Geschichte der Familie

Die van Alken in St. Truiden/ St. Trond und im Umland
13. bis 15. Jahrhundert

Die einstmals Freie Reichsstadt Sint Truiden/St.Trond wurde 1227 von den Fürstbischöfen von Lüttich erworben. 1467 wurde sie von Herzog Karl dem Kühnen von Burgund besetzt und von den französischen Revolutionstruppen 1794. 1566 wurde hier die Unabhängigkeit der Niederlande verkündet, Ursache für die blutigen Auseinandersetzungen mit Spanien. St.Trond liegt in der Landschaft Hesbaye, dem alten Haspengau, der Wiege der Pipiniden bzw. Karolinger.

St.Trond war umgeben von der alten reichsunmittelbaren Grafschaft Looz/Loon, deren Herren im 14. Jahrhundert ausstarben. Die Grafschaft wurde danach vom Lütticher Fürstbischof als heimgefallenes Lehen betrachtet und mit dem Fürstbistum vereinigt.

Interessanterweise bezieht sich die bislang älteste Nennung eines Namensträgers auf diese Grafschaft: Chevalier Lowis (Ludwig) d'Alke ist in einer Urkunde der Stiftskirche St.Lambert in Lüttich am 2. November 1295 als Gefolgsmann und Eideshelfer des Grafen Arnulf von Looz erwähnt. Die dieser Urkunde anhängenden Siegel sind nach Auskunft des Staatsarchivs in Lüttich nicht mehr vorhanden, so daß der letzte Beweis für die Zugehörigkeit dieses Lowis zu unserer Familie so wohl nicht zu erbringen ist. Als "Chevalier", Ritter, hatte er dem Grafen Lehensdienste zu leisten. Worin diese bestanden, welches Lehen er dafür bekommen hatte, ob er den Tod seines Herrn überlebte und danach Lehensmann des Fürstbischofs wurde, ist noch zu klären. Dieses Lehen, vielleicht auch freier Grundbesitz, dürfte in der Umgebung von St.Trond gelegen haben. Denn die größte Zehl von Namensträgern und mutmaßlichen Nachfahren in den Jahrzehnten und Jahrhunderten danach finden wir hier.

Im 14. Jahrhundert sind es gleich drei herausragende Gestalten: Jean, Gerardus und Guillaume d'Alken. Am 13. November 1349 trifft Jean, Guillaume und 38 Bürger von St.Trond die Zahlungsverpflichtung über 1800 Goldgulden an den Herzog von Lothringen. Die Sache hatte folgende Vorgeschichte: Während St.Trond Reichsstadt war, nahmen die Herzöge von Lothringen, zugleich Herzöge von Brabant und von Limburg, als Vertreter des Kaisers in der Stadt das erbliche Amt des Vogtes (advocatus) war. 1346 war Herzog Rudolf gestorben und hinterließ den unmündigen Sohn und Erben Johann I., für den seine Mutter bis 1354 die Regentschaft ausübte. In dieser Zeit kam es mehrfach zu Versuchen der Bürger, sich der Vogtei des Lothringers zu entziehen, was zu ihrem Unterliegen und zu der verhältnismäßig sehr hohen Geldstrafe führte.

Wilhelm/Guillaume van Alke ist noch dreimal erwähnt: 9.Febr. 1396, 19.Okt. 1396 und 3.Dez. 1398; jedesmal ging es um Beurkundungen, die er als Schöffenrichter in der Stadt Diest vornahm. Interessant ist auch die Erwähnung des Guillaume de Alke, "als Kaufmann in den (Londoner) Patent Rolle eingetragen als Bürger von Löwen. Nun steht es fest, daß die Kaufleute von Sint-Truiden sich meldeten als Untertanen des Herzogs von Brabant, so lange dieser befreundet war mit dem König von England" (Mitteilung von H.Kesters, St.Truiden, nach J.de Sturler, Les relations politiques et les echanges commerciaux entre la duche de Brabant et l'Angleterre en Moyen Age, Paris, 1936).

