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Arnold
Friedrich Engelbert d’Alquen (1809 - 1887)
Als
sechstes (siebtes) Kind wird dem Franz Adam
und seiner Frau Helene Sybille ein Sohn geboren.
Das Kind wurde in der Familie Fritz gerufen. So nennt er sich auch
selber in Briefen an Freunde und Verwandte. Der Rufname und der Beiname
stammen vom Marquis Gerhard-Arnold-Friedrich-Gabiel du Chasteler,
seinem Onkel mütterlicherseits, der die Schwester Maria
Josepha der Mutter geheiratet hatte. Den
Beinamen Engelbert trug der
Vertreter des Paten, Engelbert Brodruck aus Mainz, bei. Im Arnsberger
Taufregister 1809 S. 85 wird er als siebtes Kind gezählt.
Friedrich
ist das erste Kind des Ehepaars, das in Arnsberg geboren wurde, wohin
die Familie 1808 oder 1809 von Werl übergesiedelt war. |
Wieder finden wir einen Eintrag im Gebetbuch der Mutter :
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Im Jahre 1809 auf Dienstag am 31ten Oktober
vormittags um ein Viertel nach 5
Uhr ist gebohren
Arnoldus Fridericus Engelbertus
D’Alquen zu Arns-
berg, und am nemlichen Tage
nachmittags um
4 Uhr von dem hiesigen Pfarrer
Sauer getauft.
Taufpathe ist sein Oheim Marquis
du Chasteler
von Wasserlos, dessen Stelle
Engelbert Brodruk
vertrat.
Arnsberg am 31ten Oktober 1809
D’Alquen
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Vorbereitet
durch die Hauslehrerin und Erzieherin Frl. Feuser bezieht er wohl 1819
das Arnsberger Gymnasium, das sein älterer Bruder Johann Peter
Cornelius zwei Jahre vorher schon abgeschlossen hatte, wo sein
nächstälterer Bruder Hermann bereits Schüler
ist. Die Schwestern nehmen am Schulunterricht nur indirekt teil.
Josephine z. B., die sieben Jahre ältere, kann inzwischen die
Hausaufgaben beaufsichtigen. Sie bewundert die schulischen Fortschritte
des besonders auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet sehr
begabten Friedrich.
Wann, in welchem Umfang und auf
welchem Gebiet sich seine musikalische Begabung entfaltete,
läßt sich nicht ermitteln. Nur soviel
läßt sich sagen, daß sie wie bei den
älteren Brüdern Johann / Jean und Franz sehr
groß gewesen sein muß. Auch
Friedrich
war ein hervorragender Pianist, und - soweit man schließen
kann - war er spätestens 1830 mit seinen Brüdern und
der Schwester Josephine an der heftweisen Veröffentlichung von
Liedern beteiligt (1). Spätere Kompositonen (Anl. I) scheinen
alle in London entstanden zu sein. Die vielleicht früheste
stammt vom 5. November 1823, ein Walzer aus der Sammlung von
Albumblättern seiner Schwester Josephine

Die finanziellen Belastungen der
Eltern durch den Medizinstudenten Johann und den Gymnasiasten Hermann
legen nahe, nach Hilfsquellen zu suchen. Aus formellen Gründen
steht das Fleischbeinische Stipendium nicht zur Verfügung.
Daher rät der Seligenstädter Bruder Hermann Dalquen
am 13. Januar 1820, sich beim dortigen Landrat Hardy um die Zulassung
zum Dreisserschen Stipendium, einem verwandten Seligenstädter
Stifter, zu bewerben.
Schließlich erreicht
den Vater im März 1822 die Nachricht, daß die
Stiftungsadministration in Aschaffenburg beim Oberappellationsgericht
in München für die Zulassung zum Fleischbeinischen
Stipendium entschieden hat. Im Mai 1824 stellt der Vater einen Antrag
für seine Söhne Hermann und Friedrich, wird aber im
August verbeschieden, daß die beiden
„Dalquen“ kein Stipendium erhalten
könnten, weil sie nicht, wie es der Erblasser einst vorsah, in
Aschaffenburg, Fulda, Mainz oder Würzburg studieren. Bis 1824
zieht sich Franz Adams Bitten um Zulassung hin; da werden für
die Jahre 1827, 1828 und 1829 je 300 Gulden aus dem Fleischbeinischen
Stipendium genehmigt.
1827
muß der Vater
einen schulischen Nachweis erbringen, aus dem hervorgeht, daß
Friedrich 1828 das Abitur ablegen wird.
In einem Schreiben an die
Stiftungsadministration teilt der Vater mit, daß er - um die
Bedingungen zu erfüllen - seine Söhne in
Würzburg studieren lassen wolle, worauf ihm mitgeteilt wird,
daß nur einer seiner Söhne das Stipendium erhalten
könne, und zwar als „Lyceist“ 200 Gulden
und als Jurastudent 300 Gulden.
So entschließt sich
Friedrich für ein Studium der Rechte und der Kameralistik in
Würzburg zwischen Ostern 1828 und Michaelis 1830. Der Vater
teilt der Stipendienprovision die Abreise zum 1. Mai mit. Daß
Friedrich von Anfang an ein Zweitstudium betreibt, das der Medizin,
kann aus konkreten Andeutungen geschlossen werden.
Fritz wird Mitglied der
privilegierten Studentenverbindung „Amicitia“ und
gehört nach deren Auflösung weder in
Würzburg noch in Bonn, seinem nächsten Studienort
nach 1830, einer Verbindung an. Im Juni 1830 war er wegen eines
Ehrenwortbruches zweier Kommilitonen aus der Amicitia ausgetreten..
1830/31 verbringt Fritz seine
letzten Studiensemester in Bonn (Abb.Immatrikulationsbescheinigung- hier
klicken). Hier hatte er sich, wenn
auch nicht als aktives Mitglied, der Burschenschaft angeschlossen. Sein
Spitzname war „Specht“. Der Kopf seiner langen
Pfeife, das unverzichtbare Requisit bei studentischen
Zusammenkünften, den Kneipen, hat sich
bei seinen englischen
Nachfahren erhalten. Eine Beschreibung liegt uns vor (Abb.s.u.).

Zeichnung
auf einem
porzellanenen Pfeifenkopf aus Friedrichs Studentenzeit in Bonn. Ein
Baumstamm, an dem ein Specht hackt. Auf dem Stamm eine Plakette mit
einem Drudenfuß. Hinter dem Stamm zwei gekreuzte Klingen, wie
sie
von den Studenten der sog. schlagenden Verbindungen zum Degenfechten
benutzt wurden. Über dem Stamm der lateinische Spruch
"Meminisse
iuvat" (Es macht Freude sich zu erinnern). - "Specht" war der Corpsname
Freidrichs. Die "Drude" ist der verschlüsselte Name
für die
zu vermutende Spenderin der Pfeife, vielleicht war es Josephine, seine
Schwester. Sie verbirgt sich hinter dem Symbol des
Drudenfußes,
eines in einem Zug zu zeichnenden fünfzackigen Sterns, eines
alten
Schutzsymbols gegen Hexen und den Satan.- Das Ganze deutet darauf hin,
daß Friedrich mehr mit den Burschenschaften zu tun hatte, als
er
in den Verhören zuzugeben bereit war (im Besitz der Londoner
d'Alquen).
1831 ist Friedrich als
Auskultant, d. h. als Beisitzer ohne Stimmrecht, am
königlichen Hofgericht in Arnsberg tätig. Er besteht
das 1. juristische Examen 1832 ebenfalls in Arnsberg. Danach bis zum 2.
Examen arbeitet er als Hilfsrichter bei den Justizämtern in
Arnsberg und Oestinghausen bei Soest. Ihm ist eine
„diäterisch renumerierte richterliche
Stelle“ anvertraut. Er wird als fleißig beurteilt,
betrage sich sittlich einwandfrei; er habe gute Fähigkeiten
und tüchtige Rechtskenntnisse; seine Tätigkeit sei zu
loben. Er zeige ein anständiges, moralisch untadeliges
Benehmen.
Zwischen Juli 1832 und Juli 1833
leistet er in Münster drei Monate seines einjährigen
militärischen Felddienstes ab und wird in einer
Zwischenmusterung wegen seiner „schwachen Brust“
als untauglich eingestuft. Er bleibt in Münster als
Auskultator am Landgericht und legt hier am Oberlandesgericht das 2.
Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit zieht sich allerdings bis zum
September 1833 hin. Er ist wieder am Hofgericht in Arnsberg
tätig.
Den Sommer 1833 hatte sein
älterer Bruder Franz aus London in Arnsberg verbracht. Im
September begleitet Fritz ihn nach London, wo er bis zum Dezember
bleibt. Nun reist er nach Brüssel bis zum März 1834.
In dieser Zeit wohnt er beim Freund der Familie, dem Engländer
Dr. Perkins.
