Die
d'Alquen Seiten
(Dalquen,
Dalken, van Alken,usw.) |
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Geschichte
der Familie
Die
van Alken in St. Truiden/ St. Trond und im Umland
13.
bis 15. Jahrhundert
Die
einstmals Freie Reichsstadt Sint
Truiden/St.Trond wurde 1227 von den
Fürstbischöfen von Lüttich erworben. 1467
wurde sie von
Herzog Karl dem Kühnen von Burgund besetzt und von den
französischen Revolutionstruppen 1794. 1566 wurde hier die
Unabhängigkeit der Niederlande verkündet, Ursache
für
die blutigen Auseinandersetzungen mit Spanien. St.Trond liegt in der
Landschaft Hesbaye, dem alten Haspengau, der Wiege der Pipiniden bzw.
Karolinger.
St.Trond war umgeben von der alten reichsunmittelbaren Grafschaft
Looz/Loon, deren Herren im 14. Jahrhundert ausstarben. Die Grafschaft
wurde danach vom Lütticher Fürstbischof als
heimgefallenes
Lehen betrachtet und mit dem Fürstbistum vereinigt.
Interessanterweise bezieht sich die bislang älteste Nennung
eines
Namensträgers auf diese Grafschaft: Chevalier Lowis (Ludwig)
d'Alke ist in einer Urkunde der Stiftskirche St.Lambert in
Lüttich
am 2. November 1295 als Gefolgsmann und Eideshelfer des Grafen Arnulf
von Looz erwähnt. Die dieser Urkunde anhängenden
Siegel sind
nach Auskunft des Staatsarchivs in Lüttich nicht mehr
vorhanden,
so daß der letzte Beweis für die
Zugehörigkeit dieses
Lowis zu unserer Familie so wohl nicht zu erbringen ist. Als
"Chevalier", Ritter, hatte er dem Grafen Lehensdienste zu leisten.
Worin diese bestanden, welches Lehen er dafür bekommen hatte,
ob
er den Tod seines Herrn überlebte und danach Lehensmann des
Fürstbischofs wurde, ist noch zu klären. Dieses
Lehen,
vielleicht auch freier Grundbesitz, dürfte in der Umgebung von
St.Trond gelegen haben. Denn die größte Zehl von
Namensträgern und mutmaßlichen Nachfahren in den
Jahrzehnten
und Jahrhunderten danach finden wir hier.
Im 14. Jahrhundert sind es gleich drei herausragende Gestalten: Jean,
Gerardus und Guillaume d'Alken. Am 13. November 1349 trifft Jean,
Guillaume und 38 Bürger von St.Trond die Zahlungsverpflichtung
über 1800 Goldgulden an den Herzog von Lothringen. Die Sache
hatte
folgende Vorgeschichte: Während St.Trond Reichsstadt war,
nahmen
die Herzöge von Lothringen, zugleich Herzöge von
Brabant und
von Limburg, als Vertreter des Kaisers in der Stadt das erbliche Amt
des Vogtes (advocatus) war. 1346 war Herzog Rudolf gestorben und
hinterließ den unmündigen Sohn und Erben Johann I.,
für
den seine Mutter bis 1354 die Regentschaft ausübte. In dieser
Zeit
kam es mehrfach zu Versuchen der Bürger, sich der Vogtei des
Lothringers zu entziehen, was zu ihrem Unterliegen und zu der
verhältnismäßig sehr hohen Geldstrafe
führte.
Wilhelm/Guillaume van Alke ist noch dreimal erwähnt: 9.Febr.
1396,
19.Okt. 1396 und 3.Dez. 1398; jedesmal ging es um Beurkundungen, die er
als Schöffenrichter in der Stadt Diest vornahm. Interessant
ist
auch die Erwähnung des Guillaume de Alke, "als Kaufmann in den
(Londoner)
Patent Rolle eingetragen als Bürger von Löwen. Nun
steht es
fest, daß die Kaufleute von Sint-Truiden sich meldeten als
Untertanen des Herzogs von Brabant, so lange dieser befreundet war mit
dem König von England" (Mitteilung von H.Kesters, St.Truiden,
nach
J.de Sturler, Les relations politiques et les echanges commerciaux
entre la duche de Brabant et l'Angleterre en Moyen Age, Paris, 1936).