Das 14. Jahrhundert ist das Jahrhundert des Zerfalls des Papsttums. Von 1309 bis 1377 waren die Päpste gezwungen, unter französischer Kontrolle in Avignon zu residieren und nicht mehr in Rom. Zwischen 1378 und 1417 gab es gar mehrere Päpste gleichzeitig, wie es zu Beginn des Jahrhunderts zwei Kaiser gab. In den Stadtstaaten in Italien tobten die Kämpfe zwischen den Ghibellinen (Waiblinger, Anhänger des staufischen Kaisertums, Parteigänger des Adels, die "Weißen") und den Guelfen (Welfen-Anhänger, Parteigänger der Zünfte, die "Schwarzen"). Diese politischen, religiösen und sozialen Umbrüche wirken überall im Reich bis in die Städte nach. Hinzu kam die verheerende Pestepidemie in Europa von 1348 bis 1350, der "Schwarze Tod", wahrscheinlich verstärkt durch die Pocken. Der Bevölkerungsverlust wird auf 25 Millionen in Europa geschätzt.

Vor 1363 war Johannis de Alken mit dem Kirchenrecht in Konflikt geraten. Die grobe Behandlung eines ortsfremden Geistlichen, den die Bürger nicht die Stadt betreten lassen wollten, brachten ihm und den Mitbürgermeistern die Anklage der Gotteslästerung und die Strafe der Exkommunikation ein. Am 11. Oktober 1363 hob der Beauftragte des zuständigen Gerichts beim Erzbistum Köln die Strafe auf. In die gleiche Sache war auch Gerardus de Alken verwickelt. Mit dem Kirchenbann, dem folgenreichen Ausschluß aus der Gemeinschaft der Gläubigen, operierte die Kirche damals öfter. Es sei daran erinnert, daß etwa gleichzeitig Kaiser Ludwig zweimal gebannt wurde (1326, 1338).

Am 27.Juli 1370 traf die beiden erneut der Bannstrahl aus Köln, diesmal unter der Anklage der Rebellion, des Kirchenraubes und der Kirchenschändung.
Schließlich wandten sich Bürger von St.Trond, darunter Jean de Alken, am 1. Febr. 1391 an den Papst wegen einer angedrohten Strafe von 50.000 Gulden auf Grund einer Anklage des Abtes des Klosters von St.Trond.
Jean/Johannis de Alken muß am 9. Aug. 1392 noch gelebt haben, das Datum seiner letzten Erwähnung im Zusammenhang mit einer Pacht an ein Kloster in Lüttich.
Gerardus ist am 23. Aug. 1375 letztmals genannt: als Schöffe (laat) beurkundet er in St.Trond.
Anscheinend in Frieden mit der Kirche lebte Dominus Hermannus de Alken, der am 18.März 1360 der Abtei St.Trond einen Altar stiftete.
1373 wird in Diest eine notarielle Bestätigung über eine Leibrente vom ehemaligen Haus des Walterus de Alken ausgestellt.

Die bis jetzt zum 13. und 14. Jahrhundert aufgespürten Belege bieten leider noch keine Handhabe zu genealogischen Verknüpfungen. Solange wir nicht einmal über die Wappengleich- oder -ähnlichkeit die Zugehörigkeit zur Familie nachweisen können, bedarf es noch vieler geduldiger Sammelarbeit. Dies trifft auch auf die fürs 15. Jahrhundert gefundenen Quellen zu.

15 Jahrhundert
Die Reihe beginnt mit Jac. de Alken, der 1414 an der Kölner Universität eingeschrieben war, und setzt fort mit Govart (Gottfried) van Alken, der am 31. Juli 1423  eine Erbpacht überträgt. 1432, 1436, 1445, 1447- geht es um die Übertragungen einer Rente, die den Kanoniker Henri d'Alken/ van Alken/d' Alke betreffen. 1433 ist er im Zusammenhang mit einer Pfründe als Kanoniker des Stifts St.Martin bei St.Lambert in Lüttich erwähnt.

Egidius de Alken/van Alken taucht erstmals 1474 als Student in Köln auf,  wo er schon als Kleriker bezeichnet wird. Er wirkt später als Notar.  In einer Quelle bezeichnet er sich als "ego Egidius d'Alken junior, clericus Leodiensis, publicus sacra imperiali auctoritate juratus". Also muß sein gleichnamiger Vater noch gelebt haben.
1440 und 1441 ist Dominus Stephan de Alken Pfarrherr in Lodenaken/Loenaeken.

