capellen (7) eingesetzt. Der Sohn der Marquise befand sich
damals als Volontär bei einem holländischen Regiment
in Herzogenbusch. Auf die Nachricht vom Tode der Marquise beauftragte
die Ritterschaft den Sekretär Wilhelm Ferdinand Venator in
Friedberg mit der Inventarisation des Mobiliarvermögens in
Wasserlos. Bereits vorher aber hatte das Mainzische Amt Alzenau das
Vermögen mit Beschlag belegt. Es begann mit dem Tode der
Marquise ein Streit um die Zugehörigkeit des Gutes Wasserlos
aufs neue. Die Mittelrheinische Ritterschaft sah es als freiadlig und
deshalb ihr zugehörig an; die Kurmainzer Regierung
zählte es zum Mainzer Amt Alzenau und nahm jegliches
Hoheitsrecht darüber für sich in Anspruch. Um die
Frage der landeshoheitlichen Kompetenz wurde die nächsten
Monate und Jahre gestritten. Die Rechte des Erben dagegen wurden von
keiner Seite angefochten, sondern sowohl von Kurmainz wie von der
Ritterschaft anerkannt. Durch testamentarische Bestimmung hatte die
Marquise Wasserlos in ein Fideikommiß (8) umgewandelt; dieser
Tatsache entsprechend handelten auch sowohl Mainz wie die Ritterschaft.
Da der Sohn der Marquise noch minorenn (9) war, wurde ihm laut
Testament Karl Löw v.Steinfurt zum Vormund gesetzt. Auf die
einzelnen Streitigkeiten und täglichen Vorkommnisse, die sich
aus dem Kompetenzkonflikt zwischen Kurmainz und der Ritterschaft
ergaben, kann hier nicht eingegangen werden. Festgehalten werden
muß nur, daß der Verwalter Stadelmann ganz auf
ritterschaftlicher Seite stand. Als die Franzosen unter Custine sich
Frankfurt näherten, flüchtete Stadelmann
Silbergeschirr und Weißzeug, die von dem Bedienten Greber und
dem Hausknecht Lachmann verpackt wurden, nach Schlitz, wo der
Rechnungsrat Sturm am 26.Oktober 1792 den Empfang von sechs
Fässern und einer Kiste bestätigte. Im Januar 1793
wurde das Kavallerieregiment Cavanha in Wasserlos einquartiert, das
Schloß blieb frei davon. Als die Gegend am Main sich wieder
etwas beruhigt und die Mainzer Behörden wieder eine geordnete
Verwaltungstätigkeit aufgenommen hatten, berichtete der
Verwalter Stadelmann von Hanau am 3.Juni 1793, daß das
Oberamt Steinheim bereits seit acht Tagen den Seligenstädter
Amtspraktikanten Dalquen zum Kurator von Wasserlos eingesetzt habe.
Dalquen traf am 1.Juni 1793 in Gesellschaft des Alzenauer Amtsvogtes,
des Amtsschreibers und einiger Gerichtspersonen im Schloß ein
und öffnete im Kabinett der Marquise den Schreibtisch, dem er
eine Abschrift des Testamentes entnahm; am Nachmittag wurden alle
Schränke und Kisten geöffnet und inventarisiert. Der
gleiche Sachverhalt, nur in erheblich scharfer Tonart
ausgedrückt, ergibt sich aus einem ritterschaftlichen
Schreiben an den Reichshofrat nach Wien vom 7.Juni 1793. Daraus erhellt
weiterhin, daß Dalquen ein Gutachten über die
Ökonomie und deren Einrichtung machen solle für die
Mainzer Behörden. Am 22.Juli 1793 berichtet Stadelmann
folgendes:
'...In
voriger Woche ist der ... als Verwalter angestellte
Seeligenstädter Amtspraktikant Dalquen zu Wasserlos
aufgezogen, hat mein ehemaliges Logis im Hofhaus bezogen,
läßt sich durch die Ökonomieköchin
kochen und besorgt nun, unter der Leitung des Amtsvogtes zu Alzenau,
die Verwaltung des Marquis von Chastelerschen Gutes. Er wollte sich
anfangs der Annahme derselben entziehen, mußte sie aber auf
wiederholten Mainzischen Regierungsbefehl annehmen.'
Am
1.Dezember 1793 übersandte der ritterschaftlich bestellte
Vormund Karl v.Löw an die Ritterschaft nach Friedberg einen
Brief, dem ein eigenhändiges Schreiben des
(Amtsvogteiverwalters in Dieburg) Dalquen vom 2.Oktober 1793 an den
Herrn von Amerongen in Offenbach, einen Neffen der Marquise (Mann ihrer
o.e. Nichte, Maria Taets van Amerongen, Dq), beigefügt war.
Darin fragt Dalquen an, wie er mit dem jungen Marquis in Verbindung
treten könne; er habe ein Gutachten über die
Verpachtung des Ökonomiehofes an die Kurmainzer
Behörde zu machen, möchte dieses aber nicht tun, ohne
die Absichten des Besitzers zu kennen, da eine solche Verpachtung ja
von weitgehenden Folgen sein werde. Dieser Brief zeigt deutlich, mit
welch großer Gewissenhaftigkeit Dalquen den ihm
übertragenen Posten ausfüllte.
Im
Februar 1794 sollte im Schloß und in den
Ökonomiegebäuden ein Lazarett durch die
preußischen Truppen eingerichtet werden. Auf dringendes
Anraten des Karl v.Löw und anderer erschien nun der Marquis du
Chasteler endlich aus Holland, um sich um sein Erbe persönlich
zu kümmern. Am 28.Februar 1794 reiste er von Hanau, wohin er
sich von Herzogenbusch zunächst zu Stadelmann begeben hatte,
nach Wasserlos ab.
Aus
einem Brief des Marquis vom 11.März 1794 an die Ritterschaft,
worin er um Bestätigung seiner Güter und um
Rückgabe des nach Schlitz geflüchteten Silbers und
Weißzeugs nachsuchte, erfahren wir die weiteren
Vorgänge. Bei der Ankunft des Marquis in Wasserlos zeigte
Dalquen ihm sein Gut und das Wohnhaus. Nach Übernachtung in
Wasserlos begab der Marquis - wohl auf Anraten von Dalquen - sich nach
Steinheim zu Hofgerichtsrat Wenzl, dem Direktor des Mainzer Oberamtes.
Dort erlangte er nach mannigfachen Verhandlungen die Immission des
Besitzes am 10.März 1794; die Schlüssel wurden ihm
eingehändigt. Der Marquis hatte damit den Besitz seines Gutes
angetreten, war sich dabei aber natürlich bewußt,
daß er die Interessen der Ritterschaft außer acht
gelassen hatte. Durch eine persönlich von Stadelmann am
3.April 1794 in Friedberg abgebenene Erklärung wurde die
Ritterschaft in dem bestärkt, was sie schon wußte.
Stadelmann fügt hinzu, der Mainzische Verwalter Dalquen
(Dalcken) habe darauf zu achten, daß die Mainzer
landesherrlichen Gerechtsame nicht verletzt würden. Alle
Effekten hätten, da der Marquis noch nicht maiorenn sein,
vorläufig in Wasserlos zu bleiben; die venia aetatis (10) habe
der Marquis bei Mainz beantragt.
Die
Ritterschaft und auch der Vormund, Karl Löw v. Steinfurt, der
ja ebenfalls der Ritterschaft angehörte, nahmen nunmehr gegen
den jungen Marquis Stellung, der ihre Interessen so stark verletzt
hatte und der, wie sie sagten, 'ganz durch die Mainzische Dienerschaft'
(11) gelenkt wurde.
Stadelmann,
der sehr wohl erkannte, daß sein neuer Herr sich nicht ohne
weiteres von ihm leiten ließ, übergab am 15.April
1794 eine Schachtel mit Schmuck, den die verstorbene Marquise vor ihrer
letzten Reise nach Holland in Frankfurt bei Herrn Henry Gontard (12)
niedergelegt hatte, der Ritterschaft als Depositum und legte in einem
Schreiben vom gleichen Tag die Administration der Güter
nieder; dabei schlug er zu seinem interimistischen Nachfolger den
Schönbornschen Amtmann Weiß zu Krombach vor.
Der
Marquis sah bald, daß er gegenüber der Ritterschaft
einlenken müsse, wenn diese ihm nicht Schwierigkeiten bereiten
solle. Durch seinen Anwalt Christian Ludwig Schenk ließ er
sich in einem Schreiben vom 4.Juli 1794 wegen seiner Unkenntnis der
deutschen Rechtsverhältnisse entschuldigen, versprach die
Interessen der Ritterschaft fortan zu wahren und wiederholte seine
Bitte auf Herausgabe des Silbers und des Weißzeuges.
Gleichzeitig ließ er melden, daß er sich mit seiner
Gemahlin (13) in Wasserlos niederlassen wolle. Die Ritterschaft
befaßte sich zuerst mit der Frage, ob die Effekten zur
Fideikommißmasse gehörten oder nicht, ließ
aber doch ihre Überführung nach Burg Friedberg
bewerkstelligen. Am 27.Oktober 1794 antwortete der Graf Görtz
zu Schlitz, man solle die sechs Fässer und eine Kiste
möglichst rasch bei ihm abholen. Obgleich der Graf noch
mehrmals um raschen Abtransport bat, zog sich die Angelegenheit noch
hin; am 9.Juni 1795 erst befanden sich die Silbersachen und das
Weißzeug in Friedberg. Dort wurde die Taxation vorgenommen.