Am 19. März 1834 ist
dieser sechsmonatige Urlaub beendet. Er wird nun dem Hofgericht in
Arnsberg bis zum
15. September zugewiesen. In dieser Zeit engagiert er sich bei
Chorkonzerten in Arnsberg. Er verdiene „lobenswerte
Anerkennung“ wegen „der Aufführung der
schönsten [...] mehrstimmigen Gesangsparthien (3).
Das Leben des Friedrich
d’Alquen scheint in einen ruhigen Fluß zu
münden. Alles ist bisher überschaubar und
zufriedenstellend verlaufen: Schule, Universitätsausbildung,
die verschiedenen Examina, interessante Reisen. Die Berufslaufbahn als
2. Richter in der Hypothekenkammer am Justizamt Hovestadt kann
beginnen. Da holt ihn seine politische Vergangenheit ein.
Was für eine
Vergangenheit ist das? Im Sinne der Justiz seiner Zeit war sie
kriminell, hoch- und staatsverbrecherisch. Was ist vorgegangen?
Um die Zusammenhänge zu
verstehen, müssen wir etwas weiter ausholen. Die
Französische Revolution läßt es uns besser
begreifen. Worum ging es da? Was die Engländer schon
längst hatten: um eine Monarchie ohne absolute Macht, um
geschützte bürgerliche Freiheiten wie Presse- und
Versammlungsfreiheit, um ein Parlament; was die amerikanischen Kolonien
sich im Kampf gegen die britische Kolonialmacht erobert hatten: um
politische Unabhängigkeit und eine Verfassung, die alle
Freiheiten garantierte, auf republikanischer Grundlage, um die
Durchsetzung „aufgeklärter“
philosophischer Ideen, wie sie z. B. der preußische
König Friedrich II., der Alte Fritz; Freund Voltaires,
vorlebte: religiöse Toleranz, Gleichheit vor dem Gesetz,
Unterordnung der monarchischen Interessen
unter die Staatsräson
(„Ich bin der ersten Diener meines Staates“ anstatt
des „L’état c’est
moi!“ Ludwigs XIV. von Frankreich); um die Teilung der
Gewalten im Staate, wie es Montesquieu längst entwickelt
hatte; um den Mut, für all dies öffentlich
aufzutreten, wie etwa der deutsche Dichter Friedrich Schiller, dessen
Marquis Posa in „Don Carlos“ von der Bühne
herab zwei Jahre vor der Französischen Revolution vom
spanischen König Philipp II. verlangt: „Geben Sie
Gedankenfreiheit!“; der seinen
„Räubern“ von 1781 das Motto voranstellte:
„In tyranos!“ - „Gegen die Tyrannen, die
Monarchen, die Gewaltherrscher!“, womit er die Regierenden,
besonders seinen Landesherrn Herzog Karl Eugen meinte.
Die Französische
Revolution hatte zwei Richtungen genommen: eine monarchistische, die
die konstitutionelle Monarchie durchsetzen wollte, und eine
republikanische, die das französische Königtum durch
die Enthauptung des Königspaars auch physisch erledigte.
Schließlich erklärte Napoleon Bonaparte die
Französische Revolution für vollendet und wurde als
Kaiser der Franzosen der neue Monarch, allerdings unter Beibehaltung
einer sehr fortschrittlichen Gesetzgebung, des Code Civil.
Nachdem Napoleon sich auf seinen
Eroberungszügen den ganzen europäischen Kontinent bis
an die russischen Grenzen unterworfen hatte, wurden die
Französische Revolution und ihr Vollender nicht mehr als die
große Hoffnung der von ihren Monarchen unterdrückten
europäischen Völker angesehen. Es entwickelte sich
der Zwiespalt: Gegen Napoleon kämpfen bedeutet mit den
bisherigen Fürsten zusammenzugehen und mit Napoleon
sympathisieren bedeutet Verrat an der deutschen Sache.
Dies
„deutsch“ allerdings
gab es lediglich als geographischen Begriff. Als politischer Begriff
für ein gemeinsames deutsches Vaterland begann er sich nun
langsam zu entwickeln.
Die politische Entwicklung
brachte Napoleon den Untergang, nicht nur durch die Russen und ihre
Verbündeten, besonders auch durch eine begeisterte
Volksbewegung, in Schwung gebracht von der Studentenschaft, die
für ein befreites Deutschland gekämpft hatte. Hier
kam die Fahne Schwarz-Rot-Gold auf, und auf der Grundlage der Hoffnung
auf ein gemeinsames deutsches Vaterland entstand das Gedicht:
„Deutschland, Deutschland über alles...“,
wobei „über alles“ meint: über
Sachsen, über Preußen, über Bayern usw.,
über jeglichen Partikularismus. Daß dieses Lied
später umgedeutet wurde in die chauvinistische Bedeutung,
Deutschland solle über der ganzen Welt stehen, ist ein anderes
Kapitel.
Der Untergang Napoleons hatte
die deutschen Fürsten wieder in den vollen Besitz ihrer
unumschränkten Macht gesetzt. Obwohl die Helfer der Befreiung
vom napoleonischen Joch nun ihre Belohnung einforderten, die
Bewilligung von Verfassungen, änderte sich nichts an den
überalterten Verhältnissen. Im Gegenteil:
Über Napoleon gesiegt zu haben, war ein Akt der Reaktion, und
neue politische Verhältnisse, die auf Grund seines Einflusses
eingeführt worden waren und die nun als Fortschritt
gefordert wurden, forderte die Restauration der alten
Verhältnisse heraus: Wiederherstellung der politischen
Gegebenheiten aus der Zeit vor der Französischen Revolution.
Der Sieg über Napoleon
bedeutete im Innern den Sieg über den besten Geist der
Französischen Revolution, die politische Aufklärung,
die Freiheitssehnsüchte der sich als unabhängig
verstehenden Individualität. Dies bedingte Liberalismus und
Konstitutionalismus. Im Äußeren war der Sieg
über Napoleon die Wiederherstellung und das zähe
Behaupten legitimer, territorialer Zustände, ohne allerdings
die Zugewinne durch die Säkularisation und die Mediatisierung
aufzugeben, d. h. das Beharren auf der althergebrachten
Einzelstaatlichkeit der deutschen Länder. Dies forderte einen
verstärkten Nationalismus heraus: Überwindung des
Partikularismus, der Einzelstaatlichkeit, und Erstreben eines geeinten
Vaterlandes. Die Fürsten waren im äußersten
Falle bereit, einem Staatenbund mit oktroyierten, d. h. dem Volk von
oben auferlegten Verfassungen zuzustimmen (das war übrigens
Bismarcks Lösung von 1871), während das Volk
mindestens einen Bundesstaat mit freien Verfassungen begehrte.
Die Ideen des Volkes wurden
getragen von der politisch gebildetsten, staatsbewußtesten
und kampfbereitesten Gruppe: der studentischen Vereinigung der
Burschenschaften. Die erste Kampfansage an diese sog.
„Demagogen“ und an das Burschenschaftsunwesen
erfolge bereits 1819 in den „Karlsbader
Beschlüssen“: Aufhebung der Pressefreiheit,
Einsetzen einer Zentraluntersuchungskommission in Mainz, politische
Überwachung der Universitäten durch einen
Regierungsbevollmächtigten und die härteste
Bestimmung: kein Student, der einer burschenschaftlichen Verbindung
angehörte, darf jemals in einem deutschen Bundesstaat
angestellt werden. Die Zentraluntersuchungskommission hatte
„Tatbestand, Ursprung und Verzweigungen aller gegen die
bestehende Verfassung und innere Ruhe [des Bundes und einzelner
Bundesstaaten] gerichteten revolutionären Umtriebe und
demagogischen Verbindungen“ zu untersuchen (4).
Die Untersuchungen gegen die
ehemaligen Burschenschaften, sie hatten sich inzwischen
aufgelöst, verliefen völlig ergebnislos, steigerten
sich in einen unbeschreiblichen Haß, vielleicht gerade
deshalb, weil sie so relativ harmlos gewesen waren. So warnte die
preußische Regierung in einer amtlichen Belehrung vom 1.
Okrober 1824 vor der Burschenschaft, „als welche von
lasterhaften, nichtswürdigen Verbrechern
angezettelt, als blindes willenloses
Werkzeug zu empörenden Zwecken gebraucht werde, alle
Anhänglichkeit an Fürst, Vaterland, Verfassung
ausrotte und die schwärzesten Laster, selbst den Meuchelmord,
empfehle“ (4a). Zu dieser Verbrecherclique sollte Friedrich
d’Alquen bald gezählt werden.
Die Verfolgungssucht trieb 1834
ihrem Höhepunkt zu. Alle deutschen Regierungen waren durch
Vertreter bei den „geheimen Wiener Konferenzen“
vertreten, deren geheime Beschlüsse erst 1844
enthüllt wurden (5): Veröffentlichungen (also z. B.
Urteile) der Kammer- und Gerichtsverhandlungen wurden aufs
äußerste eingeschränkt und unter Zensur
gestellt; Burschenschaftsmitglieder sollten von den
Universitäten entlassen werden; sie sollten von jeglichem
Staats-, Kirchen- und Schuldienst, vom Dienst als Anwälte,
Ärzte, Chirurgen für immer ausgeschlossen bleiben.
