Die jüngere englische Linie
Arnold Friedrich Engelbert d’Alquen Arnold Friedrich Engelbert d’Alquen (1809 - 1887)


Als sechstes (siebtes) Kind wird dem Franz Adam und seiner Frau Helene Sybille ein Sohn geboren.

Das Kind wurde in der Familie Fritz gerufen. So nennt er sich auch selber in Briefen an Freunde und Verwandte. Der Rufname und der Beiname stammen vom Marquis Gerhard-Arnold-Friedrich-Gabiel du Chasteler, seinem Onkel mütterlicherseits, der die Schwester Maria Josepha der Mutter geheiratet hatte. Den  Beinamen Engelbert trug der Vertreter des Paten, Engelbert Brodruck aus Mainz, bei. Im Arnsberger Taufregister 1809 S. 85 wird er als siebtes Kind gezählt.
 
Friedrich ist das erste Kind des Ehepaars, das in Arnsberg geboren wurde, wohin die Familie 1808 oder 1809 von Werl übergesiedelt war.

Wieder finden wir einen Eintrag im Gebetbuch der Mutter :


Im Jahre 1809 auf Dienstag am 31ten Oktober

vormittags um ein Viertel nach 5 Uhr ist gebohren

Arnoldus Fridericus Engelbertus D’Alquen zu Arns-

berg, und am nemlichen Tage nachmittags um

4 Uhr von dem hiesigen Pfarrer Sauer getauft.

Taufpathe ist sein Oheim Marquis du Chasteler

von Wasserlos, dessen Stelle Engelbert Brodruk

vertrat.

 

                  Arnsberg am 31ten Oktober 1809

                                      D’Alquen


Vorbereitet durch die Hauslehrerin und Erzieherin Frl. Feuser bezieht er wohl 1819 das Arnsberger Gymnasium, das sein älterer Bruder Johann Peter Cornelius zwei Jahre vorher schon abgeschlossen hatte, wo sein nächstälterer Bruder Hermann bereits Schüler ist. Die Schwestern nehmen am Schulunterricht nur indirekt teil. Josephine z. B., die sieben Jahre ältere, kann inzwischen die Hausaufgaben beaufsichtigen. Sie bewundert die schulischen Fortschritte des besonders auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet sehr begabten Friedrich.
Wann, in welchem Umfang und auf welchem Gebiet sich seine musikalische Begabung entfaltete, läßt sich nicht ermitteln. Nur soviel läßt sich sagen, daß sie wie bei den älteren Brüdern Johann / Jean und Franz sehr groß gewesen sein muß. Auch Friedrich war ein hervorragender Pianist, und - soweit man schließen kann - war er spätestens 1830 mit seinen Brüdern und der Schwester Josephine an der heftweisen Veröffentlichung von Liedern beteiligt (1). Spätere Kompositonen (Anl. I) scheinen alle in London entstanden zu sein. Die vielleicht früheste stammt vom 5. November 1823, ein Walzer aus der Sammlung von Albumblättern seiner Schwester Josephine 

Die finanziellen Belastungen der Eltern durch den Medizinstudenten Johann und den Gymnasiasten Hermann legen nahe, nach Hilfsquellen zu suchen. Aus formellen Gründen steht das Fleischbeinische Stipendium nicht zur Verfügung. Daher rät der Seligenstädter Bruder Hermann Dalquen am 13. Januar 1820, sich beim dortigen Landrat Hardy um die Zulassung zum Dreisserschen Stipendium, einem verwandten Seligenstädter Stifter, zu bewerben.

Schließlich erreicht den Vater im März 1822 die Nachricht, daß die Stiftungsadministration in Aschaffenburg beim Oberappellationsgericht in München für die Zulassung zum Fleischbeinischen Stipendium entschieden hat. Im Mai 1824 stellt der Vater einen Antrag für seine Söhne Hermann und Friedrich, wird aber im August verbeschieden, daß die beiden „Dalquen“ kein Stipendium erhalten könnten, weil sie nicht, wie es der Erblasser einst vorsah, in Aschaffenburg, Fulda, Mainz oder Würzburg studieren. Bis 1824 zieht sich Franz Adams Bitten um Zulassung hin; da werden für die Jahre 1827, 1828 und 1829 je 300 Gulden aus dem Fleischbeinischen Stipendium genehmigt.

1827 muß der Vater einen schulischen Nachweis erbringen, aus dem hervorgeht, daß Friedrich 1828 das Abitur ablegen wird.


In einem Schreiben an die Stiftungsadministration teilt der Vater mit, daß er - um die Bedingungen zu erfüllen - seine Söhne in Würzburg studieren lassen wolle, worauf ihm mitgeteilt wird, daß nur einer seiner Söhne das Stipendium erhalten könne, und zwar als „Lyceist“ 200 Gulden und als Jurastudent 300 Gulden. 

So entschließt sich Friedrich für ein Studium der Rechte und der Kameralistik in Würzburg zwischen Ostern 1828 und Michaelis 1830. Der Vater teilt der Stipendienprovision die Abreise zum 1. Mai mit. Daß Friedrich von Anfang an ein Zweitstudium betreibt, das der Medizin, kann aus konkreten Andeutungen geschlossen werden. 

Fritz wird Mitglied der privilegierten Studentenverbindung „Amicitia“ und gehört nach deren Auflösung weder in Würzburg noch in Bonn, seinem nächsten Studienort nach 1830, einer Verbindung an. Im Juni 1830 war er wegen eines Ehrenwortbruches zweier Kommilitonen aus der Amicitia ausgetreten..

1830/31 verbringt Fritz seine letzten Studiensemester in Bonn (Abb.Immatrikulationsbescheinigung- hier klicken). Hier hatte er sich, wenn auch nicht als aktives Mitglied, der Burschenschaft angeschlossen. Sein Spitzname war „Specht“. Der Kopf seiner langen Pfeife, das unverzichtbare Requisit bei studentischen Zusammenkünften, den Kneipen, hat sich bei seinen englischen Nachfahren erhalten. Eine Beschreibung liegt uns vor (Abb.s.u.).


Zeichnung auf einem porzellanenen Pfeifenkopf aus Friedrichs Studentenzeit in Bonn. Ein Baumstamm, an dem ein Specht hackt. Auf dem Stamm eine Plakette mit einem Drudenfuß. Hinter dem Stamm zwei gekreuzte Klingen, wie sie von den Studenten der sog. schlagenden Verbindungen zum Degenfechten benutzt wurden. Über dem Stamm der lateinische Spruch "Meminisse iuvat" (Es macht Freude sich zu erinnern). - "Specht" war der Corpsname Freidrichs. Die "Drude" ist der verschlüsselte Name für die zu vermutende Spenderin der Pfeife, vielleicht war es Josephine, seine Schwester. Sie verbirgt sich hinter dem Symbol des Drudenfußes, eines in einem Zug zu zeichnenden fünfzackigen Sterns, eines alten Schutzsymbols gegen Hexen und den Satan.- Das Ganze deutet darauf hin, daß Friedrich mehr mit den Burschenschaften zu tun hatte, als er in den Verhören zuzugeben bereit war (im Besitz der Londoner d'Alquen).

1831 ist Friedrich als Auskultant, d. h. als Beisitzer ohne Stimmrecht, am königlichen Hofgericht in Arnsberg tätig. Er besteht das 1. juristische Examen 1832 ebenfalls in Arnsberg. Danach bis zum 2. Examen arbeitet er als Hilfsrichter bei den Justizämtern in Arnsberg und Oestinghausen bei Soest. Ihm ist eine „diäterisch renumerierte richterliche Stelle“ anvertraut. Er wird als fleißig beurteilt, betrage sich sittlich einwandfrei; er habe gute Fähigkeiten und tüchtige Rechtskenntnisse; seine Tätigkeit sei zu loben. Er zeige ein anständiges, moralisch untadeliges Benehmen.

Zwischen Juli 1832 und Juli 1833 leistet er in Münster drei Monate seines einjährigen militärischen Felddienstes ab und wird in einer Zwischenmusterung wegen seiner „schwachen Brust“ als untauglich eingestuft. Er bleibt in Münster als Auskultator am Landgericht und legt hier am Oberlandesgericht das 2. Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit zieht sich allerdings bis zum September 1833 hin. Er ist wieder am Hofgericht in Arnsberg tätig.

Den Sommer 1833 hatte sein älterer Bruder Franz aus London in Arnsberg verbracht. Im September begleitet Fritz ihn nach London, wo er bis zum Dezember bleibt. Nun reist er nach Brüssel bis zum März 1834. In dieser Zeit wohnt er beim Freund der Familie, dem Engländer Dr. Perkins.