Marquis du Chasteler und der Anwalt Schenk sowie der Mandatar Dalquen
waren ebenfalls anwesend. Die Taxation ergab 6.601 Gulden 27 1/2
Kreuzer. Dalquen ließ die zur sofortigen Auslieferung
bestimmten Stücke in einen Holzverschlag packen und
versiegeln; dieser wurde im Archiv deponiert. Die übrigen
Silbersachen, die eventuell zum Fideikommiß gehören
konnten, wurden ebenfalls im Archiv in zwei Fässern verwahrt.
Am
10.Juni 1795 reiste Dalquen wieder von Friedberg ab. Der Anwalt Schenk
nahm am 16.-19.Juni die Taxation des Weißzeugs vor; sie ergab
4.463 Gulden und 40 Kreuzer. In vier Fässern verpackt wurde es
auch ins Archiv der Burg Friedberg gestellt. Der Marquis, der sich
überwiegend in Wasserlos selbst aufhielt, seit er im deutschen
Reich weilte, begab sich am 7.Juli 1795 wiederum nach Friedberg.
Dalquen befand sich in seiner Begleitung. Am 8.Juli mußte er
eine Erklärung darüber abgeben, daß er
nicht als mainzischer Administrator, sondern als 'Rechtsfreund und
Privatmann' den Marquis begleitete.
In der
Tat hat Dalquen sein heikles Amt als Mainzischer Administrator in
Wasserlos mit großem Geschick unter Wahrung der Interessen
seiner Regierung und des Eigentümers erfüllt. Mit dem
jungen Marquis scheint ihn eine herzliche Freundschaft verbunden zu
haben."
Soweit der Bericht aus dem Darmstädter Staatsarchiv.
Wir
werden sehen, daß diese herzliche Freundschaft zwischen dem
Marquis und dem sieben Jahre älteren Franz Adam noch
weitreichende Folgen haben sollte.
Im
gleichen Jahre 1795 eroberten die französischen Truppen Mainz
zum zweiten Mal, nachdem es 1794 von preußischen Truppen
entsetzt worden war. Der o.e. Halbbruder unseres Wasserloser Marquis
war Festungskommandant. Er wurde 1795 bei der französischen
Erstürmung verwundet und wegen seiner Tapferkeit zum
österreichischen Obersten befördert. Dieses Jahr 1795
be- bedeutet den mehrjährigen Besitz des gesamten linken
Rheinufers durch Frankreich. Preußen schloß unter
Verzicht auf seine Territorien auf dem linken Rheinufer den Frieden von
Lunéville mit den Franzosen. Dies war der Anfang des
Zusammenbruchs des Deutschen Reiches (vgl. XV 545 ff).
Franz
Adam war mit der Besitzsicherung für den Marquis du Chasteler
zum ersten Mal in seiner dienstlichen Laufbahn mit Aufgaben betraut
worden, die ihn auf Jahre hinaus ausschließlich
beschäftigen sollten. Doch darüber später.
Zunächst
noch einmal zurück zum Zeitpunkt des Erwerbs von Wasserlos
durch die Marquise. Wir haben über den Zeitraum von 1786 bis
1799 einen recht genauen, persönlichen Bericht der Tochter
Josephina/Phina des Franz Adam. Das Original dieses Berichts ist
verbrannt (14). Am 19.XI.1922 hatte der damalige Finanzrat Robert
Dalquen (XV 580) aus Frankfurt am Main einen besonderen
Glückstag: Der Sassenberger Rechtsanwalt Dr.Lothar
Schücking übergab ihm in Dortmund 22 Posten Dokumente
und ein Gemälde, was alles aus dem Nachlaß besagter
Josephine d'Alquen stammte. Die Übergabe wurde in einer von
Robert Dalquen handschriftlich gefertigten und unterschriebenen
Quittung (nennen wir sie "Schücking-Liste") festgehalten. Ich
fand sie in Rolf d'Alquens Nachlaß:
" 1
Gemälde des Hofrats d'Alquen
1.) Dr.d'Alquen: Ein Lebensbild
(2 Stücke) (vgl.Nr.11, Dq)
2.) 6 Briefe des Hofrat d'Alquen an
seine Frau
3.) Gebetbuch der Frau Hofrätin d'Alquen
4.) Brief
des Johann d'Alquen an seinen Bruder vom 29.6.1804
5.)
Briefe des Hofrat d'Alquen an seinen Sohn
6.) Ein Gedicht des Jean
d'Alquen, einer Dame gewidmet
7.) Ein Brief der Dina von
Fürstenberg an Josephine d'Alquen
8.) 3
Briefe der Hofrätin an ihren Mann
9.) Ein kleines Tagebuch der
Josephine d'Alquen aus den Jahren 1841-43, nebst einigen Briefen an
Herrn Pfeil
10.) Stammbaum der Familien d'Alquen - du Chasteler
11.)
Lebensbild des Jean d'Alquen von seiner Schwester (vgl. Nr.1, Dq)
12.)
Brief des Großherzogs Ludwig von Hessen an den Hofrat
d'Alquen
13.)
Befreiungsreskript der Darmstädter Regierung für
Hofrat d'Alquen vom 25.6.1813 (wohl eher 1815, Dq)
14.) Bittschrift der
Josephine d'Alquen an den König von Preußen um
Gewährung eines Gehaltsrückstandes ihres Vaters des
Hofrat d'Alquen nebst pro memoria und Bewilligungsverfügung
der Regierung (möglicherweise die Witwenversorgung ihrer
Mutter betreffend, also nach 1838, Dq)
15.)
Vier Briefe eines Darmnstädter Freundes an d'Alquen
16.) 1
Brief an den Marquis du Chasteler
17.) 1 " der Gräfin de
Bocarmé an ihren Onkel, den Hofrat d'Alquen
18.)
Aussprechungen der Josephine d'Alquen über du Chasteler (ihren
Onkel)
19.)
Ein Brief der Schwägerin Clothilde d'Alquen an Josephine
d'Alquen (dies war die Schwester von Josephines Freund Hermann Pfeil,
keine Schwägerin, Dq)
20.)
Pfeils Brief an seine Freundin Anna Sieburg mit Handvermerk von
Josephine d'Alquen
21.) Ein Brief Fritz d'Alquens an seine Schwester
22.) 6 Briefe der Josephine d'Alquen an Pfeil
von
Herrn Rechtsanwalt Dr.L.Schücking erhalten, Sassenburg,den
19.11.22 gez.Dalquen (Finanzrat i. Frankfurt a/M.) "
1939
hatte Rolf d'Alquen alle diese Stücke in Frankfurt gesehen.
Anscheinend wurde damals nicht über deren Überlassung
an den westfälischen Zweig gesprochen. 1940 wandte sich jener
Dr.Schücking an Rolf und teilte ihm mit, daß er
etwas über Franz Adam d'Alquen veröffentlichen wolle.
Anscheinend kam es in diesem Zusammenhang oder auch erst nach dem
Kriege zur leihweisen Überlassung der
außerordentlich umfangreichen Korrespondenz der Josephine an
Rolf d'Alquen.
1966
nahm die Witwe des Dr.Schücking den Faden zu Rolf d'Alquen
wieder auf, in welchem Zusammenhang der schriftliche Nachlaß
der Josephina der Familie d'Alquen zu Eigentum überlassen
wurde. Soweit in Kürze über die
Hintergründe, wobei vorerst noch ungeklärt ist, wie
die Familie Schücking zu Josephina d'Alquens Nachlaß
kam.
Kommen
wir auf die Schücking-Liste von 1922 zurück! Unter
Nr.18 heißt es: "Aussprechungen der Josephine d'Alquen
über du Chasteler (ihren Onkel)". Hierbei kann es sich um
nichts anderes handeln, als was Hans Dalquen
anläßlich eines Besuchs bei seinem Onkel Jakob
Dalquen (XV 575) etwa 1924 auslieh und sorgfältig abschrieb.
Diese Abschriften sind aus Unachtsamkeit nach dem Tode des Hans Dalquen
1984 verloren gegangen. Aber ich hatte mir davon Kopien gemacht, so
daß hier der Bericht der Josephina über die Zeit von
1786 bis 1799 in Wasserlos, den Marquis du Chasteler und ihre Eltern
folgen kann. Ich habe lediglich die Rechtschreibung und Zeichensetzung
auf den heutigen Stand gebracht und einige fehlende Wörter
ergänzt. Die Zusätze in Klammern, auch die hier
vorausgegangenen, die mit "Dq" gekennzeichnet sind, stammen von mir.