Neue Funde

Johannes, Jean, Jannes de Alke(n), d'Alken, Dalke, van Alken
Die außerordentliche Häufigkeit dieses Vornamens erschwert die Identifizierung und Zuordnung.
Zwischen 1274 und 1332 war Jean d'Alken Kanoniker des Kapitels in Tongres geworden. 1341 war er Inhaber eines der 12 Häuser des Kapitels.
28.04.1318 nimmt Johannes de Alke aus Lüttich, genannt "de Tumbke", Land vom Abt von Saint-Trond zu Lehen bei der Ortschaft Tumbeke; daher sein Beiname. Ein Zeuge dieses Vertrages stammt aus Alken. Aus Differenzierungen "de, van, uit(e)" ist zu erkennen, daß dieser Johannes bereits den Familiennamen de Alke trug.
Aus einem Testament vom 28.03.1340 geht hervor, daß Johannes de Alken seinen nicht genannten Töchtern Land bei Tongres übertragen hatte. Johannes war wie Gerardus (s.u.) assesseur feodau (etwa: Beisitzer in Lehensangelegenheiten) beim Gerichtshof in Lüttich. Dort wirkte er am 09.04.1351 als Zeuge. 1370 werden Johannes und Gerardus als Winzer (vinitor) bezeichnet. Neben dieser lateinischen Bezeichnung gab es noch die französische "vigneron" und "vinier", Vertreter zweier verschiedener sozialer Klassen. Die vignerons waren kleine Weinbauern, während die viniers zum Lütticher Patriziat zählten und an der Stadtregierung teilhatten (nach: Marie-Claire Chaineux, Culture de la vinge et commerce du vin dans la region de Liege au Moyen Age, Lüttich, 1981, S.103). Hier heißt es auch, daß der auswärtige Weinhandel die Haupttätigkeit der viniers war.
Am 22.01.1399 siegelte Johann van Alken als Schöffe eine Urkunde in Maastricht und abermals am 28.04.1400.
04.07.1376 ist der Franziskanermönch Jean/Johann d'Alken/Dalke aus der Abtei Val des'Écoliers in Lüttich Zeuge eines Vertrags seines Klosters mit der Stadt Lüttich, die sich verpflichtet, ein Haus im Klosterbereich wiederherzustellen, das der Stadt als Remise für Kriegsgut gedient hatte.

Gerardus de Alken
wirkte am 25.11.1324 bei einer Beurkundung mit (Lehensübertragung).
Am 14.12.1364 ist er in der gleichen Tätigkeit als Eideshelfer des Abtes von Saint-Trond erwähnt; er wird als Lehnsmann (vasall) des Abtes bezeichnet.
 
Etwa gleichzeitig taucht ein Gherlach d'Alken auf. Er war assesseur féodau der bischöflichen Gerichte (s.o. Johannes). Bei dieser Stellung handelt es sich um eine vom Fürstbischof Adolf von der Marck geschaffene Funktion. Dieser Fürst ließ sämtliches Lehensland, d.h. den alten Grundbesitz der Kirche von Lüttich, registrieren und sich von den Inhabern den Lehenseid erneuern. Hierbei assistierten zuverlässige Männer aus allen sozialen Schichten. Der Vorname Gherlach ist bisher nicht aufgetaucht. Die Gleichheit mit Gerhard (s.o.) ist wahrscheinlich. Gherlach/Gerhard ist am 26.01.1355 in Huy, am 31.03. und am 30.12.1359 in Lüttich als Zeuge bzw. als assesseur féodau tätig gewesen.