Am 19. März 1834 ist dieser sechsmonatige Urlaub beendet. Er wird nun dem Hofgericht in Arnsberg  bis zum 15. September zugewiesen. In dieser Zeit engagiert er sich bei Chorkonzerten in Arnsberg. Er verdiene „lobenswerte Anerkennung“ wegen „der Aufführung der schönsten [...] mehrstimmigen Gesangsparthien (3).

Das Leben des Friedrich d’Alquen scheint in einen ruhigen Fluß zu münden. Alles ist bisher überschaubar und zufriedenstellend verlaufen: Schule, Universitätsausbildung, die verschiedenen Examina, interessante Reisen. Die Berufslaufbahn als 2. Richter in der Hypothekenkammer am Justizamt Hovestadt kann beginnen. Da holt ihn seine politische Vergangenheit ein.

Was für eine Vergangenheit ist das? Im Sinne der Justiz seiner Zeit war sie kriminell, hoch- und staatsverbrecherisch. Was ist vorgegangen?

Um die Zusammenhänge zu verstehen, müssen wir etwas weiter ausholen. Die Französische Revolution läßt es uns besser begreifen. Worum ging es da? Was die Engländer schon längst hatten: um eine Monarchie ohne absolute Macht, um geschützte bürgerliche Freiheiten wie Presse- und Versammlungsfreiheit, um ein Parlament; was die amerikanischen Kolonien sich im Kampf gegen die britische Kolonialmacht erobert hatten: um politische Unabhängigkeit und eine Verfassung, die alle Freiheiten garantierte, auf republikanischer Grundlage, um die Durchsetzung „aufgeklärter“ philosophischer Ideen, wie sie z. B. der preußische König Friedrich II., der Alte Fritz; Freund Voltaires, vorlebte: religiöse Toleranz, Gleichheit vor dem Gesetz, Unterordnung der monarchischen Interessen  unter die Staatsräson („Ich bin der ersten Diener meines Staates“ anstatt des „L’état c’est moi!“ Ludwigs XIV. von Frankreich); um die Teilung der Gewalten im Staate, wie es Montesquieu längst entwickelt hatte; um den Mut, für all dies öffentlich aufzutreten, wie etwa der deutsche Dichter Friedrich Schiller, dessen Marquis Posa in „Don Carlos“ von der Bühne herab zwei Jahre vor der Französischen Revolution vom spanischen König Philipp II. verlangt: „Geben Sie Gedankenfreiheit!“; der seinen „Räubern“ von 1781 das Motto voranstellte: „In tyranos!“ - „Gegen die Tyrannen, die Monarchen, die Gewaltherrscher!“, womit er die Regierenden, besonders seinen Landesherrn Herzog Karl Eugen meinte.

Die Französische Revolution hatte zwei Richtungen genommen: eine monarchistische, die die konstitutionelle Monarchie durchsetzen wollte, und eine republikanische, die das französische Königtum durch die Enthauptung des Königspaars auch physisch erledigte. Schließlich erklärte Napoleon Bonaparte die Französische Revolution für vollendet und wurde als Kaiser der Franzosen der neue Monarch, allerdings unter Beibehaltung einer sehr fortschrittlichen Gesetzgebung, des Code Civil.

Nachdem Napoleon sich auf seinen Eroberungszügen den ganzen europäischen Kontinent bis an die russischen Grenzen unterworfen hatte, wurden die Französische Revolution und ihr Vollender nicht mehr als die große Hoffnung der von ihren Monarchen unterdrückten europäischen Völker angesehen. Es entwickelte sich der Zwiespalt: Gegen Napoleon kämpfen bedeutet mit den bisherigen Fürsten zusammenzugehen und mit Napoleon sympathisieren bedeutet Verrat an der deutschen Sache.

Dies „deutsch“  allerdings gab es lediglich als geographischen Begriff. Als politischer Begriff für ein gemeinsames deutsches Vaterland begann er sich nun langsam zu entwickeln.

Die politische Entwicklung brachte Napoleon den Untergang, nicht nur durch die Russen und ihre Verbündeten, besonders auch durch eine begeisterte Volksbewegung, in Schwung gebracht von der Studentenschaft, die für ein befreites Deutschland gekämpft hatte. Hier kam die Fahne Schwarz-Rot-Gold auf, und auf der Grundlage der Hoffnung auf ein gemeinsames deutsches Vaterland entstand das Gedicht: „Deutschland, Deutschland über alles...“, wobei „über alles“ meint: über Sachsen, über Preußen, über Bayern usw., über jeglichen Partikularismus. Daß dieses Lied später umgedeutet wurde in die chauvinistische Bedeutung, Deutschland solle über der ganzen Welt stehen, ist ein anderes Kapitel.

Der Untergang Napoleons hatte die deutschen Fürsten wieder in den vollen Besitz ihrer unumschränkten Macht gesetzt. Obwohl die Helfer der Befreiung vom napoleonischen Joch nun ihre Belohnung einforderten, die Bewilligung von Verfassungen, änderte sich nichts an den überalterten Verhältnissen. Im Gegenteil: Über Napoleon gesiegt zu haben, war ein Akt der Reaktion, und neue politische Verhältnisse, die auf Grund seines Einflusses eingeführt worden waren und die nun als Fortschritt gefordert wurden, forderte die Restauration der alten Verhältnisse heraus: Wiederherstellung der politischen Gegebenheiten aus der Zeit vor der Französischen Revolution.

Der Sieg über Napoleon bedeutete im Innern den Sieg über den besten Geist der Französischen Revolution, die politische Aufklärung, die Freiheitssehnsüchte der sich als unabhängig verstehenden Individualität. Dies bedingte Liberalismus und Konstitutionalismus. Im Äußeren war der Sieg über Napoleon die Wiederherstellung und das zähe Behaupten legitimer, territorialer Zustände, ohne allerdings die Zugewinne durch die Säkularisation und die Mediatisierung aufzugeben, d. h. das Beharren auf der althergebrachten Einzelstaatlichkeit der deutschen Länder. Dies forderte einen verstärkten Nationalismus heraus: Überwindung des Partikularismus, der Einzelstaatlichkeit, und Erstreben eines geeinten Vaterlandes. Die Fürsten waren im äußersten Falle bereit, einem Staatenbund mit oktroyierten, d. h. dem Volk von oben auferlegten Verfassungen zuzustimmen (das war übrigens Bismarcks Lösung von 1871), während das Volk mindestens einen Bundesstaat mit freien Verfassungen begehrte.

Die Ideen des Volkes wurden getragen von der politisch gebildetsten, staatsbewußtesten und kampfbereitesten Gruppe: der studentischen Vereinigung der Burschenschaften. Die erste Kampfansage an diese sog. „Demagogen“ und an das Burschenschaftsunwesen erfolge bereits 1819 in den „Karlsbader Beschlüssen“: Aufhebung der Pressefreiheit, Einsetzen einer Zentraluntersuchungskommission in Mainz, politische Überwachung der Universitäten durch einen Regierungsbevollmächtigten und die härteste Bestimmung: kein Student, der einer burschenschaftlichen Verbindung angehörte, darf jemals in einem deutschen Bundesstaat angestellt werden. Die Zentraluntersuchungskommission hatte „Tatbestand, Ursprung und Verzweigungen aller gegen die bestehende Verfassung und innere Ruhe [des Bundes und einzelner Bundesstaaten] gerichteten revolutionären Umtriebe und demagogischen Verbindungen“ zu untersuchen (4).

Die Untersuchungen gegen die ehemaligen Burschenschaften, sie hatten sich inzwischen aufgelöst, verliefen völlig ergebnislos, steigerten sich in einen unbeschreiblichen Haß, vielleicht gerade deshalb, weil sie so relativ harmlos gewesen waren. So warnte die preußische Regierung in einer amtlichen Belehrung vom 1. Okrober 1824 vor der Burschenschaft, „als welche von lasterhaften, nichtswürdigen Verbrechern  angezettelt, als blindes willenloses Werkzeug zu empörenden Zwecken gebraucht werde, alle Anhänglichkeit an Fürst, Vaterland, Verfassung ausrotte und die schwärzesten Laster, selbst den Meuchelmord, empfehle“ (4a). Zu dieser Verbrecherclique sollte Friedrich d’Alquen bald gezählt werden.

Die Verfolgungssucht trieb 1834 ihrem Höhepunkt zu. Alle deutschen Regierungen waren durch Vertreter bei den „geheimen Wiener Konferenzen“ vertreten, deren geheime Beschlüsse erst 1844 enthüllt wurden (5): Veröffentlichungen (also z. B. Urteile) der Kammer- und Gerichtsverhandlungen wurden aufs äußerste eingeschränkt und unter Zensur gestellt; Burschenschaftsmitglieder sollten von den Universitäten entlassen werden; sie sollten von jeglichem Staats-, Kirchen- und Schuldienst, vom Dienst als Anwälte, Ärzte, Chirurgen für immer ausgeschlossen bleiben. Die damalige Mainzer Zentraluntersuchungskommission wurde ersetzt durch eine „Bundeszentralbehörde“.