Hier nun Josephines Bericht:
"Dem
alten Marquis (Franz Gabriel, Dq) du Chasteler war eine geborene
Hasselaer (15), ein Familienname, der in der holländischen
Geschichte einen guten Klang hat, und verwitwete Geelefink (angetraut
worden, Dq). Aus dieser Ehe lebte ein Sohn (Joh. Arnold Friedrich
Gabriel, Dq). Sie heiratete wahrscheinlich im Anfang der 70er Jahre
(1767, Dq) den Marquis du Chasteler, dessen kurze Charakteristik in den
Memoiren des holländischen Prozesses von meinem Vater
angedeutet ist. Nach einigen Jahren (1777, Dq) schied sich die Marquise
von ihrem Mann, von dem sie einen Sohn, den späteren Besitzer
von Wasserlos, hatte. Sie zahlte ihrem Mann eine Pension unter der
Bedingung, daß der Knabe in der protestantischen Religion und
entfernt von seinem Vater erzogen würde. Dagegen setzte der
Mann durch, daß auch die Mutter den Sohn nicht besitzen,
sondern derselbe unter der Aufsicht seiner Vormünder und
väterlichen Verwandten (Amorbeck, van der Capellen und
Amerongen) (Taets van Amerongen, Dq) durch einen Hofmeister erzogen
würde, welcher die strenge Instruktion hatte und befolgte, den
armen Knaben zu entführen, sobald die Mutter den Versuch
machte, ihn zu sehen. In dem Nachlaß der alten Marquise
fanden sich die rührendsten Briefe, die der Sohn in solchen
Momenten an seine Mutter geschrieben, worin er sein hartes Schicksal
beklagte, eine zärtliche Mutter zu haben und sie nicht sehen
zu dürfen. Die alte Marquise lebte im Haag. Dort war Graf
Georg v. Schlitz genannt v.Görtz Gesandter (16). Beide kamen
in ein sehr intimes Verhältnis, dem die Marquise die Sanktion
der Ehe verweigerte (17), um ihren Sohn nicht zu berauben. Nach dem
Tode ihres Sohnes erster Ehe erbte sie dessen Vermögen und
kaufte sich damit in Deutschland an, wie es in den alten Papieren zu
lesen ist.
Dort
auf Schloß Wasserlos lebte sie mit dem Grafen Görtz,
dessen Familie alle möglichen Intrigen spielte, um sich in den
Besitz ihres Vermögens zu setzen. Es war sogar versucht
worden, den Knaben in Holland aus dem Weg zu schaffen. Einer seiner
Vormünder und Verwandten, ich weiß nicht mehr, ob
van der Capellen, van der Noot, Amerongen, war in den patriotischen
Krieg verwickelt und saß, zum Tode verurteilt, in
Brüssel im Kerker. Dem wurden Anerbietungen gemacht, ihm
Begnadigung und Freiheit zu verschaffen, wenn er die Hand zur
Beseitigung des Knaben böte. Dieser Ehrenmann ließ
sofort diese Anerbietungen veröffentlichen, die Aufseher des
Knaben warnen und starb mit der Erklärung, daß er
sein Leben mit keinem Schurkenstreich erkaufe.
Nachdem
die Trauben zu hoch hingen, erklärten die Herren sie
für sauer. Sie veröffentlichten nach dem Tode der
Marquise (24.VII.1792, Dq) die bekannten Memoiren des Grafen S(chlitz;
Dq), worin sie sagen, das Vermögen habe eigentlich ihnen
gehört, aber sie hätten den Sohn nicht berauben
wollen (18).
Merkwürdig
genug ist, daß aus diesem Verhältnis zwei
Töchter kamen, die auf dem Lande als Bauernkinder erzogen
wurden. Als der junge Marquis später von ihrem Dasein Kunde
erhielt, suchte er sie auf, und sie waren in Wasserlos; eine ist,
glaube ich gestorben, die andere hat einen Offizier geheiratet.
Nach
dem Tode der Marquise (1792, Dq) hatte der Graf Görtz
einerseits Sorge getragen, daß der junge Erbe über
den Wert seiner deutschen Besitzung im dunkeln blieb und scherzend wie
von einem Krähennest davon gesprochen, ohne sich weiter darum
zum kümmern, andererseits daß die Nachfrage der
Mainzer Regierung nach dem Erben durch die Gesandtschaft ohne Resultat
blieb. Die Regierung ernannte darum einen Administrator der
Güter, und das war mein Vater.
Wie es
bei der Versiegelung hergegangen und wie des Grafen Görtz
erwähnt wird, zeigen die Papiere und das Inventar. Es war
natürlich, daß der Vater während der
Administration ein großes Interesse für die
schöne Besitzung bekam, und als das herrenlose Gut 1796 zum
Lazarett, ich weiß nicht, welcher Truppen (19), ausersehen
wurde, machte er auf eigene Hand Schritte, den Erben auszukundschaften,
damit dieser in Person das Übel von seinem Eigentum fernhalte.
Aus den Papieren hatte er dessen Verwandtschaft mit den van der
Capellen und Amerongen ersehen, von denen Söhne als Jagdjunker
in Darmstadt am Hofe lebten. Durch sie erfuhr er, daß der
Erbe als Leutnant und kaum 18 Jahre alt mit seiner Frau in
Herzogenbusch lebte.
Das
Resultat war eine zärtliche, ich glaube nie getrübte
Freundschaft des jungen Marquis und des jungen Administrators und das
Übersiedeln der Familie von Holland nach Deutschland. Wie der
Marquis zu seiner Frau gekommen, will ich eben noch berichten.
Der
Prinz von Hessen-Philippsthal war Gouverneur der Festung Maastricht. In
der Festung diente der Marquis mit seinem erkauften Patent, ohne sich
viel an militärische Disziplin zu kehren. So oft er Wache
hatte, war die ganze Mannschaft betrunken, und tags darauf marschierte
der Herr Leutnant in Arrest.
In
Maastricht wohnte ein ehrsames bürgerliches Ehepaar Jean
Corneille Ubaghs und Ida, geborene Conninxs (20). Die hatten zwei
Töchter, Josephine, von auffallender Schönheit, und
Helene, eine lebensfrohe, unverbogene Natur, fast noch ein Kind, die
auch meist auf dem Lande erzogen, d.h. aufgewachsen war bei einem
Vetter, Gutsbesitzer in Valkenberg, Bürgermeister Stroub, dem
man das Kind, wenn auch ungern, lassen mußte, weil er der
Familie seine Besitzungen vererben wollte. Ich erwähne dies
hier, weil das Testament etc. unter den Papieren ist (21). Obgleich
meine Tante, die eben genannte Josephine Ubaghs, als ein Wunder von
Schönheit gerühmt wird, so behauptet meine Mutter
doch, der Marquis sei als Mann noch schöner gewesen. Beide
mußten wohl ein schönes Paar bilden, und das
behaupteten sie auch, nachdem sie sich einmal gesehen hatten. Die
Eltern hüteten ihr schönes Töchterchen aufs
beste, aber der junge Herr ersann tausend Streiche, seine
Schöne zu sehen und zu sprechen; als Bäcker, Metzger,
Gärtner kam er geradezu ins Haus, und die Tochter neckte die
Mutter wegen ihrer Blindheit. Da ergreift Papa Ubaghs seinen Stab und
brachte die Klage vor den Gouverneur mit der Bitte, den jungen Herrn
woandershin zu schicken. Der Prinz (22) sagte aber, der junge Mann sei
ganz sein eigener Herr, dem er in dieser Sache nichts zu sagen
hätte, und er setze voraus, daß er diese
Schöne heiraten wolle.
Das
wollte er nun wirklich und führte es auch mit Einwilligung des
Papa Ubaghs aus. Nach zweijähriger enger, d.h.
glücklich beschränkter Häuslichkeit kamen
sie nach Wasserlos. Die gnädigen Herrschaften fuhren mit
Extra-Post. Meine Mutter, Mamsell Helene, die am liebsten auf wilden
Rossen dahinsauste, mußte mit dem Staatswagen und ohne eigene
Pferde die Reise langsam zurücklegen und kam immer erst an,
wenn die anderen sich schon in der Rastorten gehörig umgesehen
hatten . Als sie, am Ziel angekommen, freudig erlöst aus dem
Wagen sprang, meinte der Herr Administrator still für sich:
"Die oder keine!" Es lag aber noch viel dazwischen: eine
Studentenliebe, d.h. die Braut des Vaters, Mademoiselle Gerlach, die
bald die beste Freundin der Mutter wurde, allerlei Heiratsprojekte
für sie, einen Generalssohn von Hiebel oder Hübel; er
war ihr aber zu jung wie ihm die arme Gerlach zu alt. Kurz, sie (Franz
Adam und Helena, Dq) hatten jahrelang an der Welt auszusetzen, bis sie
eines Abends unverhofft von Freund und Kaplan Spinner getraut wurden.
Sie waren verlobt; die Heirat hing von der definitiven Anstellung des
Mainzer Amtsakzessisten ab. Da, bei Annäherung der Feinde,
wollte alles vom Schloß flüchten; nur die beiden
nicht, von denen der eine die Administration, die andere das Hauswesen
überwachte. Da hielt man die Trauung für den einzig
schicklichen Ausweg: 1798 oder 1799!" (23)
Soweit
der undatierte Bericht der Josephina d'Alquen. Sie hat ihn geschrieben
ohne die Aktenkenntnis, über die wir verfügen. Ihre
Quellen waren die Erzählungen und inzwischen verlorengegangene
Papiere ihrer Eltern, so daß sie teils weniger, teils
erheblich mehr wußte als wir. So kommen Dichtung und Wahrheit
zusammen, und ihre "Lust am Geschichtenerzählen" - wie sie es
in einem Brief nennt - hat das eine und andere schmückende
Detail hinzugefügt, von verklärender Erinnerung
bewirkt. Eine ganze Reihe von Richtigstellungen und
Ergänzungen sind nötig (24).
Von
Josephine liegen zwei weitere Manuskripte in Abschrift von Hans Dalquen
(XV 584 ff) vor. Anscheinend handelt es sich um Entwürfe und
Ausarbeitungen, von denen sie für den oben wiedergegebenen
Bericht keinen Gebrauch machte. Ich teile daraus hier nur
Ergänzendes mit. Der Einfachheit halber nennen wir das oben
abgedruckte Manuskript "A" und die beiden ergänzenden "B" und
"C".