Das 14. Jahrhundert ist das Jahrhundert des Zerfalls des Papsttums. Von
1309 bis 1377 waren die Päpste gezwungen, unter
französischer
Kontrolle in Avignon zu residieren und nicht mehr in Rom. Zwischen 1378
und 1417 gab es gar mehrere Päpste gleichzeitig, wie es zu
Beginn
des Jahrhunderts zwei Kaiser gab. In den Stadtstaaten in Italien tobten
die Kämpfe zwischen den Ghibellinen (Waiblinger,
Anhänger des
staufischen Kaisertums, Parteigänger des Adels, die
"Weißen") und den Guelfen (Welfen-Anhänger,
Parteigänger der Zünfte, die "Schwarzen"). Diese
politischen,
religiösen und sozialen Umbrüche wirken
überall im Reich
bis in die Städte nach. Hinzu kam die verheerende Pestepidemie
in
Europa von 1348 bis 1350, der "Schwarze Tod", wahrscheinlich
verstärkt durch die Pocken. Der Bevölkerungsverlust
wird auf
25 Millionen in Europa geschätzt.
Vor 1363 war Johannis de Alken mit dem Kirchenrecht in Konflikt
geraten. Die grobe Behandlung eines ortsfremden Geistlichen, den die
Bürger nicht die Stadt betreten lassen wollten, brachten ihm
und
den Mitbürgermeistern die Anklage der Gotteslästerung
und die
Strafe der Exkommunikation ein. Am 11. Oktober 1363 hob der Beauftragte
des zuständigen Gerichts beim Erzbistum Köln die
Strafe auf.
In die gleiche Sache war auch Gerardus de Alken verwickelt. Mit dem
Kirchenbann, dem folgenreichen Ausschluß aus der Gemeinschaft
der
Gläubigen, operierte die Kirche damals öfter. Es sei
daran
erinnert, daß etwa gleichzeitig Kaiser Ludwig zweimal gebannt
wurde (1326, 1338).
Am 27.Juli 1370 traf die beiden erneut der Bannstrahl aus
Köln,
diesmal unter der Anklage der Rebellion, des Kirchenraubes und der
Kirchenschändung.
Schließlich wandten sich Bürger von St.Trond,
darunter Jean
de Alken, am 1. Febr. 1391 an den Papst wegen einer angedrohten Strafe
von 50.000 Gulden auf Grund einer Anklage des Abtes des Klosters von
St.Trond.
Jean/Johannis de Alken muß am 9. Aug. 1392 noch gelebt haben,
das
Datum seiner letzten Erwähnung im Zusammenhang mit einer Pacht
an
ein Kloster in Lüttich.
Gerardus ist am 23. Aug. 1375 letztmals genannt: als Schöffe
(laat) beurkundet er in St.Trond.
Anscheinend in Frieden mit der Kirche lebte Dominus Hermannus de Alken,
der am 18.März 1360 der Abtei St.Trond einen Altar stiftete.
1373 wird in Diest eine notarielle Bestätigung über
eine
Leibrente vom ehemaligen Haus des Walterus de Alken ausgestellt.
Die bis jetzt zum 13. und 14. Jahrhundert aufgespürten Belege
bieten leider noch keine Handhabe zu genealogischen
Verknüpfungen.
Solange wir nicht einmal über die Wappengleich- oder
-ähnlichkeit die Zugehörigkeit zur Familie nachweisen
können, bedarf es noch vieler geduldiger Sammelarbeit. Dies
trifft
auch auf die fürs 15. Jahrhundert gefundenen Quellen zu.
15
Jahrhundert
Die Reihe beginnt mit Jac. de Alken, der 1414 an der Kölner
Universität eingeschrieben war, und setzt fort mit Govart
(Gottfried) van Alken, der am 31. Juli 1423 eine Erbpacht
überträgt. 1432, 1436, 1445, 1447- geht es um die
Übertragungen einer Rente, die den Kanoniker Henri d'Alken/
van
Alken/d' Alke betreffen. 1433 ist er im Zusammenhang mit einer
Pfründe als Kanoniker des Stifts St.Martin bei St.Lambert in
Lüttich erwähnt.
Egidius de Alken/van Alken taucht erstmals 1474 als Student in
Köln auf, wo er schon als Kleriker bezeichnet wird.
Er wirkt
später als Notar. In einer Quelle bezeichnet er sich
als
"ego Egidius
d'Alken junior, clericus Leodiensis, publicus sacra
imperiali auctoritate juratus". Also muß sein gleichnamiger
Vater noch gelebt haben.
1440 und 1441 ist Dominus Stephan de Alken Pfarrherr in
Lodenaken/Loenaeken.
Neue Funde
Johannes,
Jean, Jannes de Alke(n), d'Alken, Dalke, van Alken
Die außerordentliche
Häufigkeit dieses Vornamens erschwert die Identifizierung und
Zuordnung.
Zwischen 1274 und 1332 war Jean d'Alken Kanoniker des Kapitels in
Tongres geworden. 1341 war er Inhaber eines der 12 Häuser des
Kapitels.