Dies ist die Situation, in der 1834/35 den 25jährigen Friedrich d’Alquen das Schicksal ereilt, das ihn berufslos macht, ihm alle Aussichten auf die Rückkehr in seinen juristischen Beruf oder in eine Tätigkeit seines medizinischen Zweitstudiums vernichtete, ihn ins Gefängnis zwingt und in eine Verurteilung zu fünfzehn Jahren Kerkerhaft, wovon er bis zum Eintritt einer lebensgefährdenden Lungenkrankheit 14 Monate absitzt. Schließlich wird ihm keine andere Wahl bleiben, als „freiwillig“ auf die preußische Staatsangehörigkeit zu verzichten und 1839 gnadenweise nach England auszuwandern. Inzwischen war er dreißig Jahre alt geworden und hatte fünf Jahre betätigungslos im Kerker bzw. zu Hause verbracht.  

Rolf d’Alquen hatte über diesen Lebensabschnitt des Friedrich d’Alquen sehr gründlich recherchiert. Er hatte 1969 im Staatsarchiv in Merseburg in der damaligen DDR alle Akten über Friedrichs Prozeß eingesehen, über 300 Kopien anfertigen lassen und eine Reihe von Texten, deren exakte Wiedergabe als Kopie ihm zweifelhaft erschien, aufs Band gesprochen und später maschinenschriftlich übertragen. Daraus ergibt sich folgendes Bild.

Das Verhängnis begann vergleichsweise harmlos. Um die Mitte September 1834 verlangte das Münchner Stadtgericht von Arnsberger Justizbehörden, Friedrich d’Alquen über die Würzburger Studentenbewegung „Amicitia“ zu verhören. Diese Befragung hatte keine weiteren Folgen.

Inzwischen liegen allerdings, wenig bemerkt von der Öffentlichkeit, sorgsam durch Zensur geschützt und äußerst geheim gehandhabt, Untersuchungen gegen ehemalige Mitglieder burschenschaftlicher Vereinigungen vor.

Beim Kammergericht in Berlin hatte Kriminalrat Dambach drei ehemalige Würzburger Studenten verhört: Hermann Grashof, späterer Freund und Mithäftling von Fritz Reuter, dem er sein Buch „Ut mine Festungstid“ (1862) - „Meine Festungsjahre“ widmete; dann Carl Reinhardt unter dessen Namen die Verhandlung gegen alle Betroffenen zusammengefaßt wurde und schließlich der Mitstudent Bauer. Grashof hatte übrigens das gleiche Arnsberger Gymnasiums wie Friedrich besucht. Sie dürften sich also bereits aus der Schulzeit gekannt haben.

Aus diesen Verhören ergibt sich, daß d’Alquen hinreichend verdächtig erscheint, ebenfalls ein aktives Burschenschaftsmitglied gewesen zu sein. Dambach schlägt im Dezember 1834 der vorgesetzten Behörde vor, auch gegen d’Alquen ein Verfahren zu eröffnen und es zusammenzulegen mit dem gegen die Bonner Burschenschaft. Dieses Verfahren lief unter der Bezeichnung „Brüggemann und Consorten“.

Am 29. Dez. 1834 liegt der Bericht über die Untersuchung gegen Reinhardt und Consorten  beim Berliner Kammergericht vor. Und am 16. Jan. 1835 ist das Berliner Justizministerium mit Dambachs Vorschlag einverstanden.

Am 2. April 1835 wird d’Alquens Verhaftung von Oberlandesgerichtsrat Istrich auf Grund der Bezichtigungen von sechs ehemaligen Würzburger Studenten beantragt. Einige dieser Verhafteten waren auch Studenten in Bonn gewesen und hatten gestanden, daß d’Alquen in Bonn dem engeren Verein der Burschenschaft angehört habe.

Konsequenterweise wird Friedrich d’Alquens Verhaftung vom Kammergericht in Berlin am 16. April 1835 beim Regierungspräsidenten Wolfart in Arnsberg gefordert sowie die Überstellung nach Berlin. Ein zweites Schreiben an Wolfart elf Tage später fordert die Sicherstellung aller Papiere des d’Alquen.

Am 11. Mai 1835 berichtet Bürgermeister Geiger von Hovestadt an Kriminalrat Dambach, daß die Verhaftung vollzogen sei, und daß d’Alquen mit der Extrapost unter Begleitung des Gendarmeriewachtmeisters Schäfer und des Gendarmen Hufemeier als Begleiter in Marsch gesetzt worden sei.

Die Reise dauert vier Tage. Am 14. Mai 1835 berichtet Dambach ans Justizministeriums, daß d’Alquen im Hausvogteigefängnis eingetroffen sei. Einen Tag später meldet Regierungspräsident Wolfart die Umstände der Verhaftung und daß keine verfänglichen Papiere gefunden worden seien, die auf die Burschenschaften hinwiesen. Er bittet zugleich eindringlich um Verständnis für die Situation des Vaters: „Bei gegenwärtiger Veranlassung kann ich zugleich nicht umhin, zu Eurer Excelenzien Kenntniß zu bringen, daß Inhaftat [der Verhaftete] der vierte, in dienstlicher Hinsicht nach dem Zeugniß des Hofgerichts-Directors Nettler, sehr viel versprechende Sohn des hiesigen pensionierten Regierungs-Raths d’Alquen ist. In Rücksicht auf diesen bereits im hohen Greisenalter lebenden, von  Familien-Mißgeschicken vielfach betroffenen würdigen Mann, dessen Hinfälligkeit bei einem jeden gemüthsbewegenden Ereigniß sein Leben augenblicklich bedroht, würde es mir zur großen Freude gereichen, wenn Eure Excellenzien, insofern die Umstände es gestatten, die Geneigtheit hätten, durch eine beruhigende Äußerung gegen mich über das künftige Schicksal des Friedrich d’Alquen die letzten Lebenstage eines im Staatsdienst ergrauten Beamten und ängstlich besorgten Vaters von einer drückenden Kummerlast zu befreien“ (6).

In der Tat wird dem Vater die Verhaftung des Sohnes von der Familie längere Zeit verschwiegen. Gnadengesuche verfaßt und unterschreibt Josephine, auch für und im Namen ihrer Mutter.

Es wäre für uns Heutige interessant zu wissen, wie die Arnsberger Öffentlichkeit auf das geheimnisvolle Verschwinden ihrer jungen männlichen Mitbürger reagierte. Verborgen konnten die Gründe für die Verhaftungen nicht bleiben. Fritz d’Alquen war schließlich nicht der einzige: Ein Jahr vor ihm war jener Hermann Grashof aus dem knapp 50 km entfernten Brilon inhaftiert worden, der in Arnsberg als Gymasiast und Mitschüler Friedrichs mehrere Jahre gewohnt hatte. Anton Brisken, der Sohn des Hofrats, Freund der Josephine (7) wird von der Universität verwiesen; sechs Monate Haft für den Sohn des Arztes Dr. Freusberg; ebenso betroffen der Sohn des Dr. med. Hüser, der dem Inhaftierten d’Alquen das entscheidende Attest ausstellt, demzufolge eine gerichtsärztliche Untersuchung über die Unterbrechung der Haft entscheidet. Den jungen Hüser trifft Josephine überraschenderweise später in London bei ihrem Bruder Fritz. Der Vater Hüser war 1810 mit dem Freiheitshelden und immer noch allseits verehrten Ernst Moritz Arndt bekannt gewesen (8), inzwischen auch ein in die Mühle der „Demagogenverfolgung“ Geratener; Karl Ludwig Dahm/D’ham aus Arnberg verurteilt zu 25 Jahren Festungshaft.

 Verbreitetes Desinteresse an politischen Vorgängen („Politisch Lied, ein garstig Lied!“), Unkenntnis der wahren Hintergründe, Desinformation durch staatliche Agitation ohne freie Presse, Verängstigung durch polizeistaatliche Maßnahmen wie z. B. Briefzensur (9), verunsichert z. B. durch das Attentat des Studenten Sand auf den Schriftsteller und Informanten Kotzebue des russischen Zaren 1819, aufgeschreckt durch den Sturm auf die Frankfurter Konstabler Wache durch Studenten und Akademiker 1833, eingeschüchtert durch Amtsenthebungen von Professoren z. B. der berühmten „Göttinger Sieben“ 1837, darunter die Gebrüder Grimm und der von Josephine hochverehrte Historiker Gervinus, dies alles und mehr wirkte von außen auf den Bürger ein.