Aus B
erfahren wir von der "unermeßlich reichen
Holländerin", der Mutter unseres Marquis, die Wasserlos
gekauft habe, um ihrem Geliebten, dem Grafen von Schlitz genannt
v.Görtz, nahe sein zu können. Das Schloß
wurde um ein Stockwerk erhöht und unerhört prunkvoll
ausgestattet. Es ist die Rede von Brokatmöbeln, die Schoner
von grüner Seide und diese wiederum welche von feinster
holländischer Leinwand hatten. Helene Sybille d'Alquen habe
dort ihre bewegendste und glücklichste Zeit verlebt.
Manuskript
C stellt dar, wie Franz Adam den jungen Marquis dazu bewegen will, sein
Gut Wasserlos in Besitz zu nehmen, dem aber gar nicht bekannt ist, was
seine Mutter, "die er nie gesehen", erworben und ausgestattet hat: "ein
Paradies". Beim Anrücken der Franzosen verlassen der Marquis
und die Marquise das Schloß. Franz Adam bleibt mit seiner
späteren Frau und der Dienerschaft zurück.
"Mordbrenner" tauchen auf und wollen die Pferde mitnehmen. Da erscheint
der "Schutzgeist", ein französischer Leutnant, und vertreibt
sie: "Republikaner seid ihr? Räuber seid ihr, die die Republik
entehren!" Und die Pferde sind gerettet. Der "Schutzgeist"
muß noch einmal tätig werden, als eine Rotte mit
"einem rothaarigen, wüsten Kerl" als Anführer Essen
und Trinken verlangt und herumzuschnüffeln beginnt. "Zu dieser
Zeit war die Erbitterung der Landbewohner so groß,
daß sie jeden Franzosen totschlugen, den sie erwischten."
Schließlich muß Franz Adam den Schutzgeist vor
ihnen retten, indem er ihn verkleidet auf geheimen Wegen vom
Schloß wegführt. Soweit die Manuskripte B unc C!
Einen Beitrag über das Schloß Wasserlos können Sie hier nachlesen.
Vermutlich
1795 bezog das junge Ehepaar Chasteler-Ubaghs das Schloß
Wasserlos. Etwa zur gleichen Zeit kamen Gerüchte über
einen Wechselbetrug des Marquis auf. Er sollte die Einlösung
eines Wechsels über 30.000 Gulden schuldig sein. Im Herbst
1796 erhielt Franz Dalquen die kurfürstliche Erlaubnis, den
Marquis nach Utrecht zur Übernahme der mütterlichen
Erbschaft aus den Händen der holländischen
Vormundschaft und zu einer in Utrecht anhängigen
Wechselprozeßsache begleiten zu dürfen. Der Marquis
klagte gegen die Hamburger Kaufleute Engelbach und Rock, die das Geld
verlangten (26), und im gleichen Jahre gegen die Aussteller bzw.
Indossanten dieses gefälschten Wechsels Mardeck und Murville.
1797 legte du Chasteler Klage gegen Unbekannt vor dem Stadtgericht in
Utrecht ein (27). Hier, auch wegen der zweiten Klage, vertrat ihn Franz
Adam. Sein Bericht über die Tätigkeit in Utrecht vom
10.II.1797 hat sich in einem notariellen Auszug erhalten (28). Vor
allem ergibt sich daraus, daß d'Alquen einem Betrug auf die
Spur gekommen war. Der Rotterdamer Kaufmann Jan Noppen habe den Wechsel
vermutlich von einem St.George gekauft, einem reisenden Spieler, der
anfangs 1795 mit dem ehemaligen Sekretär des Marquis,
Dravemann, in Frankfurt und Hanau gespielt habe. St.George sei aus
Frankfurt ausgewiesen worden. Murville sei weitgehend unbekannt; man
wisse auch nicht, wo er sich aufhalte. Aber wahrscheinlich sei er
derselbe, der vor Jahren in Hanau wegen revolutionärer
Gesinnung inhaftiert gewesen sei. Er sei ein angeblicher
Fälscher und Bankrotteur und habe vorgegeben, den Wechsel in
einem Wirtshaus von einem Unbekannten gekauft zu haben. Samuel
Mardec(k) sei ein erdichteter Name; die Person existiere nicht.
Zugunsten
unseres Marquis dürfen wir kombinieren: Sein Sekretär
war dem Falschspieler St.George auf den Leim gegangen und hatte sich
bei ihm verschuldet. Er wußte sich nicht anders zu helfen,
als bei Murville einen Wechsel fälschen zu lassen.
Über Unterschriften des Marquis verfügte er ohne
Probleme. St.George wurde den Wechsel dann an Jan Moppen, den
eigentlich Betrogenen los.
Mit
seinem Betrugsnachweis drang Franz Adam vor dem Stadtgericht in Utrecht
anscheinend nicht sofort durch. Das Gericht erkannte zunächst
auf die Schuld des Marquis, woraufhin die Vormundschaftskammer zweimal
15.ooo Gulden bereitstellen ließ. Auch das
Eingeständnis des Marquis, er habe aus dem
Bewußtsein seiner Unschuld heraus den Diffamanten Jan Noppen
provoziert, hatte keine Wirkung. Vermutlich setzte sich nun das
Utrechter Stadtgericht durch die Mißachtung eines Bescheids
des übergeordneten Wetzlarer Reichskammergerichts ins Unrecht,
mit dem sich die Unschuld des Marquis beweisen lassen konnte. Der
Prozeß war damit noch nicht ausgestanden. Wie er ausgegangen
ist, erfahren wir aus den von Rolf d'Alquen gesammelten Unterlagen
nicht.
Im
Juni 1799 waren die beiden Herren Chasteler und Dalquen wieder in die
Niederlande unterwegs. Weit sind sie nicht gekommen. Die Franzosen
nahmen sie beim Überschreiten der Rheingrenze in Haft und
sperrten sie zunächst auf der Festung Ehrenbreitstein,
später in der Stadt Koblenz ein. Zehn Wochen lang versuchte
Franz Adam auf eigene Faust, aus dem Arrest zu entkommen. Da nichts
fruchtete, schrieb er unter dem 11.Juli 1799 an seine Regierung
(siehe Abb.), die inzwischen nach Aschaffenburg übergesiedelt war.
Der Vorgang ist beim Staatsarchiv Würzburg unter MRA,
Ritterschaft, Signatur K 535/269 erhalten geblieben. Einleitend weist
Franz Adam darauf hin, daß er in Geschäften
für den Marquis unterwegs sei, was seine Tätigkeit
beim Oberamt Steinheim nicht behindert, sondern im Gegenteil seinen
Lebensunterhalt erleichtert habe. Als Ursache für die
Arretierung vermutet er die Namensgleichheit seines Mandanten mit
dessen Bruder, dem Generalquartiermeister Johann Gabriel Marquis du
Chasteler in kaiserlichen bzw. österreichischen und somit
feindlichen Diensten in Italien. Außerdem vermutet er,
daß eine "gewisse Madame Vignon, deren Mann als einen
schädlichen Menschen ich dem Marquis aus dem Hause schaffen
mußte", von Paris aus "ihren rachsüchtigen Anteil
haben könnte". Er trägt seiner Regierung die
"untertänigst gehorsame" Bitte vor, "daß
hochdieselbe gnädigst gewähren möge, sich
für die Loslösung und Befreiung" seiner Person
"gnädigst zu verwenden". Sein Gesuch schließt er:
"Einer Kurfürstlichen hohen Landesregierung
unterthänig gehorsamste Franz Adam Dalquen von Selgenstadt,
kurfürstlicher Amtsakzessist am Oberamt Steinheim, dermal in
Arrest der Franzosen in Koblenz".
Abb:
An
Eine Kurfürstl. Mainzische hohe Landesregierung
unterthänigste Vorstellung und Bitte
von
dem Kurfürstl. Steinheimer Oberamts- Akzessisten
Franz Adam Dalquen, dermal in französ. Arrest
in Koblenz befindlich
um
gnädige verwendung an
einschlagender Behörde zur
Arrestbefreiung meiner Person
Wie
ernst die Angelegenheit genommen wurde, beweist der Umstand,
daß der oberste Staatsminister Freiherr v. Albini den Akt
persönlich bearbeitete.
Sein
Fall wird bereits am 12.Juli 1799 vor dem Hofrat in Aschaffenburg
verhandelt. Es wird beschlossen, Dalquen das von ihm erbetene
Freilassungsgesuch durch einen Hauptmann Jergens zuzustellen, der
versuchen solle, die Befreiung zusammen mit den k.u.k. Obrist-Leutnant
von Gehringen in Koblenz zu bewirken. Das Oberamt in Steinheim wird am
15.Juli 1799 angewiesen, dieses Schreiben auszustellen und die
notwendigen Schritte einzuleiten. Den Text dieses Gesuches kennen wir
nicht. In den Akten findet sich auch nichts über den Ausgang
der Angelegenheit. Nachteilige Folgen hat sie anscheinend nicht gehabt.
Die Freilassung des Franz Adam dürfte bald darauf erfolgt
sein.
Am
14.III 1800 wird dem Bürger "d'Alquin" von der Regierung der
Batavischen Republik im Haag ein drei Monate geltender
Reisepaß ausgestellt. Dies steht ganz sicher im
Zusammenhang mit der Betrugsaffäre vor dem Utrechter Gericht.