28.04.1318 nimmt Johannes de Alke aus Lüttich, genannt "de
Tumbke", Land vom Abt von Saint-Trond zu Lehen bei der Ortschaft
Tumbeke; daher sein Beiname. Ein Zeuge dieses Vertrages stammt aus
Alken. Aus Differenzierungen "de, van, uit(e)" ist zu erkennen,
daß dieser Johannes bereits den Familiennamen de Alke trug.
Aus einem Testament vom 28.03.1340 geht hervor, daß Johannes
de
Alken seinen nicht genannten Töchtern Land bei Tongres
übertragen hatte. Johannes war wie Gerardus (s.u.) assesseur
feodau (etwa: Beisitzer in Lehensangelegenheiten) beim Gerichtshof in
Lüttich. Dort wirkte er am 09.04.1351 als Zeuge. 1370 werden
Johannes und Gerardus als Winzer (vinitor) bezeichnet. Neben dieser
lateinischen Bezeichnung gab es noch die französische
"vigneron"
und "vinier", Vertreter zweier verschiedener sozialer Klassen. Die
vignerons waren kleine Weinbauern, während die viniers zum
Lütticher Patriziat zählten und an der Stadtregierung
teilhatten (nach: Marie-Claire Chaineux, Culture de la vinge et
commerce du vin dans la region de Liege au Moyen Age, Lüttich,
1981, S.103). Hier heißt es auch, daß der
auswärtige
Weinhandel die Haupttätigkeit der viniers war.
Am 22.01.1399 siegelte Johann van Alken als Schöffe eine
Urkunde in Maastricht und abermals am 28.04.1400.
04.07.1376 ist der Franziskanermönch Jean/Johann d'Alken/Dalke
aus
der Abtei Val des'Écoliers in Lüttich Zeuge eines
Vertrags
seines Klosters mit der Stadt Lüttich, die sich verpflichtet,
ein
Haus im Klosterbereich wiederherzustellen, das der Stadt als Remise
für Kriegsgut gedient hatte.
Gerardus
de Alken
wirkte am 25.11.1324 bei einer Beurkundung mit
(Lehensübertragung).
Am 14.12.1364 ist er in der gleichen Tätigkeit als Eideshelfer
des
Abtes von Saint-Trond erwähnt; er wird als Lehnsmann (vasall)
des
Abtes bezeichnet.
Etwa gleichzeitig taucht ein Gherlach d'Alken
auf. Er war assesseur féodau der bischöflichen
Gerichte
(s.o. Johannes). Bei dieser Stellung handelt es sich um eine vom
Fürstbischof Adolf von der Marck geschaffene Funktion. Dieser
Fürst ließ sämtliches Lehensland, d.h. den
alten
Grundbesitz der Kirche von Lüttich, registrieren und sich von
den
Inhabern den Lehenseid erneuern. Hierbei assistierten
zuverlässige
Männer aus allen sozialen Schichten. Der Vorname Gherlach ist
bisher nicht aufgetaucht. Die Gleichheit mit Gerhard (s.o.) ist
wahrscheinlich. Gherlach/Gerhard ist am 26.01.1355 in Huy, am 31.03.
und am 30.12.1359 in Lüttich als Zeuge bzw. als assesseur
féodau tätig gewesen.
Henri
d'Alken/van Alken
Auch die Vertreter dieses Vornamens kommen verwirrend häufig
vor.
Am 23.06.1444 wirkte der Kanoniker am Stift St. Maternus in
Lüttich Henri d!Alken als Zeuge.
Von 1585 bis 1587 hat Henri van Alken mit dem Abt des Klosters von
Saint-Trond einen Vertrag geschlossen: er wird zum Aufseher
über
die abteilichen Güter in Nieuwenhoven bestellt. Vermutlich ist
es
der selbe H(enry) van Alken, der 1588 auf die Dauer von sechs Jahren
Pachtland von der Abtei nimmt, und zwar 43 verges grandes (d.s. etwa
7,5 Morgen oder knapp 2 Hektar), wofür er jährlich
sechs
Brabanter Gulden zu zahlen hat.
Der Pachtvertrag von 1585, den Henri 1587 aus nicht genannten
Gründen wieder löste, ist so interessant,
daß er hier
wiedergegeben wird:
Vom Vorgänger wurde als Jahresentgelt übernommen: 12
Gulden
(fl), 12 setiers (etwa 360 l) Roggen und 300 fagots
(Reisigbündel). Zusammen mit dem anderen Vertragspartner,
Guillaume Douven, hatten Henri und seine Frau Anne das verpachtete und
unverpachtete Land zu überwachen. In den Waldungen mit
vierjährigen Anpflanzungen durften sie die Pferde, in denen
mit
fünfjährigen Anpflanzungen die Kühe des
Pächters
"tolerieren". Im einzelnen wurde folgendes festgelegt:
- Sie
hatten das Tor zu überwachen und dafür zu sorgen,
daß nachts niemand passiert.