Aber auch anderes blieb wirksam: unerschütterliche Treue zum angestammten Herrscherhaus, die sakrosankte, von Gottes Gnaden geheiligte Majestät, das aus dem Absolutismus überkommene Untertanenbewußtsein.

Der Geist des devotesten Byzantinismus spricht noch deutlich aus den Gnadengesuchen der Josephine und ihrer Mutter, die vor der königlichen Majestät als „untertänigste Dienerin“ , „in tiefster Ehrfurcht und Unterwürfigkeit und mit ängstlich harrendem Herzen“ Gnade für den Bruder, den Sohn erflehen. Solche Formeln entsprachen dem Protokoll, und anderes wäre Beleidigung gewesen und ohne Aussicht auf Beachtung geblieben.

Hin- und hergerissen zwischen Fortschritt und Reaktion, gepackt von politischer Leidenschaft wie seine Schwester Josephine in ihrer unabdinglichen Forderung nach Republik und Demokratie war Friedrich d’Alquen nicht. Am Beginn einer Laufbahn als Staatsdiener stand ihm Josephines Radikalismus fern, obwohl auch er wie die älteren Geschwister nicht unbetroffen bleiben konnte von der politischen Vergangenheit des Vaters (10).

Es war nicht so, daß er seinen Wagen an irgendeine Lokomotive angehängt hätte. Was wir aus Bemerkungen Josephines in ihrem Nachlaß entnehmen oder aus seinen späteren Briefen aus England an Josephine, so übte er sich mehr in beobachtender Distanz und kühler Unbetroffenheit. Sein späteres Eintreten für die parlamentarische Monarchie in England und den Iren O’Connor (11) verraten seine politische Überzeugung und seine Bereitschaft zu politischem Engagement. Aber greifen wir der Entwicklung nicht vor.

Zunächst ging es für den 26jährigen darum, die Verhöre im Hausvogteigefängnis in Berlin zu überstehen. Das erste wurde am 15. Mai 1835 in „Sachen Reinhardt und Consorten“ durchgeführt. Es war im wesentlichen eine Befragung zur Person. Friedrich d’Alquen erläutert seinen Lebenslauf und gibt lediglich zu, zwischen Michaeli (Ende September, Semesterbeginn) 1828 und Ostern 1830 bis zu deren Auflösung Mitglied der privilegierten Verbindung „Amicitia“ gewesen zu sein (Abb. 5). Danach habe er keiner Verbindung mehr angehört.

Am 20. Mai 1835 übersendet der Arnsberger Oberlandesgerichtspräsident und Hofgerichtsdirektor Friedrichs Personalakte, die sog. Dienstakten, und einen Tag später muß ironischerweise das Justizamt Oehlinghausen im Auftrag des Stadtgerichts Hovestadt um Amtshilfe bitten: d’Alquen solle mitteilen, wie bestimmte eingegangene Zahlungen zu behandeln seien.

Mit dem 15. Mai beginnt eine Reihe von Verhören und Verhandlungen gegen d’Alquen; es sind insgesamt dreizehn, nämlich am 15. Mai, am 5. und 24. Juni, am 2. (zweimal), am 10., 28. und 31. Juli, am 20. und 21. August. Außer der Reihe kamen noch die drei Verhandlungen am 13. Juli und am 1. und 3. August hinzu. Soweit die von Rolf d’Alquen vorgenommene Akteneinsicht, die durch Kopien belegt ist .  

Zum 5. Juni gibt er nochmals und diesmal gründlicher Einblick in seinen Lebenslauf. Er wiederholt sein Geständnis, die Amicitia betreffend. Die Statuten der Amicitia seien von der Polizei genehmigt gewesen. Es wird ihm vorgehalten, es habe noch eine zweite, geheimgehaltene Konstitution gegeben. Die beziehe sich auf die Gleichsetzung der Amicitia mit den Burschenschaften, wie sie in der Kabinettsordre von 1824 charakterisiert worden seien. Hiervon Kenntnis zu haben, lehnt Friedrich ab. Im übrigen seien die Ereignisse schon so lange her, daß er sich an nähere Zusammenhänge und Personen nicht erinnern könne.

Er gibt zu, kurze Zeit im Vorstand gewesen zu sein, und zwar als Kneipwart wegen seines musikalischen Talents. Um 1830 erklärte er seinen Austritt, weil er mehr Zeit fürs Jurastudium gebraucht habe. Seine eigentliche Neigung sei das Studium der Medizin gewesen. In den ersten Jahren sei er nur in medizinische Kollegien gegangen. Jura habe er lediglich gewählt, um die Bedingung eines Stipendiums zu erfüllen. Der Austritt sei ihm erst im Juni 1830 bewilligt worden. Es sei damals wegen eines Ehrenwortbruches dreier Mitglieder zur Auflösung der Amicitia gekommen. Daß eine Gruppe sich „Apostaten“, die andere „Sachsenhäuser“ genannte habe, erfahre er erst durch dieses Verhör.

Der Verhörbeamte fügt folgende Bemerkung dem Verhör an: „D’Alquen verfährt in seinen Äußerungen mit außerordentlicher Vorsicht und räumt auch die irrelevantesten Thatsachen nur sehr ungern und nach langem Zögern ein, wodurch die Untersuchung wider ihn voraussichtlich sehr erschwert werden wird“.

Das Verhör vom 24. Juni 1835 wird sehr gefährlich für Friedrich d’Alquen. Er wird nochmals zur  seinerzeitigen Trennung von der Amicitia befragt. Der Name des damaligen Sprechers Kortym fällt ihm ein. Und nun wird er konfrontiert mit der Aussage von Grashof, er [d’Alquen] habe die revolutionären Zielsetzungen in der Aufnahmeformel mitunterzeichnet. Friedrich kontert, in Würzburg hätten sie diese Formel nicht gehabt. Grashofs Aussagen könnte durch andere nicht bestätigt werden, worauf der Verhörbeamte Hoffbauer zitiert, der mit Grashof übereinstimme und Zehrer im wesentlich auch. Friedrich: „Zehrer kenne ich gar nicht und Hoffbauer gehört einer späteren Zeit an als ich, so daß er gegen mich gar nicht aussagen kann“. Friedrich besteht mit Bestimmtheit darauf, daß er die Formel nicht kenne. Und nun wird ihm diese verfängliche „Formel“ vorgetragen, die der Kommission durch Grashofs Zitierung aus dem Gedächtnis bekanntgeworden ist:

 „1. Hast du erkannt den Geist und Sinn unserer Verfassung und findest du die darin ausgesprochenen Grundsätze mit den deinigen übereinstimmend und recht?

2.  Hast du erkannt das Unzweckmäßige und Unzeitgemäße der in Deutschland jetzt bestehenden Verfassungen, die Unvereinbarkeit derselben mit wahrer Freiheit und die aus ihnen hervorgehende Zerrissenheit und Zersplitterung und daher rührende vielfache Schmach und Erniedrigung unseres gemeinsamen Vaterlandes?

3.  Bist du überzeugt, daß es deine und jedes Deutschen Pflicht ist, diesem Zustande auf alle Weise abzuhelfen?

4.  Bist du hierzu und somit zur Erreichung des Zweckes der Verbindung aus allen Kräften beizutragen entschlossen?

5.  Billigst du auch die weiteren in der Constitution enthaltenen Grundsätze und Einrichtungen des Vereins und willst du ihnen treu bleiben dein Leben lang, des Vereins Nutzen und Bestes fördern mit Gut und Blut, nie etwas tun, was ihm Nachteil bringen kann, den Gesetzen und den Vorstehern gehorsam seyn? Willst und versprichst du dieses alles, so gib mir nun durch Handschlag dein Ehrenwort darauf sowie auf die Beobachtung gänzlichen Stillschweigens über alles, was die Verbindung angeht gegen jeden, der nicht zu derselben gehört?“

 „Grashoff sagt“, so meint der Verhörbeamte, „daß man dies ‘auf alle Weise’ allgemein auf revolutionaire Mittel gedeutet und daß kein einziges Mitglied andere Grundsätze aufgestellt habe [...]“.

Und mit Friedrichs Entgegnung schließ das Verhör: „Grashoff’s Überzeugung brauche ich nicht zu vertreten. Ich kann nur wiederholen, daß zu meiner Zeit die Verbindung weder durch Handlungen noch durch die Constitution solche unsinnige Grundsätze anerkannt hat, wie Grashoff ihr beilegen will“. (12)

Friedrichs Argumentation ist schlau, geistesgegenwärtig, schlagfertig, gewandt, eloquent, auch mutig gegenüber den Verhörbeamten, souverän, nicht verängstigt und nicht unterwürfig; er biedert sich nicht an, zieht niemanden in seine Probleme mit hinein, um sich zu entlasten; er ist unnachgiebig hart gegenüber Aussagen früherer Genossen, wenn er sie für Lügen hält.