Die damalige Mainzer Zentraluntersuchungskommission wurde ersetzt durch
eine „Bundeszentralbehörde“.
Dies ist die Situation, in der
1834/35 den 25jährigen Friedrich d’Alquen das
Schicksal ereilt, das ihn berufslos macht, ihm alle Aussichten auf die
Rückkehr in seinen juristischen Beruf oder in eine
Tätigkeit seines medizinischen Zweitstudiums vernichtete, ihn
ins Gefängnis zwingt und in eine Verurteilung zu
fünfzehn Jahren Kerkerhaft, wovon er bis zum Eintritt einer
lebensgefährdenden Lungenkrankheit 14 Monate absitzt.
Schließlich wird ihm keine andere Wahl bleiben, als
„freiwillig“ auf die preußische
Staatsangehörigkeit zu verzichten und 1839 gnadenweise nach
England auszuwandern. Inzwischen war er dreißig Jahre alt
geworden und hatte fünf Jahre betätigungslos im
Kerker bzw. zu Hause verbracht.
Rolf d’Alquen hatte
über diesen Lebensabschnitt des Friedrich d’Alquen
sehr gründlich recherchiert. Er hatte 1969 im Staatsarchiv in
Merseburg in der damaligen DDR alle Akten über Friedrichs
Prozeß eingesehen, über 300 Kopien anfertigen lassen
und eine Reihe von Texten, deren exakte Wiedergabe als Kopie ihm
zweifelhaft erschien, aufs Band gesprochen und später
maschinenschriftlich übertragen. Daraus ergibt sich folgendes
Bild.
Das Verhängnis begann
vergleichsweise harmlos. Um die Mitte September 1834 verlangte das
Münchner Stadtgericht von Arnsberger Justizbehörden,
Friedrich d’Alquen über die Würzburger
Studentenbewegung „Amicitia“ zu verhören.
Diese Befragung hatte keine weiteren Folgen.
Inzwischen liegen allerdings,
wenig bemerkt von der Öffentlichkeit, sorgsam durch Zensur
geschützt und äußerst geheim gehandhabt,
Untersuchungen gegen ehemalige Mitglieder burschenschaftlicher
Vereinigungen vor.
Beim Kammergericht in Berlin
hatte Kriminalrat Dambach drei ehemalige Würzburger Studenten
verhört: Hermann Grashof, späterer Freund und
Mithäftling von Fritz Reuter, dem er sein Buch „Ut
mine Festungstid“ (1862) - „Meine
Festungsjahre“ widmete; dann Carl Reinhardt unter dessen
Namen die Verhandlung gegen alle Betroffenen zusammengefaßt
wurde und schließlich der Mitstudent Bauer. Grashof hatte
übrigens das gleiche Arnsberger Gymnasiums wie Friedrich
besucht. Sie dürften sich also bereits aus der Schulzeit
gekannt haben.
Aus diesen Verhören
ergibt sich, daß d’Alquen hinreichend
verdächtig erscheint, ebenfalls ein aktives
Burschenschaftsmitglied gewesen zu sein. Dambach schlägt im
Dezember 1834 der vorgesetzten Behörde vor, auch gegen
d’Alquen ein Verfahren zu eröffnen und es
zusammenzulegen mit dem gegen die Bonner Burschenschaft. Dieses
Verfahren lief unter der Bezeichnung „Brüggemann und
Consorten“.
Am 29. Dez. 1834 liegt der
Bericht über die Untersuchung gegen Reinhardt und Consorten beim Berliner
Kammergericht vor. Und am 16. Jan. 1835 ist das Berliner
Justizministerium mit Dambachs Vorschlag einverstanden.
Am 2. April 1835 wird
d’Alquens Verhaftung von Oberlandesgerichtsrat Istrich auf
Grund der Bezichtigungen von sechs ehemaligen Würzburger
Studenten beantragt. Einige dieser Verhafteten waren auch Studenten in
Bonn gewesen und hatten gestanden, daß d’Alquen in
Bonn dem engeren Verein der Burschenschaft angehört habe.
Konsequenterweise wird Friedrich
d’Alquens Verhaftung vom Kammergericht in Berlin am 16. April
1835 beim Regierungspräsidenten Wolfart in Arnsberg gefordert
sowie die Überstellung nach Berlin. Ein zweites Schreiben an
Wolfart elf Tage später fordert die Sicherstellung aller
Papiere des d’Alquen.
Am 11. Mai 1835 berichtet
Bürgermeister Geiger von Hovestadt an Kriminalrat Dambach,
daß die Verhaftung vollzogen sei, und daß
d’Alquen mit der Extrapost unter Begleitung des
Gendarmeriewachtmeisters Schäfer und des Gendarmen Hufemeier
als Begleiter in Marsch gesetzt worden sei.
Die Reise dauert vier Tage. Am
14. Mai 1835 berichtet Dambach ans Justizministeriums, daß
d’Alquen im Hausvogteigefängnis eingetroffen sei.
Einen Tag später meldet Regierungspräsident Wolfart
die Umstände der Verhaftung und daß keine
verfänglichen Papiere gefunden worden seien, die auf die
Burschenschaften hinwiesen. Er bittet zugleich eindringlich um
Verständnis für die Situation des Vaters:
„Bei gegenwärtiger Veranlassung kann ich zugleich
nicht umhin, zu Eurer Excelenzien Kenntniß zu bringen,
daß Inhaftat [der Verhaftete] der vierte, in dienstlicher
Hinsicht nach dem Zeugniß des Hofgerichts-Directors Nettler,
sehr viel versprechende Sohn des hiesigen pensionierten
Regierungs-Raths d’Alquen ist. In Rücksicht auf
diesen bereits im hohen Greisenalter lebenden, von
Familien-Mißgeschicken
vielfach betroffenen würdigen Mann, dessen
Hinfälligkeit bei einem jeden gemüthsbewegenden
Ereigniß sein Leben augenblicklich bedroht, würde es
mir zur großen Freude gereichen, wenn Eure Excellenzien,
insofern die Umstände es gestatten, die Geneigtheit
hätten, durch eine beruhigende Äußerung
gegen mich über das künftige Schicksal des Friedrich
d’Alquen die letzten Lebenstage eines im Staatsdienst
ergrauten Beamten und ängstlich besorgten Vaters von einer
drückenden Kummerlast zu befreien“ (6).
In der Tat wird dem Vater die
Verhaftung des Sohnes von der Familie längere Zeit
verschwiegen. Gnadengesuche verfaßt und unterschreibt
Josephine, auch für und im Namen ihrer Mutter.
Es wäre für
uns Heutige interessant zu wissen, wie die Arnsberger
Öffentlichkeit auf das geheimnisvolle Verschwinden ihrer
jungen männlichen Mitbürger reagierte. Verborgen
konnten die Gründe für die Verhaftungen nicht
bleiben. Fritz d’Alquen war schließlich nicht der
einzige: Ein Jahr vor ihm war jener Hermann Grashof aus dem knapp 50 km
entfernten Brilon inhaftiert worden, der in Arnsberg als Gymasiast und
Mitschüler Friedrichs mehrere Jahre gewohnt hatte. Anton
Brisken, der Sohn des Hofrats, Freund der Josephine (7) wird von der
Universität verwiesen; sechs Monate Haft für den Sohn
des Arztes Dr. Freusberg; ebenso betroffen der Sohn des Dr. med.
Hüser, der dem Inhaftierten d’Alquen das
entscheidende Attest ausstellt, demzufolge eine
gerichtsärztliche Untersuchung über die Unterbrechung
der Haft entscheidet. Den jungen Hüser trifft Josephine
überraschenderweise später in London bei ihrem Bruder
Fritz. Der Vater Hüser war 1810 mit dem Freiheitshelden und
immer noch allseits verehrten Ernst Moritz Arndt bekannt gewesen (8),
inzwischen auch ein in die Mühle der
„Demagogenverfolgung“ Geratener; Karl Ludwig
Dahm/D’ham aus Arnberg verurteilt zu 25 Jahren Festungshaft.
Verbreitetes
Desinteresse an
politischen Vorgängen („Politisch Lied, ein garstig
Lied!“), Unkenntnis der wahren Hintergründe,
Desinformation durch staatliche Agitation ohne freie Presse,
Verängstigung durch polizeistaatliche Maßnahmen wie
z. B. Briefzensur (9), verunsichert z. B. durch das Attentat des
Studenten Sand auf den Schriftsteller und Informanten Kotzebue des
russischen Zaren 1819, aufgeschreckt durch den Sturm auf die
Frankfurter Konstabler Wache durch Studenten und Akademiker 1833,
eingeschüchtert durch Amtsenthebungen von Professoren z. B.
der berühmten „Göttinger Sieben“
1837, darunter die Gebrüder Grimm und der von Josephine
hochverehrte Historiker Gervinus, dies alles und mehr wirkte von
außen auf den Bürger ein.