- Sie
hatten die Viehzäune und dort befindliche Drehkreuze in
Ordnung zu halten.
- Sie
durften den Pächter nicht belästigen und er sie nicht.
- Einer
der beiden Aufseher hatte immer in der Nähe des Tores zu sein.
- Sie
hatten die übrigen Bediensteten des Klosters zu
überwachen.
- Der
Abt bewilligte Henri und seiner Frau Anne sowie Guillaume Dovenund
ihrer Dienerin monatlich 5 setiers (ca.150 l) Roggen, 6
aimes
(ca.250 l !!) Bier jährlich und weiteres Bier aus der
laufenden
Brauung.
- Anna,
Henris Frau, hatte für die Milchkühe der Abtei zu
sorgen.
Eine davon gehörte ihr. Sie hatte 500 Pfund Butter zu liefern,
150
saankeesen (Sahnekäse) und 5oo Käse aus entrahmter
Milch
(afgelaeten keesen).
- Henri
durfte zwei Schweine halten. Ein fettes Schwein hatte ihm der
Pächter zur Zeit der Eichelmast zu liefern.
- Er
darf Hühner auf dem Hof des Pächters halten.
- Henri
und Anna erhalten als Lohn zusätzlich 25 Gulden und einen
Mantel;
Guillaume Doven erhält 10 Gulden, 2 Paar Schuhe und
einen
Mantel; Anneken, das Dienstmädchen, bekommt 7 Gulden; das
nötige Brennholz steht ihnen zu; Henri und Anna haben
den
Landarbeitern die tägliche Suppe und das Bier zu geben.
- Wenn
der Abt oder Mönche im Klöstergut speisen,
erhält der
Pförtner bzw. Aufseher die Reste der einfachen
Speisen wie hutse-pot (Eintopf), nicht jedoch
Pasteten,
Rinderbraten, Schinken und anderer Braten (maer niet van
pasteye, rentvleesch, gesprenckt vleesch oft bysondere
gebraet).
- Bleibt
Bier übrig, so haben Henri und Anna es aufzubewahren, es sei
denn, der Abt gibt andere Anweisung.
- Falls
Handwerker auf dem Gut arbeiten, z.B. Maurer oder Deckenvergipser, darf
Anna für zwei Personen täglich 1,5 Pfund
Butter
veranschlagen sowie für jeden einen Käse
täglich und 30
l Roggen je Arbeiter für 16 Tage.
- Anna
muß jedes Jahr ein Bündel Hanf spinnen. Das Kloster
läßt es verweben. Anna hat diese Leinwand zu
bleichen, die im Gutshof von Nieuwenhoven verwendet wird.
- Henri
und Anna dürfen am Haus keine Reparatur ohne Erlaubnis des
Abtes vornehmen. -
Nieuwenhoven war ein ausgedehntes klösterliches Gut mit einem
großen Gutshaus, das dem Abt als Residenz diente. Die
Aufseher
oder Pförtner hatten streng darüber zu wachen,
daß kein
fremdes Vieh in den Wäldern weidete. Niemand durfte
unberechtigt
Holz fällen. Nur die Armen durften Reisig sammeln. Die
Aufseher
durften keine Geschenke von solchen Personen annehmen, die sich
unrechtmäßig verhalten hatten. Sie hatten streng
darüber zu wachen, daß keine neuen Wege angelegt
würden.
Zur Lage von Nieuwnhoven und anderer in diesem Bericht vorkommender
Orte in der Umgebung von Saint-Trond siehe die nachfolgende Karte.

Über die Vorfahren des Henri d'Alken d.J. , seiner Geschwister
und seiner Frau <----
Klicken Sie hier
Hermann
d'Alken
tauchte inzwischen noch einmal auf: am 22.12.1337 war er Zeuge bei
einer Lehensübertragung.
Daem/Adam
d.Ä. van Alken und Adam d.J. de Alken. Adam d.Ä.
schloß 1493 auf die Dauer von sechs Jahren und 1515 nochmals
einen Pachtvertrag mit dem Abt von Saint-Trond/Sint Truiden
über
Ackerland in Houppertingen von etwas über 78 verges (3,5 ha
oder
gut 13 Morgen). Hierfür hatte er jährlich 6 muids
(ca. 1500
l) Roggen abzuliefern.
1512 ist Adam de Alken als Sohn des Adam aus Hobbertingen an der
Universität Löwen eingeschrieben.