Vor allem aber ist ihm eines zu bestätigen: Integrität, Rechtschaffenheit. Aus keinem einzigen Indiz in allen Verhören läßt sich erkennen, daß er denunziert hätte. Was nicht in den Protokollen steht, sind die unausgesetzten Versuche des Kriminalrats „Onkel“ Dambach, wie er im Kreise der Verhafteten, so auch bei Fritz Reuter (13) heißt, die Delinquenten auf solche Pfade zu locken, Hoffnungen zu wecken, bessere Chancen in Aussicht zu stellen.

Aber was kann Friedrich d’Alquen ausrichten gegenüber Vorurteilen von Anfang an, daß er zum harten Kern dieser Bande gehört habe? Was kann er entgegnen auf die Vorhaltung nach der Aussage des Mitangeklagten Bang, man habe häufig Gespräche gehört des Inhalts, „daß das Heil des Volkes nur in Republiken zu finden sei“? - Und Friedrichs Einwendung: „Ich kann nicht glauben, daß Bang so etwas wirklich gehört [hat]. Denn an Republiken denken ja selbst die älteren liberalsten Schriftsteller nicht. Ich kann übrigens versichern, daß mir kein einziger in Würzburg bekannt geworden ist, der eine solche politische Ansicht geäußert hätte“.

Wir denken hier an seine Schwester Josephine, deren ganzer Lebensinhalt war, die demokratische Republik durchzusetzen!

Von hier aus gesehen wird langsam klar, daß Josephine die wesentlich gefährlichere politische Potenz darstellte als ihr sieben Jahre jüngerer Bruder. Ihre politischen Überzeugungen standen - wenn auch nicht bis zur letzten Reife entwickelt - unverrückbar fest und waren eindeutig. Sie unterhielt die Verbindungen zu den ganz gefährlichen Individuen wie Ruge. Sie vertuschte ihre Gesinnung nicht in der Arnsberger Gesellschaft, die überwiegend aus den Familien der höheren Regierungsbeamten bestand. Sie äußerte sich rückhaltlos in ihren Briefen, obwohl sie wußte, daß die Postzensur ihr nachschnüffelte. Erst in den gefährlichen Jahren nach dem Mißlingen der 48er Revolution wird sie vorsichtiger; aber dies nur im Interesse ihrer Freunde.

Der 2. Juli 1835 bringt die gefährliche Gegenüberstellung d’Alquens mit Grashof. Zunächst wird Grashof in Abwesenheit d’Alquens über die strittigen Punkte der beiden Verhöre aufgeklärt. So war er vorbereitet auf abweichende Darstellungen d’Alquens. Dann wird d’Alquen vorgeführt. Nachdem die beiden „sich recognosciert hatten“ (15), wurde gefragt, ob d’Alquen jene von Kortym aufgesetzte Urkunde [s. o.; die erweiterte Aufnahmeformel] unterzeichnet habe. Grashof gibt es sofort zu. Aber d’Alquen erinnert sich nicht einmal an den Ort, wo dies stattgefunden haben sollte. Er weiß nichts von einer Kortymschen Urkunde und von seiner Unterschrift. Er erinnert sich lediglich, daß es Terminprobleme wegen seines Austritts aus der Verbindung gegeben habe. Befragt nach den Mitteln, die die Verbindung zur Durchsetzung ihrer Ziele anerkannte, teilt Grashof mit: „Eigene Ausbildung und Bildung anderer, Einwirkung auf das Volk, Belehrung über seine Rechte durch [...] Benutzung der öffentlichen Blätter, endlich Anschluß an gewaltsame Maaßnahmen, die vom Volke ausgingen, für die Herbeiführung freier politischer Institutionen“ (16).

D’Alquen beharrt darauf, daß zu seiner Zeit nie von solchen Ansichten die Rede war. Grashof bleibt dabei, bereits vor dem fraglichen Ostertermin seien diese Grundsätze allen Mitgliedern bekannt gewesen. Und d’Alquen bleibt bei seinem Widerspruch.

Und nochmals befragt nach der Aufnahmeformel verweist Grashof auf die früher gemachte Aussage und die von ihm schriftlich [aus dem Gedächtnis] niedergelegte Formel, die d’Alquen „mit Gewißheit“ unbekannt ist. „Die Confrontation wurde hiermit geschlossen“ (17).

Über Grashofs Haltung und das Beharren auf früheren Aussagen gibt es nichts zu wundern. Er hatte nichts mehr zu verlieren. Schließlich war er bereits zum Tode verurteilt. Und Aussagen im Interesse des Gerichts konnten nur von Vorteil für ihn sein. Ob Friedrich d’Alquen von diesem Urteil wußte, bleibt offen. Aber er wird sich bewußt gewesen sein, daß es auch für ihn um Kopf und Kragen ging.

Kriminalrat Dambach übersendet diesen Akt am 3. Juli ans Kammergericht mit dem Bemerken, d’Alquen leugne noch immer „und hat selbst die Confrontation mit Grashof ohne Erfolg bestanden. Zu seinen Gunsten eine Ausnahme zu machen, da ihm Gelegenheit zu Collusionen [geheimes, betrügerisches Einverständnis] dadurch geboten werden würde, ist m. E. jetzt noch keine Veranlassung vorhanden. Die Untersuchung wird möglichst beschleunigt“ (18). Das Verhör macht den Eindruck, daß es weniger um die Wahrheitsfindung als um die endliche Bestätigung der Vorurteile des Gerichts geht.

Die Verhöre vom 10. und 31. Juli 1835 befassen sich mit den Bonner Burschenschaften. Es ergeben sich jedoch keine neuen Gesichtspunkte. Am 3. August wird d’Alquen eröffnet, „daß binnen kurzem sein Schlußverhör wahrscheinlich stattfinden werde. Zuvor habe er sich zu erklären, ob er von seinem Recht auf schriftliche Vertheidigung Gebrauch mache  werde und wann er die Ausfertigung der Defensivschrift anvertrauen wolle. - Herr d’Alquen erklärt: ‘Ich wünsche mich selbst zu vertheidigen und bitte zu diesem Behuf nach abgehaltenem Schlußverhör, mir die erforderlichen Schreibmaterialien zu verabfolgen. Außerdem bitte ich, daß mir vom Kammergericht ein Defensor ex officio [Pflichtverteidiger] zugeordnet werde, weil es mir unter den geeigneten Subjekten an Bekanntschaft fehlt, um eine Auswahl treffen zu können.’“ (19) Ein solcher Pflichtverteidiger wird am 13. August 1835 bestellt. Es ist der Justizkommissionsrat Zimmermann, der allerdings beim Schlußverhör am 20. August „wegen dringender Dienstgeschäfte“ (20) verhindert ist.

Das sehr umfangreiche Prototoll (21) faßt alle voraugegangenen Verhöre nochmals zusammen. Friedrich d’Alquen gibt nun einiges zu, dessen er sich früher nicht erinnerte. So wird er (22) gefragt, was er zum Ziel [hier Tendenz] der Würzburger Burschenschaft zu erklären habe, nämlich: „Herbeiführung eines freien, gerecht geordneten, auf Volksthümlichkeit und Volkseinheit gegründeten Staates“.  Zum besseren Verständnis dürfen wir  „gerecht geordneten, auf Volksthümlichkeit und Volkseinheit gegründeten“ durch „demokratisch“ in unserem Sinne ersetzen. Friedrichs Antwort: „Das, was mir als Tendenz [damals in Würzburg] vorgelesen wurde, klang allerdings dem gegenwärtigen Vorhalt ähnlich und ich glaube wohl, daß dieselbe so gelautet hat, mit Bestimmtheit kann ich es aber nicht sagen“.