Aber auch anderes blieb wirksam:
unerschütterliche Treue zum angestammten Herrscherhaus, die
sakrosankte, von Gottes Gnaden geheiligte Majestät, das aus
dem Absolutismus überkommene Untertanenbewußtsein.
Der Geist des devotesten
Byzantinismus spricht noch deutlich aus den Gnadengesuchen der
Josephine und ihrer Mutter, die vor der königlichen
Majestät als „untertänigste
Dienerin“ , „in tiefster Ehrfurcht und
Unterwürfigkeit und mit ängstlich harrendem
Herzen“ Gnade für den Bruder, den Sohn erflehen.
Solche Formeln entsprachen dem Protokoll, und anderes wäre
Beleidigung gewesen und ohne Aussicht auf Beachtung geblieben.
Hin- und hergerissen zwischen
Fortschritt und Reaktion, gepackt von politischer Leidenschaft wie
seine Schwester Josephine in ihrer unabdinglichen Forderung nach
Republik und Demokratie war Friedrich d’Alquen nicht. Am
Beginn einer Laufbahn als Staatsdiener stand ihm Josephines
Radikalismus fern, obwohl auch er wie die älteren Geschwister
nicht unbetroffen bleiben konnte von der politischen Vergangenheit des
Vaters (10).
Es war nicht so, daß
er seinen Wagen an irgendeine Lokomotive angehängt
hätte. Was wir aus Bemerkungen Josephines in ihrem
Nachlaß entnehmen oder aus seinen späteren Briefen
aus England an Josephine, so übte er sich mehr in
beobachtender Distanz und kühler Unbetroffenheit. Sein
späteres Eintreten für die parlamentarische Monarchie
in England und den Iren O’Connor (11) verraten seine
politische Überzeugung und seine Bereitschaft zu politischem
Engagement. Aber greifen wir der Entwicklung nicht vor.
Zunächst ging es
für den 26jährigen darum, die Verhöre im
Hausvogteigefängnis in Berlin zu überstehen. Das
erste wurde am 15. Mai 1835 in „Sachen Reinhardt und
Consorten“ durchgeführt. Es war im wesentlichen eine
Befragung zur Person. Friedrich d’Alquen erläutert
seinen Lebenslauf und gibt lediglich zu, zwischen Michaeli (Ende
September, Semesterbeginn) 1828 und Ostern 1830 bis zu deren
Auflösung Mitglied der privilegierten Verbindung
„Amicitia“ gewesen zu sein (Abb. 5). Danach habe er
keiner Verbindung mehr angehört.
Am 20. Mai 1835
übersendet der Arnsberger Oberlandesgerichtspräsident
und Hofgerichtsdirektor Friedrichs Personalakte, die sog. Dienstakten,
und einen Tag später muß ironischerweise das
Justizamt Oehlinghausen im Auftrag des Stadtgerichts Hovestadt um
Amtshilfe
bitten: d’Alquen solle mitteilen, wie bestimmte eingegangene
Zahlungen zu behandeln seien.
Mit dem 15. Mai beginnt eine
Reihe von Verhören und Verhandlungen gegen d’Alquen;
es sind insgesamt dreizehn, nämlich am 15. Mai, am 5. und 24.
Juni, am 2. (zweimal), am 10., 28. und 31. Juli, am 20. und 21. August.
Außer der Reihe kamen noch die drei Verhandlungen am 13. Juli
und am 1. und 3. August hinzu. Soweit die von Rolf d’Alquen
vorgenommene Akteneinsicht, die durch Kopien belegt ist .
Zum 5. Juni gibt er nochmals und
diesmal gründlicher Einblick in seinen Lebenslauf. Er
wiederholt sein Geständnis, die Amicitia betreffend. Die
Statuten der Amicitia seien von der Polizei genehmigt gewesen. Es wird
ihm vorgehalten, es habe noch eine zweite, geheimgehaltene Konstitution
gegeben. Die beziehe sich auf die Gleichsetzung der Amicitia mit den
Burschenschaften, wie sie in der Kabinettsordre von 1824
charakterisiert worden seien. Hiervon Kenntnis zu haben, lehnt
Friedrich ab. Im übrigen seien die Ereignisse schon so lange
her, daß er sich an nähere Zusammenhänge
und Personen nicht erinnern könne.
Er gibt zu, kurze Zeit im
Vorstand gewesen zu sein, und zwar als Kneipwart wegen seines
musikalischen Talents. Um 1830 erklärte er seinen Austritt,
weil er mehr Zeit fürs Jurastudium gebraucht habe. Seine
eigentliche Neigung sei das Studium der Medizin gewesen. In den ersten
Jahren sei er nur in medizinische Kollegien gegangen. Jura habe er
lediglich gewählt, um die Bedingung eines Stipendiums zu
erfüllen. Der Austritt sei ihm erst im Juni 1830 bewilligt
worden. Es sei damals wegen eines Ehrenwortbruches dreier Mitglieder
zur Auflösung der Amicitia gekommen. Daß eine Gruppe
sich „Apostaten“, die andere
„Sachsenhäuser“ genannte habe, erfahre er
erst durch dieses Verhör.
Der Verhörbeamte
fügt folgende Bemerkung dem Verhör an:
„D’Alquen verfährt in seinen
Äußerungen mit außerordentlicher Vorsicht
und räumt auch die irrelevantesten Thatsachen nur sehr ungern
und nach langem Zögern ein, wodurch die Untersuchung wider ihn
voraussichtlich sehr erschwert werden wird“.
Das Verhör vom 24. Juni
1835 wird sehr gefährlich für Friedrich
d’Alquen. Er wird nochmals zur
seinerzeitigen Trennung von der Amicitia
befragt. Der Name des damaligen Sprechers Kortym fällt ihm
ein. Und nun wird er konfrontiert mit der Aussage von Grashof, er
[d’Alquen] habe die revolutionären Zielsetzungen in
der Aufnahmeformel mitunterzeichnet. Friedrich kontert, in
Würzburg hätten sie diese Formel nicht gehabt.
Grashofs Aussagen könnte durch andere nicht bestätigt
werden, worauf der Verhörbeamte Hoffbauer zitiert, der mit
Grashof übereinstimme und Zehrer im wesentlich auch.
Friedrich: „Zehrer kenne ich gar nicht und Hoffbauer
gehört einer späteren Zeit an als ich, so
daß er gegen mich gar nicht aussagen kann“.
Friedrich besteht mit Bestimmtheit darauf, daß er die Formel
nicht kenne. Und nun wird ihm diese verfängliche
„Formel“ vorgetragen, die der Kommission durch
Grashofs Zitierung aus dem Gedächtnis bekanntgeworden ist:
„1. Hast du
erkannt
den Geist und Sinn unserer Verfassung und findest du die darin
ausgesprochenen Grundsätze mit den deinigen
übereinstimmend und recht?
2.
Hast du erkannt das
Unzweckmäßige und Unzeitgemäße
der in Deutschland jetzt bestehenden Verfassungen, die Unvereinbarkeit
derselben mit wahrer Freiheit und die aus ihnen hervorgehende
Zerrissenheit und Zersplitterung und daher rührende vielfache
Schmach und Erniedrigung unseres gemeinsamen Vaterlandes?
3.
Bist du überzeugt,
daß es deine und jedes Deutschen Pflicht ist, diesem Zustande
auf alle Weise abzuhelfen?
4.
Bist du hierzu und somit zur Erreichung
des Zweckes der Verbindung aus allen Kräften beizutragen
entschlossen?
5.
Billigst du auch die weiteren in der
Constitution enthaltenen Grundsätze und Einrichtungen des
Vereins und willst du ihnen treu bleiben dein Leben lang, des Vereins
Nutzen und Bestes fördern mit Gut und Blut, nie etwas tun, was
ihm Nachteil bringen kann, den Gesetzen und den Vorstehern gehorsam
seyn? Willst und versprichst du dieses alles, so gib mir nun durch
Handschlag dein Ehrenwort darauf sowie auf die Beobachtung
gänzlichen Stillschweigens über alles, was die
Verbindung angeht gegen jeden, der nicht zu derselben
gehört?“
„Grashoff
sagt“, so meint der Verhörbeamte,
„daß man dies ‘auf alle Weise’
allgemein auf revolutionaire Mittel gedeutet und daß kein
einziges Mitglied andere Grundsätze aufgestellt habe
[...]“.
Und mit Friedrichs Entgegnung
schließ das Verhör: „Grashoff’s
Überzeugung brauche ich nicht zu vertreten. Ich kann nur
wiederholen, daß zu meiner Zeit die Verbindung weder durch
Handlungen noch durch die Constitution solche unsinnige
Grundsätze anerkannt hat, wie Grashoff ihr beilegen
will“. (12)
Friedrichs Argumentation ist
schlau, geistesgegenwärtig, schlagfertig, gewandt, eloquent,
auch mutig gegenüber den Verhörbeamten,
souverän, nicht verängstigt und nicht
unterwürfig; er biedert sich nicht an, zieht niemanden in
seine Probleme mit hinein, um sich zu entlasten; er ist unnachgiebig
hart gegenüber Aussagen früherer Genossen, wenn er
sie für Lügen hält.