Am
5.IV.1800 wird auf Wasserlos Hochzeit gefeiert. Franz Adam heiratet
Helena Sybille Ubaghs (siehe Abb.) und wird so Schwager des Maquis du
Chasteler.

Abb: Helene Sybille D'Alquen, geb. Ubaghs 1774- 1852, Ölbild von unbekanntem Maler
Die
lateinische Trauurkunde (siehe Abb.) (Übertragugn und
Übersetzung s.Anhang unter 2) nennt ihn Franz Adam Dalcken,
Sekretär des Marquis und Vogt des Kurfürsten in
Steinheim. Trauzeugen waren der Marquis und der Brautvater Johann
Ubaghs aus Maastricht. Die Trauung vollzog der Kleinostheimer Pfarrer
Petrus Spinner auf dem Wasserloser Schloß, sicher in der
dortigen Kapelle, mit Genehmigung des Alzenauer Pfarrers.

Am
19.XI. des gleichen Jahres wird Franz und Helena Dalcken auf Wasserlos
das zweite Kind geboren; der Großvater ist sein Pate: Johann
Peter Cornelius Ubaghs. Über das erste Kind, den vorehelich
geborenen, früh verstorbenen Franz, siehe weiter unten!
Ein
halbes Jahr später, am 6.VI.1801, stirbt das dritte Kind des
Marquis, Gabriel Gerhard, nur fünf Monate alt, und ein Jahr
darauf am 21.V.1802 seine Frau (siehe Abb.) nur 29 Jahre alt. Sie wird in
der Wasserloser Kapelle beigesetzt. Das zweite Kind, Elisabeth Maria
Ida, war bereits 1796, drei Wochen alt, gestorben.
Abb: Josepha Marquise du Chasteler, geb. Ubaghs, Schwester der Helene Sybille D'Alquen, geb. Ubaghs
Mit
dem Jahr 1802 geht ein Lebensabschnitt des Franz Adam zu Ende. Die
links des Rheins gelegenen Teile des Kurfürstentums
einschließlich der Stadt Mainz waren seit 1801 an Frankreich
abgetreten worden; die rechtsrheinischen Teile stehen nun als Beute
für Hessen zur Verfügung.
Anscheinend
hat die kurfürstliche Regierung vor ihrer Auflösung
die ungewöhnlich lange Akzessistenzeit des Franz Adam beendet.
Wir vermuten dies aus einem Seligenstädter Taufeintrag von
1802 (Tf 6.146), in dem er als (Hof-)Rat bezeichnet wird. Er scheint
auch Wasserlos verlassen zu haben, denn am 28.IV.1802 wird seine
Tochter Maria Josephina (Phina) Elisabeth in Seligenstadt geboren. Die
Übersiedlung nach Seligenstadt mag zwei Gründe gehabt
haben: Nach dem Tode der Marquise gab es für ihre Schwester,
die Frau Hofrätin, nur noch eingeschränkte
persönliche Bindungen an Wasserlos, und bei einer eventuellen
Wiederverheiratung des Marquis wäre sie zweifellos als
störend empfunden worden.
Noch
einmal treibt es Franz Adam in Geschäften des Marquis nach
Utrecht. Am 23.VIII.1802 wird dem Amtsakzessisten Franz d'Alquen ein
Reisepaß (klicken Sie hier, um den Paß zu betrachten) ausgestellt. Nach diesem Zeitpunkt
konnte er nicht mehr für den Marquis tätig werden.
Den hielt es nach dem Tode seiner jungen Frau und zweier Kinder nun
auch nicht mehr in Wasserlos. Das Schloß und die
zugehörigen Güter wurden vor 1820 an den Landgrafen
Victor Amadeus von Hessen-Rotenburg verkauft. Über das weitere
Geschick des Marquis wissen wir vorerst nichts. Seine Tochter Ida hat
nach etlichen Jahren lebhafte Beziehungen zu ihren Arnsberger
Verwandten aufgenommen. Doch darüber in einem
späteren Bericht!
Kehren
wir noch einmal zu dem gerade erwähnten Reisepaß
zurück. Er ist in schöner Fraktur gedruckt und
enthält die gesamte Titulatur des Kurfürsten, auch zu
den inzwischen verlorenen Territorien, der inzwischen seinen
Regierungssitz nach Aschaffenburg verlegen mußte. Interessant
sind für uns die handschriftlichen Einträge und die
Personenbeschreibung des Franz Adam: er ist 39 Jahre alt, hat eine
größere, ansehliche Statur, blonde Haare, blaue
Augen, längliches Angesicht, eine
mittelmäßige, stumpfe Nase. Er reist als
bevollmächtigter Sachwalter des Marquis du Chasteler von
Wasserlos über Mainz und Köln nach Utrecht. Ob
nunmehr die leidige Wechselaffäre erledigt war, haben wir
nicht erfahren.
Da aber nichts mehr davon in den Akten auftaucht,
dürfen wir vermuten, daß der Marquis mit
nachdrücklicher Hilfe seines Rechtsbeistandes Franz Adam
d'Alquen den Prozeß gewonnen hat. Besonders wichtig an diesem
Reisepaß ist die Namensschreibung. Zum zweiten Male taucht
sie als "d'Alquen" auf. Wie kann man sich das erklären?
Die
Schreibform "Dalquen", die wir auf den Löwenwirt, Franz Adams
Vater, zurückführen, ist sicher bereits von den
Seligenstädter Zeitgenossen als ein ungewöhnliches
Abweichen von der Norm empfunden worden. Wenn wir uns die Geschichte
der Namenschreibung noch einmal vergegenwärtigen, dann
läßt sich sagen: DIES war die sensationelle
Neuerung, ein echtes Abweichen von den bis dahin bekannten historischen
Formen. Das "QU" war zwar im Lütticher Land nicht unbekannt,
aber die Namensträger früherer Jahrhunderte haben es
nie persönlich gebraucht. "QU" taucht ganz gelegentlich in
Urkunden, in amtlichen Dokumenten auf, wo es allerdings auch nie
"verbessert", richtig gestellt wurde. Veranlasser solcher
Urkundeneinträge scheinen es widerspruchslos hingenommen zu
haben.
Aber
nun, um die Wende zum 19.Jahrhundert, ist es auch nur ein
stillschweigendes Einverständnis von Franz Adam, wenn sein
Familienname apostrophiert wird? Ist es Eitelkeit, es dabei bewenden zu
lassen? Was sagen die Verwandten dazu? Wird es nicht für
Anmaßung oder Größenwahn gehalten werden
können, sich den Anschein französischer,
möglicherweise sogar adliger Herkunft zu geben?
Dabei
ist es die ursprünglichste Schreibform des Namens. Wer also
apostrophiert, der kehrt zum Ursprung zurück: van Alken,
d'Alken, so hieß es schon vor 400, 500 Jahren. Dalken ist,
wie wir gesehen haben, jünger und sprachlich, sprachlogisch
viel weniger korrekt.
Haben
die Seligenstädter Dal(c)ken/Dalquen von der Namensform
d'Alken gewußt? Ich neige nach wie vor zu der Annahme,
daß das Wissen um ältere Schreibformen und
Traditionen in der Familie nicht verloren gegangen war. Denken wir
daran, daß Franz Adams Onkel Matthias/Pater Beda (d'Alken lt.
Profeßbuch) 17 Jahre alt war, als sein Großvater
Johann Leonhard Dalken starb. Und Johann Leonhard hat von seinem Vater
Theodor/Dieter bzw. dem Onkel Franz in Aschaffenburg, den Einwanderern,
mit Sicherheit nicht nur die Wappenbeschreibung mitgeteilt bekommen.
Dieter und sein älterer Bruder in Aschaffenburg haben
selbstverständlich gewußt, daß sich ihr
Lütticher Vater auch d'Alken geschrieben hatte.
Außerdem hat Franz Adam seinen Onkel Edmund, den Stiftsdekan
in Aschaffenburg, und dessen Grabstein (XIII 364 ff) gut gekannt. Das
Problem Dalken - Dalcken - Dalquen (so ja schon beim Vater und Bruder
Hermann), möglicherweise auch d'Alquen bei Edmund (XIII 368),
war Franz Adam vertraut. Fragt sich höchstens, warum sich
nicht schon früher ein Familienmitglied dazu durchrang und
warum Franz Adam sogar die neue Variante "D'Alquen" in die Welt setzte.
Das Problem hat ihn, wie wir noch sehen werden, zeit seines Lebens
nicht verlassen.
Die
Annahme, der hessische Landgraf bzw. Großherzog habe damit zu
tun, wegen seiner vermuteten Franzosenhörigkeit auch seine
Beamten, wo es ging, französisch aufzupolieren,
können wir getrost aufgeben (30). Halten wir fest,
daß es in den Jahren 1800 und 1802 eine kurfürstlich
mainzische Behörde war und keine hessische, die die Form
d'Alquin bzw. d'Alquen verwendete.
Aber
eines ist nicht außer acht zu lassen: der Kontakt, die
Verwandtschaft mit dem auch französisch sprechenden du
Chasteler. Möglicherweise ist von hier die
Bestärkung, die Ermutigung ausgegangen, die Apostrophierung
des Familiennamens zu übernehmen. Vielleicht hat der Marquis
in seinem Schriftverkehr mit den Mainzer Behörden diese Form
benutzt, wenn er z.B. beantragte, seinem Sachwalter Pässe in
die ehemals österreichischen, jetzt französischen
Territorien auszustellen.