Damit hatte Friedrich d’Alquen wenigstens eines der ihm vorgeworfenen „Verbrechen“ eingestanden. Fragt sich nun nur noch, wie es das Gericht gewichtet. Hierzu ist interessant, zu welchen charakterlichen Schlußfolgerungen, die Persönlichkeit Friedrichs betreffend, die Verhörbeamten Lehnert und Herlitz kommen (22): „Über des Inquisiten [Verhörten] Persönlichkeit kann Inquisant [Verhörer] nur ein günstiges Urtheil fällen. D’Alquens äußeres Auftreten zeugt von einer sehr guten Erziehung; viel Anstand und eine seltene Bescheidenheit erwecken ein für ihn günstiges Vorurtheil. - Er erfreut sich guter Anlagen, eines gesunden richtigen Urtheils sowie einer tüchtigen allgemeinen Bildung, ist der englischen und französischen Sprache mächtig und drückt sich besonders in der letzteren, so viel aus seinen Correspondenzen zu ersehen war, mit Gewandtheit und Eleganz aus. - Die politischen Grundsätze und Ansichten d’Alquens scheinen nichts weniger als gefährlich, vielmehr ganz loyal zu sein; in keinem Fall ist er jetzt einer politischen Schwärmerei fähig und war es wahrscheinlich niemals“. Diesem Protokollteil liegt folgende handschriftliche Notiz von Rolf d’Alquen bei: “Wegen dieser Darstellung, aber auch hinsichtlich anderer Hinweise in diesen Akten muß im Hinblick auf eine den Tatsachen wirklich entsprechende, richtige Darstellung entschieden werden, ob bzw. daß d’Alquen tatsächlich kein engagierter Burschenschaftler war, womit ihm dieser ‘Heiligenschein’ genommen werden würde. Dann aber sind das Unrecht und alle nachfolgenden schweren persönlichen Konsequenzen, denen d’Alquen [...] entgegensah, maßlos und doppelt schwerwiegend“.

Die hier geforderte Entscheidung ist praktisch  am Tage nach diesem Verhör, am 21. August 1835, nach dem Gespräch mit dem Pflichtverteidiger von Kriminalrat Dambach getroffen worden: Friedrich d’Alquen gesteht, dem engeren Verein der Burschenschaft in Würzburg angehört und an der Burschenschaft zu Bonn „faktisch Antheil genommen zu haben“. Er leugnet, die „verrätherischen Tendenzen“ gekannt zu haben. Durch Geständnisse von Grashoff, Hoffbauer und Zehlen widerlegt, werde allerdings „die außerordentliche Strafe des Hochverraths wahrscheinlich eintreten“. Deswegen beantragt Dambach, d’Alquen „zum vorläufigen Strafantritt nach der Festung Magdeburg geneigtest abführen zu lassen“  (23).

Friedrich d’Alquen ist demnach Burschenschafter gewesen und auch wieder nicht. Er leugnet zwar, staatsverräterische Kenntnisse gehabt zu haben, aber dies Leugnen wird als unglaubhaft erkannt. Er ist noch nicht abgeurteilt und das Strafmaß ist noch nicht festgestellt, aber eine Verurteilung ist so gut wie sicher. Und deswegen soll er auf die Festung Magdeburg überführt werden. Auch der Pflichtverteidiger ist „damit einverstanden, daß Herr d’Alquen vorläufig seine Strafe antrete“ (24).

Die Zusammenfassung aller Verhöre zu den Würzburger und Bonner Vorgängen kommt sehr nachteilig für Friedrich d’Alquen zu folgendem Ergebnis: Er ist auch in Bonn wirkliches Mitglied der Burschenschaft gewesen. Er ist „Commissarius zur Revision der Constitution“ (25) gewesen. Daß er „als alter Student oft um Rath gefragt worden sei“, allein „dieses Geständnis genügt zur ordentlichen Strafe“ (26).

Zu seiner Verteidigung hatte d’Alquen eine Rede angeführt, die er bei der Feier des Krönungsfestes [König Friedrich Wilhelms III.] im Januar 1831 vor dem Senat in Bonn gehalten habe. Er habe darin die Mißbilligung der damaligen Unruhen in Göttingen und Halle ausgesprochen; der Prorektor und der Universitätssekretär hätten ihren Beifall bezeugt..

„Hieraus ergibt sich aber höchstens“, schreibt der Ankläger weiter, „daß der Inculpat [Beschuldigte] zur Zeit, als er jene Rede gehalten, ein thatsächliches Eingreifen in die Staatsverhältnisse gemißbilligt hat. Ein Grund, deshalb nicht die gesetzliche Strafe in Anwendung zu bringen, ist nicht vorhanden. Deshalb trifft den Inculpaten wegen Theilnahme an der Burschenschaft in Bonn Entsetzung seines Amtes, Unfähigkeit zu allen weiteren öffentlichen Ämtern und sechsjährige Festungshaft“. (27)

Am 24. August 1835 wird vom Kammergericht (28) die „Abführung“ nach Magdeburg verfügt. Das Dokument trägt elf Unterschriften und wird mit der Unterschrift des Archivars des Geheimen Staats- und Cabinetarchivs Tzschoppe am 5. Nov. 1835 „ad acta“ gelegt.

Dieser Tzschoppe taucht auf weiteren Verhörakten des Friedrich auf. Er war „eins der diensteifrigsten Werkzeuge“ der Demagogenverfolgung, „ja, er hat mit einer besonderen Vorliebe die Regierung in diesen unseligen Verfahren noch aufgehetzt und bestärkt“. Tzschoppe starb 1842 in geistiger Umnachtung an Verfolgungswahn (29).

Dem damaligen Justizminister Kamptz, auch seine Unterschrift taucht auf Akten des d’Alquen auf, wurde anläßlich seines 40jährigen Dienstjubiläums 1840 von prominenter Stelle vorgehalten: „Man vergaß oft, den Verstand zuzuziehen und daraus entstanden arge Mißgriffe. Die jetzigen Wirren entstehen daraus, daß die Völker Ideen wollen und die Gouvernements [die Staatsverwaltung] sich auf Verstandesbegriffe beschränkt“ (30).

Den Akten (31) liegt das achtseitige Gnadengesuch der Josephine d’Alquen vom 3. August 1835 an König Friedrich Wilhelm III. bei. In der abschließenden Bitte heißt es, „daß meinem Bruder in Rücksicht seiner schwachen Gesundheit und der Redlichkeit seiner Gesinnung Verzeihung für ein jugendliches, bereutes und vergessenes Vergehen von Allerhöchster Königlicher Majestät erlangen möge und wenigstens vorläufig seines Arrestes entlassen und den Seinigen zurückgegeben wird, mit der Beschränkung, daß er verpflichtet bleibe, sich auf erfordern jedem Untersuchungs-Richter ungesäumt zu stellen, als wofür seine eigene Rechtlichkeit ebenso wie alle seine Angehörigen sich gerne verbürgen. Eurer Königlichen Majestät Allerunterthänigste Josephine D’Alquen, Tochter des pensionierten Regierungsraths D’Alquen“.

Josephine spricht die „väterliche Gesinnung“ des Königs an, die ihr den Mut zu diesem Brief gibt. Sie schildert die familiären Verhältnisse, die Umstände für die Wahl der Universität Würzburg. Sie gibt auch Professoren die Schuld an jugendlichen Verirrungen: „Zum Unglück vieler Jünglinge waren gerade unter den Männern - denen die Eltern - doch auf Garantie des Staates - ihre Söhne anvertrauen mußten, die lautesten Schreier, welche vom Katheder herab, glänzende, chimärische Ideen der Staatskunst entwickelten“.

Sie stellt die Univesitätslaufbahn von Friedrich dar, die wir aus den Protokollen schon kennen, immer bedacht, seine Unschuld und Jugendlichkeit zu betonen. Als besonderen Beweis seiner Loyalität zitiert sie seine Rede zur Krönungsfeier, die Friedrich bereits erwähnte (s. o.). Den Zeitungsabdruck legt sie bei. Ebenso loyal habe er sich im Dienst und seinen Mitbürgern gegenüber verhalten. Schließlich spreche sein reines Gewissen für ihn; denn hätte er ein schlechtes gehabt, so hätte er längst in England [bei seinem Bruder Franz], in Brabant [bei der Kusine, der Gräfin von Bocarmé in Bury] oder in Frankreich [bei der Gräfin in Paris] wegen seiner Musikalität ein sicheres Auskommen finden können.

Schließlich geht sie auf seine zur Auszehrung neigende Gesundheit ein und schließt: „Nur meine Armuth konnte mich abhalten, daß ich nicht im Staube zu den Füßen Eurer Königlichen Majestät mit lebenden Worten schildere, was die Feder nur schwach vermag“.

Der König hat diesen Brief gelesen. Er bemerkt am 8. September 1835 an die Ministerial-Commission (Abb. 9): „Ich habe auf die anliegende Vorstellung der Josephine d’Alquen nichts dagegen, daß ihr Bruder vorläufig aus der Haft entlassen werde [...] Conradswaldau, den 8ten September 1835 - Friedrich Wilhelm“

Tzschoppe persönlich entwirft das Schreiben des Justizministers ans Kammergericht vom 17. September 1835, auf Grund Allerhöchster Order vom 8. September die vorläufige Entlassung des d’Alquen zu überprüfen.