Vor allem aber ist ihm eines zu
bestätigen: Integrität, Rechtschaffenheit. Aus keinem
einzigen Indiz in allen Verhören läßt sich
erkennen, daß er denunziert hätte. Was nicht in den
Protokollen steht, sind die unausgesetzten Versuche des Kriminalrats
„Onkel“ Dambach, wie er im Kreise der Verhafteten,
so auch bei Fritz Reuter (13) heißt, die Delinquenten auf
solche Pfade zu locken, Hoffnungen zu wecken, bessere Chancen in
Aussicht zu stellen.
Aber was kann Friedrich
d’Alquen ausrichten gegenüber Vorurteilen von Anfang
an, daß er zum harten Kern dieser Bande gehört habe?
Was kann er entgegnen auf die Vorhaltung nach der Aussage des
Mitangeklagten Bang, man habe häufig Gespräche
gehört des Inhalts, „daß das Heil des
Volkes nur in Republiken zu finden sei“? - Und Friedrichs
Einwendung: „Ich kann nicht glauben, daß Bang so
etwas wirklich gehört [hat]. Denn an Republiken denken ja
selbst die älteren liberalsten Schriftsteller
nicht. Ich kann übrigens versichern, daß mir kein
einziger in Würzburg bekannt geworden ist, der eine solche
politische Ansicht geäußert
hätte“.
Wir denken hier an seine
Schwester Josephine, deren ganzer Lebensinhalt war, die demokratische
Republik durchzusetzen!
Von hier aus gesehen wird
langsam klar, daß Josephine die wesentlich
gefährlichere politische Potenz darstellte als ihr sieben
Jahre jüngerer Bruder. Ihre politischen Überzeugungen
standen - wenn auch nicht bis zur letzten Reife entwickelt -
unverrückbar fest und waren eindeutig. Sie unterhielt die
Verbindungen zu den ganz gefährlichen Individuen wie Ruge. Sie
vertuschte ihre Gesinnung nicht in der Arnsberger Gesellschaft, die
überwiegend aus den Familien der höheren
Regierungsbeamten bestand. Sie äußerte sich
rückhaltlos in ihren Briefen, obwohl sie wußte,
daß die Postzensur ihr nachschnüffelte. Erst in den
gefährlichen Jahren nach dem Mißlingen der 48er
Revolution wird sie vorsichtiger; aber dies nur im Interesse ihrer
Freunde.
Der 2. Juli 1835 bringt die
gefährliche Gegenüberstellung d’Alquens mit
Grashof. Zunächst wird Grashof in Abwesenheit
d’Alquens über die strittigen Punkte der beiden
Verhöre aufgeklärt. So war er vorbereitet auf
abweichende Darstellungen d’Alquens. Dann wird
d’Alquen vorgeführt. Nachdem die beiden
„sich recognosciert hatten“ (15), wurde gefragt, ob
d’Alquen jene von Kortym aufgesetzte Urkunde [s. o.; die
erweiterte Aufnahmeformel] unterzeichnet habe. Grashof gibt es sofort
zu. Aber d’Alquen erinnert sich nicht einmal an den Ort, wo
dies stattgefunden haben sollte. Er weiß nichts von einer
Kortymschen Urkunde und von seiner Unterschrift. Er erinnert sich
lediglich, daß es Terminprobleme wegen seines Austritts aus
der Verbindung gegeben habe. Befragt nach den Mitteln, die die
Verbindung zur Durchsetzung ihrer Ziele anerkannte, teilt Grashof mit:
„Eigene Ausbildung und Bildung anderer, Einwirkung auf das
Volk, Belehrung über seine Rechte durch [...] Benutzung der
öffentlichen Blätter, endlich Anschluß an
gewaltsame Maaßnahmen, die vom Volke ausgingen, für
die Herbeiführung freier politischer Institutionen“
(16).
D’Alquen beharrt
darauf, daß zu seiner Zeit nie von solchen Ansichten die Rede
war. Grashof bleibt dabei, bereits vor dem fraglichen Ostertermin seien
diese Grundsätze allen Mitgliedern bekannt gewesen. Und
d’Alquen bleibt bei seinem Widerspruch.
Und nochmals befragt nach der
Aufnahmeformel verweist Grashof auf die früher gemachte
Aussage und die von ihm schriftlich [aus dem Gedächtnis]
niedergelegte Formel, die d’Alquen „mit
Gewißheit“ unbekannt ist. „Die
Confrontation wurde hiermit geschlossen“ (17).
Über Grashofs Haltung
und das Beharren auf früheren Aussagen gibt es nichts zu
wundern. Er hatte nichts mehr zu verlieren. Schließlich war
er bereits zum Tode verurteilt. Und Aussagen im Interesse des Gerichts
konnten nur von Vorteil für ihn sein. Ob Friedrich
d’Alquen von diesem Urteil wußte, bleibt offen.
Aber er wird sich bewußt gewesen sein, daß es auch
für ihn um Kopf und Kragen ging.
Kriminalrat Dambach
übersendet diesen Akt am 3. Juli ans Kammergericht mit dem
Bemerken, d’Alquen leugne noch immer „und hat
selbst die Confrontation mit Grashof ohne Erfolg bestanden. Zu seinen
Gunsten eine Ausnahme zu machen, da ihm Gelegenheit zu Collusionen
[geheimes, betrügerisches Einverständnis] dadurch
geboten werden würde, ist m. E. jetzt noch keine Veranlassung
vorhanden. Die Untersuchung wird möglichst
beschleunigt“ (18). Das Verhör macht den Eindruck,
daß es weniger um die Wahrheitsfindung als um die endliche
Bestätigung der Vorurteile des Gerichts geht.
Die Verhöre vom 10. und
31. Juli 1835 befassen sich mit den Bonner Burschenschaften. Es ergeben
sich jedoch keine neuen Gesichtspunkte. Am 3. August wird
d’Alquen eröffnet, „daß binnen
kurzem sein Schlußverhör wahrscheinlich stattfinden
werde. Zuvor habe er sich zu erklären, ob er von seinem Recht
auf schriftliche Vertheidigung Gebrauch mache
werde und wann er die Ausfertigung der
Defensivschrift anvertrauen wolle. - Herr d’Alquen
erklärt: ‘Ich wünsche mich selbst zu
vertheidigen und bitte zu diesem Behuf nach abgehaltenem
Schlußverhör, mir die erforderlichen
Schreibmaterialien zu verabfolgen. Außerdem bitte ich,
daß mir vom Kammergericht ein Defensor ex officio
[Pflichtverteidiger] zugeordnet werde, weil es mir unter den geeigneten
Subjekten an Bekanntschaft fehlt, um eine Auswahl treffen zu
können.’“ (19) Ein solcher
Pflichtverteidiger wird am 13. August 1835 bestellt. Es ist der
Justizkommissionsrat Zimmermann, der allerdings beim
Schlußverhör am 20. August „wegen
dringender Dienstgeschäfte“ (20) verhindert ist.
Das sehr umfangreiche Prototoll
(21) faßt alle voraugegangenen Verhöre nochmals
zusammen. Friedrich d’Alquen gibt nun einiges zu, dessen er
sich früher nicht erinnerte. So wird er (22) gefragt, was er
zum Ziel [hier Tendenz] der Würzburger Burschenschaft zu
erklären habe, nämlich:
„Herbeiführung eines freien, gerecht geordneten, auf
Volksthümlichkeit und Volkseinheit gegründeten
Staates“. Zum
besseren Verständnis dürfen wir
„gerecht geordneten, auf
Volksthümlichkeit und Volkseinheit
gegründeten“ durch
„demokratisch“ in unserem Sinne ersetzen.
Friedrichs Antwort: „Das, was mir als Tendenz [damals in
Würzburg] vorgelesen wurde, klang allerdings dem
gegenwärtigen Vorhalt ähnlich und ich glaube wohl,
daß dieselbe so gelautet hat, mit Bestimmtheit kann ich es
aber nicht sagen“.