Henri d'Alken/van Alken
Auch die Vertreter dieses Vornamens kommen verwirrend häufig vor.
Am 23.06.1444 wirkte der Kanoniker am Stift St. Maternus in Lüttich Henri d!Alken als Zeuge.
Von 1585 bis 1587 hat Henri van Alken mit dem Abt des Klosters von Saint-Trond einen Vertrag geschlossen: er wird zum Aufseher über die abteilichen Güter in Nieuwenhoven bestellt. Vermutlich ist es der selbe H(enry) van Alken, der 1588 auf die Dauer von sechs Jahren Pachtland von der Abtei nimmt, und zwar 43 verges grandes (d.s. etwa 7,5 Morgen oder knapp 2 Hektar), wofür er jährlich sechs Brabanter Gulden zu zahlen hat.
Der Pachtvertrag von 1585, den Henri 1587 aus nicht genannten Gründen wieder löste, ist so interessant, daß er hier wiedergegeben wird:
Vom Vorgänger wurde als Jahresentgelt übernommen: 12 Gulden (fl), 12 setiers (etwa 360 l) Roggen und 300 fagots (Reisigbündel). Zusammen mit dem anderen Vertragspartner, Guillaume Douven, hatten Henri und seine Frau Anne das verpachtete und unverpachtete Land zu überwachen. In den Waldungen mit vierjährigen Anpflanzungen durften sie die Pferde, in denen mit fünfjährigen Anpflanzungen die Kühe des Pächters "tolerieren". Im einzelnen wurde folgendes festgelegt:
  1. Sie hatten das Tor zu überwachen und dafür zu sorgen, daß nachts niemand passiert.
  2. Sie hatten die Viehzäune und dort befindliche Drehkreuze in Ordnung zu halten.
  3. Sie durften den Pächter nicht belästigen und er sie nicht.
  4. Einer der beiden Aufseher hatte immer in der Nähe des Tores zu sein.
  5. Sie hatten die übrigen Bediensteten des Klosters zu überwachen.
  6. Der Abt bewilligte Henri und seiner Frau Anne sowie Guillaume Dovenund ihrer Dienerin monatlich 5 setiers (ca.150 l)   Roggen, 6 aimes (ca.250 l !!) Bier jährlich und weiteres Bier aus der laufenden Brauung.
  7. Anna, Henris Frau, hatte für die Milchkühe der Abtei zu sorgen. Eine davon gehörte ihr. Sie hatte 500 Pfund Butter zu liefern, 150 saankeesen (Sahnekäse) und 5oo Käse aus entrahmter Milch (afgelaeten keesen).
  8. Henri durfte zwei Schweine halten. Ein fettes Schwein hatte ihm der Pächter zur Zeit der Eichelmast zu liefern.
  9. Er darf Hühner auf dem Hof des Pächters halten.
  10.  Henri und Anna erhalten als Lohn zusätzlich 25 Gulden und einen Mantel; Guillaume Doven erhält 10 Gulden, 2 Paar  Schuhe und einen Mantel; Anneken, das Dienstmädchen, bekommt 7 Gulden; das nötige Brennholz steht ihnen zu; Henri und Anna haben den Landarbeitern die tägliche Suppe und das Bier zu geben.
  11.  Wenn der Abt oder Mönche im Klöstergut speisen, erhält der Pförtner bzw. Aufseher die Reste der einfachen Speisen  wie hutse-pot (Eintopf), nicht jedoch Pasteten, Rinderbraten, Schinken und anderer Braten (maer niet van pasteye, rentvleesch, gesprenckt vleesch oft bysondere gebraet).
  12. Bleibt Bier übrig, so haben Henri und Anna es aufzubewahren, es sei denn, der Abt gibt andere Anweisung.
  13. Falls Handwerker auf dem Gut arbeiten, z.B. Maurer oder Deckenvergipser, darf Anna für zwei Personen täglich 1,5  Pfund Butter veranschlagen sowie für jeden einen Käse täglich und 30 l Roggen je Arbeiter für 16 Tage.  
  14. Anna muß jedes Jahr ein Bündel Hanf spinnen. Das Kloster läßt es verweben. Anna hat diese Leinwand zu bleichen, die im Gutshof von Nieuwenhoven verwendet wird.
  15. Henri und Anna dürfen am Haus keine Reparatur ohne Erlaubnis des Abtes vornehmen. -

Nieuwenhoven war ein ausgedehntes klösterliches Gut mit einem großen Gutshaus, das dem Abt als Residenz diente. Die Aufseher oder Pförtner hatten streng darüber zu wachen, daß kein fremdes Vieh in den Wäldern weidete. Niemand durfte unberechtigt Holz fällen. Nur die Armen durften Reisig sammeln. Die Aufseher durften keine Geschenke von solchen Personen annehmen, die sich unrechtmäßig verhalten hatten. Sie hatten streng darüber zu wachen, daß keine neuen Wege angelegt würden.
Zur Lage von Nieuwnhoven und anderer in diesem Bericht vorkommender Orte in der Umgebung von Saint-Trond siehe die nachfolgende Karte.

Umgebung von Nieuwenhoven


Über die Vorfahren des Henri d'Alken d.J. , seiner Geschwister und seiner Frau
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Hermann d'Alken
tauchte inzwischen noch einmal auf: am 22.12.1337 war er Zeuge bei einer Lehensübertragung.

Daem/Adam d.Ä. van Alken und Adam d.J. de Alken. Adam d.Ä.
schloß 1493 auf die Dauer von sechs Jahren und 1515 nochmals einen Pachtvertrag mit dem Abt von Saint-Trond/Sint Truiden über Ackerland in Houppertingen von etwas über 78 verges (3,5 ha oder gut 13 Morgen). Hierfür hatte er jährlich 6 muids (ca. 1500 l) Roggen abzuliefern.
1512 ist Adam de Alken als Sohn des Adam aus Hobbertingen an der Universität Löwen eingeschrieben.
1553 wurden alle Schöffen und der Bürgermeister von Saint-Trond im Zusammenhang mit Aktionen der Lutheraner und Wiedertäufer exkommuniziert. Im Jahre darauf wird Adam d.J. erstmals als Schöffe in Saint- Trond erwähnt.