1553 wurden alle Schöffen und der Bürgermeister von
Saint-Trond im Zusammenhang mit Aktionen der Lutheraner und
Wiedertäufer exkommuniziert. Im Jahre darauf wird Adam d.J.
erstmals als Schöffe in Saint- Trond erwähnt.
Neuere
Erkenntnisse über Adam van Alken d.Ä. - aus 2006
Klicken Sie hier, um den Stammbaum des Adam
van Alken zu betrachten,.
Erläuterungen
zur Stammtafel
Wir unternehmen einen neuen Versuch,
die Abstammung des Thomas Dalken auf seinen möglichen Vorfahren
Adam van Alken d. Ä. zurückzuführen. Ein früherer
(siehe hier) kam zu sehr ähnlichen Ergebnissen.
Die älteste Quelle, von der wir ausgehen können, ist der
Eintrag in der Universitätsmatrikel von Löwen 1512, in der
die beiden Adam aus Hoppertingen/Houbertingen als Vater und Sohn
bezeichnet werden. Hoppertingen hatte, so klein der Ort war, einen
Gerichtshof, an dem Adam d. Ä. als Schöffe (échevin,
Laat) tätig war. Sein Siegelabdruck mit seinem Namen und Wappen
ist erhalten. Irgendwann übersiedelte Adam mit seiner Familie nach
St Trond/Sint Truiden, auch hier als Schöffe. Beide, Vater und
Sohn, hatten sich durch ihr Jura-Studium für das Richter- bzw.
Schöffenamt qualifiziert. Bis ins 13. Jahrhundert sind immer
wieder van Alken/d'Alken als Richter im Fürstbistum Lüttich
tätig gewesen.
Adam d J. war zweimal verheiratet, das erste Mal mit der wohlhabenden,
adligen Jeanne de Rivieren, die das Gut „Motte" in die Ehe
einbrachte. So erklärt sich der Titel „Seigneur", den man
ihm in verschiedenen Urkunden beilegte. Bei Marias Tod wurden ihre drei
Töchter aus dieser Mitgift bedacht (Güterteilung S. 194 f),
nicht so die vierte Tochter Adams aus seiner zweiten Ehe mit Maria de
Pipenpoy. Zwei dieser Töchter heirateten in die adligen Familien
de Rijckel und de Haneffe.
Beim Tode Adams d. Ä. 1548 (oder kurz davor) muss es zu
Erbstreitigkeiten unter seinen Kindern gekommen sein. Deswegen wurde
vor dem Reichskammergericht in Wetzlar verhandelt. Hier heißt es,
dass Adam d. J. und Heinrich/Henry gemeinsam erben, woraus zu
schließen ist, dass sie Brüder waren. Der Name Thomas
fällt hier nicht.
Auch dieser Henry war Jurist. Er stieg zum mayeur-en-feaute auf, dem
Gerichtsvorsitzenden in Oreye. Er heiratete Marie von Schonewinkel, die
in die Quellen auch Marie Doreye/d'Oreye genannt wird, was bedeutet,
dass sie Erbin eines großen Besitzes in Oreye gewesen ist. Seine
zweite Ehe ging Henry d. Ä. mit Franchoise de Hem(p)ricourt ein
aus einem berühmten Lütticher Adelsgeschlecht. Von ihr hatte
er mindestens vier Kinder. Nachdem er Henry der Ältere genannt
wurde, muss Henry der Jüngere sein Sohn gewesen sein. Maitre
(Anwalt) Henry und seine Brüder Giullaume/Wilhelm und Antoine
ließen sich in Lüttich nieder. Guillaume heiratete in die
Lütticher Bürgermeisterfamilie de Trixhe ein. Ein
Heiratsvertrag seines Bruders Henry mit mit Margarete Magis ist uns
bekannt.
In einer Rentenübertragung, es geht um Getreide, von 1636 sind
Henry und Thomas genannt. Was liegt näher als anzunehmen, dass der
Vater dem Sohn die beiden Renten überlässt (S. 226)? 1634
teilen sich die Geschwister das väterliche Erbe.
1643 und öfter ist Henry gewählter Gouverneur der Gerber in
Lüttich. Das heißt nicht, dass er dieses Handwerk betrieb.
Gemäß der geltenden Verordnung hatte sich jeder
Lütticher Bürger einem Handwerk anzuschließen. Anders
war die Bürgerschaft (was heute unserer Nationalität
entspricht) nicht zu erwerben. So war Guillaume im „guten
Handwerk" der Kaufleute eingetragen. Einiges deutet darauf hin (das
Testament, das seine Witwe 1617 vorlegt), dass er mit Gold- und
Silberwaren handelte. Ein Gouverneur ist der rechtskundige
Zunftmeister, wie wir heute sagen würden.