Damit hatte Friedrich
d’Alquen wenigstens eines der ihm vorgeworfenen
„Verbrechen“ eingestanden. Fragt sich nun nur noch,
wie es das Gericht gewichtet. Hierzu ist interessant, zu welchen
charakterlichen Schlußfolgerungen, die
Persönlichkeit Friedrichs betreffend, die
Verhörbeamten Lehnert und Herlitz kommen (22):
„Über des Inquisiten [Verhörten]
Persönlichkeit kann Inquisant [Verhörer] nur ein
günstiges Urtheil fällen. D’Alquens
äußeres Auftreten zeugt von einer sehr guten
Erziehung; viel Anstand und eine seltene Bescheidenheit erwecken ein
für ihn günstiges Vorurtheil. - Er erfreut sich guter
Anlagen, eines gesunden richtigen Urtheils sowie einer
tüchtigen allgemeinen Bildung, ist der englischen und
französischen Sprache mächtig und drückt
sich besonders in der letzteren, so viel aus seinen Correspondenzen zu
ersehen war, mit Gewandtheit und Eleganz aus. - Die
politischen Grundsätze und Ansichten d’Alquens
scheinen nichts weniger als gefährlich, vielmehr ganz loyal zu
sein; in keinem Fall ist er jetzt einer politischen
Schwärmerei fähig und war es wahrscheinlich
niemals“. Diesem Protokollteil liegt folgende
handschriftliche Notiz von Rolf d’Alquen bei:
“Wegen dieser Darstellung, aber auch hinsichtlich anderer
Hinweise in diesen Akten muß im Hinblick auf eine den
Tatsachen wirklich entsprechende, richtige Darstellung entschieden
werden, ob bzw. daß d’Alquen tatsächlich
kein engagierter Burschenschaftler war, womit ihm dieser
‘Heiligenschein’ genommen werden würde.
Dann aber sind das Unrecht und alle nachfolgenden schweren
persönlichen Konsequenzen, denen d’Alquen [...]
entgegensah, maßlos und doppelt schwerwiegend“.
Die hier geforderte Entscheidung
ist praktisch am
Tage nach diesem Verhör, am 21. August 1835, nach dem
Gespräch mit dem Pflichtverteidiger von Kriminalrat Dambach
getroffen worden: Friedrich d’Alquen gesteht, dem engeren
Verein der Burschenschaft in Würzburg angehört und an
der Burschenschaft zu Bonn „faktisch Antheil genommen zu
haben“. Er leugnet, die „verrätherischen
Tendenzen“ gekannt zu haben. Durch Geständnisse von
Grashoff, Hoffbauer und Zehlen widerlegt, werde allerdings
„die außerordentliche Strafe des Hochverraths
wahrscheinlich eintreten“. Deswegen beantragt Dambach,
d’Alquen „zum vorläufigen Strafantritt
nach der Festung Magdeburg geneigtest abführen zu
lassen“ (23).
Friedrich d’Alquen ist
demnach Burschenschafter gewesen und auch wieder nicht. Er leugnet
zwar, staatsverräterische Kenntnisse gehabt zu haben, aber
dies Leugnen wird als unglaubhaft erkannt. Er ist noch nicht
abgeurteilt und das Strafmaß ist noch nicht festgestellt,
aber eine Verurteilung ist so gut wie sicher. Und deswegen soll er auf
die Festung Magdeburg überführt werden. Auch der
Pflichtverteidiger ist „damit einverstanden, daß
Herr d’Alquen vorläufig seine Strafe
antrete“ (24).
Die Zusammenfassung aller
Verhöre zu den Würzburger und Bonner
Vorgängen kommt sehr nachteilig für Friedrich
d’Alquen zu folgendem Ergebnis: Er ist auch in Bonn
wirkliches Mitglied der Burschenschaft gewesen. Er ist
„Commissarius zur Revision der Constitution“ (25)
gewesen. Daß er „als alter Student oft um Rath
gefragt worden sei“, allein „dieses
Geständnis genügt zur ordentlichen Strafe“
(26).
Zu seiner Verteidigung hatte
d’Alquen eine Rede angeführt, die er bei der Feier
des Krönungsfestes [König Friedrich Wilhelms III.] im
Januar 1831 vor dem Senat in Bonn gehalten habe. Er habe darin die
Mißbilligung der damaligen Unruhen in Göttingen und
Halle ausgesprochen; der Prorektor und der
Universitätssekretär hätten ihren Beifall
bezeugt..
„Hieraus ergibt sich
aber höchstens“, schreibt der Ankläger
weiter, „daß der Inculpat [Beschuldigte] zur Zeit,
als er jene Rede gehalten, ein thatsächliches Eingreifen in
die Staatsverhältnisse gemißbilligt hat. Ein Grund,
deshalb nicht die gesetzliche Strafe in Anwendung zu bringen, ist nicht
vorhanden. Deshalb trifft den Inculpaten wegen Theilnahme
an der Burschenschaft in Bonn Entsetzung seines Amtes,
Unfähigkeit zu allen weiteren öffentlichen
Ämtern und sechsjährige Festungshaft“. (27)
Am 24. August 1835 wird vom
Kammergericht (28) die „Abführung“ nach
Magdeburg verfügt. Das Dokument trägt elf
Unterschriften und wird mit der Unterschrift des Archivars des Geheimen
Staats- und Cabinetarchivs Tzschoppe am 5. Nov. 1835
„ad acta“ gelegt.
Dieser Tzschoppe taucht auf
weiteren Verhörakten des Friedrich auf. Er war „eins
der diensteifrigsten Werkzeuge“ der Demagogenverfolgung,
„ja, er hat mit einer besonderen Vorliebe die Regierung in
diesen unseligen Verfahren noch aufgehetzt und
bestärkt“. Tzschoppe starb 1842 in geistiger
Umnachtung an Verfolgungswahn (29).
Dem damaligen Justizminister
Kamptz, auch seine Unterschrift taucht auf Akten des d’Alquen
auf, wurde anläßlich seines 40jährigen
Dienstjubiläums 1840 von prominenter Stelle vorgehalten:
„Man vergaß oft, den Verstand zuzuziehen und daraus
entstanden arge Mißgriffe. Die jetzigen Wirren entstehen
daraus, daß die Völker Ideen wollen und die
Gouvernements [die Staatsverwaltung] sich auf Verstandesbegriffe
beschränkt“ (30).
Den Akten (31) liegt das
achtseitige Gnadengesuch der Josephine d’Alquen vom 3. August
1835 an König Friedrich Wilhelm III. bei. In der
abschließenden Bitte heißt es,
„daß meinem Bruder in Rücksicht seiner
schwachen Gesundheit und der Redlichkeit seiner Gesinnung Verzeihung
für ein jugendliches, bereutes und vergessenes Vergehen von
Allerhöchster Königlicher Majestät erlangen
möge und wenigstens vorläufig seines Arrestes
entlassen und den Seinigen zurückgegeben wird, mit der
Beschränkung, daß er verpflichtet bleibe, sich auf
erfordern jedem Untersuchungs-Richter ungesäumt zu stellen,
als wofür seine eigene Rechtlichkeit ebenso wie alle seine
Angehörigen sich gerne verbürgen. Eurer
Königlichen Majestät Allerunterthänigste
Josephine D’Alquen, Tochter des pensionierten Regierungsraths
D’Alquen“.
Josephine spricht die
„väterliche Gesinnung“ des Königs
an, die ihr den Mut zu diesem Brief gibt. Sie schildert die
familiären Verhältnisse, die Umstände
für die Wahl der Universität Würzburg. Sie
gibt auch Professoren die Schuld an jugendlichen Verirrungen:
„Zum Unglück vieler Jünglinge waren gerade
unter den Männern - denen die Eltern - doch auf Garantie des
Staates - ihre Söhne anvertrauen mußten, die
lautesten Schreier, welche vom Katheder herab, glänzende,
chimärische Ideen der Staatskunst entwickelten“.
Sie stellt die
Univesitätslaufbahn von Friedrich dar, die wir aus den
Protokollen schon kennen, immer bedacht, seine Unschuld und
Jugendlichkeit zu betonen. Als besonderen Beweis seiner
Loyalität zitiert sie seine Rede zur Krönungsfeier,
die Friedrich bereits erwähnte (s. o.). Den Zeitungsabdruck
legt sie bei. Ebenso loyal habe er sich im Dienst und seinen
Mitbürgern gegenüber verhalten. Schließlich
spreche sein reines Gewissen für ihn; denn hätte er
ein schlechtes gehabt, so hätte er
längst in England [bei seinem Bruder Franz], in Brabant [bei
der Kusine, der Gräfin von Bocarmé in Bury] oder in
Frankreich [bei der Gräfin in Paris] wegen seiner
Musikalität ein sicheres Auskommen finden können.
Schließlich geht sie
auf seine zur Auszehrung neigende Gesundheit ein und
schließt: „Nur meine Armuth konnte mich abhalten,
daß ich nicht im Staube zu den Füßen Eurer
Königlichen Majestät mit lebenden Worten schildere,
was die Feder nur schwach vermag“.
Der König hat diesen
Brief gelesen. Er bemerkt am 8. September 1835 an die
Ministerial-Commission (Abb. 9): „Ich habe auf die anliegende
Vorstellung der Josephine d’Alquen nichts dagegen,
daß ihr Bruder vorläufig aus der Haft entlassen
werde [...] Conradswaldau, den 8ten September 1835 - Friedrich
Wilhelm“
Tzschoppe persönlich
entwirft das Schreiben des Justizministers ans Kammergericht vom 17.
September 1835, auf Grund Allerhöchster Order vom 8. September
die vorläufige Entlassung des d’Alquen zu
überprüfen.