Neuere Erkenntnisse über Adam van Alken d.Ä. - aus 2006
Klicken Sie hier, um den Stammbaum des Adam van Alken zu betrachten,.

Erläuterungen zur Stammtafel

Wir unternehmen einen neuen Versuch, die Abstammung des Thomas Dalken auf seinen möglichen Vorfahren Adam van Alken d. Ä. zurückzuführen. Ein früherer (siehe hier) kam zu sehr ähnlichen Ergebnissen.

Die älteste Quelle, von der wir ausgehen können, ist der Eintrag in der Universitätsmatrikel von Löwen 1512, in der die beiden Adam aus Hoppertingen/Houbertingen als Vater und Sohn bezeichnet werden. Hoppertingen hatte, so klein der Ort war, einen Gerichtshof, an dem Adam d. Ä. als Schöffe (échevin, Laat) tätig war. Sein Siegelabdruck mit seinem Namen und Wappen ist erhalten. Irgendwann übersiedelte Adam mit seiner Familie nach St Trond/Sint Truiden, auch hier als Schöffe. Beide, Vater und Sohn, hatten sich durch ihr Jura-Studium für das Richter- bzw. Schöffenamt qualifiziert. Bis ins 13. Jahrhundert sind immer wieder van Alken/d'Alken als Richter im Fürstbistum Lüttich tätig gewesen.

Adam d J. war zweimal verheiratet, das erste Mal mit der wohlhabenden, adligen Jeanne de Rivieren, die das Gut „Motte" in die Ehe einbrachte. So erklärt sich der Titel „Seigneur", den man ihm in verschiedenen Urkunden beilegte. Bei Marias Tod wurden ihre drei Töchter aus dieser Mitgift bedacht (Güterteilung S. 194 f), nicht so die vierte Tochter Adams aus seiner zweiten Ehe mit Maria de Pipenpoy. Zwei dieser Töchter heirateten in die adligen Familien de Rijckel und de Haneffe.
Beim Tode Adams d. Ä. 1548 (oder kurz davor) muss es zu Erbstreitigkeiten unter seinen Kindern gekommen sein. Deswegen wurde vor dem Reichskammergericht in Wetzlar verhandelt. Hier heißt es, dass Adam d. J. und Heinrich/Henry gemeinsam erben, woraus zu schließen ist, dass sie Brüder waren. Der Name Thomas fällt hier nicht.

Auch dieser Henry war Jurist. Er stieg zum mayeur-en-feaute auf, dem Gerichtsvorsitzenden in Oreye. Er heiratete Marie von Schonewinkel, die in die Quellen auch Marie Doreye/d'Oreye genannt wird, was bedeutet, dass sie Erbin eines großen Besitzes in Oreye gewesen ist. Seine zweite Ehe ging Henry d. Ä. mit Franchoise de Hem(p)ricourt ein aus einem berühmten Lütticher Adelsgeschlecht. Von ihr hatte er mindestens vier Kinder. Nachdem er Henry der Ältere genannt wurde, muss Henry der Jüngere sein Sohn gewesen sein. Maitre (Anwalt) Henry und seine Brüder Giullaume/Wilhelm und Antoine ließen sich in Lüttich nieder. Guillaume heiratete in die Lütticher Bürgermeisterfamilie de Trixhe ein. Ein Heiratsvertrag seines Bruders Henry mit mit Margarete Magis ist uns bekannt.

In einer Rentenübertragung, es geht um Getreide, von 1636 sind Henry und Thomas genannt. Was liegt näher als anzunehmen, dass der Vater dem Sohn die beiden Renten überlässt (S. 226)? 1634 teilen sich die Geschwister das väterliche Erbe.

1643 und öfter ist Henry gewählter Gouverneur der Gerber in Lüttich. Das heißt nicht, dass er dieses Handwerk betrieb. Gemäß der geltenden Verordnung hatte sich jeder Lütticher Bürger einem Handwerk anzuschließen. Anders war die Bürgerschaft (was heute unserer Nationalität entspricht) nicht zu erwerben. So war Guillaume im „guten Handwerk" der Kaufleute eingetragen. Einiges deutet darauf hin (das Testament, das seine Witwe 1617 vorlegt), dass er mit Gold- und Silberwaren handelte. Ein Gouverneur ist der rechtskundige Zunftmeister, wie wir heute sagen würden.
Guillaume hatte neun Kinder, von denen ihn sechs überlebten. Thomas ist nicht darunter, woraus wir abermals schließen, dass er der Sohn von Guillaumes Bruder Henry gewesen ist.