Außer
zu dem bereits genannten Aschaffenburger Stiftsdekan Edmund
Dalcken/Dalquen/d'Alquen hatten die Seligenstädter Dalquen
keine Kontakte zu den böhmischen Familienmitgliedern,
abgesehen von Lothar Franz Bernhard Anton (v.) Dalquen, dem
resignierten, d.h. zugunsten seines älteren Bruders Edmund
zurückgetretenen Aschaffenburger Kanonikus und Taufpaten eines
Sohnes von Joh.Adam Dalcken (XI 249). Bei diesen taucht die "QU"-Form
verhältnismäßig früh auf
(1.Viertel des 18.Jahrhunderts und kurz bevor der Löwenwirt so
schrieb) und fast gleichzeitig auch apostrophiert, interessanterweise
in der Form, wie sie auch Franz Adam für sich bis zu seinem
Lebensende bevorzugt hat, mit großem "D", also D'Alquen. In
seinem Werk "Meine 32 Ahnen und ihre Sippenkreise" von 1928 teilt
Prochàzka kein einziges Vorkommen mit kleinem "d", also
d'Alquen, mit. Dies taucht erst z.B. im Gotha, Genealogisches
Taschenbuch der freiherrlichen Häuser von 1917 auf: S.743,
Johanna d'Alquen. Von hier aus gesehen hat die Annahme eines Einflusses
des Stiftsdekans auf Franz Adam einiges für sich.
Unserem
Vetter Heinrich Fußbahn in Aschaffenburg verdanken wir zum
Problem des "d'" die in diesem Zusammenhang vielleicht wichtigste
Archiventdeckung aus dem dortigen Stadt- und Stiftsarchiv: Urkunden
über Hauskäufe (s.XV.Bericht) im 17.Jahrhundert
siegelte Johann Franz (Thomas), Theodors Bruder, nicht nur mit dem uns
bekannten Familienwappen, sondern er unterschrieb eine dieser Urkunden
mit "Jo: Franz d'Alken", ein eindeutiger Beweis dafür,
daß die alte Lütticher Namensform nach Deutschland
mitgebracht worden war.
Trotz
aller Abweichungen in der Schreibung des Familiennamens müssen
abschließend zwei Merkmale hervorgehoben werden:
Über die Jahrhunderte hinweg ist die A u s s p r a c h e des
Namens an den verschiedenen Orten und bei den verschiedensten
Namensträgern immer "dalken" geblieben, und stets haben sich
die verschienenen Familienmitglieder eines Wappens bedient, dessen
wesentliche Bestandteile gleich geblieben sind.
Am
18.XI.1803 stirbt Franz Adams Mutter Maria Elisabeth Dalquen,
geb.Stenger. Sie hat noch erlebt, daß Seligenstadt eine
landgräflich hessische Stadt und ihre Söhne hessische
Beamte wurden. Auch dieses Ereignis kennzeichnet den Ausklang des
ersten Lebensabschnittes von Franz Adam. Die Trennung von den
Verwandten und der Heimat stand unmittelbar bevor.
Anmerkungen:
(1) Schmidt, Neuer Nekrolog der Deutschen, 16.Jg., 1.Teil, Weimar 1840,
S.377, Nr.126
(2)
Skizze der zum Oberamt Steinheim gehörenden Orte im Anhang
unter Nr.6)
(3)
Referendar
(4)
Sie war die Tochter des Amsterdamer Bürgermeisters Dr. Gerard
Aarnoud Hasselaer, bevollmächtigter Minister, und der
Elisabeth Clignett (Stammtafel s. Anhang unter Nr.7) (5) Hans Christoph
Ernst Freiherr von Gagern, 1766-1852, dessen Sohn Heinrich
Mitbegründer der Allgemeinen Deutschen Burschenschaft und 1848
Präsident der Frankfurter Nationalversammlung war.
(6)
Witwe
(7)
Tochter ihrer Schwester Anna Susanna, verheiratete Taets van Amerongen
(s.Stammtafel im Anhang unter Nr.7) (8) d.h. dem Marquis stand nur der
Ertrag des Vermögens zu. Wegen eventueller Schulden konnte am
Vermögen nichts vollstrec kt werden, eine sehr weise
Entscheidung der Marquise, wie sich im Zusammenhan mit den
Wechselprozessen ihres Sohnes noch zeigen sollte.
(9)
minderjährig; nach Römischem Recht bis zum
vollendeten 25.Lebens jahr, also in diesem Falle nicht vor dem
6.VII.1795, es sei denn, der Marquis wurde vorher amtlich für
volljährig (maiorenn) erklärt
(10)
d.h. die amtliche Erklärung seiner Mündigkeit (11)
also durch den Einfluß Franz Adams (12) Der Bankier
Heinrich/Henry Gontard gründete das heute noch existierende
Frankfurter Bankhaus Heinrich Gontard & Co. Friedrich
Hölderlin war sein Hauslehrer, seine Mutter Susette, geb.
Borkenstein, war Hölderlins "Diotima".
(13)
Maria Josephine Ubaghs aus Maastricht (14)
s.Schücking-Liste/Nr.18 (15) Katharina Elisabeth Hasselaer
(1738-1792), s.Stammtafel im Anhang, Nr.7
(16) k
u.k. Kammerherr, französischer Gesandter beim
fränkischen Kreis
(17)
Tatsächlich heiratete sie den Grafen Georg Schlitz
gen.v.Görtz am 21.X.1790. (18) Hier irrt Josephine: Die
Memoiren stammen vom Bruder Joh.Eustachius des Grafen Georg Schlitz
gen.v.Görtz, +21.X.1790.
(19)
1794 für preußische Truppen
(20)
Trauurkunde der Eltern und Taufurkunde der Tochter Helene s.Anhang
unter 3 u.4 mit Abb.12
(21)
Das "Testament etc." fand ich nicht in Josephinas Papieren. Aber ein
Brief des Philosophieprofessors Ubaghs der Universität
Löwen vom 13.IX.1858 an Josephina gibt näheren
Aufschluß. In Fauquemont/Valkenberg gab es einen
Bürgermeister Stroub, bei dem der Vater Jean Ubaghs des
Professors als Bierbrauer wohnte und arbeitete. Dieser Ubaghs und
Johann Cornelius waren Vettern, letzterer auch Pate von dessen Sohn
Jean Francois. Bürgermeister Johannes Stroub war auch
Trauzeuge des Johann Cornelius Ubaghs (s.Anhang, Abb.12).
(22)
Wilhelm Landgraf von Hessen-Philippsthal, 1726-1810,
niederländischer General-Leutnant und Kommandeur von
Hertogenbosch
(23)
Die Trauung wurde erst am 5.IV.1800 vollzogen. Mit einer von Josephina
früher angesetzten Heirat wäre das erste,
frühverstorbene Kind Franz ehelich gewesen. Die "Braut", also
Verlobte des Franz Adam, war die Tochter des Aschaffenburger
Hofkammerrats und Vizedomamtsbeisitzers Johann Baptist Gerlach.
(24)
siehe Anhang
(25)
Mader,S.1o4
(26)
Akten des Hauptstaatsarchivs München, Signatur C-458, C- 459
(27)
"gegen unbekannte Besitzer etwaiger fernerer auf den Namen des
Klägers ausgestellter Wechsel und Handschriften" (wie vor
C-460)
(28)
ebenfalls Hauptstaatsarchiv München
(29)
Original im Besitz von Gunter d'Alquen
(30)
Briefe Sellmann v. 17.I. und 2o.III.1939 an Rolf d'Alquen
Anhang:
1.) Anmerkungen zu den Manuskripten A,B und C der Josephina d'Alquen
Es
spricht einiges dafür, daß Josephina die Texte auf
Anregung des mit ihr sehr befreundeten Ehepaars Arnold und Agnes Ruge
verfaßt hat. Dies könnte um 1840/42 geschehen sein.
Etliche Streichungen in den Manuskripten lassen vermuten, daß
es sich um Entwürfe handelt. Meines Wissens ist es nicht zu
einer Veröffentlichung gekommen. Ihr Vater Franz Adam war zu
dem vermuteten Zeitpunkt bereits tot. So mußte sie sich auf
die Erinnerungen ihrer Mutter und schriftliche Unterlagen
stützen, die ich in ihrem Nachlaß nicht gefunden
habe, z.B. die "Memoiren des holländischen Prozesses" ihres
Vaters u.a. Das Vermögen der Frau (de) Hasselaer aus Amsterdam
muß beträchtlich gewesen sein. Es trifft zu,
daß sie ihrem zweiten Mann, Franz Gabriel Joseph Marquis du
Chasteler-Courcelles, Vicomte de Bavay, * Schloß Moulbaix bei
Mons 20.III.1744, + Lüttich 11.X.1789, nach der Ehescheidung
am 22.III.1767 eine lebenslängliche Pension von
jährlich 5.000 Gulden zahlen mußte. Ihren Sohn, den
späteren Schwager des Franz Adam, nahm sie nach der Scheidung
mit in ihre Heimatstadt Amsterdam. Von einer Trennung der beiden und
den kriminellen Machenschaften der aufgeführten Verwandtschaft
kann keine Rede sein. Übrigens sind dies alle ihre, also die
mütterlichen Verwandten.