Guillaume hatte neun Kinder, von denen ihn sechs überlebten.
Thomas ist nicht darunter, woraus wir abermals schließen, dass er
der Sohn von Guillaumes Bruder Henry gewesen ist.
Das Geburtsjahr des Thomas haben wir auf 1590/95 geschätzt.
Verglichen mit den Geburten weiterer Dalken in Lüttich etwa um die
gleiche Zeit, dürften seine Geschwister u. a. gewesen sein: Jean
und Art/Arnold. Auch Jean war avocat/Anwalt. Thomas wird ehrerbietig
„Sieur" genannt, vielleicht wegen seiner Stellung als
mayeur-en-feaute, Oberrichter, wie nicht ganz unzutreffend früher
übertragen wurde. Seine letzte Funktion als Staatsanwalt, die er
kurz und bis zu seinem Tode innehatte, wurde bereits erläutert.
Willem
van Alken/Guillaume d'Alken
Er ist örtlich nicht genau unterzubringen. 1536 war er
Benefiziat
zweier Altäre, Allerheiligen und St. Lucia, der Hofkirche von
wahrscheinlich Borgloon. Zwischen 1538 und 1557 dürfte er
Pfarrer
in Grand-looz/Grootloon gewesen sein. 1552 gibt es dort den
verheirateten Priester (pretres coneubinaires) seines Namens neben
anderen.
Jannes
van Alken, Joannes Alken, Jean de/van Alken
Am 15. und 19. Mai 1538 wird gegen den lutherischen Jannes van
Alken/d'Alken vor dem Gericht in Hasselt verhandelt. Er muß
den
ungewöhnlich hohen Betrag von 1000 Reichsgulden "bei Gericht
hinterlegen. Sollte er binnen fünf Jahren noch mit der
"lutheriaensche sect" zu tun haben, wird das Geld eingezogen und "seyn
lijff verbueren" (verwirkt er sein Leben). Am darauffolgenden Sonntag,
dem 19.Mai 1538, mußte er im Büßergewand
mit einer
Kerze in der Prozession mitgehen.
1568 wird ein Jean de Alken als Bilderstürmer in Limburg
aufgehängt.
Am 26.11.1565 wurde ein Joannes Alken aus Borgloon an der
Universität Löwen immatrikuliert.
1585 schließt Jean van Alken einen Pachtvertrag mit dem
Kloster
Saint-Trond auf sechs Jahre über 3 bonniers 4 verges Land in
Boutershoven (etwa 28 ha bzw. 11 Morgen) für eine Pacht von 8
muids (etwa 1960 l).
1602 pachtete der vorgenannte Jean weiteres Land in Bautershoven hinzu.
Maistre
Henri Dalken/d'Alken d.Ä. und sein Sohn Henri d.J. aus Oreye
und Lüttich
Eine große Überraschung brachte der Versuch, dem
Hinweis in
der Einbürgerungsurkunde des Wilhelm/ Guillaume
d’Alken
nachzugehen. Dort heißt es eingangs, daß Wilhelm
"natiffe
dorei" (natif d'Oreye, gebürtig aus Oreye) war, was auch
bedeuten
kann: aus Oreye stammend. Leider setzen die überlieferten
Geburts-
bzw. Taufregister von Oreye erst nach dem zu vermutenden Geburtsjahr
des Wilhelm ein.
Aus Oreye haben sich seit der beginnenden Neuzeit reichlich
Gerichtsakten erhalten, "oeuvres" genannt. Es gab in dem relativ
kleinen Ort von damals etwa 5-600 Einwohnern drei
Gerichtshöfe:
zunächst die "hautte courte" und die „courte
feodale", das
Gericht für Strafsachen und das für Lehens- und
notarielle
Angelegenheiten. Band 1 der erhaltenen Akten bezieht sich auf
Beschlüsse dieser beiden Gerichte von 1490 bis 1556.
Band 2 leitet der Sekretär (Greffier), der diese Akten 1702
bzw.
1709 ordnete, folgendermaßen ein: "Registre de Cour Censalle
qu'at eu jadis l'abbé de Saint Trond jugeante a orey", was
etwa
heißt: "Sammlung von Akten des (wir würden heute
sagen)
Finanzgerichtshofs, der seinerzeit dem Abt des Klosters von Saint-Trond
unterstand". Diese Sammlung beginnt 1546 und endet 1574.