Das Geburtsjahr des Thomas haben wir auf 1590/95 geschätzt. Verglichen mit den Geburten weiterer Dalken in Lüttich etwa um die gleiche Zeit, dürften seine Geschwister u. a. gewesen sein: Jean und Art/Arnold. Auch Jean war avocat/Anwalt. Thomas wird ehrerbietig „Sieur" genannt, vielleicht wegen seiner Stellung als mayeur-en-feaute, Oberrichter, wie nicht ganz unzutreffend früher übertragen wurde. Seine letzte Funktion als Staatsanwalt, die er kurz und bis zu seinem Tode innehatte, wurde bereits erläutert.

 
Willem van Alken/Guillaume d'Alken
Er ist örtlich nicht genau unterzubringen. 1536 war er Benefiziat zweier Altäre, Allerheiligen und St. Lucia, der Hofkirche von wahrscheinlich Borgloon. Zwischen 1538 und 1557 dürfte er Pfarrer in Grand-looz/Grootloon gewesen sein. 1552 gibt es dort den verheirateten Priester (pretres coneubinaires) seines Namens neben anderen.

Jannes van Alken, Joannes Alken, Jean de/van Alken
Am 15. und 19. Mai 1538 wird gegen den lutherischen Jannes van Alken/d'Alken vor dem Gericht in Hasselt verhandelt. Er muß den ungewöhnlich hohen Betrag von 1000 Reichsgulden "bei Gericht hinterlegen. Sollte er binnen fünf Jahren noch mit der "lutheriaensche sect" zu tun haben, wird das Geld eingezogen und "seyn lijff verbueren" (verwirkt er sein Leben). Am darauffolgenden Sonntag, dem 19.Mai 1538, mußte er im Büßergewand mit einer Kerze in der Prozession mitgehen.
1568 wird ein Jean de Alken als Bilderstürmer in Limburg aufgehängt.
Am 26.11.1565 wurde ein Joannes Alken aus Borgloon an der Universität Löwen immatrikuliert.
1585 schließt Jean van Alken einen Pachtvertrag mit dem Kloster Saint-Trond auf sechs Jahre über 3 bonniers 4 verges Land in Boutershoven (etwa 28 ha bzw. 11 Morgen) für eine Pacht von 8 muids  (etwa 1960 l).
1602 pachtete der vorgenannte Jean weiteres Land in Bautershoven hinzu.

Maistre Henri Dalken/d'Alken d.Ä. und sein Sohn Henri d.J. aus Oreye und Lüttich
Eine große Überraschung brachte der Versuch, dem Hinweis in der Einbürgerungsurkunde des Wilhelm/ Guillaume d’Alken nachzugehen. Dort heißt es eingangs, daß Wilhelm "natiffe dorei" (natif d'Oreye, gebürtig aus Oreye) war, was auch bedeuten kann: aus Oreye stammend. Leider setzen die überlieferten Geburts- bzw. Taufregister von Oreye erst nach dem zu vermutenden Geburtsjahr des Wilhelm ein.
Aus Oreye haben sich seit der beginnenden Neuzeit reichlich Gerichtsakten erhalten, "oeuvres" genannt. Es gab in dem relativ kleinen Ort von damals etwa 5-600 Einwohnern drei Gerichtshöfe: zunächst die "hautte courte" und die „courte feodale", das Gericht für Strafsachen und das für Lehens- und notarielle Angelegenheiten. Band 1 der erhaltenen Akten bezieht sich auf Beschlüsse dieser beiden Gerichte von 1490 bis 1556.
Band 2 leitet der Sekretär (Greffier), der diese Akten 1702 bzw. 1709 ordnete, folgendermaßen ein: "Registre de Cour Censalle qu'at eu jadis l'abbé de Saint Trond jugeante a orey", was etwa heißt: "Sammlung von Akten des (wir würden heute sagen) Finanzgerichtshofs, der seinerzeit dem Abt des Klosters von Saint-Trond unterstand". Diese Sammlung beginnt 1546 und endet 1574.
 