Ihr
zweiter Mann, der Marquis, lebte ganz der Geschichtswissenschaft. Seine
Studien über die Antike und das Mittelalter führten
zur viermaligen Wahl zum Präsidenten der k.u.k. Akademie in
Brüssel. Besonders wichtig war ihm die Genealogie seines
Hauses. Er legte eine Untersuchung vor, mit der er die Abstammung
seiner Familie von den Herzögen von Lothringen nachwies.
Demgemäß wäre er in die Verwandtschaft zu
den Habsburgern aufgerückt. Maria Theresia, unter deren Gunst
er zu einer ganzen Reihe wichtiger Staatsämter gekommen war,
hatte zunächst nichts an dieser Abstammung auszusetzen. Sie
gewährte ihm sogar das Vorrecht, sein Wappen mit einer
Herzogskrone zu schmücken und als Wappenmantel Hermelin zu
verwenden. Nach seiner Scheidung allerdings entzog sie ihm ihre Gunst:
Es wurde ihm verboten, weiterhin auf der Abstammung vom Hause
Lothringen zu bestehen. Ihr Sohn Kaiser Joseph II. dagegen
ermächtigte ihn, vor einem Pariser Gericht deswegen zu klagen.
Es kam zu einem Vergleich der beiden Familien du Chasteler mit den
Grafen du Chastelet (so), legitimen Nachkommen der Lothringer,
daß die Streitigkeiten nicht zu entscheiden seien und beim
Stand der Forschungen von 1776 belassen bleiben sollten, d.h.
daß die du Chasteler bis heute auf der Abstammung von den
Lothringer Herzögen bestehen können, wenn dies auch
offiziell nicht anerkannt werden kann. Aufbauend hierauf beantragte der
Vater unseres Wasserloser Marquis ein Jahrzehnt später die
Erbehung in den Fürstenstand, was lediglich mit der
Begründung abgelehnt wurde, seine Mittel reichten zum
Bestreiten des damit verbundenen finanziellen Aufwandes nicht aus.
Freilich war er zu diesem Zeitpunkt schon geschieden, und mit mehr als
der erwähnten Pension war von seiten seiner geschiedenen Frau
nicht zu rechnen. Immerhin erlebte er zwei Monate vor seinem Tode noch
die Genugtuung, daß er und seine Erben als spanische Granden
anerkannt wurden.
Sein
Sohn aus erster Ehe mit der Gräfin Thürheim, der
Halbbruder unseres Wasserloser Marquis, war Johann Gabriel Marquis du
Chasteler-Courcelles, am 22.I.1763 auf dem väterlichen
Schloß Moulbaix bei Mons im Hennegau geboren, gestorben zu
Venedig am 10.III.1825. 1778 kam er an die Ingenieur-Akademie nach
Wien, wo er zum Festungsbauer ausgebildet wurde. 1781-1784 leitete er
bereits den Bau der Festung Olmütz. Nach einem kurzen
niederländischen Zwischenspiel kam er in die Bukowina und
verlor 1788 bei der Belagerung von Chotym den rechten Fuß.
Mit dem Ausbruch der Französischen Revolution sehen wir in
wieder in den Niederlanden. 1792 geriet er in Namur in Gefangenschaft
und wurde im Jahre darauf ausgewechselt. Im gleichen Jahre noch holte
er sich acht Bajonettstiche in Brust und Leib. Im Jahre 1794 wurde er
zum Genie-Direktor der rückeroberten Festung Mainz ernannt und
erhielt 1795 bei der Verteidigung eines Vorwerkes eine Kopfwunde. Seine
Beförderung zum Obersten als Anerkennung seiner Tapferkeit
wurde bereits erwähnt. 1795 in Polen und 1797 in Italien war
der inzwischen zum Generalmajor Beförderte als
Grenzregulierungskommissär tätig. 1798 und 1799
kämpfe er unter dem russischen General Suwarow gegen die
napoleonischen Truppen in Italien. Nach der Genesung von einer
abermaligen schweren Verwundung war er 1800 und 1802 in Tirol. 1801 war
er zum Feldmarschall-Leutnant befördert worden. 1805/06
befehligte er Truppen in Nordtirol gegen die Franzosen. 1809 brach der
Krieg zwischen Österreich und Frankreich erneut aus. Chasteler
befehligte 10.000 Mann in Lienz. Tirol und Vorarlberg gingen verloren.
Am 5.V.1809 erließ Napoleon einen Tagesbefehl, in dem er
"einen gewissen Chasteler" beschuldigte, schwere Kriegsverbrechen an
gefangenen Bayern und Franzosen begangen zu haben. Diese Diffamierung
ist umso unverstädlicher, als Napoleon und du Chasteler sich
von einer längeren Unterredung im Jahre 1801 gut kannten und
Napoleon verfügt hatte, die niederländischen
Güter du Chastelers von der Beschlagnahme auszunehmen. Du
Chasteler wurde von dieser Beleidigung tief getroffen. Einige Tage
hierauf erlitt er gegen die Franzosen eine völlige Niederlage
bei Wörgl: es gelang ihm aber der Rückzug
über Kroatien nach Ungarn. Als Napoleons Untergang sich
anbahnte, leitete er 1813 die Verteidigungsmaßnahmen von
Prag. 1814 arbeitete er beim Wiener Kongreß als
militärischer Berater, und 1815 schließlich wurde er
Stadt- und Festungskommandant von Venedig, wo er 63jährig 1827
(nach anderer Quelle 1825, s.o.) starb. Du Chasteler war wegen seiner
Bildung, er sprach 12 Sprachen, wegen seiner militärischen
Tugenden und seiner Treue zum österreichischen Kaiserhaus
hochgeschätzt. Ob und welche Beziehungen zu seinem Halbbruder
in Wasserlos bestanden, ist ungeklärt.
Die
von Josephina erwähnten Memoiren des Grafen von Görtz
enthalten einige ergänzenden Details, die ich - auch wegen des
vorsichtig verschleiernden und damit eigentlich offenbarenden Stils -
nicht vorenthalten möchte. Sie wurden anonym herausgegeben,
vermutlich von der Tochter Louise Caroline, die 1794 Hans Grafen von
Schlitz Freiherrn v. Labes geheiratet hatte. In diesen "Memoiren eines
deutschen Staatsmannes aus den Jahren 1788-1816, Leipzig 1833, S.123 ff
heißt es: " Am 19.Oktober (1790, Dq) verließen
Mutter (Gattin des Grafen Schlitz, Dq) und Tochter Frankfurt. Am
folgenden Tag folgte ihnen S. (Graf Schlitz, Dq) nach Wasserlos nach.
Dort hauste der ältere Graf S.G. (Schlitz
gen.v.Görtz, Dq), des Vaters Bruder, und die Marquisin Ch...
(du Chasteler, Dq), des Grafen ältere und letzte Freundin. Mit
dem älteren Bruder hatte der jüngere nur den
Familien-Namen gemein. Jenen hatte eine stürmische Jugend oft
mißleitet, in welcher Sinnlichkeit und Ehrgeiz seine
Götzen gewesen waren. Beiden hatte er den
größten Teil seines Vermögens geopfert, in
dem er unter anderem als Reichsgraf im Frieden eine kleine Armee, gegen
400 Mann stark, hielt. Die Sequestration der Grafschaft war eingetreten
und würde den Ruin vollendet haben, als die Marquisin, eine
ältere Freundin, helfend auftrat, dem Reichskammergericht zur
Sicherstellung der Gläubiger ihren Schmuck als Unterpfand
übergab und so die Sequestration entfernte. Da erwachte des
Grafen S.G. Edelsinn und, um nicht Schuldner der Marquise zu bleiben,
schränkte er sich ein und rettete so nach und nach das alte
Erbe seiner Ahnen. Er und seine Freundin hatten derzeit beide
wenigstens das 60ste Jahr erreicht, als nunmehr S. (Graf Schlitz, der
Urheber der Memoiren, Dq) Zeuge der förmlichen
Vermählung war, bei welcher auch das Strumpfband der Braut
unter die Gäste verteilt wurde. Eben die Frau, welche in
edelmütiger Freundschaft für den Freund einen
bedeutenden Teil ihres Vermögens aufs Spiel setzte,
hätte gerne jedes Stäubchen von der Erde verbannt und
nur im reinsten Kristall gelebt. Nicht allein, daß die
Stühle Überzüge hatten, so war zur Erhaltung
der letzteren ein zweiter Überzug angebracht, und am
Vermählungstage (21.X.1790, Dq) wurde nur dieser entfernt. Die
Jahre hatten die Zahl der Eigenheiten noch vermehrt, in welche der
Neuvermählte, selbst sehr eigen, sich liebevoll
fügte, und als er späterhin die Gattin verlor
(24.VII.1792, Dq), auf deren ganzes Vermögen zu Gunsten ihrer
Verwandten verzichtete. In den ersten Tagen des November (1790, Dq)
schlug für S (Schlitz, Urheber der Memoiren, Dq) die
Scheidestunde und mit zerrissenem Herzen trennte er sich von denen,
welchen er nun angehörte." Johann Eustach Graf (von Schlitz
gen.) von Görtz ist auch der Urheber von "Historische und
politische Denkwürdigkeiten des kgl.preußischen
Staatsministers (...), aus dessen hinterlassenen Papieren entworfen, 2
Teile, Stgt./Tüb. 1827, 1828." In Band 1 lesen wir auf S. 109:
"Ein Anfall von Gütern in der Wetterau an die
Görtzische Familie verbesserte im Jahre 1767 deren
Vermögens-Verhältnisse; Graf Eustach erhielt dadurch
eine ansehliche Vermehrung seines Einkommens," wovon auch sein
älterer, stets geldbedürftiger Bruder, der
spätere Gatte der Marquise du Chasteler, profitiert haben
dürfte. Dies war seine dritte Ehefrau. Aus den beiden
vorausgegangenen Ehen hatte er je einen Sohn. Hierzu ist in der
gleichen Quelle auf der gleichen Seite folgendes angemerkt: "Was der
Graf (Eustach, Dq) den Prinzen von Weimar, der übernommenen
Verpflichtung (als Erzieher, Dq) gemäß, war, das
ward er auch aus brüderlicher Liebe den beiden Söhnen
seines ältesten Bruders, deren Erziehung er im Jahre 1765
übernahm und die er bis ins Jahr 1773, anfänglich in
Weimar und in der Folge in Jena bei sich behielt". Diese weimarischen
Prinzen waren Karl August (1757-1828), unter dessen Herrschaft Goethe
leitender Minister wurde, und Friedrich Ferdinand (1758-1793).