Und an „die Josephine D’Alquen zu Arnsberg“ ergeht ein Schreiben, das in Tzschoppes Entwurf vom 17. September 1835 vorliegt. Er läßt die Ministerial-Commission im Auftrage des Königs Majestät mitteilen, „daß Allerhöchstdieselbe die Entschließung über die Begnadigung Ihres Bruders sich bis dahin vorbehalten wolle, wo gegen denselben richterlich erkannt seyn wird [...]“.

Am 25. September 1835 meldet das Kammergericht ans Justizministerium, daß wegen der ihm nachgewiesenen hochverräterischen Tendenzen „die vorläufige Entlassung des d’Alquen durchaus nicht bevorwortet“ werden könne. Es wird empfohlen, die Bittstellerin „hochgeneigtest mit der Bitte zurückweisen zu wollen. Ob der d’Alquen wirklich krank ist, ist uns bis jetzt unbekannt“.  

Ein sehr merkwürdiges ärztliches Gutachten vom 5. August 1835 verfaßte Dr. Friedrich Gruwerth [?] aus Soest: „Der Referendarius Friedrich d’Alquen zu Hovestadt wurde seit 3/2 Jahren von Unterzeichnetem anhaltend ärztlich untersucht. - Derselbe litt an chronischen Brustbeschwerden, welche auch in der letzten Zeit seines hiesigen Aufenthaltes noch fortdauerten, mit diesen Beschwerden verbanden sich die eines äußerst zaghaften, ängstlichen, weinerlichen Gemüths; der Kranke hatte früher Medizin studirt, das wenige Wissen in diesem Fache wurde von dem besorgten, unglücklichen Kranken dazu angewendet, die Folter einer krankhaften Einbildung auf das höchst zu spannen; und so wurden ganze Nächte durchgewacht und durchgeweint, in den unseligen Gedanken verlohren, von einer unheilbaren knotigen Lungenschwindsucht befallen zu sein. - Dieses ist alles, was ich von dem kranken Zustande des F. d’Alquen der Wahrheit gemäß sagen kann. Soest, den 5ten August 1835“ (32). Ob Dr. G. sich vorstellen konnte, was er dem armen d’Alquen besonders mit der Bemerkung der „Folter einer eingebildeten Krankheit“ antat?

Am 6. Oktober 1835 erfährt Josephine vom Kammergericht, daß ihrem Bittgesuch nicht entsprochen werden könne, da Fritz „nicht zu den minder gravierten Theilnehmern an den politischen Umtrieben“ gehöre. Seine gesundheitlichen Probleme würden überprüft werden.

In Brüssel ist Dr. Perkins beim preußischen Gesandten vorstellig geworden und hat ein Entlastungsschreiben vorgelegt. Indessen ist in Berlin bekannt, Daß Dr. Perkins eine liberale Gesinnung hat. Perkins bestätigt, daß sich d’Alquen „nie in politische Angelegenheiten gemischt habe“ (33). Das Schreiben wird postwendend dem preußischen Gesandten zurückgeschickt.

Bis zum 15. März 1836 geschieht nichts. Die Mutter Helene D’Alquen legt nun ein neues Gesuch an den König vor, wenigstens eine einstweilige Entlassung zu erlauben „zur Herstellung seiner zerrütteten Gesundheit“ (34, Abb. 10). Sie erwähnt den Tod der Tochter Ida, die sich verschlechternde Gesundheit des 72jährigen Gatten, vor allem aber geht sie ein auf den stets kränkelnden Sohn Friedrich. Nach ihrer zittrigen Unterschrift zu urteilen, scheint Helene D’Alquen selbst in keinem guten Gesundheitszustand gewesen zu sein.

Der Arnsberger Bürgermeister erteilt am 19. März 1836 eine Art Führungszeugnis. Er hebt hervor, daß Friedrich sich „stets ordentlich und gesittet betragen habe, daß  in politischer Beziehung nie gegen ihn Klage geführt worden ist“ und daß zu den geachteten Verhältnissen, in denen er lebte, nicht wenig seine geselligen lobenswerten Eigenschaften beigetragen hätte (35).

Dem König lag das Gesuch der Helene D’Alquen am 11. April vor. Er ordnet eine Gesundheitsüberprüfung des d’Alquen an und je nach Ergebnis die einstweilige Entlassung.

Diese Aufforderung gibt Tzschoppe im Auftrag des Justizministers ans Kammergericht weiter. Das Kammergericht bestätigt schon am 19. Mai 1836, daß d’Alquen „gegenwärtig bedeutend erkrankt ist. Der Garnisonsstabsarzt Dr. Reiche hat ihn untersucht und befürwortet, die Rückkehr zur Familie; nur so erscheine die etwaige Wiederherstellung möglich“.

Am 1. Juni schreibt Tzschoppe - wieder als zuständiger Sachbearbeiter und im Auftrag des Justizministers - an den König und beantragt die Entlassung aus der Haft „zur vielleichtigen Wiederherstellung des D’Alquen von seinem Lungenleiden“. Er befürwortet eine ordentliche Strafe von sechs Jahren wegen der Mitgliedschaft in einer burschenschaftlichen Verbindung und eine außerordentliche Strafe zusätzlich wegen Hochverrats.  

Die einstweilige Entlassung genehmigt der König am 3. Juli; die Regierungsratswitwe sei zu verständigen (36).

Am 4. Juli 1836 läßt Tzschoppe die „Regierungsräthin D’Alquen“ wissen, daß ihr Sohn auf Allerhöchsten Befehl einstweilen entlassen werde. Das Regierungspräsidium in Arnsberg wird angewiesen, „ dem D’Alquen nähere Aufmerksamkeit zu widmen und sein Treiben beobachten zu lassen. Seine Entfernung von Arnsberg ist nicht zulässig“ (37).

Innerhalb der ersten Julihälfte kehrt der inzwischen 28jährige Friedrich nach Arnsberg zurück. Die Behandlung und mögliche Ausheilung seines Lungenleidens ist nun vorrangig. Die psychische Belastung wird nicht minder ernst gewesen sein. Auf der Familie lastet die Ungewißheit, wie die Fortsetzung der Festungshaft gehandhabt werde, ob mit einer Herabsetzung der inzwischen auf 15 Jahre festgesetzten Strafe zu rechnen sei, in welcher beruflichen Tätigkeit Fritz ein Auskommen finden und den elterlichen Haushalt entlasten könne.

Wer sich ein Bild von den Haftbedingungen auf der preußischen Festung Magdeburg machen will, der lese Fritz Reuters „Ut mine Festungstid“ (38). Reuter schrieb seine Erinnerungen etwa 25 Jahre nach seiner Haftentlassung nieder. So wirkt manches an der Darstellung gemildert, im gemütvollen Licht eines gewissen Verzeihens, humorvoll verbrämt. Erst die Lektüre zwischen den Zeilen offenbart, daß er als zum Tode Verurteilter, zu 30 Jahren Festungshaft Begnadigter, wovon er sieben Jahre u. a. in Magdeburg abgesessen hat, ein zerbrochener Mensch war, der Zeit seines Lebens mit der Seelenlast des Gefangenendaseins nicht fertig wurde. Nur wenige Ausbrüche zeigen seinen Haß, wenn er z. B. über Kriminalrat „Onkel“ Dambach anläßlich seiner Verlegung aus der Hausvogtei in Berlin in die Festungs Silberberg schreibt: „Fort von dem Schuft, der uns auf Lebenszeit unglücklich gemacht hatte. Fort von dem Schuft, der seine Lust daran gefunden hatte, uns grundlos bis aufs Blut zu quälen!“ (39). 

Reuter beschreibt seine Magdeburger Zelle: etwa 3,60 m lang und 1,80 m breit, ein vergittertes, verschlossenes Fenster unter der Decke von 30 mal 30 cm, ausgestattet mit einem Tisch, einem Schemel, einem Bettgestell mit Seegrasmatratze (40). Pakete und Geldsendungen von zu Hause wurden zurückbehalten und nach Bedarf zugeteilt (41). Uhr und Schreibzeug wurden zunächst beschlagnahmt. Bei gelegentlichen Spaziergängen begegneten sich die „bleichen, weißen Steingestalten“, das „waren sie geworden, diese frischen, gesunden Burschen [...], auf deren Geist die Gefängnisqual lastete, und die menschliche Gemeinheit und die Hoffnungslosigkeit der Zukunft“ (42). Musizieren und Singen waren verboten (43).   

Er berichtet von schlimmen, auch seelischen Erkrankungen und Entlassungen deswegen, „einer wegen Schwindsucht“ (44); damit könnte Friedrich d’Alquen gemeint sein. In Magdeburg sei der Krankenstand am schlimmsten gewesen. Reuter veranlaßt einen der Verantwortlichen für die Haft, er solle „an die Herren in Berlin schreiben, daß, sofern nicht bald eine Änderung erfolgt, sie allesamt vor die Hunde gehen müßten“ (45).