Und an „die Josephine
D’Alquen zu Arnsberg“ ergeht ein Schreiben, das in
Tzschoppes Entwurf vom 17. September 1835 vorliegt. Er
läßt die Ministerial-Commission im Auftrage des
Königs Majestät mitteilen, „daß
Allerhöchstdieselbe die Entschließung über
die Begnadigung Ihres Bruders sich bis dahin vorbehalten wolle, wo
gegen denselben richterlich erkannt seyn wird [...]“.
Am 25. September 1835 meldet das
Kammergericht ans Justizministerium, daß wegen der ihm
nachgewiesenen hochverräterischen Tendenzen „die
vorläufige Entlassung des d’Alquen durchaus nicht
bevorwortet“ werden könne. Es wird empfohlen, die
Bittstellerin „hochgeneigtest mit der Bitte
zurückweisen zu wollen. Ob der d’Alquen wirklich
krank ist, ist uns bis jetzt unbekannt“.
Ein sehr merkwürdiges
ärztliches Gutachten vom 5. August 1835 verfaßte Dr.
Friedrich Gruwerth [?] aus Soest: „Der Referendarius
Friedrich d’Alquen zu Hovestadt wurde seit 3/2 Jahren von
Unterzeichnetem anhaltend ärztlich untersucht. - Derselbe litt
an chronischen Brustbeschwerden, welche auch in der letzten Zeit seines
hiesigen Aufenthaltes noch fortdauerten, mit diesen Beschwerden
verbanden sich die eines äußerst zaghaften,
ängstlichen, weinerlichen Gemüths; der Kranke hatte
früher Medizin studirt, das wenige Wissen in diesem Fache
wurde von dem besorgten, unglücklichen Kranken dazu
angewendet, die Folter einer krankhaften Einbildung auf das
höchst zu spannen; und so wurden ganze Nächte
durchgewacht und durchgeweint, in den unseligen Gedanken verlohren, von
einer unheilbaren knotigen Lungenschwindsucht befallen zu sein. -
Dieses ist alles, was ich von dem kranken Zustande des F.
d’Alquen der Wahrheit gemäß sagen kann.
Soest, den 5ten August 1835“ (32). Ob Dr. G. sich vorstellen
konnte, was er dem armen d’Alquen besonders mit der Bemerkung
der „Folter einer eingebildeten Krankheit“ antat?
Am 6. Oktober 1835
erfährt Josephine vom Kammergericht, daß ihrem
Bittgesuch nicht entsprochen werden könne, da Fritz
„nicht zu den minder gravierten Theilnehmern an den
politischen
Umtrieben“ gehöre. Seine gesundheitlichen Probleme
würden überprüft werden.
In Brüssel ist Dr.
Perkins beim preußischen Gesandten vorstellig geworden und
hat ein Entlastungsschreiben vorgelegt. Indessen ist in Berlin bekannt,
Daß Dr. Perkins eine liberale Gesinnung hat. Perkins
bestätigt, daß sich d’Alquen
„nie in politische Angelegenheiten gemischt habe“
(33). Das Schreiben wird postwendend dem preußischen
Gesandten zurückgeschickt.
Bis zum 15. März 1836
geschieht nichts. Die Mutter Helene D’Alquen legt nun ein
neues Gesuch an den König vor, wenigstens eine einstweilige
Entlassung zu erlauben „zur Herstellung seiner
zerrütteten Gesundheit“ (34, Abb. 10). Sie
erwähnt den Tod der Tochter Ida, die sich verschlechternde
Gesundheit des 72jährigen Gatten, vor allem aber geht sie ein
auf den stets kränkelnden Sohn Friedrich. Nach ihrer zittrigen
Unterschrift zu urteilen, scheint Helene D’Alquen selbst in
keinem guten Gesundheitszustand gewesen zu sein.
Der Arnsberger
Bürgermeister erteilt am 19. März 1836 eine Art
Führungszeugnis. Er hebt hervor, daß Friedrich sich
„stets ordentlich und gesittet betragen habe, daß in politischer Beziehung
nie gegen ihn Klage geführt worden ist“ und
daß zu den geachteten Verhältnissen, in denen er
lebte, nicht wenig seine geselligen lobenswerten Eigenschaften
beigetragen hätte (35).
Dem König lag das
Gesuch der Helene D’Alquen am 11. April vor. Er ordnet eine
Gesundheitsüberprüfung des d’Alquen an und
je nach Ergebnis die einstweilige Entlassung.
Diese Aufforderung gibt
Tzschoppe im Auftrag des Justizministers ans Kammergericht weiter. Das
Kammergericht bestätigt schon am 19. Mai 1836, daß
d’Alquen „gegenwärtig bedeutend erkrankt
ist. Der Garnisonsstabsarzt Dr. Reiche hat ihn untersucht und
befürwortet, die Rückkehr zur Familie; nur so
erscheine die etwaige Wiederherstellung möglich“.
Am 1. Juni schreibt Tzschoppe -
wieder als zuständiger Sachbearbeiter und im Auftrag des
Justizministers - an den König und beantragt die Entlassung
aus der Haft „zur vielleichtigen Wiederherstellung des
D’Alquen von seinem Lungenleiden“. Er
befürwortet eine ordentliche Strafe von sechs Jahren wegen der
Mitgliedschaft in einer burschenschaftlichen Verbindung und eine
außerordentliche Strafe zusätzlich wegen Hochverrats.
Die einstweilige Entlassung
genehmigt der König am 3. Juli; die Regierungsratswitwe sei zu
verständigen (36).
Am 4. Juli 1836
läßt Tzschoppe die
„Regierungsräthin D’Alquen“
wissen, daß ihr Sohn auf Allerhöchsten Befehl
einstweilen entlassen werde. Das Regierungspräsidium in
Arnsberg wird angewiesen, „ dem D’Alquen
nähere Aufmerksamkeit zu widmen und sein Treiben beobachten zu
lassen. Seine Entfernung von Arnsberg ist nicht
zulässig“ (37).
Innerhalb der ersten
Julihälfte kehrt der inzwischen 28jährige Friedrich
nach Arnsberg zurück. Die Behandlung und mögliche
Ausheilung seines Lungenleidens ist nun vorrangig. Die psychische
Belastung wird nicht minder ernst gewesen sein. Auf der Familie lastet
die Ungewißheit, wie die Fortsetzung der Festungshaft
gehandhabt werde, ob mit einer Herabsetzung der inzwischen auf 15 Jahre
festgesetzten Strafe zu rechnen sei, in welcher beruflichen
Tätigkeit Fritz ein Auskommen finden und den elterlichen
Haushalt entlasten könne.
Wer sich ein Bild von den
Haftbedingungen auf der preußischen Festung Magdeburg machen
will, der lese Fritz Reuters „Ut mine Festungstid“
(38). Reuter schrieb seine Erinnerungen etwa 25 Jahre nach seiner
Haftentlassung nieder. So wirkt manches an der Darstellung gemildert,
im gemütvollen Licht eines gewissen Verzeihens, humorvoll
verbrämt. Erst die Lektüre zwischen den Zeilen
offenbart, daß er als zum Tode Verurteilter, zu 30 Jahren
Festungshaft Begnadigter, wovon er sieben Jahre u. a. in Magdeburg
abgesessen hat, ein zerbrochener Mensch war, der Zeit seines Lebens mit
der Seelenlast des Gefangenendaseins nicht fertig wurde. Nur wenige
Ausbrüche zeigen seinen Haß, wenn er z. B.
über Kriminalrat „Onkel“ Dambach
anläßlich seiner Verlegung aus der Hausvogtei in
Berlin in die Festungs Silberberg schreibt: „Fort von dem
Schuft, der uns auf Lebenszeit unglücklich gemacht hatte. Fort
von dem Schuft, der seine Lust daran gefunden hatte, uns grundlos bis
aufs Blut zu quälen!“ (39).
Reuter beschreibt seine
Magdeburger Zelle: etwa 3,60 m lang und 1,80 m breit, ein vergittertes,
verschlossenes Fenster unter der Decke von 30 mal 30 cm, ausgestattet
mit einem Tisch, einem Schemel, einem Bettgestell mit Seegrasmatratze
(40). Pakete und Geldsendungen von zu Hause wurden
zurückbehalten und nach Bedarf zugeteilt (41). Uhr und
Schreibzeug wurden zunächst beschlagnahmt. Bei gelegentlichen
Spaziergängen begegneten sich die „bleichen,
weißen Steingestalten“, das „waren sie
geworden, diese frischen, gesunden Burschen [...], auf deren Geist die
Gefängnisqual lastete, und die menschliche Gemeinheit und die
Hoffnungslosigkeit der Zukunft“ (42). Musizieren und Singen
waren verboten (43).
Er berichtet von schlimmen, auch
seelischen Erkrankungen und Entlassungen deswegen, „einer
wegen Schwindsucht“ (44); damit könnte Friedrich
d’Alquen gemeint sein. In Magdeburg sei der Krankenstand am
schlimmsten gewesen. Reuter veranlaßt einen der
Verantwortlichen für die Haft, er solle „an die
Herren in Berlin schreiben, daß, sofern nicht bald eine
Änderung erfolgt, sie allesamt vor die Hunde gehen
müßten“ (45).