Daß
die Marquise du Chasteler vom Grafen von Görtz zwei
voreheliche Töchter gehabt haben soll, die bei Bauern
aufgewachsen sein sollen, ist kaum vorstellbar. Sie dürfte
hierfür zu alt gewesen sein.
Was
die Freundschaft des Marquis zu Franz Adam abelangt, so ist es
bedauerlich, daß sich nichts Schriftliches darüber
erhalten hat. Unsere Londoner Verwandten verwahren wenigstens einige
Gegenstände, darunter einen Pfeifenkopf aus Porzellan, den der
Marquis gemäß der französischen Aufschrift
in Freundschaft seinem Schwager Franz gewidmet hat. Er dürfte
über den Sohn Fritz/Frédéric in diesen
Zweig der englischen d'Alquen geraten sein.
Die
Verwandten Ubaghs meldeten sich Jahrzehnte später bei
Josephina, worauf ich eingehen möchte, wenn ich von ihrer
Korrespondenz berichte.
2.)
Franz Adam Dalcken, Text der lateinischen Trauurkunde aus dem Alzenauer
Heiratsregister und Übersetzung: D:(ominus) Franziscus Adamus
Dalcken , 5ta Aprilis Copulati sunt impetrata prius super
proclamationibus / et quoad tempus sacratum a R(e)v(ere)nd(i)ss(i)mo
Vicariatu Mog(unti)no / 3tio Aprilis 1800 dispensatione et Data ab
ipsis Scriptim / et Sigillatim Munita Declaratione De statu libero
clarissimus / D(ominus) Franziscus Adamus Dalcken oriundus ex
Seelgenstatt apud / D(ominus) Marquis Du Chasteler in Wasserlos
Secretarius et Electoralis / Satrapis Mog(unti)nae Steinheimensis
Advocatus et praenobilis / Helena Sybilla Ubags ex Trajecto ad Mosam
oriunda / D(omini) Joannis Ubags incolae et civis quondam in Mastrich
et Idae / Conj(u)gis natae Conicx filia. Testes erant D(ominus)
Gerhardus Arnoldus / Fridericus gabriel Marquis Du Chasteler ex
Wasserlos et D(ominus) Joannes / Ubags ex Mastrich praedictae sponsae
pater. - Copulationem / praedictam perfecit in Castello Wasserlocensi
De Parochi / Alzenaviensis licentia R(everendissimus) D(ominus) Petrus
Spinner tum temporis / Sacellanus in Kleinostheim Sabatto Palmarum in
Quadragesima (2 Wörter unleserlich) 5ta Aprilis / 1800. -
postea apostata a statu clericali et (1 Wort unleserlich).
Übersetzung:
Ehelich verbunden wurden, nachdem er vorher am 3.IV.1800 nach dem
Aufgebot und hinsichtlich des Zeitpunktes der heiligen Handlung vom
ehrwürdigen Vikariat in Mainz die Heiratserlaubnis (1) erlangt
hat und nachdem ihm von ihnen selbst schriftlich und gesiegelt die
Erklärung seines freien Standes (2) gegeben und
bestätigt wurde, der hochangesehene Herr Franz Adam Dalcken,
von Seligenstadt gebürtig, Sekretär (3) beim Hern
Marquis du Chasteler in Wasserlos und Vogt (4) des Mainzer
Kurfürsten in Steinheim, und die aus Maastricht stammende edle
Helene Sybille Ubags, Tochter des Herrn Johann Ubags, einstmals (5)
Einwohners und Bürgers von Maastricht, und seiner Ehefrau Ida,
geborene Conicx. Zeugen waren: Herr Gerhard Arnold Friedrich Gabriel
Marquis du Chasteler von Wasserlos und Herr Johann Ubags aus
Maastricht, Vater vorgenannter Ehefrau. - Die oben erwähnte
Trauung vollzog im Wasserloser Schloß mit Erlaubnis des
Alzenauer Pfarrers (6) der ehrwürdige Herr Petrus Spinner,
derzeit Kaplan in Kleinostheim, am Palmsamstag in der Fastenzeit (...)
am 5.IV.1800 - (späterer Nachsatz:) der nachher vom
geistlichen und (seelsorgerlichen?) Stande abgefallen ist (7).
Anmerkungen
zur Trauurkunde:
(1) Da
Franz Adam Beamter war, mußte er nach damaligem Rechtsstand
um die Heiratserlaubnis des Dienstherren bitten. Bei den Akten des
Vikariatsarchivs - vermutlich heute in Würzburg -
müßte sich noch der Antrag auf die Heiratserlaubnis
befinden.
(2)
Die gleiche Behörde bestätigte Franz Adam auch,
daß er keines anderen als des Kurfürsten Untertan
war. Als Sohn eines Seligenstädter Bürgers war er
automatisch "freien Standes". (3) Franz Adam war kein Angestellter des
Marquis im heutigen Sinne. Er war von der kurfürstlichen
Behörde treuhänderisch eingesetzt zur Wahrnehmung der
Interessen des noch unmündigen Schloß- und
Gutsbesitzers, aber auch zur Wahrnehmung der Rechte des Landesherrn,
des Mainzer Kurfürsten.
(4)
Die Bezeichnung advocatus (ad-vocat-us) läßt das
deutsche "Vogt" als Übersetzung zu. Das entspräche
der Funktion eines Amtmanns oder Oberamtmanns, des Leiters der
Verwaltungsdienststelle Steinheim, die dem Vizedomamt Aschaffenburg
nachgeordnet war. Diese Stellung hat Franz Adam offiziell nicht
innegehabt. Vielleicht hat es sie als Oberamtsakzessist kommissarisch
wahrgenommen und so seinen Hofratstitel, wohl eher ein
Ehrentitel,erworben.
(5)
Johann Ubaghs war nach Wasserlos übergesiedelt, vielleicht
nach dem Tode seiner Frau, um bei seinen Töchtern zu leben. Ob
er in Wasserlos gestorben ist, ist noch ungeklärt.
Über seine politischen Probleme in Maastricht erfahren wir
einiges aus Josephinas Korrespondenz. Doch hierüber
später! (6) Es bleibt unklar, warum man sich für den
Kleinostheimer Kaplan Spinner entschied. Josephina nennt ihn einen
Freund des Vaters. Der Pfarrer von Alzenau mußte diese
Trauung durch einen Ortsfremden und außerhalb der Pfarrkirche
besonders erlauben.
(7)
Daß der Kaplan seinen geistlichen Stand aufgab,
könnte damit zusammenhängen, daß er
Benediktiner im Kloster Seligenstadt war und als solcher die
Pfarrstelle in Kleinostheim versorgte. Nach der Aufhebung des Klosters
drei Jahre später war er heimat- und versorgungslos wie viele
seiner klösterlichen Mitbrüder und wird aus
Gründen einer neuen Berufswahl in den weltlichen Stand
zurückgetreten sein. Hierüber
müßten die Klosterakten Auskunft geben.
3.)
Die Maastrichter Trauurkunde aus dem Jahre 1760 (siehe Abb.) des Johann
Cornelius Ubaghs lautet: "Die 27 julii contraxerunt matrimonium
praeviis proclamtionibus joannes ubachs et maria ida conincx. testes
fuerunt joannes jacobus stroup, godefridus conincxs et elisabeta
conincx." - Am 27.Juli 1760 wurden nach vorausgegangenem Aufgebot
ehelich verbunden: Johann (Peter Cornelius) Ubaghs und Maria Ida
Conincxs. Trauzeugen waren Johann Jakob Stroup, Gottfried Conincxs und
Elisabeth Conincxs", vermutlich die Eltern der Braut.
4.)
Die Maastrichter Taufurkunde der Helena Sybilla Ubachs vom Januar 1774
(siehe Abb.unten) lautet: "6 - Helena Sybilla, Jo(ann)is ubachs et Mariae Idae
Conings (zu ergänzen: filia). Suscep(tus) petrus Conings et
Elis(abeth) ubachs, no(min)e helenae bormans. Juncti hic ante 14
circiter annos." - Am 6.Januar 1774 wurde Helena Sybilla Ubachs,
Tochter des Johann (Peter Cornelius) Ubachs und der Maria Ida Conings,
getauft. Taufpaten waren Peter Conings und Elisabeth Ubachs im Namen
der Helena Bormans. (Die Eltern) wurden hier vor etwa 14 Jahren
getraut. - Unter der Angabe des Tages "6" findet sich die
Abkürzung "brab" für die Herkunft der Eltern: "Aus
dem Brabantischen".
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