Band 3 dieser Sammlung geht über die Jahre 1567 und endet
1577. In
den meisten Aktenstücken erscheint Henry Dalken in
der
Punktion als Vorsitzender des Gerichts , der zusammen mit den
"Eschevins", den Schöffen, Recht spricht. Seinem Namen geht
immer
die Abkürzung für Maistre, Mre, voraus, was auf seine
juristische Ausbildung hinweist. Die Bezeichnungen "mayeur und maire"
bedeuten in diesem Zusammenhang dasselbe.
Auch Band 4 und 5 dieser Sammlung bieten interessante Details
für
uns. Es geht im wesentlichen um Erbverträge und
Übertragungen
mit genauen Angaben über Verwandtschaftverhältnisse,
soweit
ich bei einer ersten oberflächlichen Durchsicht aber sehen
konnte,
kein einziges Mal um die Person des Thomas. Wir begegnen bereits
Bekannten aus Lüttich, sogar aus Saive, nicht aber unserem
direkten Vorfahren. Die Auswertung dieser Akten ist einem
späteren
Bericht vorbehalten.
Folgendes läßt sich jetzt schon erkennen:
Maistre Henry Dalken aus Oreye und Henry d'Alken aus dem Ehevertrag von
Lüttich; seines Sohne Henry d.J. mit Margarete Magis sind
verwandt. Dort heißt es (Zeile 10 von unten):henry
dalken
resident p(rese)ntement a Orey - Henry Dalken, gegenwärtig in
Oreye wohnhaft. Dieser Vertrag stammt aus dem Jahre 1609. Identisch
sind sie nicht. Henry Dalken/d'Alken d.A. lebte zwischen 1524 und 1592.
Er war in Lüttich 1547 öffentlicher Ankläger
(procureur)
und in Oreye längere Zeit Vorsitzender des Gerichts (souverain
mayeur). Sein Sohn Henry d.J. verheiratete sich in Lüttich. Im
Ehevertrag werden Geschwister erwähnt, deren Namen wir aus
anderen
Urkunden erschließen können: Jean, verheiratet mit
Idelette
de Houmalle, Marie verheiratet mit Jehan Hanosset und
Wilhelm/Guilheame, verheiratet mit Catherine de Trixhe. Vielleicht ist
Henry d.Ä. identisch mit jenem Henri d'Alken, der sich als
"procureur des Causes" (Staatsanwalt) in Lüttich am 28.03.1547
vor
seinem Tribunal zu verantworten hatte; er hatte zugegeben, "in das Haus
eines verdächtigen (Lutheraners) irregeführt worden
zu sein".
Es war damals strafbar, das Haus eines Lutheraners zu betreten.
Wahrscheinlich war er dabei beobachtet und denunziert worden.
Oreye, fläm. Oerle, ist eine Gemeinde, 18,5 km von
Lüttich
entfernt.- Es dürfte zur Zeit, als Henry dort wirkte, etwa
500
Einwohner gehabt haben. Oreye war Sitz einer Grundherrschaft mit einem
Schloß, das 1630 zerstört wurde.
Guilliam/Guilelmus/Guillaume/Wilhelm
van Alken, Dalken, D'Alken, ab Alken
stammt aus "Hobertijnghen", Houpertingen, Hoppertingen, woher auch die
beiden Adam kommen; vielleicht ist er ein Sohn, eher Neffe des
jüngeren. 1562 ist er an der Universität
Löwen
eingeschrieben wie Adam d.J.. Seine Einbürgerung nach
Lüttich
wurde bereits erwähnt. Inzwischen liegt die
Einbürgerungsurkunde vor (siehe Abb. weiter unten), Staatsarchiv
Lüttich, Cite
de Liege, Bourgeoisie 1565-1707, Vol.41, S.110/111 vom 12.III.1587, aus
der wir -wie bereits erwähnt - entnehmen, daß er aus
Oreye
kam, daß er "dem guten Handwerk der Kaufleute" (bon mestier
des
marchans) (Zeile 2) angehörte; wir erfahren, daß
"guilheame"
ein rechtschaffener Mann mit gutem Ruf und Namen war (home de/bien, de
bon nom et reputation, Zeile 12/13).
Am 24.08.1592 ist er Taufpate des "guillielmus de brouck" und am
03.01.1595 des Jaspar Oed. Der Familienname des Jaspar "Oed"
(gesprochen "uud") kommt auch in der Form "Woot/Woet" vor, eine andere
Bezeichnung der Familie "de Trixhe", die auch "Woet de Trixhe" genannt
wurde.
Verheiratet war Wilhelm mit Catharina de Trixhe (gesprochen: trisch),
mit der er neun Kinder hatte. Das Testament von 1613 bzw. 1617
(s.S.222) nennt summarisch sechs der zu diesem Zeitpunkt noch lebenden.