Von Erleichterungen, z. B. der Zusammenlegung von Häftlingen, Ausgängen in die Stadt unter strenger Bewachung, geradezu grotesken Formen der Verbrüderung mit dem Personal bis hinauf zur Leitung erzählt Reuter aus der Zeit, als Friedrich bereits zu Hause war.

Die Haftbedingungen auf den preußischen Festungen scheinen die härtesten in den deutschen Staaten, damals noch einschließlich Österreichs, gewesen zu sein. Nirgendwo wurden die Forderungen strikter und konsequenter durchgesetzt. Am harmlosesten ging es im Staat Goethes, in Sachsen-Weimar, zu. Dort ließen die Behörden die jungen, politischen Delinquenten einfach laufen.

Friedrichs Ausheilung in Arnsberg verlief anscheinend nicht optimal. Im Januar 1837 richtet Josephine ein neues Gnadengesuch an die Hohe Ministerial-Commission. Friedrichs „Zustand ist immer noch von der Art, daß 6 Jahre Gefängnis für ihn mit Todesstrafe gleichbedeutend sein wird, geschweige 15 Jahre“.

Am 21. Januar 1837 wird Friedrich d’Alquen bei Justizamt in Arnsberg vorgeladen, um die Erkenntnisse des Kriminialsenats des Königlichen Kammergerichts vom 4. August 1836 (!) zu erfahren. In Sachen der Burschenschaft Würzburg wurden vier Urteile gesprochen, davon zwei Todesurteile und zwei außerordentliche Strafen, nämlich d’Alquen und Hasslacher zu je 15 Jahren Festung. Fünf Jahre seien d’Alquen sofort aufzuerlegen. Wegen der gesundheitlichen Verhältnisse seien sie mit Unterbrechungen abzubüßen unter Anrechnung des in Magdeburg verbrachten Arrestes. Nach weiteren drei Jahren würden neue Erkenntisse über die Abbüßung der restlichen zehn Jahre gewonnen.

In seiner persönlichen Entgegnung behält sich d’Alquen vor, beim König Gnade zu erwirken und vom Rechtsmittel der Verteidigung Gebrauch zu machen. Er betont, daß er bis jetzt noch nicht über die Gründe der gegen ihn erlassenen Entscheidung unterrichtet worden sei.

Auf dieses Rechtsmittel verzichtet Friedrich ausdrücklich am 22. Februar 1837. Dem schließt sich in einer Einverständniserklärung der Vater am 3. März an. Der Grund dafür taucht in Reuters Darstellung auf. Auch dessen Vater warnt vor dem Rechtsmittel der Selbstverteidigung. Dies könne Gnadenakte nur verzögern, wenn nicht verhindern. Anscheinend gilt die Meinung, daß das wehrloseste und unauffälligste Opfer am ehesten der Gnade würdig sei.

Friedrichs neunseitiges Gnadengesuch an den König vom  Februar 1837 führt u. a. aus: „Strenge haben die Richter das Gesetz gehandhabt. Ihre Gründe mir bis jetzt nicht mitgeteilt [...]“. Er beteuert seine Unschuld und zitiert seine einstige Rede zur Krönungsfeier als Beweis seiner damaligen königstreuen Gesinnung. Er erläutert seine dienstliche Tätigkeit und kommt dann auf die Verhaftung, Einkerkerung in Berlin und die elf Monate strengsten Arrests in Magdeburg. Seine Gesundheit ist noch zu zerrüttet, um wieder in Arrest zu gehen. Dies belegt er durch ein ärztliches Attest.

„Rechne Euere Königliche Majestät mir diesen Arrest, diese Tage der Angst und die dadurch herbeigeführte Zerrüttung meiner Gesundheit an“. „Welche Tage, Jahre mir dann noch zu leben vergönnt sind, ich will sie betrachten als ein Geschenk Euerer Königlichen Majestät und verwenden in dem Bestreben: daß ich keinem nachstehe in treuer Anhänglichkeit an den Thron, von welchem herab ich jetzt die Worte der Begnadigung zu hören hoffe“ (47). 

Das erwähnte Attest des Dr. Hüser von Arnsberg führt folgendes zu Friedrichs Gesundheitszustand an:  höchst verdächtiges Husten, Leberleiden, sehr schwache körperliche Konstitution, ausgebildeter „hectischer Habitus“, dem Ausbruch der Lugenschwindsucht durch Pflege und Diät vorgebeugt, gelbe Flecken am ganzen Körper als Folge eines Leberleidens, höchst trübe Gemütsstimmung. Der Kranke müßte mindestens acht Monate im Lazarett behandelt werden. Fernere Haft sei lebensgefährlich (48).

Am 3. Januar 1838 ist das Justizministerium endlich soweit, dem König vorzuschlagen, das Gnadengesuch des d’Alquen zurückzuweisen (49). Immerhin ermäßigt der König am 28. Februar 1838 die Strafe auf vorerst fünf Jahre „mit Anrechnung des bereits stattgefundenen Festungs-Arrestes“, „Wobei auf den mislichen Gesundheitszustand des D’Alquen die angedeutete Rücksicht zu nehmen ist“ (50). Dies wird d’Alquen vom Justizminister Mühler mitgeteilt, mitunterzeichnet von Kamptz und Rochow, dem späteren Justizminister, sowie dem Archivar Tzschoppe (51).

In der immer aussichtsloser werdenden Lage in Arnsberg reift ein neuer Entschluß heran. Um eine sinnvolle Tätigkeit aufzunehmen und vor allem zur konsequenteren Behandlung der drohenden Tuberkulose möchte Friedrich zu seinem Bruder Dr. med. J. P. C. d’Alquen nach Mülheim übersiedeln. Dies beantragt er beim Oberlandesgericht in Arnsberg am 18. April 1938 (52) und stützt sich dabei auf das Gesundheitsgutachten des Kreisphysikus Dr. Weber. Der bestätigt, daß Friedrich nicht fähig ist „irgendeine Freiheitsstrafe zu erleiden“. Es gibt noch einen Grund die Familie zu entlasten: Der Vater Franz Adam D’Alquen ist vor ein paar Tagen gestorben. Bei den Akten findet sich kein Hinweis, ob über dessen Antrag verhandelt wurde.

Friedrichs Mutter richtet sich am 28. April 1838 wieder an den König und bittet angesichts der trostlosen häuslichen Verhältnisse (Tod des Gatten, Krankheit des Sohnes, fünf unversorgte Kinder), ihrem Sohn die Strafe ganz zu erlassen, was der König am 16. Juli 1838 ablehnt (53).

Die Ausweglosigkeit der Lage läßt Friedrich nun den letzten legalen Versuch wagen: Auswanderung nach England. Ein entsprechender Antrag an den König wird am 18. April 1838 verfaßt. Friedrich begründet ihn mit seiner völlig zerrütteten Gesundheit. Das außergewöhnlich umfangreiche Gutachten des Dr. Weber vom 5. April wird hier beigelegt. Friedrich erläutert die durch den Tod des Vaters verursachte ganz mißliche finanzielle Lage der Familie und bittet entsprechend, „mir die Erlaubniß huldreich zu ertheilen, nach England, wo einer meiner älteren Brüder, und zwar in London ansäßig und bereit ist, die Sorge für meine Gesundheit und Unterhalt zu übernehmen, auswandern zu dürfen“.

Die Quälerei dauert an. Erst am 13. November 1838 fordert der König die Ministerial-Commission auf, zum Auswanderungsantrag Stellung zu nehmen. Dies läuft wieder über das Justizministerium, und wieder ist es Tzschoppe, der den Text ans Kammergericht verfaßt (55; 56). Das Kammergericht verhandelt hierüber am 20. Dezember 1838 und danach erst wieder am 13. Mai 1839 (57; 58).

Endlich, am 1. Juni 1839, entscheidet der König, daß Friedrich nach England auswandern darf, „wenn er sich verpflichtet, Meine Staaten nicht wieder zu betreten“.

Dies wird Friedrich am 12. Juli 1839 vor dem Arnsberger Oberlandesgericht eröffnet. Er nimmt die Bedingung des Königs an, die Königlich Preußischen Staaten nie mehr zu betreten. Allerdings: „Was den Zeitpunkt meiner Abreise betrifft, so kann ich solchen zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit angeben, weil mir augenblicklich die zur Reise erforderlichen Geldmittel fehlen“ (60).

Die Fortsetzung "Arnold Friedrich Engelbert d’Alquen in England" finden Sie hier 
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