Band 3 dieser Sammlung geht über die Jahre 1567 und endet 1577. In den meisten Aktenstücken erscheint Henry Dalken in der   Punktion als Vorsitzender des Gerichts , der zusammen mit den "Eschevins", den Schöffen, Recht spricht. Seinem Namen geht immer die Abkürzung für Maistre, Mre, voraus, was auf seine juristische Ausbildung hinweist. Die Bezeichnungen "mayeur und maire" bedeuten in diesem Zusammenhang dasselbe.
Auch Band 4 und 5 dieser Sammlung bieten interessante Details für uns. Es geht im wesentlichen um Erbverträge und Übertragungen mit genauen Angaben über Verwandtschaftverhältnisse, soweit ich bei einer ersten oberflächlichen Durchsicht aber sehen konnte, kein einziges Mal um die Person des Thomas. Wir begegnen bereits Bekannten aus Lüttich, sogar aus Saive, nicht aber unserem direkten Vorfahren. Die Auswertung dieser Akten ist einem späteren Bericht vorbehalten.

Folgendes läßt sich jetzt schon erkennen:
Maistre Henry Dalken aus Oreye und Henry d'Alken aus dem Ehevertrag von Lüttich; seines Sohne Henry d.J. mit Margarete Magis sind verwandt.  Dort heißt es (Zeile 10 von unten):henry dalken resident p(rese)ntement a Orey - Henry Dalken, gegenwärtig in Oreye wohnhaft. Dieser Vertrag stammt aus dem Jahre 1609. Identisch sind sie nicht. Henry Dalken/d'Alken d.A. lebte zwischen 1524 und 1592. Er war in Lüttich 1547 öffentlicher Ankläger (procureur) und in Oreye längere Zeit Vorsitzender des Gerichts (souverain mayeur). Sein Sohn Henry d.J. verheiratete sich in Lüttich. Im Ehevertrag werden Geschwister erwähnt, deren Namen wir aus anderen Urkunden erschließen können: Jean, verheiratet mit Idelette de Houmalle, Marie verheiratet mit Jehan Hanosset und Wilhelm/Guilheame, verheiratet mit Catherine de Trixhe. Vielleicht ist Henry d.Ä. identisch mit jenem Henri d'Alken, der sich als "procureur des Causes" (Staatsanwalt) in Lüttich am 28.03.1547 vor seinem Tribunal zu verantworten hatte; er hatte zugegeben, "in das Haus eines verdächtigen (Lutheraners) irregeführt worden zu sein". Es war damals strafbar, das Haus eines Lutheraners zu betreten. Wahrscheinlich war er dabei beobachtet und denunziert worden.
Oreye, fläm. Oerle, ist eine Gemeinde, 18,5 km von Lüttich entfernt.- Es dürfte zur Zeit, als Henry dort wirkte, etwa 500 Einwohner gehabt haben. Oreye war Sitz einer Grundherrschaft mit einem Schloß, das 1630 zerstört wurde.
 

Guilliam/Guilelmus/Guillaume/Wilhelm van Alken, Dalken, D'Alken, ab Alken
stammt aus "Hobertijnghen", Houpertingen, Hoppertingen, woher auch die beiden Adam kommen; vielleicht ist er ein Sohn, eher Neffe des jüngeren. 1562 ist er an der Universität Löwen eingeschrieben wie Adam d.J.. Seine Einbürgerung nach Lüttich wurde bereits erwähnt. Inzwischen liegt die Einbürgerungsurkunde vor (siehe Abb. weiter unten), Staatsarchiv Lüttich, Cite de Liege, Bourgeoisie 1565-1707, Vol.41, S.110/111 vom 12.III.1587, aus der wir -wie bereits erwähnt - entnehmen, daß er aus Oreye kam, daß er "dem guten Handwerk der Kaufleute" (bon mestier des marchans) (Zeile 2) angehörte; wir erfahren, daß "guilheame" ein rechtschaffener Mann mit gutem Ruf und Namen war (home de/bien, de bon nom et reputation, Zeile 12/13).
Am 24.08.1592 ist er Taufpate des "guillielmus de brouck" und am 03.01.1595 des Jaspar Oed. Der Familienname des Jaspar "Oed" (gesprochen "uud") kommt auch in der Form "Woot/Woet" vor, eine andere Bezeichnung der Familie "de Trixhe", die auch "Woet de Trixhe" genannt wurde.
Verheiratet war Wilhelm mit Catharina de Trixhe (gesprochen: trisch), mit der er neun Kinder hatte. Das Testament von 1613 bzw. 1617 (s.S.222) nennt summarisch sechs der zu diesem Zeitpunkt noch lebenden.