Inzwischen kennen wir die Namen dieser Kinder:
1. Henri, get. Notre-Dame-aux-Fonts
Lüttich
(NDFL) am 07.03.1595. Die Familie wohnte damals in der Pfarrei St.Andre.
2. Marie, get. Saint-Jean-Baptiste
Lüttich (SJBL) am 17.03.1602
3. Jaoques,
get. SJBL 28.08.1603
4. Balthazar,
get. SJBL 14.01. 1605
5. Lambert, get.SJBL
14.05.1607, † vor 1614
(vgl.Nr.9)
6. Jean,
get. SJBL 23.05.1608
7. Catherine, get. SJBL 09.06.1610
8. Mechtilde, get. SJBL 30.04.1613
9. Lambert, get. SJBL 19.12.1614
Aus dem Taufdatum des ersten Kindes kann auf das Jahr der Trauung etwa
1594 geschlossen werden.
Am 10.08.1610 ist Wilhelm noch einmal als Taufpate aufgeführt
bei
"anna ab alken", einem Lateinisch abgefaßten Eintrag, in dem
das
„d’/de/van" mit Lateinisch "ab" übersetzt
wurde. Diese
Anna ist die Tochter "des Arnold Ab Alken und der Elisabeth de
Chockier. Im Register zu diesen Eintragungen heißt es: "vide
-
siehe -Dalken". Die Schreiber wußten also genau, mit welchem
Familiennamen sie es zu tun hatten.
1610 wirkte der "marchand guiheaume Dalken" bei einem Erbvergleich der
fünf Kinder der Anna de Gorswarem und Enkel des Advokaten
Guillaume Wachtendonck mit.
Durch seine Frau Catharina de Trixhe war Wilhelm mit der Familie
Corswarem versippt. Er hatte in eine bedeutende Familie eingeheiratet:
sein Schwiegervater und sein Schwager Trixhe waren Lütticher
Bürgermeister. Hierüber später! De Trixhe
wanderten auch
nach Seligenstadt aus; hier wurde aus ihrem Namen: Dietrich!
1615 war Guielmus Dalken/d'Alken in Lüttich in einen Rechtsstreit
mit J. Simbert verwickelt. 1617 muß er tot gewesen
sein.
Einbürgerungsurkunde
des Guillaume/Wilhelm Dalken

Erläuterungen zur Einbürgerungsurkunde: (Quelle
wie oben angegeben )
Überschrift: Guille (Guillaume) Dalken
Zeile 2: De bon mestier des marchans (vom guten Handwerk der Kaufleute)
Zeile 4: letztes Wort eine lateinische Zahlenangabe: du xiie - 12.
Zeile 5: Jour du mois de mars 1584 - Tag des Monat
März
Zeile 6/7: guilhame/Dalken natiffe dorei (s.o.) fait le serment et.
payet les devois - leistete den (Bürger-)Eid und zahlte
die
Gebühr
Zeile 12: guilheame est home de - Wilhelm ist ein Mann von bien, de bon
nom, faim et reputation - Rechtschaffenheit, gutem Namen, Ruf und
Reputation
Die
Taufpaten der Kinder des Guilaume Dalken
Die Lütticher Taufregister existieren in dreifacher
Ausfertigung:
das Original, die Abschrift für die Stadtverwaltung und die
Gesamtregister von 1794- ff, die aus allen Pfarr-Registern seit Beginn
der Registrierungen etwa 1570 zusammengestellt wurden. Nur die
Original-Register führen die Taufpaten auf, deren Kenntnis
allerdings nur in seltensten Fällen Aufschluß
über
Verwandtschaftsverhältnisse gibt. In soziologischer Hinsicht
allerdings sind sie wichtig: Sie lassen deutlich werden, in welche
gesellschaftliche Gruppe der Täufling und seine Familie
einzuordnen sind. Meist hat ein Täufling zwei Paten: den
Patrinus
(P) und die Matrina (M). Soweit bekannt und entziffert, sind sie im
folgenden gemäß den oben angegeben Kindern
aufgeführt:
1. P: Jasper Grenville, Advocat, und
seine Frau (M)
2. P: Johannes Hel(we?)ghen, M: Frau des
Johann Woet (de Trixhe)
3. P: Jacobus Passet, M: Frau des
Matthäus Jan
4. P: Philipp (Lorey?), M: Maria de Seffe
(Saive)
5. -
6. P/M unleserlich
7. P:
Ludowicus
(unleserlich), M: Catharina
de l'abayea
Juprelle
8. P: Jacob billemontius, M: Catharina
dawans
9. P: unleserlich, M: Mechthild de
(Trixhe ?)
Lesen Sie auch hier: Bisher nicht bekannte Dalken/d'Alken aus Lüttich |
| www.dalquen.info |
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