Von Erleichterungen, z. B. der
Zusammenlegung von Häftlingen, Ausgängen in die Stadt
unter strenger Bewachung, geradezu grotesken Formen der
Verbrüderung mit dem Personal bis hinauf zur Leitung
erzählt Reuter aus der Zeit, als Friedrich bereits zu Hause
war.
Die Haftbedingungen auf den
preußischen Festungen scheinen die härtesten in den
deutschen Staaten, damals noch einschließlich
Österreichs, gewesen zu sein. Nirgendwo wurden die Forderungen
strikter und konsequenter durchgesetzt. Am harmlosesten ging es
im Staat Goethes, in Sachsen-Weimar, zu. Dort ließen die
Behörden die jungen, politischen Delinquenten einfach laufen.
Friedrichs Ausheilung in
Arnsberg verlief anscheinend nicht optimal. Im Januar 1837 richtet
Josephine ein neues Gnadengesuch an die Hohe Ministerial-Commission.
Friedrichs „Zustand ist immer noch von der Art, daß
6 Jahre Gefängnis für ihn mit Todesstrafe
gleichbedeutend sein wird, geschweige 15 Jahre“.
Am 21. Januar 1837 wird
Friedrich d’Alquen bei Justizamt in Arnsberg vorgeladen, um
die Erkenntnisse des Kriminialsenats des Königlichen
Kammergerichts vom 4. August 1836 (!) zu erfahren. In Sachen der Burschenschaft
Würzburg wurden vier Urteile gesprochen, davon zwei
Todesurteile und zwei außerordentliche Strafen,
nämlich d’Alquen und Hasslacher zu je 15 Jahren
Festung. Fünf Jahre seien d’Alquen sofort
aufzuerlegen. Wegen der gesundheitlichen Verhältnisse seien
sie mit Unterbrechungen abzubüßen unter Anrechnung
des in Magdeburg verbrachten Arrestes. Nach weiteren drei Jahren
würden neue Erkenntisse über die
Abbüßung der restlichen zehn Jahre gewonnen.
In seiner persönlichen
Entgegnung behält sich d’Alquen vor, beim
König Gnade zu erwirken und vom Rechtsmittel der Verteidigung
Gebrauch zu machen. Er betont, daß er bis jetzt noch nicht
über die Gründe der gegen ihn erlassenen Entscheidung
unterrichtet worden sei.
Auf dieses Rechtsmittel
verzichtet Friedrich ausdrücklich am 22. Februar 1837. Dem
schließt sich in einer
Einverständniserklärung der Vater am 3. März
an. Der Grund dafür taucht in Reuters Darstellung auf. Auch
dessen Vater warnt vor dem Rechtsmittel der Selbstverteidigung. Dies
könne Gnadenakte nur verzögern, wenn nicht
verhindern. Anscheinend gilt die Meinung, daß das wehrloseste
und unauffälligste Opfer am ehesten der Gnade würdig
sei.
Friedrichs neunseitiges
Gnadengesuch an den König vom
Februar 1837 führt u. a. aus:
„Strenge haben die Richter das Gesetz gehandhabt. Ihre
Gründe mir bis jetzt nicht mitgeteilt [...]“. Er
beteuert seine Unschuld und zitiert seine einstige Rede zur
Krönungsfeier als Beweis seiner damaligen
königstreuen Gesinnung. Er erläutert seine
dienstliche Tätigkeit und kommt dann auf die Verhaftung,
Einkerkerung in Berlin und die elf Monate strengsten Arrests in
Magdeburg. Seine Gesundheit ist noch zu zerrüttet, um wieder
in Arrest zu gehen. Dies belegt er durch ein ärztliches Attest.
„Rechne Euere
Königliche Majestät mir diesen Arrest, diese Tage der
Angst und die dadurch herbeigeführte Zerrüttung
meiner Gesundheit an“. „Welche Tage, Jahre mir dann
noch zu leben vergönnt sind, ich will sie betrachten als ein
Geschenk Euerer Königlichen Majestät und verwenden in
dem Bestreben: daß ich keinem nachstehe in treuer
Anhänglichkeit an den Thron, von welchem herab ich jetzt die
Worte der Begnadigung zu hören hoffe“ (47).
Das erwähnte Attest des
Dr. Hüser von Arnsberg führt folgendes zu Friedrichs
Gesundheitszustand an: höchst
verdächtiges Husten, Leberleiden, sehr schwache
körperliche Konstitution, ausgebildeter „hectischer
Habitus“, dem Ausbruch der Lugenschwindsucht durch Pflege und
Diät vorgebeugt, gelbe Flecken am ganzen Körper als
Folge eines Leberleidens, höchst trübe
Gemütsstimmung. Der Kranke müßte mindestens
acht Monate im Lazarett behandelt werden. Fernere Haft sei
lebensgefährlich (48).
Am 3. Januar 1838 ist das
Justizministerium endlich soweit, dem König vorzuschlagen, das
Gnadengesuch des d’Alquen zurückzuweisen (49).
Immerhin ermäßigt der König am 28. Februar
1838 die Strafe auf vorerst fünf Jahre „mit
Anrechnung des bereits stattgefundenen Festungs-Arrestes“,
„Wobei auf den mislichen Gesundheitszustand des
D’Alquen die angedeutete Rücksicht zu nehmen
ist“ (50). Dies wird d’Alquen vom Justizminister
Mühler mitgeteilt, mitunterzeichnet von Kamptz und Rochow, dem
späteren Justizminister, sowie dem Archivar Tzschoppe (51).
In der immer aussichtsloser
werdenden Lage in Arnsberg reift ein neuer Entschluß heran.
Um eine sinnvolle Tätigkeit aufzunehmen und vor allem zur
konsequenteren Behandlung der drohenden Tuberkulose möchte
Friedrich zu seinem Bruder Dr. med. J. P. C. d’Alquen nach
Mülheim übersiedeln. Dies beantragt er beim
Oberlandesgericht in Arnsberg am 18. April 1938 (52) und
stützt sich dabei auf das Gesundheitsgutachten des
Kreisphysikus Dr. Weber. Der bestätigt, daß
Friedrich nicht fähig ist „irgendeine
Freiheitsstrafe zu erleiden“. Es gibt noch einen Grund die
Familie zu entlasten: Der Vater Franz Adam D’Alquen ist vor
ein paar Tagen gestorben. Bei den Akten findet sich kein Hinweis, ob
über dessen Antrag verhandelt wurde.
Friedrichs Mutter richtet sich
am 28. April 1838 wieder an den König und bittet angesichts
der trostlosen häuslichen Verhältnisse (Tod des
Gatten, Krankheit des Sohnes, fünf unversorgte Kinder), ihrem
Sohn die Strafe ganz zu erlassen, was der König am 16. Juli
1838 ablehnt (53).
Die Ausweglosigkeit der Lage
läßt Friedrich nun den letzten legalen Versuch
wagen: Auswanderung nach England. Ein entsprechender Antrag an den
König wird am 18. April 1838 verfaßt. Friedrich
begründet ihn mit seiner völlig zerrütteten
Gesundheit. Das außergewöhnlich umfangreiche
Gutachten des Dr. Weber vom 5. April wird hier beigelegt. Friedrich
erläutert die durch den Tod des Vaters verursachte ganz
mißliche finanzielle Lage der Familie und bittet
entsprechend, „mir die Erlaubniß huldreich zu
ertheilen, nach England, wo einer meiner älteren
Brüder, und zwar in London ansäßig und
bereit ist, die Sorge für meine Gesundheit und Unterhalt zu
übernehmen, auswandern zu dürfen“.
Die Quälerei dauert an.
Erst am 13. November 1838 fordert der König die
Ministerial-Commission auf, zum Auswanderungsantrag Stellung zu nehmen.
Dies läuft wieder über das Justizministerium, und
wieder ist es Tzschoppe, der den Text ans Kammergericht
verfaßt (55; 56). Das Kammergericht verhandelt
hierüber am 20. Dezember 1838 und danach erst wieder am 13.
Mai 1839 (57; 58).
Endlich, am 1. Juni 1839,
entscheidet der König, daß Friedrich nach England
auswandern darf, „wenn er sich verpflichtet, Meine Staaten
nicht wieder zu betreten“.
Dies wird Friedrich am 12. Juli
1839 vor dem Arnsberger Oberlandesgericht eröffnet. Er nimmt
die Bedingung des Königs an, die Königlich
Preußischen Staaten nie mehr zu betreten. Allerdings:
„Was den Zeitpunkt meiner Abreise betrifft, so kann ich
solchen zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit angeben, weil mir
augenblicklich die zur Reise erforderlichen Geldmittel
fehlen“ (60).
Die Fortsetzung "Arnold Friedrich Engelbert
d’Alquen in England" finden Sie hier
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