Inzwischen kennen wir die Namen dieser Kinder:
1.    Henri, get. Notre-Dame-aux-Fonts Lüttich (NDFL) am 07.03.1595. Die Familie wohnte damals in der Pfarrei St.Andre.
2.    Marie, get. Saint-Jean-Baptiste Lüttich (SJBL) am 17.03.1602
3.    Jaoques,   get.   SJBL 28.08.1603
4.    Balthazar,   get.  SJBL 14.01. 1605
5.    Lambert,   get.SJBL 14.05.1607,   
 vor  1614   (vgl.Nr.9)
6.    Jean,   get.   SJBL 23.05.1608
7.    Catherine, get. SJBL 09.06.1610
8.    Mechtilde, get. SJBL 30.04.1613
9.    Lambert, get. SJBL 19.12.1614
Aus dem Taufdatum des ersten Kindes kann auf das Jahr der Trauung etwa 1594 geschlossen werden.
Am 10.08.1610 ist Wilhelm noch einmal als Taufpate aufgeführt bei "anna ab alken", einem Lateinisch abgefaßten Eintrag, in dem das „d’/de/van" mit Lateinisch "ab" übersetzt wurde. Diese Anna ist die Tochter "des Arnold Ab Alken und der Elisabeth de Chockier. Im Register zu diesen Eintragungen heißt es: "vide - siehe -Dalken". Die Schreiber wußten also genau, mit welchem Familiennamen sie es zu tun hatten.
1610 wirkte der "marchand guiheaume Dalken" bei einem Erbvergleich der fünf Kinder der Anna de Gorswarem und Enkel des Advokaten Guillaume Wachtendonck mit.

Durch seine Frau Catharina de Trixhe war Wilhelm mit der Familie Corswarem versippt. Er hatte in eine bedeutende Familie eingeheiratet: sein Schwiegervater und sein Schwager Trixhe waren Lütticher Bürgermeister. Hierüber später! De Trixhe wanderten auch nach Seligenstadt aus; hier wurde aus ihrem Namen: Dietrich!
1615 war Guielmus Dalken/d'Alken in Lüttich in einen Rechtsstreit mit J. Simbert verwickelt. 1617 muß er  tot gewesen sein.

Einbürgerungsurkunde des Guillaume/Wilhelm Dalken

Einbürgerungsurkunde
 
Erläuterungen zur Einbürgerungsurkunde: (
Quelle wie oben angegeben )

Überschrift: Guille (Guillaume) Dalken
Zeile 2: De bon mestier des marchans (vom guten Handwerk der Kaufleute)
Zeile 4: letztes Wort eine lateinische Zahlenangabe: du xiie - 12.
Zeile 5: Jour du mois de mars 1584 -  Tag des Monat März
Zeile 6/7: guilhame/Dalken natiffe dorei (s.o.) fait le serment et. payet les devois - leistete den (Bürger-)Eid und zahlte die  Gebühr
Zeile 12: guilheame est home de - Wilhelm ist ein Mann von bien, de bon nom, faim et reputation - Rechtschaffenheit, gutem Namen, Ruf und Reputation

Die Taufpaten der Kinder des Guilaume Dalken
Die Lütticher Taufregister existieren in dreifacher Ausfertigung: das Original, die Abschrift für die Stadtverwaltung und die Gesamtregister von 1794- ff, die aus allen Pfarr-Registern seit Beginn der Registrierungen etwa 1570 zusammengestellt wurden. Nur die Original-Register führen die Taufpaten auf, deren Kenntnis allerdings nur in seltensten Fällen Aufschluß über Verwandtschaftsverhältnisse gibt. In soziologischer Hinsicht allerdings sind sie wichtig: Sie lassen deutlich werden, in welche gesellschaftliche Gruppe der Täufling und seine Familie einzuordnen sind. Meist hat ein Täufling zwei Paten: den Patrinus (P) und die Matrina (M). Soweit bekannt und entziffert, sind sie im folgenden gemäß den oben angegeben Kindern aufgeführt:
1.    P: Jasper Grenville, Advocat, und seine Frau (M)
2.    P: Johannes Hel(we?)ghen, M: Frau des Johann Woet (de Trixhe)
3.     P: Jacobus Passet, M: Frau des Matthäus Jan
4.    P: Philipp (Lorey?), M: Maria de Seffe (Saive)
5.    -
6.    P/M unleserlich
7.    P:  Ludowicus   (unleserlich),   M:   Catharina de  l'abayea Juprelle
8.    P: Jacob billemontius, M: Catharina dawans
9.    P: unleserlich, M: Mechthild de (Trixhe ?)

Lesen Sie auch hier: Bisher nicht bekannte Dalken/d'Alken aus Lüttich
www.dalquen.info